Macht ein VZ240 einen Gehweg mit Radfahrzwang straßenrechtlich erst zu einem (förderfähigen) Weg? Ein nicht benutzungspflichtiger Weg darf ja genauso mit Fahrrädern benutzt werden.
Und ist ein solcher "Radweg" dann vom Anlieger frei zu halten von Schnee und Eis, oder ist das dann Aufgabe der Kommune? (Sofern wir noch mal Schnee und Eis erleben dürfen?)