Neues aus Stade

  • Macht ein VZ240 einen Gehweg mit Radfahrzwang straßenrechtlich erst zu einem (förderfähigen) Weg? Ein nicht benutzungspflichtiger Weg darf ja genauso mit Fahrrädern benutzt werden.

    Und ist ein solcher "Radweg" dann vom Anlieger frei zu halten von Schnee und Eis, oder ist das dann Aufgabe der Kommune? (Sofern wir noch mal Schnee und Eis erleben dürfen?)

    Plakat der Friday for Future Demo am 17.1.20 in Hannover:

  • Macht ein VZ240 einen Gehweg mit Radfahrzwang straßenrechtlich erst zu einem (förderfähigen) Weg?

    Erst der Radfahrzwang macht aus einem Gehweg einen "Radweg", solange es keine gemeinsamen Fuß- / Radwege ohne Benutzungspflicht gibt. Wenn also "Radwege" gefördert werden, Fußwege aber nicht, machen die Kommunen aus Fußwegen einfach "Radwege". Wo das praktiziert wird, sollte man den Kommunen die Förderung doppelt wieder abziehen.

  • Und ist ein solcher "Radweg" dann vom Anlieger frei zu halten von Schnee und Eis, oder ist das dann Aufgabe der Kommune?

    Das regeln die Kommunen in der Straßenreinigungssatzung. In Stade sind die Anlieger zuständig für die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen, den von "Radwegen" getrennten Gehwegen mit Z241 und gemeinsamen Geh- und "Radwegen" mit Z240.

    Steht in §4 der Straßenreinigungssatzung. https://www.stadt-stade.info/portal/seiten/…0712-20390.html

    Dass es auch "Radwege" ohne Benutzungspflicht gibt, ist in der Satzung offenbar gar nicht vorgesehen. Dabei gibt es das sogar in Stade, wenn vermutlich auch nur aus Versehen und nicht, weil man sich an die Vorgaben der VwV-StVO halten wollte.

  • Dass es auch "Radwege" ohne Benutzungspflicht gibt, ist in der Satzung offenbar gar nicht vorgesehen. Dabei gibt es das sogar in Stade, wenn vermutlich auch nur aus Versehen und nicht, weil man sich an die Vorgaben der VwV-StVO halten wollte.

    Das ist aber dann ein Problem in der Satzung. Vor meiner Haustür gibt es seit vielen Jahren einen Rad-/Fußweg ohne Benutzungspflicht (nachdem ich mit einer Anfechtungsklage gedroht hatte, wurden die VZ240 schnell abgeschraubt und durch "Radfahrer frei" ersetzt).

  • Ich muss mal Freunde fragen, die in dieser Straße wohnen. Ich glaube, dass die Stadt dort trotzdem Winterdienst auf dem "Radweg" durchführt, auch ohne [Zeichen 241-30]

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist in der Satzung eindeutig geregelt, denn es bleibt auch bei einer Freigabe für Torkelradler ein Gehweg.

  • Vor meiner Haustür gibt es seit vielen Jahren einen Rad-/Fußweg ohne Benutzungspflicht (nachdem ich mit einer Anfechtungsklage gedroht hatte, wurden die VZ240 schnell abgeschraubt und durch "Radfahrer frei" ersetzt).

    Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann. Allenfalls ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ist möglich, womit es aber ein Gehweg mit absolutem Vorrang für den Fußverkehr bleibt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf? Muss man dort auch Schrittgeschwindigkeit fahren?

    Wird halt Zeit, dass § 2 Absatz 4 StVO endlich restlos getilgt wird. Dann hätten wir den nicht-benutzungspflichtigen Rad-/Fußweg.

  • Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann

    Das gibt es grundsätzlich schon. Man muss nur klarstellen, dass es sich (auch) um eine dem Radverkehr gewidmete Verkehrsfläche handelt. In der VwV-StVO sind als Radwege ohne Benutzungspflicht Wege ohne VZ 240 explizit genannt, also ist grundsätzlich auch vorgesehen, dass es gemeinsame Fuß- und Radwege ohne Benutzungspflicht geben kann.

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Es fehlt lediglich eine verbindliche Regelung in der VwV-StVO, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, wenn die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

    Ich fände es ohnehin nicht schlecht, wenn auf Geh- und Radwegen in regelmäßigen Abständen Piktogramme für die zugelassene Verkehrsart markiert werden würden. Bei uns im Norden hat man ja auch im Winter selten die Situation, dass solche Piktogramme unter Schnee nicht zu sehen wären. Damit könnte man sowohl verdeutlichen, dass Gehwege nicht zum Radfahren da sind und man könnte auf "Radwegen" die Piktogramme auch gleich nutzen, um die zulässige Fahrtrichtung zu verdeutlichen.

    In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 gibt es auf S. 76 die Tabelle 27, in der Mindestbreiten für gemeinsame Geh- und Radwege in Abhängigkeit des Fußgänger- und Radverkehrsaufkommens aufgeführt sind. Auch für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sind bei weniger als 70 Fußgängern und Radfahrern in Summe pro Stunde keine geringeren Breiten als 2,50m vorgesehen, so dass dieses Konstrukt nicht verwendet werden soll, um das Radfahren auf untermaßigen Wegen zu erlauben.

    Problematisch bleibt allerdings, dass sich eine Verkehrsbehörde, die derzeit die VwV-StVO komplett ignoriert, sich vermutlich noch weniger um die Vorgaben der RASt06 kümmern wird, wenn es um den Schutz der Fußgänger vor dem Radverkehr geht. Die Mindestbreiten gehören also auch für Gehweg-Freigabe und gemeinsame Wege ohne Benutzungspflicht in die Verwaltungsvorschrift, bzw. sämtliche Vorgaben für benutzungspflichtige Radwege müssten grundsätzlich für alle Wege gelten, auf denen Radverkehr erlaubt ist.

  • Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf?

    Wird in Hamburg so gemacht und ich habe das auch in Braunschweig schon auf der rechten Seite gesehen.

    Warum sollte es auch möglich sein, diesen Weg in Gegenrichtung mit [Zusatzzeichen 1022-10] freizugeben, während Radfahren in Fahrtrichtung rechts auf dem selben Weg verboten wäre, nur weil man kein passendes Verkehrszeichen hat? Auf dem gezeigten Weg rund um den Flughafen Finkenwerder sind so wenige Fußgänger unterwegs, dass der Weg problemlos von Radfahrern in beiden Richtungen gemeinsam mit Fußgängern genutzt werden kann. Puristen, die grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, wenn sie es dürfen, können sich im Berufsverkehr ja gerne zu den Autos mit den Stau stellen.

  • Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf? Muss man dort auch Schrittgeschwindigkeit fahren?

    Wenn es in der Gegenrichtung ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Gehweg (VZ240 [Zeichen 240]) ist, ja. Denn eine Freigabe macht nunmal keinen Radweg. Andernfalls kann es sich ja ohnehin nur um einen reinen Gehweg handeln.

    Erst bei einem getrennten Rad- und Gehweg ergibt sich das indirekt, da man es an der sonstigen baulichen Gestaltung erkennen können soll und manchmal auch tatsächlich erkennen kann, daß hier ein Teil ein Radweg ist.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wenn das Zeichen "Radfahrer frei" alleine steht, ist es in der Regel eindeutig, dass es sich um einen Gehweg handelt, deswegen fehlt das Schild VZ239-

    Und auf einem Gehweg musst Du "Schrittgeschwindigkeit" fahren. Was offensichtlich je nach Definition zwischen 5 - unter 20km/h bedeuten kann.

    Aber da Gehwege meistens eher schmal sind, wirst Du im Begegnungfall eh rücksichtsvoll langsam fahren müssen.

  • Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann.

    Und wenn es keine Fahrbahn gibt? *duckundrenn*

    (Der Hintergrund ist, dass in 30er Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege sein dürfen, aber hier in Köln die Blauschilder stehenbleiben, wenn es keine Fahrbahn gibt, da es dann auch keine Benutzungspflicht gibt.)

  • Wenn das Zeichen "Radfahrer frei" alleine steht, ist es in der Regel eindeutig, dass es sich um einen Gehweg handelt, deswegen fehlt das Schild VZ239-

    Und auf einem Gehweg musst Du "Schrittgeschwindigkeit" fahren. Was offensichtlich je nach Definition zwischen 5 - unter 20km/h bedeuten kann.

    Aber da Gehwege meistens eher schmal sind, wirst Du im Begegnungfall eh rücksichtsvoll langsam fahren müssen.

    Gemäß der Vorgaben der RASt06 ist eine Freigabe von Gehwegen mit einer Breite von weniger als 2,50m auch bei geringem Fuß- und Radverkehrsaufkommen nicht möglich. Die vielerorts geübte Praxis, das Radfahren auf untermaßigen Gehwegen nach Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin zu erlauben, verstößt zwar nicht mehr explizit gegen eine Vorschrift, aber gegen ein R1-Regelwerk mit hoher Verbindlichkeit.

    Auch mit diesem Zusatzzeichen bleibt das ein reiner Gehweg, der Fußverkehr hat absoluten Vorrang.

    Dass Fußgänger dort Vorrang haben, stelle ich überhaupt nicht in Frage. Dennoch darf man auf dem Weg schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Radfahren, insbesondere dann, wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Das ist bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] anders.

  • Bei der Umwandlung von bisher benutzungspflichtigen Radwegen in "Gehweg/Radfahrer frei" haben die Behörden meiner Ansicht regelmäßig das Problem zu erläutern, warum man auf solchen Flächen auf einmal nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Eine Erklärung dazu bleiben sie stets schuldig (natürlich ist oft eher die Frage, ob die alte Beschilderung nicht schon deshalb rechtswidrig war, weil der Gehweg aufgrund seiner Ausgestaltung zum Radfahren eigentlich ungeeignet ist).

  • Meiner Erfahrung nach sind 95% der mit einem [Zeichen 240] versehenen fahrbahnbegleitenden Wege im Prinzip zum Radfahren ungeeignet. Die Umwandlung zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] kommt dann, wenn die Behörde das nicht eingestehen will, aber auch die angebliche außergewöhnliche Gefahrenlage beim besten Willen nicht mehr zu begründen ist. Die offizielle Wortwahl ist dann, dass man unsicheren Radfahrern die Möglichkeit geben will, auf dem Gehweg zu fahren, weil Radfahren auf der Fahrbahn nach Ansicht vieler Leute nur etwas für routinierte und abgebrühte Freaks ist.

    Wir diskutieren gerade hierüber:

    Derzeit immer noch in dieser Richtung [Zeichen 240] auf der linken Straßenseite. Seitens der Verwaltung kam der Vorschlag, wenigstens das angeordnete Geisterradeln aufzuheben und die Benutzungspflicht in dieser Fahrtrichtung auf der rechten Seite anzuordnen, die Benutzungspflicht in Gegenrichtung bestehen zu lassen. Der rechtsseitige Gehweg ist aber zum Radfahren aus meiner Sicht genauso ungeeignet wie der linksseitige und weder links noch rechts mit dem Fußgängerverkehr verträglich.

  • Zu alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] hatte ich schon vor einer Weile was gebloggt.

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    Vor allem beim "gem. Geh- und Radweg" sind die auch alles andere als eindeutig. Und meiner Ansicht nach auch unzulässig. Die Probleme der Bedeutung dieser absurden Schilder (Zusatzzeichen heißen nicht ohne Grund so) werden vor allem außerorts deutlich, wenn man sich in die Lage anderer Verkehrsteilnehmer versetzt.

    Letzten Endes wird eine nicht-benutzungspflichtige Alternative zum [Zeichen 240] meiner Ansicht nach auch gezielt vermieden, weil ja gerade außerorts quasi alle "Radwege" so beschildert werden.

  • Meiner Erfahrung nach sind 95% der mit einem [Zeichen 240] versehenen fahrbahnbegleitenden Wege im Prinzip zum Radfahren ungeeignet. Die Umwandlung zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] kommt dann, wenn die Behörde das nicht eingestehen will, aber auch die angebliche außergewöhnliche Gefahrenlage beim besten Willen nicht mehr zu begründen ist. Die offizielle Wortwahl ist dann, dass man unsicheren Radfahrern die Möglichkeit geben will, auf dem Gehweg zu fahren, weil Radfahren auf der Fahrbahn nach Ansicht vieler Leute nur etwas für routinierte und abgebrühte Freaks ist.

    Wir diskutieren gerade hierüber:

    Derzeit immer noch in dieser Richtung [Zeichen 240] auf der linken Straßenseite. Seitens der Verwaltung kam der Vorschlag, wenigstens das angeordnete Geisterradeln aufzuheben und die Benutzungspflicht in dieser Fahrtrichtung auf der rechten Seite anzuordnen, die Benutzungspflicht in Gegenrichtung bestehen zu lassen. Der rechtsseitige Gehweg ist aber zum Radfahren aus meiner Sicht genauso ungeeignet wie der linksseitige und weder links noch rechts mit dem Fußgängerverkehr verträglich.

    Ist das Ding eigentlich vorher benutzungspflichtig? Auf Google Earth Pro sehe ich rechtsseitig einen roten Streifen, der vorher hinter einer Bushaltestelle geführt wird. Dann kommt die Gabelung zur Thuner Straße. Hat die dortige Ampel eine Wirkung auf den Radverkehr auf dem roten Streifen? Und soll man da ernsthaft 20 Meter weiter anhalten und auf Kombi-Grün warten? Was würde die Polizei machen, wenn die Ampel in der Harsefelder auf Rot steht und man sieht, dass die Kombiampel grün ist? Die Stadt hat doch hier sehr deutlich gemacht, dass der Radverkehr nicht die Regeln der Fahrbahn teilen soll.

  • Ist das Ding eigentlich vorher benutzungspflichtig?

    Hier ist alles benutzungspflichtig, was man irgendwann mal für einen "Radweg" gehalten hat.

    Dann kommt die Gabelung zur Thuner Straße. Hat die dortige Ampel eine Wirkung auf den Radverkehr auf dem roten Streifen?

    Es gibt ein Signal für den Radverkehr, also gilt die Fahrbahnampel nicht.

    Was würde die Polizei machen, wenn die Ampel in der Harsefelder auf Rot steht und man sieht, dass die Kombiampel grün ist?

    Ich glaube, dass die Polizei hier die aktuellen Regeln, welche Ampel für Radfahrer gilt, gar nicht kennt (die verkehrsbehörde auch nicht und die Radfahrer schon gar nicht). Sonst hätte die Polizei ja in den letzten 3 Jahren mal etwas gesagt an den Ampeln, an denen immer noch keine separaten Signale für den Radverkehr oder wenigstens kombinierte Streuscheiben eingebaut sind. Wenn ich auf sowas hinweise, werde ich nur fragend angeschaut.

    Abgesehen davon kommt die von dir beschriebene Situation nicht vor. Geradeausfahrende Radfahrer haben hier immer gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern grün. Es soll ja spannend bleiben.

  • Dann ist dieses Informationsdefizit aber definitiv am Ende der zuständigen Landesbehörde geschuldet, denn die ist für die Umsetzung des Bundesrechts (hier: StVO) zuständig. Zumal die Gemeinden als untere Straßenverkehrsbehörden ohnehin nur stellvertretend für das Land tätig werden (übertragener Wirkungskreis).

    Auf der anderen Seite erwarte ich als Verkehrsteilnehmer natürlich, dass sich gerade die Behörden mit Rechtsänderungen zeitnah auseinandersetzen, denn dazu bin ich als Radfahrer/Autofahrer/Fußgänger schließlich auch verpflichtet.

    Zumindest in München sind eigentlich alle Streuscheiben an Ampeln bis Ende 2016 getauscht worden, was in der Regel heißt: man wird als Radfahrer mit den Fußgängern gleichgeschaltet, was ja nun in den meisten Fällen eher unvorteilhaft ist, zumindest so lange man auf einem Radweg fährt.