Alles anzeigenUnd jetzt debattiere* man das Ganze bitte noch unter besonderer Berücksichtigung von:
- S-Pedelecs, die per Zusatzschild vielleicht mal auf so einem Weg zugelassen werden
- E-Scootern über 12 km/h mit Versicherungskennzeichen
- E-Scootern bis 12 km/h ohne Kennzeichen
je nachdem, ob diese E-Scooter zugelassen werden
a) ausschließlich auf Gehwegen (was ist dann mit ?)
b) auf Geh- und Radwegen
c) ausschließlich auf Radwegen (was ist dann mit ?)
Oops ... Dein Problem gibt es ja schon ....
Man kann ja Radwege für "E-Bikes" freigeben, das sind laut § 39 bzw. Zz "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet – E-Bikes –"
In § 9 (3) "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." tauchen die E-Bikes aber nicht auf und auch keine Mofas, denn durch treten als "Fahrrad mit Hilfsmotor" kriegt mn die ja schon lange nicht mehr vorwärts ...
Hmmm ...
Gemeinsame G+R sind halt beides im Sinne der StVO: G und R ... Das ist da noch das geringere Problem ...