Neues aus Stade

  • Dieses Parkhaus ist für die Stadt alles andere als ein Grund zu feiern. Neben den sinnlos versenkten 13 Mio Euro für Parkplätze, die eigentlich nicht benötigt werden und die allenfalls noch mehr Autoverkehr in die Innenstadt ziehen, werden zukünftig jährliche Verluste in 6-stelliger Höhe dazu kommen; Geld, das an anderer Stelle fehlt. Um sich mal die Größenordnung klar zu machen: Der gesamte Haushalt von Stade liegt im Jahr 2019 bei ca. 70 Mio Euro.

    Man sollte diejenigen, die das zu verantworten haben, aus der Stadt jagen.

  • Die Furten bei 0:10 und 0:26 haben keine geschrumpften 205 für Radler, also mit Vorfahrt/Vorrang? Es gibt noch Wunder?:/ *)

    2:30: Rechtsabbiegespur nicht zum Rechtsabbiegen benutzt sondern zum Geradeausfahren missbaucht! Tss, tss!:whistling: (Übrigens auch keine geschrumpften 205 ...)

    *) Wobei das bei ungebremsten Verkehr angesichts der großen Radien evtl. nicht so ganz ohne ist ...

  • Die Furten bei 0:10 und 0:26 haben keine geschrumpften 205 für Radler, also mit Vorfahrt/Vorrang? Es gibt noch Wunder? :/

    Die Situation ist beim Rechtsabbieger von der B73 zur Harsefelder Straße nicht eindeutig: Hat man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgt, Vorrang nach §9 (3) oder kreuzt man ohne Vorrang die Abbiegespur?. Dort steht weder am Radweg noch an der Fahrbahn ein VZ 205 und man sollte sich vorher gründlich umgeschaut haben, bevor man in dem Tempo da rüber fährt, wie ich es im Video getan habe, zumal man dort mit hoher Geschwindigkeit abbiegen kann.

    Bei der folgenden Auffahrt auf die B73 steht tatsächlich ein VZ 205 für den Fahrbahnverkehr in Richtung der Bundesstraße vor der Radwegfurt.

    hier: https://goo.gl/maps/BCz4BFyjNPcUoHeB7

    2:30: Rechtsabbiegespur nicht zum Rechtsabbiegen benutzt sondern zum Geradeausfahren missbaucht! Tss, tss

    Das ist auf jeden Fall sicherer als dem vorgesehenen Verlauf zu folgen. Autofahrer, die dort frei rechts abbiegen, achten eher auf Fahrzeuge, die aus der Gegenrichtung links abbiegen oder die von links aus dem Barger Weg kommen, aber nicht auf Radfahrer, die von rechts hinten ankommen. Da bin ich lieber vorher auf der Fahrbahn im Sichtbereich. Wobei man natürlich auch beim Wechsel vom Radweg auf die Abbiegespur aufpassen muss.

    hier: https://goo.gl/maps/QqEQcEqgTV1GH4Bm6

    An dieser Kreuzung Thuner Straße / B73 ist ein sogenannter "Turbo-Kreisel" in Planung, der komplett ohne Lichtzeichenanlage auskommen soll. Für Radfahrer und Fußgänger verheißt das nichts Gutes, zumal es noch erhebliche Einschränkungen der Sichtbeziehungen durch 3,50m hohe Lärmschutzwände geben wird. Das wird auf jeden Fall an der Nordwestecke ein großes Problem, wo die Thuner Straße stadtauswärts in den Kreisverkehr mündet. Radfahrer, die auf dem einseitigen Radweg auf der nördlichen (linken) Seite der B73 in Richtung Osten fahren, tauchen dort erst im letzten Moment hinter der Lärmschutzwand auf.

  • Die Situation ist beim Rechtsabbieger von der B73 zur Harsefelder Straße nicht eindeutig: Hat man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgt, Vorrang nach §9 (3) oder kreuzt man ohne Vorrang die Abbiegespur?. Dort steht weder am Radweg noch an der Fahrbahn ein VZ 205 und man sollte sich vorher gründlich umgeschaut haben, bevor man in dem Tempo da rüber fährt, wie ich es im Video getan habe, zumal man dort mit hoher Geschwindigkeit abbiegen kann.

    Guck mal in die VwV-StVO zu § 9 bzgl. Furten und Vorrang:

    Hättest Du da keine(n) Vorrang/Vorfahrt, dürfte da keine Radfurt sein.

    Dann müsste man stattdessen nach dem anderen Abschnitt die berüchtigten kleinen 205 hin.

    Hier hat man also eindeutig in die andere RIchtung klargestellt ...

    Und in der StVO heißt es: "Wer abbiegen WILL ..."

    Du willst das nicht ...

    Der Autofahrer will das ...

    Gegen die Umschaunotwendigkeit könnte man evtl. noch mehr tun, also mehr Aufmekrsamkeit beim Autofahrer erzeugen ...

    Fußgänger haben an der ersten Furt ja auch Vorrang, könnte also ein Zebra dazu.

    Aber eigentlich gehört das Rechtsabbiegen deutlich entschleunigt ...

    So ganz modern scheint mir die Gestaltung aber nicht so ganz ohne Beschleunigungsstreifen ... Den Murks gibt's also wohl schon länger so aus Zeiten, als es 205 noch nicht in klein gab?:whistling:


    Wobei man natürlich auch beim Wechsel vom Radweg auf die Abbiegespur aufpassen muss.

    Wenn da gerade jemand kommt, kann man's ja immer noch auf die Dreiecksinsel verschieben ... :whistling:

    Das wird auf jeden Fall an der Nordwestecke ein großes Problem, wo die Thuner Straße stadtauswärts in den Kreisverkehr mündet. Radfahrer, die auf dem einseitigen Radweg auf der nördlichen (linken) Seite der B73 in Richtung Osten fahren, tauchen dort erst im letzten Moment hinter der Lärmschutzwand auf.

    Nordost?

    Ja, da sollte man wohl noch optimieren ...

    Sind das dunkelgraue sind nicht zufällig Aufpflasterungen?

    Bundesstraßenquerende Radler sollen wohl durch eine Unterführung?

  • Guck mal in die VwV-StVO zu § 9 bzgl. Furten und Vorrang:

    Hättest Du da keine(n) Vorrang/Vorfahrt, dürfte da keine Radfurt sein.

    Na klar! In Ahrensburg kennt man sich aus. Das muss also richtig so sein!

    35073899il.jpg

    … ist natürlich Quatsch...

    Wenn ich ehrlich bin habe ich lieber eindeutig keine Vorfahrt als eine unklare oder eine unsichere Vorfahrtssituation.

    In Deinem Video hast Du aus meiner Sicht klar Vorfahrt, als ortsunkundiger Autofahrer hätte ich hier jedoch nicht mit einer vorfahrtberechtigten Fahrradfurt gerechnet. Hier müssen mindestens 2 große VZ 205 auf die Fahrbahn, sicherer wäre meiner Meinung nach hier tatsächlich dem Radweg die Vorfahrt zu nehmen oder eine bauliche Umgestaltung dass die Autos da nicht so schnell fahren können. Im Endeffekt muss man auf dem Rad ja sowieso langsam um die Kurve (wenn man nicht gerade "Yeti der Kurvenräuber" heißt), da kann man auch gleich kurz anhalten und warten bis frei ist.

    Bevor man sich mit 50%iger Wahrscheinlichkeit vom Rad schießen lässt...

    Wie sind hier Deine Praxiserfahrungen?

  • Ist das nicht das klassische niederländische Kreuzungsdesign, das man da auf dem Foto sieht. Nur dass in den Niederlanden die Radfahrer auf dem Radweg vorrangberechtigt wären. Aber was nutzt das, man fühlt sich wie Freiwild und ist vom "Goodwill" der Autofahrenden abhängig. Nur wenn die tatsächlich auch die Vorfahrt gewähren, ist ein solches Kreuzungsdesign besser, als wenn man den Radweg möglichst dicht an der Fahrbahn entlangführt oder noch besser gleich auf einen seperaten Radweg verzichtet.

  • Guck mal in die VwV-StVO zu § 9 bzgl. Furten und Vorrang:

    Hättest Du da keine(n) Vorrang/Vorfahrt, dürfte da keine Radfurt sein.

    Darauf darf man sich hier nicht verlassen. Furten fehlen, wo welche sein müssten und dafür sind welche vorhanden, wo keine sein dürften.

    Ich sehe es auch so: Wenn ich dem Verlauf der B73 folgen will, biege ich nicht ab, aber Autofahrer auf dem freien Rechtsabbieger tun das.

    Der Rechtsabbieger ermöglicht allerdings das Abbiegen mit 70 km/h (mindestens) und es ist wieder so eine Stelle, wo man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgen will, dies vor der stark verschwenkten Furt besser durch Handzeichen anzeigt, während Radfahrer, die dort die B73 verlassen und zur Harsefelder Straße fahren, gefühlt geradeaus fahren.

    Um den Verkehr auf der Rechtsabbiegespur einzusehen, muss man an der Stelle den Kopf auch um 180° drehen, weil man dort bereits ei Stück weit nach rechts vom geraden Verlauf der B73 weggefahren ist. Meiner Erfahrung nach funktioniert es in den meisten Fällen aber trotzdem, dass Autofahrer vor der Furt warten. Ein klärendes [Zeichen 205] wäre hier aber auf jeden Fall erforderlich.

    Nordost?

    Ja, da sollte man wohl noch optimieren ...

    Sind das dunkelgraue sind nicht zufällig Aufpflasterungen?

    Bundesstraßenquerende Radler sollen wohl durch eine Unterführung?

    Ich habe die Skizze nochmal ergänzt und die Lärmschutzwände gelb hervorgehoben: Ich meine tatsächlich die Nordwestecke. Radfahrer, die dem Verlauf der B73 auf dem linksseitigen Radweg folgen, sind dort für den Fahrbahnverkehr, der aus Richtung Innenstadt Richtung Cuxhaven auf die B73 auffahren will, erst im letzten Moment zu sehen. Es ist richtig, dass die Furt aufgepflastert werden soll.

    Der nächste Konflikt wartet an der mittleren Furt, da Autofahrer ihre Aufmerksamkeit auf den Verkehr auf der Kreisfahrbahn (nach links) richten werden, aber nicht auf Radfahrer, die von rechts kommen.

    Und noch eine Gefahrenstelle wartet bei der dritten Furt, wenn Autofahrer, die den Kreisverkehr Richtung Innenstadt (nach Norden) verlassen, nicht auf Radfahrer achten, die von rechts hinten ankommen. Zumal man als Radfahrer vor dem Kreisverkehr noch hinter der Lärmschutzwand versteckt ist.

    Wer sich jetzt fragt, warum entlang der B73 nur auf der Nordseite ein Zweirichtungsradweg vorhanden ist: Die B73 ist außerorts. Derzeit stehen die [Zeichen 310] direkt an der Kreuzung und das müsste man künftig auch so beibehalten, weil es außerorts keine Fußgängerüberwege geben darf. Auf meine Frage, wie man das genau lösen will, konnte man mir keine Antwort geben. Daran hatte wohl bislang niemand gedacht.

    Wer mit dem Fahrrad oder als Fußgänger die B73 queren möchte, darf künftig einmal gegen die Kreisrichtung um den Kreisverkehr fahren und die B73 auf der östlichen Seite unterqueren.

    Dieses ganze Bauwerk dient wieder einmal ausschließlich der Beschleunigung des Autoverkehrs. Fußgänger und Radfahrer hat man allenfalls als Störfaktoren betrachtet.

  • Ist das nicht das klassische niederländische Kreuzungsdesign, das man da auf dem Foto sieht. Nur dass in den Niederlanden die Radfahrer auf dem Radweg vorrangberechtigt wären.

    Ich bin kein Experte was den Radverkehr in den Niederlanden betrifft. Im Urlaub neulich habe ich das aber so beobachtet, dass der Radverkehr an "Hauptstraßen" ganz klar Vorfahrt achten muss, an "Nebenstraßen" dafür aber Vorrang bekommt. Das ist aber für alle Beteiligten mindestens durch entsprechende Dreiecke auf der Fahrbahn unübersehbar und eindeutig geregelt.

    Finde ich sehr viel angenehmer als dass man sich dauernd darüber Gedanken machen muss ob man nun Vorfahrt hat oder nicht.

  • Finde ich sehr viel angenehmer als dass man sich dauernd darüber Gedanken machen muss ob man nun Vorfahrt hat oder nicht.

    Du findest es "angenehm", gegenüber dem Kfz-Verkehr benachteiligt zu werden...!? =O

    Außerorts-Wegelchen wie das Gezeigte sind für mich eine Pest. Da wird separiert auf Teufel komm raus, um sowieso seltene Streifunfälle zu vermeiden - und dann schafft man an so gut wie jeder Einmündung gefährlichen Blödsinn - den man dann auch noch dadurch löst, indem man dem Radfahrer per "kleiner" [Zeichen 205] versucht, die Vorfahrt zu nehmen. Trotz (vermeintlicher) Benutzungspflicht per [Zeichen 240]...! Das Video von Yeti zeigt auch ganz gut, warum ich auch außerorts mit "Radinfrastruktur" nix anfangen kann bzw. jene inbrünstig hasse.

  • Dann müsste die Furt aber konsequenterweise auch das [Zeichen 306] oder [Zeichen 301] erhalten.

    Guter Einwand. In der VwV-StVO steht zu §9

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

    Der Radweg begleitet die vorfahrtberechtigte Bundesstraße, aber an der Querung der Rechtsabbiegespur geht es ja nicht um Vorfahrt sondern um Vorrang gemäß §9 (3). Da die Furt weiter als 5m von der Fahrbahn der Vorfahrtstraße abgesetzt ist, dürfte eigentlich keine vorhanden sein.

    Zitat

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Nun ist aber eine Furt vorhanden, obwohl der Radweg erheblich (>5m) abgesetzt ist. Wie man an dieser Diskussion sieht, können auch Zweifel aufkommen und es ist (bei 70km/h) nicht eindeutig erkennbar, dass der zum Verlauf der B73 gehörende Radweg an dieser Stelle die Abbiegespur kreuzt. Es gäbe also auch einige Gründe, dem Radverkehr durch ein kleines [Zeichen 205] den Vorrang zu nehmen (kann man durch das Zeichen "Vorfahrt achten" Vorrang nehmen? :/).

    Das würde aber auch zur Situation führen, dass an der Abfahrt von der B73 eine andere Regelung besteht als an der Auffahrt 100m weiter, denn dort geht es um Vorfahrt und nicht um Vorrang und diese Vorfahrt ist mit einem [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] geregelt.

  • Da die Furt weiter als 5m von der Fahrbahn der Vorfahrtstraße abgesetzt ist, dürfte eigentlich keine vorhanden sein.

    Das das möglich wäre, steht in der StVO genau wo...? ;) Der ganze Blödsinn basiert auf den ERA und der VwV - die sind aber keine Rechtsnormen.

    Es gäbe also auch einige Gründe, dem Radverkehr durch ein kleines [Zeichen 205] den Vorrang zu nehmen (kann man durch das Zeichen "Vorfahrt achten" Vorrang nehmen? :/ ).

    Nein, die gibt es (eigentlich) grade eben nicht. Die VwV steht hier im Widerspruch zur StVO. Ein Radweg ist ein Straßenteil - und der nimmt an der Vorfahrtregelung der Straße teil. Daher kann man an Radwegen eigentlich keine [Zeichen 205] hinstellen. Es sei denn, sie wären eigene Verkehrswege... Dann sind sie aber halt auch kein Straßenteil mehr. Es besteht kein Zusammenhang zur Fahrbahn. Und daher sind sie nicht mehr benutzungspflichtig. :evil:

  • Nein, die gibt es (eigentlich) grade eben nicht.

    Doch, es gibt einen entscheidenden Grund: Verkehrssicherheit. Die Situation ist dort nicht eindeutig und eine Klärung scheint notwendig.

    Besser wären natürlich bauliche Veränderungen, durch die der Vorrang des Radverkehrs gegenüber den Rechtsabbiegern deutlich wird.

    Wie oben bereits gefragt: Es geht an der Abfahrt von der B73 um Vorrang des Radverkehrs gemäß §9 (3), nicht um Vorfahrt. Kann man Vorrang durch das VZ "Vorfahrt achten" nehmen? Dafür müsste die Rechtsabbiegespur zur Vorfahrtstraße erklärt werden (*edit: oder dem Verkehr auf der Rechtsabbiegespur mit [Zeichen 301]Vorfahrt gegeben werden) , womit man §9 (3) außer Kraft setzen würde. Ein VZ "Vorrang achten" ist mir jedenfalls nicht bekannt.

    Im Prinzip sind wir uns doch einig, dass das von der baulichen Anlage her komplett vermurkst ist. Solche Fragen dürften sich eigentlich gar nicht erst stellen.

    Niemand würde dort übrigens vor der Abfahrt auf die Fahrbahn der Bundesstraße wechseln, weil dort die Benutzungspflicht auf dem zu weit abgesetzten Radweg nicht mehr gilt.

  • Ein VZ "Vorrang achten" ist mir jedenfalls nicht bekannt.

    Zeichen 208 :P

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, hat [..] Vorrang zu gewähren.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Du findest es "angenehm", gegenüber dem Kfz-Verkehr benachteiligt zu werden...!? =O

    In jedem Fall angenehmer als über den Haufen gefahren zu werden.

    Fahrrad fahren muss intuitiv funktionieren. Schließlich sollen auch Personen ohne Führerschein (was natürlich wenig über die tatsächliche Kenntnis der StVO aussagt), Kinder usw. sicher Rad fahren können.

    In Deutschland sind die Regelungen für den Radverkehr teilweise komplexer als für Kfz und das wo Radfahrer keinen Führerschein machen müssen. (Ich bin nicht für Führerscheinpflicht für Radfahrer, aber sehr wohl für eine "richtige" Verkehrserziehungausbildung an Schulen und im Alltag (z.B. durch Plakate, Fernsehspots usw.)).

    Warum nicht an solch gefährlichen Ecken Radfahrern eindeutig den Vorrang nehmen um Missverständnisse zu vermeiden? Besser wäre natürlich eine bauliche Umgestaltung und Vorrang für Radfahrer. In Ahrensburg gibt es an freilaufenden Rechtsabbiegern gelbes Blinklicht. Finde ich auch nicht falsch.

    Das Video von Yeti zeigt auch ganz gut, warum ich auch außerorts mit "Radinfrastruktur" nix anfangen kann bzw. jene inbrünstig hasse.

    Für mich zeigt das eher genau das Gegenteil. Warum in den Stau stellen, wenn man auch entspannt nebenher radeln kann? Gerade an Stellen, wo es sich häufig staut, bin ich durchaus dankbar, wenn rechts eine Möglichkeit besteht, daran vorbei zu fahren.

    An gezeigter Straße würde ich auch aufgrund der Kfz-Dichte und Geschwindigkeit (also wenn kein Stau ist...) nicht freiwillig auf der Fahrbahn fahren wollen. Aber dass es da unterschiedliche Meinungen gibt verstehe ich durchaus.