Neues aus Stade

  • Heute kommt Prof. Monheim nach Stade. Nachmittags gibt es einen Workshop mit Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung und abends einen öffentlichen Vortrag in der Seminarturnhalle.

    Ich hatte ja schon mal über einen Vortrag von Monheim in Hannover berichtet. Ich denke es lohnt sich, dort hinzugehen.

    Das Interessante an Monheims Vortrag ist meines Erachtens, wie er es schafft seinen Zuhörern klar zu machen, das Verkehrsprobleme nicht dadurch gelöst werden, dass man mehr und breitere Straßen baut und zusätzliche Parkplätze bereit stellt.

  • Das Interessante an Monheims Vortrag ist meines Erachtens, wie er es schafft seinen Zuhörern klar zu machen, das Verkehrsprobleme nicht dadurch gelöst werden, dass man mehr und breitere Straßen baut und zusätzliche Parkplätze bereit stellt.

    Wer hat ihn wohl als Referenten für die Vortragsreihe vorgeschlagen? :saint:

  • Wow, ich bin noch ganz geflasht. Die Seminarturnhalle war bis auf den letzten Platz voll, einige Besucher mussten stehen. DIe Bürgermeisterin war da, ihr Stellvertreter (und Herausforderer bei der kommenden Bgm.-Wahl im Mai), der erste Stadtrat, der Stadtbaurat, der Leiter des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung, der zuständige Mitarbeiter der Verkehrsbehörde, die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen im Stadtrat ... Und Prof. Monheim hat Klartext geredet, was den Verantwortlichen wohl gar nicht gut gefallen hat. Lange Gesichter soll es auch schon heute Nachmittag beim Workshop gegeben haben.

    Die Bürgermeisterin hat in der anschließenden Diskussion stolz verkündet, dass die Stadt jährlich 100.000,- EUR in den Radverkehr "investiere". Das sind 2,- EUR pro Einwohner und Jahr und Monheim hat den Nationalen Radverkehrsplan zitiert, wo für eine Stadt wie Stade 15,- EUR pro Einwohner und Jahr genannt sind.

    Was zu tun ist, hat er auch klar benannt und dabei die Karte gezeigt, die ich ihm gestern geschickt habe. Darauf sind Alternativstrecken abseits der Hauptstraßen zu sehen, aus denen man ein Netz von Fahrradstraßen aufbauen könnte. Auf vielen Abschnitten müsste dafür aber ein Fahrrad-tauglicher Fahrbahnbelag geschaffen werden, weil die ganzen Nebenstraßen in den Wohngebieten noch mit Kopfsteinpflaster aus den 1950er Jahren versehen sind.

    Die Radwege hat er als größtenteils unbenutzbar bezeichnet. Auch die Unsitte, Radwege an Kreuzungen stark von der Fahrbahn weg zu verschwenken, hat er deutlich kritisiert. Es war so schön, das mal aus berufenem Munde zu hören. Mein besonderer Freund, der Leiter des Tiefbauamtes war aber leider nicht da, um sich diese Ohrfeige abzuholen.

    Für übermorgen sind wir übrigens (schon länger geplant) zum "Arbeitsgespräch" bei der Verwaltung eingeladen. Mal sehen, ob sich die Damen und Herren dann schon von dem Schock erholt haben.

  • Mach Dir nicht zu viele Hoffnungen. Ich sehe die Gefahr, dass die Politiker den unangenehmen Experten schnell als grünen Spinner abtun. Wenn er dann auch noch in Begleitung eines Berufsquerulanten auftritt.....

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Am Wichtigsten fand ich, dass die Seminarturnhalle bis auf den letzten Platz voll war. Einige Besucher haben nur noch einen Stehplatz abbekommen. Bei den bisherigen Vorträgen aus der Reihe, die der AK Stadtnatur organisiert hat, waren vielleicht 40-50 Besucher da, gestern waren es über 150.

    Im Mai stellt sich die Bürgermeisterin zur Wiederwahl und ihr bisheriger Stellvertreter kandidiert ebenfalls. Es ist nicht zu leugnen, dass die Stader Bürger immer unzufriedener mit der Situation des Radverkehrs werden. Im April werden die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests präsentiert und auch da zeichnet sich ab, dass die Unzufriedenheit steigt.

    Es ist mir klar, dass sich nicht von heute auf morgen alles zum Guten wenden wird, aber das Thema Radverkehr kann man hier nicht mehr ignorieren.

  • Ich habe mal eine Frage zu Radwegfurten. In der VwV-StVO steht zu §9, Absatz 2, II.

    Zitat von VwV-StVO

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht? Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?

    Zitat

    Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", ...

    Ist jede markierte Furt eine Radwegefurt? Oder gibt es auch Fußgängerfurten? Das folgende Bild zeigt eine Kreuzung mit rechts-vor-links Regelung in einer Tempo-30 Zone mit einer Furtmarkierung, die zwei gegenüberliegende Gehwege verbindet, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind.

    Zitat

    ...an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).

  • Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Ich bin kein studierter Jurist, aber Germanist und ehemaliger Betriebsrat, habe also zumindest mit Arbeitsrecht und diesen »muss«, »soll« und »kann« - Geschichten zu tun gehabt.

    »ist zu« = »muss«; das »stets« bekräftigt noch die Norm. Heißt: »Immer und überall, ohne Ausnahme«.

    Aber jetzt kommt der Germanist und weist darauf hin, dass es nicht heißt »... sind stets Radwegefurten zu markieren«, sondern »sind Radwegefurten stets zu markieren«. Sprich: Wenn es welche gibt, sind sie stets zu markieren.

    Ob es welche geben muss, geht aus diesem Satz nicht hervor. Welche Regelung greift da? Wo steht das was? (Ich bin zu faul zum Suchen ...)

  • Aus der VwV ergibt sich ja allgemein kein unmittelbarer Rechtsanspruch. Ich würde mir speziell zum Thema Radwege unbedingt eine eigene Durchführungsverordnung wünschen!

    Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?

    Meines Erachtens müssten sie, weil die StVO halt keine unterschiedlichen Vorfahrtregelungen für Straßenteile kennt. Und eine Furt signalisiert einen Vorrang. Es wird ja aber vermehrt das Gegenteil gemacht und quasi überall ein [Zeichen 205] hingestellt. Der neueste Scheiß ist ja, überall auch noch abgesenkte Bordsteine einzubauen. Wohl aus diesem Grund hat man ja eben auch das hier in die VwV geschrieben:

    Zitat von VwV StVO

    sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Im Grunde kann eine Verwaltung demnach wo und wie sie grade lustig ist ein [Zeichen 205] hinstellen. 5 Meter oder nicht, [Zeichen 306] oder nicht ist dann auch egal. Find ich ja gar nicht mal so schlecht, weil dann fällt m. E. halt die Benutzungspflicht weg. 8)

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist?

    Das (mit den bescheuerten Verschwenkereien) steht doch meine ich sogar in den ERA 2010...!? Als ich an einem freilaufenden Rechtsabbieger die [Zeichen 205] weghaben wollte, hat man mir geschrieben, das ginge nicht, weil das ja so in den VwV stehe. [Zeichen 306] begleitendes Wegelchen hin oder her. Im Grunde ist es ja auch konsequent - dann sind das eben auch alles keine straßenbegleitenden Wegelchen.

  • Wenn es nach mir ginge:

    1. Unzulässig

    2. Unzulässig

    3. Unzulässig

  • Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht?

    "Sind stets" würde ich auch so scharf interpretieren

    Oder gibt es auch Fußgängerfurten?

    Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).

    Bei Furt und kein 205 hat man das ja in die andere Richtung klargestellt ...

  • Das ist auch noch ein schönes Beispiel: Fahrradfurt (Radweg gibt es dort gar nicht), die ohne Vorfahrt des Radverkehrs quer über die Fahrbahn führt. Kurz, bevor es über die Fahrbahn geht, hat man ein Z205 auf den Asphalt geschmiert, aber keins aufgestellt.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass man gezielt versucht, mit solchen Fallen Radfahrer auszurotten.

    Über diese abknickende Vorfahrtstraße habe ich ja auch schon mal berichtet. Die Benutzungspflicht wurde dort zwar im Januar aufgehoben, die Furt ist aber noch da. Es fahren auch 90% aller Radfahrer weiterhin in beiden Richtungen auf dem roten Pflaster. Wer hier in der Blickrichtung des Fotos fährt, hat gegenüber allen anderen Vorfahrt. Aber die Geisterfahrer aus der Gegenrichtung haben Vorrang wegen §9 gegenüber Linksabbiegern aus der selben Richtung, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen von links (hier im Bild rechts), aber keine Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die aus der Vorfahrtstraße kommen. Die abgerückte Furt trägt ihren Teil dazu bei, dass diese Kreuzung noch schwerer einsehbar ist.

    Wir haben am letzten Donnerstag mit der Verwaltung unter anderem über diese Kreuzung gesprochen. Der Mann vom Tiefbauamt wollte am liebsten dort in beiden Fahrtrichtungen die Benutzungspflicht zurück. Dass an dieser Kreuzung eine für 99% aller Verkehrsteilnehmer völlig unklare Vorfahrtsituation besteht, war auch den anwesenden Verwaltungsangestellten nicht bewusst. Anstatt zu überlegen, wie man weiterhin das Radfahren auf diesem Weg legalisieren kann, haben wir darauf gedrängt, lieber Maßnahmen umzusetzen, die das Fahren auf der Fahrbahn unterstützen, z.B. durch Piktogrammketten. Es soll auch die Vorfahrtregelung überprüft werden.

  • Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25

    Stimmt, danke für den Hinweis auf §25! Steht daher auch in der VwV-StVO zu §25:

    II. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

  • Weil Radfahrer und Fußgänger für die hiesige Verkehrsbehörde irgendwie das Selbe zu sein scheinen (irgendetwas, das den Autoverkehr stört und daher aus dem Weg geschafft werden muss), hat man sich auch ein eigenes Zusatzzeichen ausgedacht, welches auf die "Vorfahrt" von Fußgängern an der Radwegfurt hinweist :)

  • Kann mir jemand helfen, ob das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen", wie es z.B. hier zu sehen ist http://www.kn-online.de/Lokales/Eckern…er-Kreis-am-Zug im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt ist? Welche rechtliche Grundlage gibt es für dieses Zusatzzeichen?

    Hintergrund: Wegen einer Baustelle hat man hier den Geh- und Radweg bereits 250m vorher an einer Fußgängerampel mit [Zeichen 259] und [Zeichen 254] gesperrt. 99% aller Radfahrer wechseln an dieser Stelle ebenfalls die Straßenseite und fahren als Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite weiter. Ich habe gerade mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde telefoniert und vorgeschlagen, stattdessen [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] mit dem oben gezeigten Zusatzzeichen aufzustellen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" mag zwar in normalen Städten überflüssig sein, aber hier kommt ja kein Radfahrer von alleine auf die Idee, dass man bei einem unbenutzbaren Radweg nicht auf der falschen Straßenseite sondern auf der Fahrbahn weiter fährt.

    Ansonsten hatte ich noch auf den Regelplan B II / 7 der RSA 95 hingewiesen.

    http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm

    Die eigentliche Baustelle ist keine 50m lang, aber auf die Idee, dass man auch Fahrspuren schmaler machen kann, um Fußgänger an der Arbeitsstelle vorbei zu führen, kommen sie auch nicht.

  • Mit der aufgestellten Beschilderung dürfen weder Fußgänger noch Radfahrer weiter die Straße benutzen, auch nicht auf einem Gehweg auf der anderen Straßenseite.

    Wer so was aufstellt, hat keinen Plan und dem ist es auch völlig egal.

    Würde mich wundern, wenn die zuständige Behörde das so angeordnet hat.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Doch, das haben sie mir gegenüber bestätigt, dass sie es so angeordnet haben.

    Wer so was aufstellt, hat keinen Plan und dem ist es auch völlig egal.

    Da stimme ich zu! Es ist wirklich zum Haare raufen :(

    Hier mal auszugsweise ein paar Kostproben

    Zitat von VB Stade

    Die Absperrungen müssen stets den Örtlichkeiten anpasst werden und unterliegen immer einer Einzelfallprüfung. Eine perfekte Lösung ohne Unannehmlichkeiten für einzelne Verkehrsteilnehmer kann es dabei meist leider nicht geben, ...

    Mit "einzelnen Verkehrsteilnehmern" sind hier grundsätzlich Fußgänger und Radfahrer gemeint.

    Zitat von VB Stade

    Das Verkehrszeichen auf dem anliegenden Foto ist kein offizielles Verkehrszeichen. Die angeordnete Beschilderung ist an dieser Stelle eindeutig, entspricht der Straßenverkehrsordnung und erfordert keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage.

    In diesem Fall kennen sie sich gut aus. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" darf also nicht verwendet werden, weil hier keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage erforderlich ist.

    Wie gut das in Stade funktioniert, sieht man auch an dieser Stelle, wo 99% aller Radfahrer auf der linken Straßenseite fahren, anstatt auf der Fahrbahn oder auf dem zwar gesperrten, aber 5m weiter wieder benutzungspflichtigen "Radweg".

    Ich werde gleich noch einmal darauf hinweisen, dass das Zusatzzeichen "Gehweg in 90m gesperrt, Ampel benutzen" ebenfalls kein offizielles Verkehrszeichen ist. Der Rest ist ja ohnehin unwirksam, weil sich das Verbot für Fußgänger offenbar nur auf Radfahrer bezieht, die vorher abgestiegen sind: Schieben verboten!

    Ich könnte dort in den nächsten Tagen allerdings auch immer wieder mal das Fahrrad am rechten Fahrbahnrand bis zur nächsten Kreuzung schieben, denn der linksseitige Gehweg ist dafür zu schmal. Dann fällt denen bestimmt auf, dass das [Zeichen 259] doch nicht nur für den rechten Gehweg sondern für die gesamte Straße (vor allem für die Fahrbahn!) gilt.

  • Ich werde gleich noch einmal darauf hinweisen, dass das Zusatzzeichen "Gehweg in 90m gesperrt, Ampel benutzen" ebenfalls kein offizielles Verkehrszeichen ist.

    Muss es ja auch nicht. Es ist ein Hinweisschild. Und die sind m. W. nicht verboten.

    Dann fällt denen bestimmt auf, dass das [Zeichen 259] doch nicht nur für den rechten Gehweg sondern für die gesamte Straße (vor allem für die Fahrbahn!) gilt.

    Das seh ich eben nicht so... :whistling: Das [Zeichen 259] steht dort über einem Zeichen 600. Ich deute das so, dass hier nur der rechte Gehweg für Fußgänger gesperrt ist. Ich hielte es auch allgemein für etwas unpraktikabel, da ein ggf. umkippen könnendes, zweibeiniges Gestänge hinzustellen, nur damit das [Zeichen 259] auch ganz unzweifelhaft über dem entsprechend gesperrten Straßenteil "schwebt"...

    Oder wie würdet ihr denn eigentlich einzelne Straßenteile wie einzelne Geh- oder Radwege sperren?

  • Msdwgi? Erst meine Frage beantworten...! ;)

    Okay: Das wäre etwas weniger eindeutig. Da könnte dann ja auch nur ein kleines Loch hinter der Plastikabsperrung mit abgesichert werden. Also dürfte man rechts dran vorbeilaufen. Das Ding steht ja zumal eh nur auf dem Radweg-Anteil.