Neues aus Stade

  • Und Daubner entspricht dem, was ich 1984 gelernt habe

    Das habe ich anders gelernt. Und wenn man sich das zugehörige Bild anschaut, ist das Ergebnis des vom Fahrlehrer gesagten zu Daubner gleich. Vor 28 26 Jahren (ich konnte nun im Osten den PKW-Führerschein ohne GST-Mitgliedschaft machen und hatte das Geld dafür beisammen) ist mir das mal aufgefallen, daß es in West und Ost unterschiedlich hergeleitet wurde. Da das Ergebnis der Vorranggewährung aber gleich war, hatte ich das wieder vergessen. Unechter Linksabbieger - so ein Quark... ;)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Begrifflichkeiten müssen aber auch dann funktionieren, wenn die Kreuzung nicht exakt rechtwinklig ist. Ab welchem Winkel der Vorfahrtstraße redet man von »abknickender Vorfahrt«? Was ist, wenn da noch ein Seitensträßchen wäre?

    Die Regelung »ich bleibe auf der Vorfahrtstraße, und wer über meine Fahrspur hinweg von der Vorfahrtstraße runter will, hat mich durchzulassen, nicht umgekehrt«, ist meines Erachtens systematisch besser herzuleiten als »rechts vor links« - nicht vergessen: da stehen Schilder, die üblicherweise die RvL-Regel aufheben!

  • Das ist richtig, aber in § 9 Absatz 3 StVO ist nicht von links oder rechts die Rede. Also hat - hoffentlich - jeder Autofahrer verinnerlicht: wenn ich über die durchgehende Gegenspur einer Vorfahrtstraße rüberwill, muss ich diejenigen durchlassen, die diese Spur durchgehen nutzen wollen.

    Da halte ich es für systematisch unglücklich, wenn der Fahrlehrer nicht mit § 9 (3) ankommt, sondern mit § 8 (1) StVO, wo RvL sofort durch den Verweis auf die VZ 205, 206, 301 und 306 aufgehoben wird.

  • sondern mit § 8 (1) StVO, wo RvL sofort durch den Verweis auf die VZ 205, 206, 301 und 306 aufgehoben wird.

    Nochmal: RvL wird dadurch nicht aufgehoben, das gilt weiterhin unter den gleichrangigen Straßen, also für die abknickende Vorfahrt untereinander und für die zuführenden Nebenstraßen untereinander ebenso. Das ist systematisch einwandfrei hergeleitet und genauso schlüssig wie "Eure Herleitung im Westen": Da das Ergebnis der Vorrangregelung identisch ist, können beide Herleitungen parallel bestehen bleiben. Man kann natürlich eine akademische Diskussion darüber führen, welche nun schlüssiger sei. Ich halte das für überflüssig, denn das Ergebnis ist in beiden Fällen exakt gleich.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Jedenfalls sollte man die Verantwortlichen der Stadt Stade für den Orden wider den tierischen Ernst vorschlagen.

    Und alle aufs Fahrrad setzen und drauf festspaxen. Und dann ihre Stadt abfahren lassen.

    Bei dem Treffen vorgestern waren wir tatsächlich so verblieben, dass wir (StVB Stadt Stade, Lkrs. Stade, Polizei Stade, ich) uns zeitnah (?) auf dem Fahrrad im Gewerbegebiet Stade-Süd treffen und uns die Punkte mal aus Radfahrersicht anschauen. Ich werde vorher die Skizzen der Kreuzungen verteilen und dann machen wir ein Quiz über die dort geltenden Vorfahrtregeln. Wer den Test nicht besteht, muss zwei Extra-Runden drehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (20. September 2018 um 10:01)

  • Hier noch die Skizze zur im Vergleich fast völlig normalen Kreuzung mit abknickender Vorfahrt, aber linksseitigem Radweg

    Hier das vorläufige Ergebnis: Der von Norden nach Süden fahrende Radfahrer hat Vorrang vor allen Fahrzeugen, die die Radfurt kreuzen.

    Gegenüber grün wegen §9 (3), gegenüber rot, weil er aus der Vorfahrtstraße kommt und rot ein [Zeichen 205]sieht, gegenüber blau ebenfalls aus dem selben Grund. Gegenüber gelb, der ebenfalls aus der Vorfahrtstraße kommt, gilt für den Radfahrer rechts-vor-links.

    In Gegenrichtung von Süden nach Norden hat der Radfahrer Vorrang vor rot (beide aus einer untergeordneten Straße, aber der Radfahrer von rechts), vor blau (beide aus der selben Straße, aber blau muss den Radfahrer wegen §9 (3) durchlassen.

    KEINEN Vorrang hat der Radfahrer gegenüber gelb und grün, da diese aus der Vorfahrtstraße kommen, der Radfahrer aber nicht.

    Einen in selber Richtung gehenden Fußgänger müsste grün (*edit: und blau) beim Abbiegen jedoch durchlassen, weil für Fußgänger die Vorfahrtregelung nicht gilt.

    *edit: Dafür haben Fußgänger keinen Vorrang vor rot und gelb, egal in welcher Richtung sie die Fahrbahn überqueren.

  • Bei dem Treffen vorgestern waren wir tatsächlich so verblieben, dass wir (StVB Stadt Stade, Lkrs. Stade, Polizei Stade, ich) uns zeitnah (?) auf dem Fahrrad im Gewerbegebiet Stade-Süd treffen und uns die Punkte mal aus Radfahrersicht anschauen.

    Bitte vorher das Einverständnis für eine filmische Dokumentation sowie deren öffentliche Verwendung der Fahrt und ihrer Protagonisten bei eben diesen einholen. Während der Fahrt als letzter hinterherzuckeln und schön eine festmontierte Kamera mitlaufen lassen.

    Ich werde vorher die Skizzen der Kreuzungen verteilen und dann machen wir ein Quiz über die dort geltenden Vorfahrtregeln.

    Auch das am besten aufzeichnen und die Leute ins Mikro antworten lassen. Hinterher noch ein paar abschließende Interviews machen mit Fragen wie:

    Was glauben Sie: Wieviele Regelverstöße haben Sie allein heute während der Fahrt begangen? Das Ergebnis dürfte erhellend sein. Ok, eher für die Damen und Herren selbst als für uns...

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bei der Verabschiedung hat der Polizeibeamte im Scherz gesagt, er müsse vorher noch fragen, ob er für die Benutzung des Dienstfahrrades eine spezielle Einweisung benötigt. Daraufhin hatte ich ihm geantwortet, dass ich gerade daran arbeite, dass man künftig in Stade keine besondere Einweisung mehr zum Radfahren braucht. Der Mann von der StVB fand es nicht witzig oder hat es nicht verstanden :D

  • Bei der Verabschiedung hat der Polizeibeamte im Scherz gesagt, er müsse vorher noch fragen, ob er für die Benutzung des Dienstfahrrades eine spezielle Einweisung benötigt. Daraufhin hatte ich ihm geantwortet, dass ich gerade daran arbeite, dass man künftig in Stade keine besondere Einweisung mehr zum Radfahren braucht. Der Mann von der StVB fand es nicht witzig oder hat es nicht verstanden :D

    Du bist klasse, Chapeau für dein Engagement!

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Gestern Abend waren -trotz Regenwetter- wieder 23 Radfahrer am Start zur 3. Critical Mass in Stade.

    Gleich nach dem Losfahren wurden wir von einem entgegen kommenden Autofahrer mit dem hawaiianischen Glücksgruß :saint: empfangen, was zur allgemeinen Erheiterung beitrug. Nach gut einer Stunde haben dann die ersten kalte Füße bekommen; einige wegen der Temperaturen und andere, weil wir da nur noch 15 Leute waren. Trotzdem haben es alle heile zurück zum Bahnhof geschafft. 8)

    GPS-Track und Bilder folgen auf https://criticalmass.in/stade

    Eine Teilnehmerin erzählte mir während der Fahrt, dass ihr 12-jähriger Sohn vor kurzem mit dem Fahrrad auf einem desolaten Radweg gestürzt sei und sich einen komplizierten Armbruch zugezogen hat. Ein Mitarbeiter der Stadt hätte ihr gesagt, dass es sich bei dem Weg gar nicht um einen Radweg sondern um einen Wirtschaftsweg handeln würde. Soso...

    Das Kind ist direkt neben dem [Zeichen 240] links im Bild gestürzt, hier: https://goo.gl/maps/aNZLjJ9CqFu

  • Ein Mitarbeiter der Stadt hätte ihr gesagt, dass es sich bei dem Weg gar nicht um einen Radweg sondern um einen Wirtschaftsweg handeln würde. Soso...

    Es ist ja allerdings auch kein Radweg, sondern ein gemeinsamer Geh- und Radweg! Dass man [Zeichen 240] immer verkürzt als "Radweg" bezeichnet, regt mich immer ziemlich auf, denn es ist (wenn überhaupt) nur die halbe Wahrheit.

    Seltsam, dass da die L+F-Freigabe offenbar fehlt, denn auf dem Foto sieht das in der Tat nach ursprünglichen Feld(wirtschafts)wegen aus. Es kann sogar sein, dass die straßenrechtlich immer noch als "Wirtschaftswege" gewidmet sind?

  • Durch das [Zeichen 240] ist der Weg ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Landwirtschaftlicher Verkehr ist darauf unzulässig. Als explizit (auch) für den Radverkehr gewidmeter Weg muss er auch in einem entsprechenden Zustand gehalten werden. Wenn der Weg es wegen Zustand oder Breite nicht zulässt, dort mit normaler Geschwindigkeit Fahrrad zu fahren, ist es allenfalls noch [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Sollte es sich um einen Wirtschaftsweg handeln, auf dem Fußgänger und Radfahrer "geduldet" sind, würde dort ein [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10]+ landwirtschaftlicher Verkehr frei hingehören.

  • Durch das [Zeichen 240] ist der Weg ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Landwirtschaftlicher Verkehr ist darauf unzulässig.

    Logisch. ;) Es kann aber sehr wohl so sein, dass die Freigabe dort für L+F "vergessen" wurde, so wie es viel öfter im umgekehrten Fall (Freigabe für Radverkehr fehlt, vor allem bei touristischen Radrouten) vorkommt. Es könnte also sein, dass dort schon bald evtl. ganz plötzlich neue Zusatzzeichen auftauchen werden...

    Als explizit (auch) für den Radverkehr gewidmeter Weg muss er auch in einem entsprechenden Zustand gehalten werden

    Das gilt meiner Ansicht nach auch für Wege, die mit [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260] beschildert sind! Denn der Radverkehr ist auch hier eben nicht nur "geduldet", sondern explizit erlaubt. "Geduldet" wird es viel mehr dann, wenn ein [Zusatzzeichen 1022-10] zum [Zeichen 250] fehlt. Was in der Pfalz ja an quasi allen HBR-Wegen so der Fall ist.

    Sollte es sich um einen Wirtschaftsweg handeln, auf dem Fußgänger und Radfahrer "geduldet" sind, würde dort ein [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] + landwirtschaftlicher Verkehr frei hingehören.

    Fußgänger und Radfahrer sind straßenverkehrsrechtlich auf solchen Wegen auch nicht mehr oder wengier "geduldet", als landwirtschaftlicher Verkehr. Letztgenannter genießt hier keinen wie auch immer gearteten "Vorrang".

    Es ist halt schon ein gewisses (kaum beachtetes) Problem, dass man in Deutschland das Wegerecht vom Straßenverkehrsrecht trennt - und sich daraus in vielen Fällen Widersprüche ergeben... Nach dem äußeren Erscheinungsbild sind die beiden Wege, die auf deinem Foto zu sehen sind für mich klassische "Wirtschaftswege" - und es würde mich wundern, wenn dort auch nicht regelm. Traktoren unterwegs wären.