Neues aus Stade

  • HIer ging es bereits um Steinkirchen im Landkreis Stade. Darüber berichtete kürzlich auch das Wochenblatt: Die Bürger sollen mitreden: Radfreundliche Planung für Steinkirchens Ortszentrum - Stade (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    Ich bin zwar kein Bürger von Steinkirchen, habe aber gegenüber der Zeitung trotzdem mal mitgeredet:

  • Impressionen von dem Abschnitt, um den es geht.

    An einigen Einmündungen fehlen die [Zeichen 240] , so dass dort für Radfahrer, die sich regelkonform verhalten, munteres Hin- und Herspringen zwischen Fahrbahn und "Radweg" erforderlich wäre.

    Breunigs hat das bei Mapillary auch in Gegenrichtung festgehalten: Mapillary - Street-level imagery, powered by collaboration and computer vision

    Der "Radweg" befindet sich in dieser Fahrtrichtung links.

  • Zitat

    Auf Initiative der SPD sitzen jetzt alle Fraktionen bei der Planung in einem Boot, berichtet Bürgermeisterin Sonja Zinke von einem kürzlichen Workshop. Der Gemeinderat der Gemeinde Steinkirchen hat sich zur Aufgabe gemacht, die Radverkehrssituation zu beleuchten und den Alltag für Radfahrende sicherer zu machen.

    Klingt wie eine Drohung. Was soll schon rauskommen, wenn die gleichen Leute, die die letzten 23 Jahre keinen Finger krummgemacht haben, um die rechtswidrige Situation aus ihrem ureigensten Ort rauszubekommen, jetzt plötzlich zu "Planen" anfangen?

    Bevor da irgendwas "geplant" wird, sollte erst mal geklärt werden, warum hier und heute illegale Fahrbahnverbote herrschen und keiner was dagegen unternommen hat? Und wenn einer sagt: "Das haben wir nicht gewußt", dann lautet die Antwort: "Dann bist du zum Planen ja offenbar denkbar ungeeignet."

  • Ich habe meine Mail an das Wochenblatt in Kopie auch an den Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde geschickt.

    Es ist ja eigentlich völlig egal, was die SPD in Steinkirchen glaubt oder was die Bürgermeisterin gerne auf Workshops plant. Die zuständige Verkehrsbehörde ist der Landkreis Stade. Immerhin scheinen ja auch die Lokalpolitiker zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass der bestehende "Radweg" keiner ist. Wenn ein solches Thema öffentlich diskutiert wird, kann es doch nicht schaden, solange am Ende eine rechtskonforme Lösung umgesetzt wird.

    Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.

    Die Redakteurin vom Wochenblatt hat sich vorhin für die Infos bedankt und geantwortet, dass sie das gerne aufgreifen wird. Da bin ich mal gespannt, wie das Thema weitergeht. :)

  • Ich habe meine Mail an das Wochenblatt in Kopie auch an den Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde geschickt.

    Prima, dann kann er was lernen :)

    Aber im Ernst: Mir geht dieses Nichtzuständigkeitsgetue der Lokalmatadoren auf den Wecker. Gemeinde- bzw. Stadträte sollten, wenn in ihrem Ort etwas illegal ist, eigentlich dagegen vorgehen. Und die Fahrbahnverbote sind nun mal illegal. Eine Stadträtin sagte mir mal, "da gehe es halt demokratisch zu"; wenn die "anderen" mehrheitlich dagegen sind, etwas gegen die Illegalität zu unternehmen, kann sie auch nichts machen.

    Hallo? Demokratische Verabredung zur Illegalität? Für mich wär das ein Fall, die Kommunalaufsicht einzuschalten und zu versuchen, die ganze illegale Bande hochzunehmen. Dass da nicht viel mehr Trubel herrscht finde ich seltsam. Friede, Freude, Eierkuchen. Und das seit 23 Jahren.

  • Da es nicht zu den Aufgaben der Politiker gehört, vor Ort Verkehrsregeln anzuordnen, müssen die sich natürlich auch nicht im Detail mit den Bestimmungen auskennen. Aber wenn sich die Politik dazu äußert, ist es für unwillige Behörden natürlich ein willkommenes Fressen, sich darauf zu berufen.

    Wenn man die Regeln lange genug ignoriert hat, dann halten das ja auch alle für ganz normal, wie es ist. Jedenfalls höre ich von Ur-Stadern häufig, dass es doch gar nicht so schlimm sei, wie ich immer behaupte. Man muss es halt erst einmal anders kennengelernt haben, um zu merken, was hier alles schief läuft. Ein Dorf-Politiker, der an Himmelfahrt eine Radtour macht und ansonsten mal besoffen vom Schützenfest mit dem Fahrrad nach Hause fährt, wird sich dafür nicht weiter interessieren.

    Trotz der Zustände in Steinkirchen, die hier keinesfalls ein Einzelfall sind, bin ich trotzdem ganz guter Dinge, dass sich was ändert. Der Leiter des Straßenverkehrsamtes (*edit: des Landkreises Stade) weiß ganz genau, dass er ein Problem mit den vielen unzulässigen Anordnungen hat, die von seiner Behörde seit nunmehr 23 Jahren nicht überprüft und korrigiert wurden.

    Er hat aber auch angefangen, was zu ändern. In einigen Ortschaften sind im letzten Jahr die blauen Schilder verschwunden, das hat mich selbst überrascht. Vielleicht kann ich das ein wenig beschleunigen, aber ich darf auch keine Wunder erwarten. Im Prinzip könnte man beim Landkreis jemanden einstellen, der ein Jahr lang nichts anderes macht, als blaue Schilder einzusammeln. An seiner Stelle würde ich ganz konsequent vorgehen: Es gibt doch sicherlich Verkehrszählungen und auf nur ganz wenigen Straßen kommt eine Benutzungspflicht aufgrund des Verkehrsaufkommens überhaupt in Frage (vermutlich im gesamten Landkreis nur die B73 und B74). In allen anderen Straßen könnte man also innerorts jedes [Zeichen 240] sofort und ohne weitere Prüfung einkassieren und dann müsste man sich nur noch um die wenigen Straßen im Detail kümmern, auf denen wirklich mehr Verkehr ist.

    Auch die [Zeichen 241-30] könnte man komplett einsammeln lassen, weil dann ein Angebotsradweg übrig bleibt, auf dem jeder fahren dürfte, der es will.

    Also brauchen wir hier eine General-Anordnung an die Straßenmeistereien, sämtliche [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] abzuschrauben, die sie finden und in eine Liste einzutragen, wo sie das getan haben. Sollte es dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung gegeben haben, wird die anschließend aufgehoben. Ich gehe allerdings davon aus, dass es eine solche Anordnung ohnehin in den meisten Fällen nicht gibt und die ganzen Schilder ohne Rechtsgrundlage in der Landschaft hängen. Leider gibt es in Niedersachsen kein Transparenzgesetz, sonst hätte ich mir schon eine Anordnung nach der anderen angefordert.

  • Da es nicht zu den Aufgaben der Politiker gehört, vor Ort Verkehrsregeln anzuordnen, müssen die sich natürlich auch nicht im Detail mit den Bestimmungen auskennen.

    Dann sollten sie aber gefälligst auch nicht bei einer "Radfreundlichen Planung" mitplanen und zugeben, dass sie das Ganze Null tangiert. :cursing: Hats ja bisher offenbar auch nicht.

    Was rauskommt, wenn ausgerechnet diejenigen Typen, die keinen Blassen vom täglichen Fahrradfahren haben, meinen, mitplanen zu müssen, kann man in Fürstenfeldbruck sehen: "Radweg Ende" an der Kreuzung auf einem linksseitigen Drecksweg. Und nun? Absteigen und über zwei Ampeln schieben. Warum der Drecksweg zwar bis hierher zum gem. Geh/"Rad"weg taugte, seine Verlängerung jenseits der Kreuzung aber nicht mehr, wird für immer das Geheimnis der "Experten" bleiben.

    Und das nach inzwischen 11 Jahren "Radverkehrsplan Fürstenfeldbruck". Nach dem sucht man auf der Homepage von Fürstenfeldbruck inzwischen vergebens.

  • Zitat

    Trotz der Zustände in Steinkirchen, die hier keinesfalls ein Einzelfall sind, bin ich trotzdem ganz guter Dinge, dass sich was ändert. Der Leiter des Straßenverkehrsamtes (*edit: des Landkreises Stade) weiß ganz genau, dass er ein Problem mit den vielen unzulässigen Anordnungen hat, die von seiner Behörde seit nunmehr 23 Jahren nicht überprüft und korrigiert wurden.

    Ganz ehrlich? Ich bin beeindruckt wie viel sich in Stadt scheinbar getan hat, seit du da aktiv etwas tust. Ich habe nur wenige Vergleiche - klar fahre ich gerne mal längere Touren, aber als einzige Landkreise sind mir FFB und Bernau am Chiemsee in Erinnerung - die sind wirklich schlimmer als die direkte Umgebung. Der Rest ist häufig falsch oder unbrauchbar beschildert, dort gibt es aber so wenig Einmischung der motorisierten Verkehrsteilnehmer, das es mir egal ist. Fahr ich halt illegal auf der Fahrbahn - wenn keiner hupt ist es doch wurscht.

    Und dann habe ich halt die Städte. In Nürnberg wird es wirklich besser. Malte hat vor ein paar Tagen ein echt furchtbares Bild vom Nürnberger Innenstadtring geteilt. Das ist immer noch Mist. Es gibt noch ein paar schlechtere Stellen - aber nicht viele. Andererseits sind die Fahrradstaßen in letzter Zeit ein echter Fortschritt und auch die Erneuerung der halbwegs akzeptablen Radwege wird besser.

    In Hamburg und Nordersted ist das Verhalten der Autofahrer schon anders. Dort wird an Kreuzungen einem Linksabbieger nach rechts über den Radfahrstreifen oder Radweg ausgewichen - ohne Rücksicht auf Verluste. Das habe ich sonst noch nirgendwo gesehen. Da braucht es keine schlechte Infrastruktur, da spinnen schon die Fahrer.

    In Stade ist alles furchbar langsam. Die von dir angekreideten Zustände sind illegal und scheiße, aber wenigstens ist in den letzten paar Jahren (so kommt es mir vor) der Zustand von "Sie sind ja irre - das war schon immer so" zu "Ja, schon, aber wir können uns den Umbau nicht sofort leisten und außerdem hat sich noch nie jemand beschwert". Das ist ein erheblicher Fortschritt. Weiter so? Solange die Kraft noch reicht.

  • In Hamburg und Nordersted ist das Verhalten der Autofahrer schon anders.

    War vor einigen Jahren mal für ca. 1 Woche mit einem älteren Hamburger in seinem Mercedes in Heilbronn unterwegs. Er hat sich dauernd beschwert, dass die Leute "hier schon bei Gelb bremsen, bei uns in Hamburg wird da nochmal richtig Gas gegeben". Seitdem hab ich schlohweiße Haare. :)

  • Dann sollten sie aber gefälligst auch nicht bei einer "Radfreundlichen Planung" mitplanen und zugeben, dass sie das Ganze Null tangiert.

    Politik und Verwaltung haben jeweils ihre Aufgaben und man muss mit beiden Seiten reden. Ich musste das auch erst lernen, welche Entscheidungen wo getroffen werden und mit wem man worüber reden muss.

    Die Verwaltung, insbesondere die Straßenverkehrsbehörde muss man dazu bringen, sich an geltendes Recht zu halten. Einige gehen dafür den Weg über eine Klage, ich habe es im Dialog probiert. Beides ist langwierig und erfordert Durchhaltevermögen. Ob ich hier erfolgreicher gewesen wäre, wenn ich vor drei Jahren geklagt hätte, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass ich nicht alle Benutzungspflichten, die inzwischen aufgehoben wurden, hätte wegklagen können.

    Die Tiefbauämter muss man dazu bringen, die technischen Regelwerke umzusetzen und den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart zu behandeln. Hier in Stade baut man Kreisverkehre zum Beispiel entgegen der Empfehlungen der ERA 2010 und entgegen der Erkenntnisse der Unfallforschung. Mit dem Erfolg, dass hier überdurchschnittlich viele Fahrradunfälle an Kreisverkehren passieren. Dagegen konnte ich leider bislang noch nichts ausrichten und vermutlich muss ich abwarten, bis der Leiter des Tiefbauamtes an einem seiner eigenen Kreisel über den Haufen gefahren wird und ein Nachfolger kommt, der es besser kann.

    Die Politik könnte man vielleicht dazu bringen, das Geld für solche Bauwerke nicht freizugeben. Auch das habe ich bislang noch nicht geschafft, aber ich arbeite daran. Von der Politik muss auch ein grundsätzlicher Beschluss zur Radverkehrsförderung kommen und ein Auftrag an die Verwaltung, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Dazu zählen schließlich auch Dinge, zu denen die Verwaltung nicht verpflichtet ist wie z.B. die Schaffung sicherer Abstellanlagen oder die Asphaltierung einer Straße mit Kopfsteinpflaster, die eine attraktive Route für den Radverkehr darstellen kann.

    Ich glaube auch nicht, dass es alleine damit getan ist, unzulässige Benutzungspflichten aufzuheben. An manchen Straßen schon, wo niemand einen Radweg braucht. Und selbst da ist es schwierig genug, die Leute davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn meist der bessere Radweg ist. Aber wenn man mehr Leute auf das Fahrrad bringen will, geht das an stark befahrenen Hauptstraßen nur mit einer separierten Infrastruktur. Da kann man sich wenigstens dafür einsetzen, dass die nach dem Stand der Technik geplant und gebaut wird. Eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Stand wäre das allemal. Auch hier muss die Politik dahinter stehen, dafür dem Autoverkehr Platz wegzunehmen, damit nicht weiterhin "Radwege" irgendwo an den Rand gequetscht werden, wo sie in erster Linie den Autoverkehr nicht stören.

    Auch das Thema Kommunikation ist wichtig und das macht die Verwaltung nicht von alleine. In einer fahrradfreundlichen Stadt hat man das Gefühl, als Radfahrer wertgeschätzt zu werden. Davon ist man hier noch weit entfernt.

  • In Hamburg und Nordersted

    In HH bin ich 10 Jahre (2006-2016) als Einwohner, in Norderstedt nun 5 gefahren. Ich finde HH schlimmer.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Also brauchen wir hier eine General-Anordnung an die Straßenmeistereien, sämtliche [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] abzuschrauben, die sie finden und in eine Liste einzutragen, wo sie das getan haben.

    So ein Schild [Zeichen 240] abzuschrauben erzeugt eine eindeutige Situation, was dann bleibt ist ein Fußweg, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    So ein Schild abzuschrauben [Zeichen 241-30] wird erst dann zu einer eindeutigen Situation führen, wenn gleichzeitig der vorhandene Hochbordradweg so umgepflastert wird, oder vorhandene Markierungen entfernt werden, so dass nichts mehr darauf hindeutet, dass hier ein Angebotsradweg vorhanden wäre. Erst dann ist eindeutig klar, dass es ebenfalls ein Fußweg ist, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    In Straßen mit hohem Autoverkehrsaufkommen und Tempo 50 kann man das machen verbunden mit Maßnahmen, um die Verkehrsmenge zu reduzieren und die Höchstgeschwindigkeit verlässlich auf 30 km/h zu senken.

    Einfach nur Schilder abschrauben ist meistens keine gute Lösung.

  • War vor einigen Jahren mal für ca. 1 Woche mit einem älteren Hamburger in seinem Mercedes in Heilbronn unterwegs. Er hat sich dauernd beschwert, dass die Leute "hier schon bei Gelb bremsen, bei uns in Hamburg wird da nochmal richtig Gas gegeben". Seitdem hab ich schlohweiße Haare. :)

    Ha, da bist Du bei mir richtig! Ich bin nämlich aus Heilbronn, und da meine Eltern dort noch wohnen, auch gelegentlich da plus ergänzende Informationen. Von daher wusste ich schon vor Jahren: Heilbronn kontrolliert. Wenn da 50 steht, dann heißt das 50. (Inzwischen steht da: 40.)

    Ja, das beeinflusst das Fahrverhalten wirklich. Geht also! :)

  • So ein Schild abzuschrauben [Zeichen 241-30] wird erst dann zu einer eindeutigen Situation führen, wenn gleichzeitig der vorhandene Hochbordradweg so umgepflastert wird, oder vorhandene Markierungen entfernt werden, so dass nichts mehr darauf hindeutet, dass hier ein Angebotsradweg vorhanden wäre. Erst dann ist eindeutig klar, dass es ebenfalls ein Fußweg ist, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.

    Getrennte Geh- und Radwege sind hier aber eher die Ausnahme und die meisten "Radwege" sind Gehwege, an die man einfach ein [Zeichen 240] gestellt hat, um die Fördermittel für Radwege abzugreifen und behaupten zu können, man hätte ein durchgehendes "Radwege"-Netz. Am besten noch auf beiden Straßenseiten gleichzeitig, dann zählt das vermutlich doppelt.

  • Getrennte Geh- und Radwege sind hier aber eher die Ausnahme und die meisten "Radwege" sind Gehwege, an die man einfach ein [Zeichen 240] gestellt hat, um die Fördermittel für Radwege abzugreifen und behaupten zu können, man hätte ein durchgehendes "Radwege"-Netz. Am besten noch auf beiden Straßenseiten gleichzeitig, dann zählt das vermutlich doppelt.

    Das was man auf deinem Foto sieht, geht nur in dem Fall, dass ein breiter Mittelstreifen die Richtungsfahrstreifen trennt. Weil so wie es auf dem Foto aussieht, ist ja eine unerfüllbare Situation geschaffen worden. Wenn ein*e Radfahrer*in auf der rechten Seite auf dem benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg fährt, dann kann sie/er nicht gleichzeitig auch noch auf der linken Seite auf dem ebenfalls in die selbe Richtung benutzungspflichtigen Radweg fahren.

    Was gehen würde, wenn eine Verkehrsbehörde diese Möglichkeit schaffen will, das wäre jeweils eine Fußwegauszeichnung [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] auf der rechten Seite und dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] auf der linken Seite.

  • Eine beidseitige Benutzungspflicht ist natürlich Quatsch, weil man nicht auf beiden Straßenseiten gleichzeitig fahren kann. An der gezeigten Stelle liegen die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht aber gar nicht vor, auch nicht nur auf der rechten Seite.

    Radfahren auf der falschen Straßenseite ist gefährlich und daher soll eine Verkehrsbehörde das innerorts gar nicht vorschreiben und nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen (die dort auch nicht vorliegen) erlauben. Dass es trotzdem Leute gibt, die gerne auf der falschen Seite fahren, tut nichts zur Sache, denn es ist nicht die Aufgabe einer Verkehrsbehörde, gefährliches Verhalten zu legalisieren. Wir sind ja nicht bei wünsch-dir-was.

  • Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.

    So wird es ja auch meistens gemacht, auch in Hannover, erst mal werden die Schilder entfernt, so dass ein ehemals benutzungspflichtiger Hochbordradweg dann nicht mehr benutzungspflichtig ist.

    Richtig viel Ärger steht oft dann ins haus, wenn ein solcher Bürgersteig mit einem alten Hochbordradweg, der nicht mehr benutzungspflichtig ist, grundsaniert werden soll oder unausweichlich grundsaniert werden muss, weil schadhaft.

    Es gibt in Hannover viele Kilometer nicht mehr benutzungspflichtige Hochbordradwege (so genannte Angebotsradwege) und irgendwann muss zwangsläufig dazu eine Entscheidung kommen. Denn bei einer Komplett-Renovierung ist bei vielen die Überraschung groß, wenn dann plötzlich kein Hochbordradweg mehr da ist. Und leider wird viel zu wenig über diese Thematik gesprochen und bei einem solchen Vorhaben wird dann auch zu wenig getan, um die Hintergründe zu vermitteln. Die Verwaltung macht sich die Sache dann zu einfach, wenn sie die Baumaßnahme einfach nur so begründet: Alter Fußwegbelag kaputt, egal, was das mal war, deshalb jetzt neuer Fußweg. Und weil es ein Fußweg ist, alles mit einem einheitlichen Pflaster. Wer dann weiter mit dem Rad drauf rumfährt, der fährt dann illegal da rum.

  • In Horneburg im Landkreis Stade hat man vor zwei Jahren alle "Radwege" aufgehoben und sämtliche [Zeichen 240] gegen [Zeichen 239] ausgetauscht, alles konsequent ohne ein einziges [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]. Dazu hat man in einigen Straßen T30 eingeführt und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn gemalt.

    Ich war damals von der Gemeindeverwaltung eingeladen, als Vertreter des ADFC bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung etwas vorzutragen. Da gab es auch eine Gruppe, die sich vehement dagegen gewehrt hat und die wohl auch im Nachgang in ihrer Nachbarschafts-Facebook-Gruppe über mich hergezogen ist. Aber egal, sowas ficht mich nicht an.

    Inzwischen regt sich da niemand mehr drüber auf und (fast) alle haben sich daran gewöhnt, auf der Fahrbahn zu fahren. Geht also.

  • Eine beidseitige Benutzungspflicht ist natürlich Quatsch, weil man nicht auf beiden Straßenseiten gleichzeitig fahren kann. An der gezeigten Stelle liegen die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht aber gar nicht vor, auch nicht nur auf der rechten Seite.

    Das Foto alleine reicht nicht aus, um beurteilen zu können, ob eine rechtsseitige Benutzungspflicht für einen gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg begründet werden kann.

    Um das zu beantworten muss unter anderem auch berücksichtigt werden, wie stark die Straße mit Autoverkehr belastet ist, und wie schnell der fährt. Aber auch wie breit der vorhandene Bürgersteig ist.

    Besonders problematische Ergebnisse erhält man doch dann, wenn einerseits eine Radwegepflicht mit dem starken Autoverkehr begründet wird und andererseits die geringe Breite des Hochbord-Bürgersteigs, keinen gemeinsamen Geh- und Radweg zulässt.