Neues aus Stade

  • "Sharrows" auf die Fahrbahn malen. Die zeigen auch: Fahrrad gehört auf Fahrbahn.

    vielleicht kann KAcyc mal ein paar Fotos von den Sharrows machen, die in Karlsruhe in grün im Bereich .. äh.. na ..da hinten, wo man von der einen Straße durch so einen Torbogen in die andere Straße fährt.. X/

    da jedenfalls gibts grüne Sinnbilder "Fahrrad" auf der Fahrbahn. die schaden keinem und nutzen auch nichts - stellen aber auch keine Aufteilung der Fahrbahn in "mein" und "dein" dar, die so nicht existiert.

    Ist das ein "Sharrow"? Und was bedeutet dieser Ausdruck Sharrow?

    Fotografiert auf dem Engelbosteler Damm in Hannover:

  • Da fehlt eigentlich noch der Pfeil, dann wäre es ein 'Sharrow'.

    Vielen Dank für den Link mit den Sharrow-Fotos. In dem Text dazu steht, dass auf vielen Strecken die Sharrow-Pfeile den Fahrradstreifen oder Schutzstreifen nicht ersetzen können. In Hannover fallen mir allerdings gleich zwei Anwendungs-Fälle ein: Engelbosteler Damm. Da wurde das Foto weiter oben aufgenommen auf dem ein grünes Fahrradpiktogramm zu sehen ist. Und die Königstraße mit ihren viel zu schmalen Schutzstreifen, die die Verwaltung nicht breiter machen möchte, weil sie argumentiert, dass die Gesamtbreite der Straße das nicht hergibt. Zwar ist absehbar, dass sofort aus der Autoecke wieder wild herum polemisiert würde, "dadurch würde der Verkehr noch viel unübersichtlicher und die armen, armen Radfahrer, die wüssten ja nun gar nicht mehr, wo sie fahren sollten". Aber das "Gemeckere" muss eine Verkehrsbehörde aushalten können.

    Dieser Sharrow (zusammengsetzt aus share und arrow (=teilen und Pfeil) ) gefällt mir so gut, dass ich ihn mal in mein Foto vom Engelbosteler Damm eingezeichnet habe:


    So isses etwas besser:

    Geht sicher noch besser, weil hier besteht doch Verwechslungsgefahr mit einem Piktogramm, das den Weg zum Fahrradparkhaus zeigt. Trotzdem: Der "Sharrow" gefällt mir! Da kann ich nur DMHHs Bitte wiederholen: Noch mehr Fotos davon bitte!

  • Das ist wirklich ein großes Problem in Stade, dass so viele Radfahrer die Benutzungspflicht ignorieren und auf der Fahrbahn fahren :)

    Das zeigt sich auch an den Unfallzahlen: Im Jahr 2017 gab es 1 Unfall im Längsverkehr zwischen einem Radfahrer und einem in der gleichen Richtung fahrenden PKW in der Straße Am Schwarzen Berg (Tempo 30 Zone, kein Radweg und schon gar kein benutzungspflichtiger).

    Zwei weitere Unfälle im Längsverkehr ereigneten sich zwischen Radfahrern und Fußgängern, sowie zwei Unfälle zwischen Radfahrern und einem entgegenkommenden PKW.

    Häufigste Unfallart war "Zusammenstoß mit einbiegendem / kreuzendem Fahrzeug" (25 Unfälle), häufigster Unfalltyp "Einbiegen / Kreuzen Unfall" (18 Unfälle), gefolgt von "Abbiegeunfall" (9 Unfälle), also typische Radwegunfälle.

    Von den insgesamt 43 polizeilich erfassten Unfällen mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich 7 bei Dunkelheit, 2 in der Dämmerung und alle anderen 34 Unfälle am hellichten Tag. Daran sieht man auch das große Problem, dass Radfahrer immer ohne Licht fahren. (Achtung, Ironie!)

    Hier nochmal der Link zur Karte, in der ich die Unfälle von 2017 eingetragen habe. Wenn man auf die Punkte klickt, findet man die Infos zu Unfallkategorie, -typ, -art, sowie Licht- und Straßenverhältnissen und oftmals auch Fotos von der Unfallstelle oder der Umgebung. https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

  • Man erkennt mal wieder, dass die Polizeibehörden in D rein gar nichts verstehen. Oder nicht verstehen wollen. Oder nicht verstehen dürfen... Das einzig Positive daran ist, dass auch Autofahrern nebenbei beigebracht wird, dass es eines blauen Lollies bedarf, um den Radfahrer von der Fahrbahn zu verscheuchen. Aber ansonsten fehlt sicher jeder konkrete Anlass für diese Pressemeldung.

    Das ist wirklich ein großes Problem in Stade, dass so viele Radfahrer die Benutzungspflicht ignorieren und auf der Fahrbahn fahren :)

    Der Witz dabei ist, dass die an die Gehwegradelei Gewöhnten ja nach Entfernung der blauen Schilder einfach weiter auf dem Gehweg fahren. Ich hab aber selbst bei Unfällen, bei denen Radfahrer rechtswidrig auf Gehwegen fuhren und grade auch deshalb verunfallten, in den gesammelten Presseberichten bislang kein einziges Mal gelesen, dass dies illegal und gefährlich sei. Im Gegenteil, hin und wieder wird auch aus einem glasklaren Gehweg von der Polizei mal eben ein "Radweg" gemacht.

    Die sollten vielleicht auch mal die Studie V 184 der BASt lesen...

  • Deshalb habe ich mir ja auch die Mühe gemacht, die Unfälle aus 2017 auszuwerten und werde das auch für die Unfälle aus 2018 tun, sobald die Daten veröffentlicht sind.

    Ich plane, zur Unfallthematik eine Bürgerfrage an den Verkehrsausschuss zu formulieren, wo aus der Antwort klar werden sollte, dass Stade ein Radwegproblem hat im Sinne von überflüssigen und nicht annähernd dem Stand der Technik entsprechenden Radwegen, auf denen auch entsprechend viele Unfälle passieren.

    Bei den öffentlichen Ausschusssitzungen sind auch immer Vertreter der Presse dabei. :)

  • Die Polizei Stade stellt klar, dass es eine Benutzungspflicht gibt, der man folgen muss:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4174967

    Hab die Gelegenheit genutzt und mal eine E-Mail formuliert

    Zitat

    Sehr geehrter Herr [...],

    im Presseportal (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4174967) wird eine Klarstellung der PI Stade veröffentlicht, wonach Radwege mit Z.237, 240, 241 benutzt werden müssen, sofern der Radweg nicht objektiv unbenutzbar ist. Weiterhin wird richtigerweise herausgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer RWBP seit 1997 wesentlich strenger sind.

    Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad in Stade unterwegs und stellte in der Vergangenheit fest, dass die Anordnung diverser RWBP in der Gemeinde nicht mit den Vorgaben der VwV-StVO sowie ERA/Plast/ReStra zu vereinbaren sind. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und freundlich nachfragen, wann ich als radfahrender Besucher der Gemeinde Stade mit einer Berücksichtigung der strengeren Voraussetzung bei der Anordnung (bzw. der Überprüfung) einer RWBP rechnen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort:

    22 Jahre Zeit gehabt, jetzt beginnt man zu prüfen.

  • Zitat

    Örtlichkeiten, die durch eine besondere Häufung von Fahrradunfällen auffällig sind, haben wir derzeit nicht.

    Das stimmt insofern, dass die Unfälle nicht an den selben Orten passieren, aber in den selben Verkehrssituationen. Die Unfallorte haben darüber hinaus teilweise Gemeinsamkeiten wie fehlende Furtmarkierungen und schlechte Sichtbeziehungen.

    Die Unfallorte bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern haben allesamt gemeinsam, dass es dort benutzungspflichtige Radwege gibt, die die Mindestmaße nicht einhalten. In 3 von 4 Fällen handelt es sich dabei um gemeinsame Geh- und Radwege.

    Vielen Dank dafür, dass du der Polizei geschrieben hast und die Antwort hier veröffentlichst. Mir gegenüber würden sie das nicht einmal zugeben, aber in der Antwort steht es schwarz auf weiß: Die Stadt ignoriert seit 22 Jahren geltendes Recht. Immerhin scheinen sie das inzwischen gemerkt zu haben :evil:

  • Ich habe in der Karte noch die mir bekannten Kreuzungen und verkehrsreichen Grundstücksausfahrten (Einkaufsmärkte, Tankstellen, Gewerbebetriebe mit hohem Verkehrsaufkommen) eingetragen, an denen die vorgeschriebenen Furtmarkierungen fehlen (rot), sowie bei Unfallorten in grün, wenn dort eine Markierung vorhanden ist. Von den 27 Unfällen vom Typ "Abbiegen / Kreuzen Unfall" und "Abbiegeunfall" war in 10 Fällen keine Furtmarkierung erforderlich (Rechts vor Links, oder kein Radweg vorhanden). In 11 Fällen gab es die vorgeschriebene Furtmarkierung (davon in 2 Fällen schlecht zu sehen) und in 6 Fällen fehlte sie.

    Blendet man in der Karte nur die Ebene "Furtmarkierungen" ein, kann man sich schon mal anschauen, wo die nächsten Unfälle passieren werden.

    https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

  • Einer der Unfallorte, der typisch ist für viele Kreuzungen. Hier gab es 2017 einen Unfall vom Typ 3 "Einbiegen / Kreuzen Unfall" mit einer schwer verletzten Person zwischen einem PKW und einem Radfahrer und ich fürchte, dass sich bei der Sache nicht der PKW-Fahrer schwer verletzt hat.

    Irgendjemand war in den 1970er Jahren der Meinung, dass es eine tolle Idee sei, die Rampen vom Radweg im Kreuzungsbereich mit kleinen Natursteinen zu pflastern. Die Furtmarkierung hat man auch weggelassen, weil das auf dem Pflaster bestimmt nicht so toll zu markieren ist und auch die Haltelinie, die zu dem [Zeichen 206] gehört, ist nur mit etwas Fantasie zu entdecken.

    Wer jetzt einwendet, dass dieser Radweg hinter der Kreuzung mangels [Zeichen 241-30] nicht benutzungspflichtig sei, hat natürlich Recht, denn man nimmt es hier auch nicht so genau, die Blauschilder des zuvor benutzungspflichtigen Weges an jeder Kreuzung zu wiederholen. Von rechts aus der Nebenstraße kommen sowieso keine Radfahrer, weil niemand Bock hat, auf dem Kopfsteinpflaster zu fahren und diejenigen, die deswegen dort lieber auf dem Gehweg fahren, kommen auch nicht auf die Idee, in der Hauptstraße auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Dabei hat es durchaus weitere Vorteile, an dieser Stelle auf die Fahrbahn zu wechseln, weil man dann nämlich 3 Minuten an der Ampel hinten im Bild spart, wenn man in einem Zug auf der Fahrbahn Richtung Hansebrücke abbiegt, anstatt sich über die Radverkehrsführung von einer Insel zur nächsten zu hangeln und dabei immer sehen kann, dass man von der nächsten Insel bereits grün hätte, aber leider noch einen Umlauf warten darf, bis man da hin kommt. Gut, dass die Stadt jetzt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen werden möchte. Vielleicht erklärt dort jemand, dass so etwas nicht fahrradfreundlich ist und allenfalls zu Rotlichtverstößen ermuntert, weil sich die Leute nicht beliebig verscheixxern lassen.

  • Ich habe mir in der letzten Zeit nochmal einige der Unfallstellen aus dem Jahr 2017 angeschaut. Man findet dann oftmals interessante Details, wie z.B. zu diesem Unfall vom 19.10.2017: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3766422 (nicht die verletzte Katze, sondern weiter unten)

    Es geht um diese Stelle. https://goo.gl/maps/nvWstQZKvtq

    Die beiden Radfahrerinnen kamen in der gezeigten Richtung über die Holzbrücke. Am Ende der Brücke wollte die 82-jährige nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen und wurde in dem Moment von einer anderen Radfahrerin überholt, die geradeaus fuhr. Dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden, bei dem die 82-jährige stürzte und sich dabei leicht verletzte. Die andere Radfahrerin fuhr weiter, ohne sich um die Frau zu kümmern und daher war es der Polizei auch eine Pressemeldung wert.

    Was mich an dem Unfall viel mehr interessierte, ist die Tatsache, dass die Dame nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen wollte. Wie man auf dem Bild sieht, gibt es nach links sogar eine Wegweisung für Radfahrer zum Bahnhof, Richtung Altes Land (Jork), nach Drochtersen und zur Innenstadt (obwohl man über die Brücke gerade von der Innenstadt kommt, aber egal).

    Wenn man aus einer anderen Richtung schaut, sieht man aber das hier:

    Die Wegweisung führt entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht freigegeben ist, was aber gar nicht sichtbar ist, wenn man von der Brücke kommt. der Weg links im Bild hat zwei unterschiedliche Pflasterungen, so dass man aus der Gegenrichtung kommend dort auch mit dem Rad fahren darf anstatt auf dem Kopfsteinpflaster. Es wird auf dem 1,20m breiten Streifen aber munter in beide Richtungen geradelt, was sicherlich auch 99,9% der Radfahrer aufgrund der Wegweisung für OK halten. Es ist aber weder auf der Fahrbahn, noch auf dem linksseitigen "Radweg" erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (9. Februar 2019 um 14:41)

  • In Sachen Touri-Beschilderung mangelt es meine ich wohl noch an einem richterlichen Schuss vor den Bug, vor allem was die Haftung betrifft. Ich persönlich würde mich nämlich auch, wenn ich mal wieder auf einem so beschilderten Weg unterwegs bin, an dem aber leider immer noch ein [Zeichen 250] rumsteht, unter Verweis auf Treu und Glauben darauf berufen, dass da jemand zumindest mitschuld ist, wenn mal was passiert sein sollte... Es gibt ja mehr als genug Fotos von Politikern, die sich immer wieder mal dafür abfeiern lassen, wenn mal wieder ein paar dieser Pfosten an ach so tollen "Radwegen" aufgestellt werden. Mal schauen, was bzgl. des Glätteunfalls auf dem B-10-Radweg passieren wird. Ich hatte Polizei und Staatsanwaltschaft darum gebeten, wegen öffentlichen Interesses von Amts wegen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einzuleiten. Bislang mal noch ohne jede Lesebestätigung.

    Gehwegradeln wird bei uns in der Pfalz durch die Dinger auch an unzähligen Stellen regelrecht "gefördert". Das ist also auch so gewollt. Gegen Gehwegradler haben Autofahrer doch auch gar nix einzuwenden - im Gegenteil...

    Was mich in deinem Fall so ratlos zurücklässt ist, dass die Polizei das bei der Unfallaufnahme doch hätte mitkriegen müssen? Inkompetenz? Oder nur zu faul, das an die StVB weiterzuleiten? Und die war dann auch wieder zu faul... :rolleyes:

  • Ich glaube, dass die Polizei so etwas hier gar nicht interessiert und dass viele Beamte die für Radfahrer geltenden Verkehrsregeln gar nicht kennen und schon gar nicht den Sinn dahinter sehen: Lieber verkehrt herum auf dem Gehweg als in der richtigen Richtung auf der Fahrbahn, sicher ist sicher :)

    Die Polizei hatte es ja kürzlich für notwendig erachtet, noch einmal auf die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht hinzuweisen. Dabei bin ich hier -glaube ich- der Einzige, der regelmäßig gegen die Benutzungspflicht verstößt. Anstatt eine Pressemeldung herauszugeben, hätten sie mich also auch direkt anrufen und es mir persönlich sagen können.

    Was man aber immer und überall sieht, sind Geister- und Gehwegradler. Aber wie du schon sagst: Die sind ja dem "richtigen Verkehr" nicht im Weg und daher unternimmt man nichts.