- Es ist dir auf dem Radweg aufgrund der tatsächlichen Breite nicht möglich, den stets geforderten ausreichenden Sicherheitsabstand von je nach Situation wenigstens 70 bis 100 cm zu Fußgängern und parkenden Fahrzeugen (Türöffnen/Dooring auf Beifahrerseite) einzuhalten. Dadurch würdest du eine Ordnungswidrigkeit begehen (TBNR 103708) und zudem dich und andere stark gefährden - auf der Fahrbahn ist der Abstand dagegen problemlos einhaltbar.
Kann man denn z.Zt. nicht auch mit dem geforderten Mindestabstand wegen Corona argumentieren?