Krumme Verkehrszeichenträger

  • Man geht aber eigentlich davon aus, dass die Markierung befahrbar ist, wenn man sie bei der Mindestbreite berücksichtigt. Vermutlich hat man deswegen auch keine Pömpel aufgestellt, weil bei denen eindeutig wäre, dass sie die lichte Weite dieses Pseudo-Radfahrstreifens einschränken. Die Mindestbreiten beziehen sich schließlich nicht auf die Breite des Pflasters oder Asphaltstreifens, den man dem Radverkehr übrig gelassen hat, sondern auf die hindernisfreie Breite des darüber liegenden Luftraums.

  • Um das entscheiden zu können, müsste man tatsächlich erst mal vor Ort genau nachmessen. Das habe ich leider versäumt bei meinem letzten Wiesbaden-Aufenthalt. Und hier im Forum haben wir ja nur zwei leicht unterschiedliche Satellitenbilder-Messungen. Ich habe auch im Internet noch keine genaueren Angaben gefunden. Diese geschützten Radfahrstreifen sind in Wiesbaden übrigens durchaus kein Standard, sondern eher eine Ausnahme. Das funktioniert nur dort, wo rechts neben dem Radfahrstreifen kein Parkstreifen existiert.

    In der Regel sind die geschützten Radfahrstreifen in Wiesbaden auch nicht sehr lang, so dass es eigentlich nicht notwendig ist, dort überholen zu können. Ggf. mauss man halt mal sich ein kleines Weilchen gedulden.

    Und die geschützten Radfahrstreifen in Wiesbaden können auch deshalb einigermaßen unbedenklich genutzt werden, weil sie nicht an parkenden Autos entlang führen, wo man damit rechnen muss, dass sich plötzlich eine Autotüre auftut, so dass man beim Ausweichversuch gegen die Absperrung fährt.

  • Eine andere Stelle in Wiesbaden, wo eine Klotzreihe das ordnungswidrige Zuparken des Radfahrstreifens verhindert:

    Dort wo die Klötzchenreihe startet steht eine kleine Bake. Die vordere ist schon arg zersaust.

    Im Bild hinten links mündet die Friedrichstraße auf die Schwalbacher Straße.

    Bei der Suche in mapillary habe ich eine Aufnahme entdeckt aus der Zeit vor der Klötzchenreihe und einem ordnungswirdig auf dem Radfahrstreifen parkenen Auto:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=50.08…VxQ&focus=photo

    Und auch auf dieser google-Satellitenaufnahme kann man sehen, dass der Radfahrstreifen zugeparkt ist. (Dazu nach antippen des Links die "Globus-Ansicht" aktivieren!)

    https://www.google.de/maps/@50.07983…t/data=!3m1!1e3

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (12. Januar 2020 um 14:18) aus folgendem Grund: Link korrigiert

  • Das ist jetzt nicht direkt ein "krummer Verkehrszeichenträger", sondern er ist ein männlicher Papierkorb, aber er passt trotzdem ein bisschen in diese Reihe krummer Verkehrszeichenträger:

     

  • Die Straßenbahn scheidet als Verursacher naturgemäß aus. Muss also ein Radfahrer gewesen sein, denn Autofarer machen so was ja nicht: ;)

    Immerhin war das krumm gefahrene Schild nur wenig später fachgerecht mit Polizei-Flatterband gesichert:

  • Warum ist das blaue getrennter Fuß und Radwegschild Schild [Zeichen 241-30] von einem massiven Stahlrohr umgeben? Ist das eine Stader Spezialkonstruktion? Und gibt es die auch bei anderen Verkehrszeichen in Stade? In Hannover ist mir das noch nicht aufgefallen, aber ich werde versuchen da mal verstärkt drauf zu achten.

  • Einige Beiträge früher hatte ich in diesem Thread schon einmal auf diesen krumm gefahrenen Blitzer hingewiesen, der im Landkreis Schaumburg die Autofahrer zum Einhalten der Ortsgeschwindigkeit anhalten soll.

    Wie es der Zufall so will fuhr ich heute mit dem Rad just an der selben Stelle am Ortsende von Niedernwöhren mal wieder vorbei und sehe, der Blitzer ist immer noch schief. Also kurzer Stop, Foto raus und ...

    ... und genau in dem Moment hält ein oranger Transporter mit gelbem Blinklicht und drei tatkräftige Männer entsteigen dem Fahrzeug, um den Schaden zu begutachten.

    Die Gelegenheit lass ich mir nicht entgehen und frage die drei nach ihrer fachlich versierten Einschätzung der "Schieflage".

    Die Männer sind sich sicher, dass es sich nicht um einen Unfall handelt, und auch nicht um ein natürliches Absenken des Fundamentes.

    Gegen den Unfall spicht vor allem der heile gebliebenen Trafokasten und das Fehlen irgendwelcher Berührungsspuren.

    Vielmehr sind sich die Fachleute sicher, dass jemand mit einem Seil und einem kräftigen KFZ den Blitzer mit voller Absicht in diese Schieflage gebracht hat, um so das Gerät lahmzulegen. Es ist im gezeigten Zustand (Foto) gebrauchsunfähig, weil nicht justiert.

    Die drei Männer aus dem orangenen Transporter schilderten mir dann noch zahlreiche andere ähnlich gelagerte Fälle von Zerstörungswut gegenüber Verkehrsüberwachungsanlagen und es taten sich mir Abgründe auf, deren Tiefe ich bislang unterschätzt hatte.:(

  • Es scheint, die Polizei ist bereits vor Ort gewesen und hat den müden Verkehrszeichenträger mit rot-weißem Flatterband notdürftig zugedeckt, damit ihm nicht kalt wird.

    Und dieser ermattete Haltestellenmast kann sich dann ja auch gleich mal dazulegen:

  • Nachdem der Sturm bereits einige nachlässig aufgestellte temporäre Verkehrszeichen umgeworfen hat, habe ich Sabine auch im Verdacht hierfür verantwortlich zu sein: Sauber abgeknickt über dem Boden und einmal um die Hochachse gedreht. Spuren von punktueller Gewalteinwirkung durch ein Kfz. waren nicht erkennbar.

  • Du traust ja der "wilden Sabine" einiges zu!

    Aber das Absperrgitter hier auf dem benutzungspflichtigen Radweg, geht eindeutig auf ihr Konto:

    Spinnereistraßenbrücke ggü. Ihmezentrum in Hannover-Linden

    Habe das örtliche Polizeirevier angerufen, und die haben zugesagt, sich zu kümmern.

  • Habe heute auch ein Sabine-Opfer entdeckt. Der Mast war unten platt gedrückt, war wohl eine Sollbruchstelle.

    Hab genauer hingeschaut, denn der Anfang des Fuß-/Radwegs wird häufig als Abstellplatz benutzt von Leuten die Ihren Hund spazieren führen wollen.

  • Eigentlich wollte ich ja nur den umgeknickten Poller fotografieren, aber da fuhr mir dieser Roller-Fahrer ins Bild und ich frage mich seitdem: "Darf der das?"

    Elektrotret-Roller müssen ja den Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren (und nicht auf dem Bürgersteig).

    Aber wie ist es mit einem normalen Tretroller? Darf der den Radfahrstreifen benutzen, oder muss der auf dem Bürgersteig fahren?

    An anderer Stelle wurde mal darüber geschrieben, dass man mit dem Tretroller in der Fußgängerzone fahren darf. (Unter besonderer Rücksichtnahme auf den Fußverkehr.)

    Ist vielleicht nicht das richtige Thema für diesen Diskussionsstrang. Wer weiß wo es eigentlich hingehört?

    Auf jeden Fall kommt hier der krumm gefahrene Poller:

  • Ich fahre auch viel Tretroller und in der Praxis ist es kein Problem auf Radwegen oder Fahrbahnen zu fahren.

    Zitat

    (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.