In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) steht, dass Radfahrstreifen mindestens 1,50 m breit sein müssen einschließlich der Markierung.
Das habe ich gefunden unter der Zeilennummer 19 in den Verwaltungsvorschriften zu §2 der StVO!
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm