Da steht, dass bei von einer Straße abgesetzten Radwegen, die Vorfahrt durch Vz zu regeln ist, wenn Zweifel über die geltende Vorfahrt für diesen Radweg aufkommen könnten. Da steht nicht, dass jedes vorfahrtregelnde Vz beweist, dass es sich nur um einen eigenständigen Radweg handeln kann.Du als Informatiker solltest den logischen Unterschied sehen können.
Schon richtig — aber wenn die Vorfahrtsregelungen für die gesamte Straße gelten sollen, kann ein Sonderweg mit eigener Vorfahrtsregelung eigentlich nicht Teil dieser Straße sein.
Allerdings ist diese Begründung nicht so hundertprozentig wasserdicht, da hast du natürlich recht.
Auf einem gemeinsamen Weg würde ein Vz205 aber dann auch die Rechte der Fußgänger ändern.
Welche denn?