Ich mache ja generell keinen Hehl daraus, dass ich freigegebene Gehwege für ziemlich groben Unfug halte. Niemand weiß, dass Radfahrer dort eigentlich seit der 46. Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung plötzlich nicht mehr mit angemessener, sondern generell mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, stattdessen animiert es den normalen Radfahrer zur Gehwegradelei, die meistens noch mit erheblicher Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgängern einhergeht — mal ganz abgesehen von der Frage, wer denn mit dem Rad mehrere hundert Meter oder gar mehrere Kilometer in Schrittgeschwindigkeit zurücklegen möchte.
Außerorts sind mir freigegebene Gehwege bislang nur in der Umgebung von Glückstadt begegnet — und das ist natürlich auch gleich wieder großartig, denn auch außerorts gilt natürlich Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen und dort ist Schrittgeschwindigkeit noch viel abwegiger als innerorts. Man hat also entweder die Wahl, gegen die heiligen Verkehrsregeln zu verstoßen und mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit zu fahren (was in Ermangelung von Fußgängern oder Polizei auch niemanden stören wird) oder aber auf der Fahrbahn regelmäßig auf den „RAAAAADWEEEG“ hingewiesen zu werden.
Das alles kapiert ja auch wieder kein Mensch.
Im Herzogtum Lauenburg, also quasi auf der anderen Seite Schleswig-Holsteins, ist beinahe jeder Radweg mittlerweile ein Gehweg mit Fahrradfreigabe:
Allerdings immer nur in Fahrtrichtung — in der Gegenrichtung handelt es sich um einen linksseitigen Radweg, den man befahren oder es auch bleiben lassen darf:
Total super.
Für beide Richtungen gilt also, dass man auf dem Ding fahren darf, aber stattdessen auch auf der Fahrbahn flitzen darf. Aber in der einen Richtung handelt es sich um einen freigegebenen Gehweg, auf dem man kilometerweit nur mit Schrittgeschwindigkeit gondeln darf, in der anderen Richtung ist es ein linksseitiger Radweg, auf dem man mit Vollgas flitzen darf.
Mir ist klar, dass diese Regelung vermutlich nicht beabsichtigt ist und es auch kein Schwein interessiert, mit welcher Geschwindigkeit man in welcher Richtung unterwegs ist, sofern man nicht — HUPHUP! — auf der Fahrbahn rollt.
Aber irgendeinen Grund muss diese Beschilderung doch haben. Hat jemand von uns da die blauen Lollies weggeklagt? Und warum hat man das Ding nicht einfach in beide Richtungen als freigegebenen Gehweg gekennzeichnet?
Bezeichnend ist ja auch, dass gleich im nächsten Landkreis schon wieder andere Regelungen für den Radverkehr gelten. Hier wurden die Zeichen 240 generell einfach abgeschraubt:
Im Kreis Stormarn wimmelt es nun von außerörtlichen Gehwegen, auf denen kein Radfahrer über zehn Jahren fahren darf. Interessieren tut’s natürlich weder Radfahrer, die trotzdem dort fahren, und Kraftfahrer, die Fahrbahnradelei sofort sanktionieren.
Hat eigentlich auch jemand solche Späßchen auf dem Radar, wenn wieder bemängelt wird, dass sich Radfahrer ja nie an die Regeln hielten?