Hamburg soll Informationsschilder bekommen, wenn RWBP aufgehoben wird!

  • Konsequent wäre es, auf Benutzungspflichten ganz zu verzichten. Man hätte alle blauen Schilder hängen lassen können und wer Lust hat, auf der Fahrbahn zu fahren (z.B. weil er ein sehr zügiger Radfahrer ist) soll einfach die Fahrbahn nehmen. Fertig.
    Was man jetzt aktuell hat ist typisch deutscher Ordnungswahn, wo man die Regel vor lauter Ausnahmen nicht mehr erkennen kann.

    Halte ich weiterhin für zweckdienlich.
    Eventuell führt das in manchen Kommunen auch dazu, dass endlich vernünftige Radwege errichtet werden, die man freiwillig(!) gerne nutzt. Schließlich ist ein guter Radweg dann die einzige Möglichkeit, die Fahrbahn wieder MIV-exklusiv zu bekommen.

  • So ist es. Das einzig Wahre wäre es, die Radwegbenutzungspflicht per StVO-Änderung insgesamt abzuschaffen und es den Radfahrern freizustellen, ob sie die Fahrbahn oder einen eventuell vorhandenen Radweg nutzen möchten. Das wäre ein wirklicher Anreiz für die Kommunen zum Bau von attraktiver Radinfrastruktur.

    Ich denke nicht, dass das etwas änderte, schließlich besteht ja bereits heute mehr oder weniger Wahlfreiheit zwischen Radweg und Fahrbahn, natürlich immer abhängig von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Und trotzdem lieben die meisten Radlinge sogar den buckeligsten Radweg, fahren teilweise lieber auf dem Gehweg weiter, wenn kein Radweg zu sehen ist und die Kraftfahrer tun ihr übriges, um den Radverkehr von der Fahrbahn fernzuhalten.

  • Ich denke nicht, dass das etwas änderte, schließlich besteht ja bereits heute mehr oder weniger Wahlfreiheit zwischen Radweg und Fahrbahn, natürlich immer abhängig von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Genau deswegen würde sich sehr wohl etwas ändern. Es könnten nicht mehr so einfach überall blaue Schilder aufgestellt werden (bzw. diese hätten dann nicht mehr die gleiche Wirkung). Die dann weg zu bekommen ist ja leider bei weitem nicht so einfach.

    Natürlich ist es n manchen wenigen Stellen sinnvoll, das ein Radweg benutzt werden muss. Aber der Missbrauch der zuständigen Schilder ist deutlich öfter an zu treffen als der sinnvolle Gebrauch. Von daher wäre es am besten man würde mal wirkungsvolle Strafen gehen Behörden einführen, wenn diese geltendes Recht einfach ignorieren. Leider passiert dort nie mehr, als dass die nach einem verlorenem Prozess dann doch geltendes Recht umsetzen müssen. Das alleine ist keine Motivation dieses direkt zu machen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Es ist wirklich albern: der Radweg im Gazellenkamp Richtung Westen ist wirklich der einzig vernünftige den ich kenne, und dort weisen sie mich jetzt drauf hin, dass ich ihn nicht benutzen muss.

    So albern ist es nicht, da man den Anfang des Radweges nicht benutzen möchte. Er wird erst nach dem Altersheim akzeptabel, das Schild steht aber schon am Anfang. Und trotz des guten Radweges fahre ich wegen der regelmäßig falsch parkenden Fahrzeuge auf der Straße. Irgendwer lässt sich da ja anscheinend jede Woche die Hecke schneiden...

  • trotz des guten Radweges fahre ich wegen der regelmäßig falsch parkenden Fahrzeuge auf der Straße

    Mach ich ebenso. Das Hupkonzert wird von Mal zu Mal kleiner. In aller Regel sieht der "Radweg" dort so aus:


    Die Baumschutzbügel wurden so angebracht, dass Autos dazwischen parken können. Das Parken auf dem Radweg ist also behördlich gewollt! Bäume UND Radweg wären effektiver zu schützen, wenn man die Bügel längs am Fahrbahnrand aufgestellt hätte.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Nein, das ist der Teil beim Altenheim (wo wir uns einig sind, das der Weg nicht gut ist), danach wird der Radweg deutlich breiter.

    Wie man sieht, wurde der Weg früher zudem immer fleißig gestreut und der Sand lag das ganze Jahr. Das ist besser geworden.

    Dann fahre ich also zunächst auf der Fahrbahn und ab dem Altenheim wechsle ich auf den Radweg? Wie schön, dass der Sand nun nicht mehr das ganze Jahr dort liegt. Dann kann man ja dort sicher Rad fahren - oder?

    Dieser "Radweg" leidet unter den gleichen Krankheiten Mitbürgern, wie alle separaten Radwege! Warum sollte ich als Radfahrer immer nur die kurzen Abschnitte fahren, wo er frei ist? Was mache ich, wenn er, wie auf den Fotos, unbenutzbar ist? Immer hin und her zwischen Radweg und Fahrbahn? Ordnungswidrig auf dem Gehweg vorbei?

    Im weiteren Verlauf wird der "Radweg" dann zu einem "sicheren" Schutzstreifen:

    Man fährt in der Dooring-Zone! Nicht mit Mir... :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Dieser "Radweg" leidet unter den gleichen Krankheiten Mitbürgern, wie alle separaten Radwege! Warum sollte ich als Radfahrer immer nur die kurzen Abschnitte fahren, wo er frei ist? Was mache ich, wenn er, wie auf den Fotos, unbenutzbar ist? Immer hin und her zwischen Radweg und Fahrbahn? Ordnungswidrig auf dem Gehweg vorbei?

    Kampradler, es stimmt ja: der Radweg dort wird beparkt, es steht Krempel drauf, es liegt Sand drauf, und so weiter.

    Er ist trotzdem mit *Abstand* der beste Radweg den ich kenne: 150cm breit (ich weiß, dass das nur das Mindestmaß ist, es hat immerhin zusätzlich 60cm Sicherheitsraum zur Fahrbahn), verhältnismäßig gute Oberfläche (nicht so wie die Fahrbahn, aber immerhin), sehr gute Sichtbeziehung zur Fahrbahn (vergleich das mal mit der Gegenrichtung), Aufleitung über Auffahrt am Anfang und Ableitung auf die Fahrbahn am Ende. Natürlich könnte er besser sein, insbesondere ist der Gehweg zu schmal (mangels Reinigung effektiv großteils nur 100cm statt 200cm), aber für einen Hamburger Radweg wirklich ungewöhnlich gut.

    Und das beste: Du kannst, aber Du musst ihn nicht benutzen. Ich benutze ihn tatsächlich häufig (und melde Falschparker dann auch regelmäßig der Polizei). So stelle ich mir Radwege auf Nebenstraßen vor: breit genug um staufrei an den Abbiegern zum NDR vorbeifahren, gleichzeitig aber mit klaren Sichtverhältnissen.

    Es spricht ja nicht immer was gegen Radwege, bloß gegen deren Benutzungspflicht. Und dieser Radweg (nicht der Schutzstreifen im Anschluss) ist ein Beispiel für einen hinreichend guten nichtbenutzungspflichtigen Radweg. Leider das einzige Beispiel das ich kenne.

  • Sollte die B-Pflicht enden, wäre [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] passen


    Dagegen!!! :thumbdown:


    Dazu mal eine Anekdote:
    Als ich auf einem internationalen Kongress mal einen Vortrag zu deutschem Radrecht hielt, und bei
    [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] angekommen war, kam die berechtigte Frage eines Franzosen, was das denn für ein kolossaler Schwachfug sei. Ein Ausländer würde hier doch verstehen, dass eben dort ein Radweg sei, und dies auch noch mit Benutzungspflicht, plus irgendein unverständliches Zusatzschild mit deutschem Kauderwelsch. Tatsächlich gemeint sei aber das exakte Gegenteil!

    Alle anderen wichtigen Ende-Schilder (zumindest im Kfz-Bereich) sind international verständlich. Aber wahrscheinlich gehen deutsche Behörden nicht davon aus, das ausländische Gäste in Deutschland Fahrrad fahren könnten.

    Man stelle sich nur mal
    [Zeichen 274.1][Zusatzzeichen 1012-31] vor und die ganzen Besucher, mit mangelnden Deutschkenntnissen, die ab dort dann aus Sorge 30 führen. Das darf natürlich nicht sein, also gibt es [Zeichen 274.2] . Oder statt [Zeichen 306][Zusatzzeichen 1012-31] gibt's [Zeichen 307] , und [Zeichen 274-56][Zusatzzeichen 1012-31] auf der Autobahn wäre sicher auch lustig...

    Man kann doch ein Verbot des Radvehrkers auf dem folgenden Fußweg nicht mit einem international nicht verständlichen Schild aussprechen. ... Na ja, man KANN schon... ;(

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Ja, das wäre zu mindestens eine international verständliche Variante. Und das bestehende Problem mit dem Stetigkeitsprinzip wäre, ähnlich wie bei anderen Streckengeboten, ebenfalls behoben.

    So schön dies in der Theorie jedoch klingt, hätten wir in der Praxis das akute Problem, dass hier erst einmal abertausende Schilder herzustellen, zu Planen, anzuordnen und anzubringen wären. Und da dies Geld, Zeit und andere nicht vorhandene Kapazitäten fordert, würde sich die Anordnung dieser neuen Schilder (höchst-) wahrscheinlich genauso lange hinziehen, wie die vor weit über 15 Jahren geforderte sukzessive Überprüfung und ggf. Entfernung aller Radwegs-Benutzungspflichten, nach Ende der allgemeinen Radwegsbenutzungspflicht. Die Verwaltungszeiten für die Umsetzung an einer einzelnen Straße, nach erfolgreicher Klage, sind hier im Forum ja hinlänglich bekannt. Nun stelle man sich dies für das gesamte Bundesgebiet vor. Im "ersten Augenblick" nach einer derartigen Gesetzesänderung, hätte man sogar eine drastische Verschlechterung, da nun sogar viele der inzwischen gar nicht (mehr) benutzungspflichtigen Radwege plötzlich wieder benutzungspflichtig würden.

    Die Idee ist also prinzipiell nicht schlecht, wäre hier jedoch nur dann praxistauglich, sofern die bekannten [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] Zukünftig auf einen "Angebotsradweg" verweisen, und für einen benutzungspflichtigen Radweg eigens neue Schilder kreiert werden. (...welche dann auch wirklich [und tatsächlich] nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.) - dann muss nichts mühsam abgebaut werden, beziehungsweise es wäre nicht weiter tragisch wenn sich der App und Rückbau über mehrere Jahre oder Jahrzehnte hinzieht.

    An der bekannten Situation der Ignoranz durch die Autofahrer Verkehrsteilnehmer, die breite und bestens ausgebaute "Radwege" selbst dort erkennen, wo nicht mal Gehweg, sondern nur Gebüsch ist, oder dort, wo eindeutig [Zeichen 239] beschildert wurde, ändert eine (un-) heimlich ausgeführte Gesetzesänderung natürlich absolut gar nichts! Diese Verkehrsteilnehmer, sofern sie denn das Rad wählen, würden weiter (wie bisher) die bekannten und gewohnheitsmäßig gewählten (häufig falschen) Wege befahren. Und dieselben Verkehrsteilnehmer würden, sofern sie ihr Kfz wählen, den #ScheißRadfahrer vor sich mit ihrer Hupe (freundlich!) vor dem gefährlichen Gefährdungspotenzial ihrer gefährlichen 2,5 t Sondermüll warnen wollen würden ( wie sie es in der Fahrschule gelernt haben wie es Ihnen von ihrem Umfeld beigebracht wurde) während sie mit dem Zeigefinger (hektisch) in die Himmelsrichtung deuten,wo ihr Aggressionstherapeut wohnt , wo sie das letzte Mal ein unsichtbares, rosafarbenes Einhorn gesehen haben , wo sie selber (Kampf-) radeln würden, wenn sie keine Steuern zahlen bräuchten.

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Das hier ist aber neu, oder?

    Das ist mir vorher gar nicht aufgefallen.

    Und der Radweg hier in der Hoheluftchaussee ist auch wirklich einer, bei dem ich nun überhaupt gar nicht noch irgendwie auf die Idee käme, freiwillig darauf zu fahren. Erst wird der Radweg mehrere Male unterbrochen und ist im Grunde genommen in dem Moment ein reiner Gehweg, dann reihen sich insgesamt drei Arbeitsstellen auf den nächsten paar hundert Metern hintereinander, in denen man entweder absteigen oder durch so einen Tunnel fahren oder sich von irgendwelchen herumliegenden Absperrelementen gefährden lassen soll. Da müsste ja eigentlich auch der hartnäckigste Kraftfahrer erkennen, dass dort nicht gefahren werden kann.