Woche 23 - 06.06. bis 12.06.2016

  • Fazit des Urteils: Da man beim Zusammenprall mit einem 50 km/h schnellen Auto mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, begeht ein Autofahrer, der mit 75 km/h (hier könnte auch 100 km/h, 120 km/h oder 200 km/h stehen) einen Fußgänger umfährt und tötet, keine Straftat namens »fahrlässige Tötung«.

  • Der Bus der Linie 251 fuhr auf dem Süderelbebogen in Richtung Cuxhavener Straße. Als dieser an der Einmündung der Straße Am Neugrabener Bahnhof nach rechts abbhog, kam es zu dem schrecklichen Unfall.
    Der Fahrradfahrer (79) befuhr den Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und wurde von dem 49-jährigen Busfahrer anscheinend nicht wahrgenommen. Im Einmündungsbereich kam es dann zum Zusammenprall.

  • Fazit des Urteils:

    Da ist mir auch schlecht geworden.
    Etwas genauer:

    Zitat von Spiegel

    Das Gericht folgte in seiner Entscheidung zwei Sachverständigen, die den Tod von N. als nahezu unvermeidbar ansahen. Auch bei einer angemessenen Geschwindigkeit von 50 km/h und vorherigem Abbremsen wäre die Wucht des Aufpralls wahrscheinlich für den Fußgänger tödlich gewesen, so die Experten.

    Ich hoffe wirklich, dass das einfach nur falsch oder verzerrend wiedergegeben wurde. Denn bereits bei 50km/h gibt es eine 30-prozentige Wahrscheinlichkeit, den Zusammenstoß zu überleben. Bremst man noch etwas, ist man schnell bei über 50%. Den Tod dabei als "nahezu unvermeidbar" anzusehen, ist schon ziemlich lächerlich.
    Vielleicht ist der Richter anders herum an die Sache herangegangen: Er hat sich erst die Strafe ausgedacht und dann einen "berufungsfesten" Weg gesucht, sie zu verhängen. Da ist Fahrerflucht vielleicht tatsächlich "sicherer".

  • Fazit des Urteils: Da man beim Zusammenprall mit einem 50 km/h schnellen Auto mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, begeht ein Autofahrer, der mit 75 km/h (hier könnte auch 100 km/h, 120 km/h oder 200 km/h stehen) einen Fußgänger umfährt und tötet, keine Straftat namens »fahrlässige Tötung«.

    SPIEGEL ONLINE zitiert den hier:

    Wer illegal Straßenrennen fährt, setzt damit leichtfertig Menschenleben aufs Spiel. Wer dabei Menschen verletzt oder tötet, für den gibt es nur einen Platz: Hinter Gittern. Freiheitsstrafen ohne Bewährung und ein lebenslanger Führerscheinentzug sind das Mindeste angesichts des ungeheuren Leids, das sie den Opfern und Hinterbliebenen verursachen. Der Führerschein ist kein Grundrecht für halbstarke Adrenalinjunkies.

    Man sollte ergänzen, daß die geurteilten Bewährungsstrafen bei Raser-Todesfällen eigentlich immer auf aktiver und vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen (Rechtsbeugung geht nur mit Vorsatz, aber ich schreibe es der Deutlichkeit wegen lieber dazu). Auch die kreativste Gesetzesauslegung gibt eine Bewährungsstrafe dann nicht mehr her, da in den jeweils einschlägigen §§ des StGB Mindeststrafen festgelegt sind, die eben nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden können.

    Im übrigen: Ich finde, der Herr Schnieder hat recht. Daß ich einem CDUler zustimme, passiert nicht so oft, drum sei es erwähnt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Eher: Dieser Mensch wäre auch bei 50 km/h wahrscheinlich tot gewesen.

    "Unvermeidbar" spricht dafür, dass im Prozess noch das Verhalten des späteren Opfers o.ä. thematisiert wurde. Die Erklärung, wie das Gericht zu dieser Einschätzung gelangt ist, fehlt im Artikel leider völlig.

    Ich sehe nicht die höhere Bestrafung von Unfällen als brauchbares präventives Mittel gegen diese. Wie im Artikel richtig beschrieben, werden die wenigsten Unfälle vorsätzlich herbeigeführt. Die potenziellen Täter erkennen sich selber nicht als solche und fühlen sich nicht durch eine Strafandrohung angesprochen.
    Wesentlich Hilfreicher wäre eine drastische Erhöhung der Bußgelder.

  • Der Herr Strafrechtsprofessor Zopfs aus dem Spiegel-Artikel bringt das Problem des aktuellen Strafrechts ganz gut auf den Punkt:

    Zitat von Spiegel Online

    Doch Raser unterschätzen typischerweise völlig die Gefahren überhöhter Geschwindigkeit und denken nicht ansatzweise an Todesgefahren, so Zopfs . "So gesehen halte ich es im Einzelfall durchaus für angemessen, wenn eine fahrlässige Tötung durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung dennoch nur mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann."

    Wir alle hier laufen also Gefahr, bei einem Unfall eine höhere Strafe zu erhalten. Einfach nur, weil wir uns mit dem Thema Rad- und Autofahren aktiv auseinandersetzen und über die Gefahren informiert sein sollten.
    Wer sich hingegen keine Gedanken darüber macht, was er da tut, erhält die geringere Strafe.

    Ich habe noch kein besseres Zitat von einem Strafrechtsexperten gefunden, das die Lächerlichkeit des aktuellen Strafrechts besser auf den Punkt bringt. Eigenverantwortung und Reflektion über eigene Handlungen wird vom Einzelnen nicht mehr verlangt. Wer es doch tut, erhöht damit nur seine Schuldfähigkeit.

  • Der Herr Strafrechtsprofessor Zopfs aus dem Spiegel-Artikel bringt das Problem des aktuellen Strafrechts ganz gut auf den Punkt:

    Ne, der lügt sich und den Lesern in die Tasche, und er versucht dabei, die Rechtsbeugung seiner "Kollegen" an den Gerichten, für deren Ausbildung und folglich deren Urteilspraxis er mitverantwortlich ist, schönzuschwadronieren. Überhöhte Geschwindigkeit innerorts ist eine der Hauptunfallursachen bei Unfällen mit tödlichem Ausgang. Dies ist auch der Allgemeinheit durch die häufige, wenn nicht gar regelmäßige Berichterstattung in nahezu allen Medien bekannt. Auch in den Fahrschulen (also beim Erwerb eines Führerscheins) wird das gelehrt.
    Folglich *muß* jemand, der dennoch innerorts rast, mindestens bedingt vorsätzlich handeln. Es ist nicht anders möglich. Entsprechend ist zu urteilen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ne, der lügt sich und den Lesern in die Tasche, und er versucht dabei, die Rechtsbeugung seiner "Kollegen" an den Gerichten, für deren Ausbildung und folglich deren Urteilspraxis er mitverantwortlich ist, schönzuschwadronieren.

    Also wenn ich die aktuelle Strafrechtstheorie richtig verstanden habe, ist die Strafe an der individuellen Schuld zu bemessen. Und genau das haben die Strafgerichte inzwischen zur Perfektion getrieben, so dass extrem viele in der Person selbst begründete Dinge zur Strafmilderung verwendet werden (schwere Kindheit, unzureichende Ausbildung, etc). Da sind die aktuellen Urteile nur eine logische Konsequenz. Das mag gerecht erscheinen, vernachlässigt aber vollkommen die Folgen für die Gesellschaft. Denn die Menschen stellen sich darauf ein, dass man recht geringe Strafen bekommt, wenn man nur genug Gründe für Fehlverhalten hat. Die persönliche Verantwortung für eigenes Handeln bleibt dabei auf der Strecke.
    Das Problem ist leider nicht trivial zu lösen. Aber das ist ja zum Glück auch nicht meine Aufgabe, sondern die von Strafrechtsprofessoren.