Hamburg: Buß- und Verwarnungsgelder sowie Strafen für Radfahrer

  • :thumbup:
    geahndete Verstöße von Radfahrern...

    1x "Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall."
    Trike? Oder wie?


    ok, und spätestens hier stellt sich mir die Frage, ob da einfach alles aufgelistet wurde, was mal in einer OWi-Anzeige erwähnt wurde, ganz gleich, ob Tateinheit, Tatmehrheit, oder ob bezahlt oder nicht bezahlt und später eingestellt wurde...


    ach, guck an, aufgelistet wird auch
    3x "123624 - Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
    was macht das in der Fahrradfahrerstatistik?

    gleich danach auch
    2x 125113 - überquerten als Fußgänger ...


    aha. auch TBNRs mit 9...., die offensichtlich von Hamburg selbst eingeführt werden. interessant. müsste man auch mal eine Anfrage machen, welche 9er-Tatbestände es noch so gibt. "Seitenradfahrstreifenparken" vielleicht? :huh:

  • Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt. Dazu 1x mit Behinderung, 42x mit Unfall. Es besteht also wohl doch ein gewisser Verfolgungsdruck, wenn auch in geringem Maße.

    Was ich ganz vermisse: Alkohol + Drogen.
    Auch interessant sind die 3x 123624.


    Und 2528 der 5580 Verstöße, also gut 45%, waren wegen roter Ampeln. Da sieht man ganz klar, was hauptsächlich kontrolliert+sanktioniert wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich fand den am interessantesten:

    Zitat

    Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.

    13 Unfälle deswegen. Ist das denn die wahre Unfallursache?

  • Würde ich dafür einen Bescheid kriegen, würde ich erstmal schauen, ob der Schutzstreifen überhaupt benutzbar war, also a) außerhalb der Dooring Zone und b) weit genug entfernt von der Fahrbahnmitte war und wenn nicht Widerspruch einlegen.
    Für mich klingt das auch eher so, als hätten Autofahrer trotz zu geringen Abstands überholt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • "102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. "
    Als Radfahrer darf ich den doch benutzen.

    "137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. DieRotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.200 €
    137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.Die Rotphase dauerte bereits länger als 1Sekunde an.100 €
    Ahja.

    Vielleicht wäre die Tabelle interessanter, wenn man nur die Fälle zeigte, die auch vollstreckt wurden...

  • Achja, stimmt. Wie verhält sich das eigentlich mit benutzungspflichtigen Radwegen und anderen? Die Formulierung macht da ja keinen Unterschied.

    Bei benutzungspflichtigen Radwegen bekommst du auf die Mütze, weil du den benutzungspflichtigen Radweg ignoriert hast.

    Andererseits weiß ich auch noch nicht genau, wie ich mir die Situation vorstellen soll, für die es dort ein Bußgeld gab. Da fuhr also ein Radfahrer auf einem Seitenstreifen, mutmaßlich aus dem üblichen Grunde, den Verkehr nicht behindern zu wollen, und die Polizei hält die Kelle raus und verteilt ein Bußgeld? Das kann ich mir in Hamburg nicht so richtig vorstellen. Mir fiele jetzt auf die schnelle auch gar kein Seitenstreifen ein, auf dem man neben einem Radweg fahren könnte — da wird ja in der Regel drauf geparkt.

    Da es sich hier um einen Einzelfall handelt, 102106 wurde ja nur einmal verteilt, denke ich eher, dass sich da jemand mit der Nummer vertan hat und womöglich jemand auf einem Bussonderfahrstreifen oder was unterwegs war. Bei 102000 („Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn“) vermute ich ja auch, dass da eigentlich etwas anderes passiert ist; entweder fuhr da jemand auf dem Gehweg und man hatte nicht den richtigen Tatbestand zur Hand oder es war jemand irgendwo in einer Parkanlage oder in so einer Gasse unterwegs und man wusste sich nicht anders zu helfen als mit 102000.

  • Wie ist denn die Tatbestandsnummer 101043 zu verstehen?

    Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/ Einmündungsbereich ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.

    Ich bin eigentlich jeden Morgen genervt von den Autofahrern, die im Stau in den bereits blockierten Kreuzungsbereich einfahren und dabei Fuss- und Radwege blockieren (häufig in der Ecke Lübecker Straße/Sechslingspforte). Wenn ich Grün habe, fahre ich los und warte nicht, bis die Fahrzeugschlange es geschafft hat, den Kreuzungsbereich zu verlassen. Ich wenn mich dann einer umfährt, bekomme ich noch ein Bussgeld?

  • Korrekterweise schon, weil du in die Kreuzung erst einfahren darfst, wenn sie frei ist. Das wäre z.B. bei dem Wendemanöver im "Was ist dir heute auf dem Rad passiert"-Thread der Fall.

  • Mir fiele jetzt auf die schnelle auch gar kein Seitenstreifen ein, auf dem man neben einem Radweg fahren könnte — da wird ja in der Regel drauf geparkt.

    In der Dehnhaide gibt's das.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt. Dazu 1x mit Behinderung, 42x mit Unfall. Es besteht also wohl doch ein gewisser Verfolgungsdruck, wenn auch in geringem Maße.


    "Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war"

    Das muss nicht unbedingt fahren auf der Fahrbahn bedeuten. Es könnten auch Radfahrer bekommen, die auf dem Gehweg fahren, statt auf dem benutzungspflichtigem Radweg.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)