Dobrindt: Mit Kindern auf dem Gehweg radeln

  • Was ich meine, ist eigentlich noch schlimmer: Man hätte Argumente, das Radfahren U8 komplett zu verbieten.

    Meiner Ansicht nach gibt es hauptsächlich nur zwei berechtigte Gründe für Verbote:
    - Fremdgefährdung (bzw. nicht akzeptable Belästigung)
    - Zu hohe Eigengefährdung

    Mehr nicht. Alle Verbote für Kinder, die mir gerade einfallen, gehen darauf zurück.
    "Gleichmacherei aus Prinzip" gehört nicht dazu. Und genau das ist Dein Argument: Weil Kinder nicht auf der Fahrbahn fahren können, müssen sie es ganz bleiben lassen. Daraus lässt sich aber keine moralische Berechtigung für ein Verbot herleiten.

    Also bleibt die Gefährdung. Und die ist durch Kinder hoffentlich unbestritten mehrere Größenordnungen geringer als durch einen ausgewachsenen Radfahrer.

    PS:
    "Fremdgefährdung (bzw. Belästigung)" ist schwer zu definieren und kann durchaus abstrakt sein.

  • Das Unheil nimmt seinen Lauf:

    Das BMVI weiß ja auch total gut Bescheid: E-Fahrräder durften bislang nicht auf Radwegen fahren? Lesen die eigentlich ihre eigenen Verordnungen mal gründlich durch oder darf da jeder Schulpraktikant mal seine Pressemitteilung veröffentlichen?

    Ich bin ja tatsächlich gespannt, wie sich das Erwachsenen-Gehwegradeln in die generelle Anti-Radfahrer-Stimmung einfügen wird und was vor allem zivilrechtlich dabei rumkommt. Ein Erwachsener, der ordnungswidrig auf dem Gehweg radelt, hat ja bei Unfällen meistens eine gewisse Teilschuld, läuft das nun anders, wenn er ein Kind dabei hat?

  • Kann der Bundesrat ja vielleicht noch klammheimlich mit einfließen lassen.

    Ich finde gut wie weit gefasst die Institutionen sind, vor denen auch auf Hauptstraßen Tempo 30 angeordnet werden kann (Schulen, Kindergärten, Großtagespflegestellen, Pflege- und Altenheime, Krankenhäuser).
    Leider steht da auch dass es kein Automatismus ist, bin daher mal gespannt wie einfach man Tempo 30 dann als Bürger gegen die Behörden durchbringen kann.
    Insbesondere der Vorwand ÖPNV stört mich beim Thema Tempo 30 immer wieder: Der ÖPNV wird bei Tempo 30 in meinen Augen nicht benachteiligt, Konzepte wie Hybrid/Elektrobusse sogar gefördert.

    Das Symbol für E-Bikes mag Aussagekräftig sein, aber hübsch ist es nicht :)

    Maltes Frage, ob auf beiden Straßenseiten oder nur in Fahrtrichtung rechts Kinder auf dem Gehweg begleitet werden dürfen bleibt offen. Auch ob die begleiteten Kinder Rad fahren müssen (oder auch tretrollern, laufen,... dürfen) sehe ich nicht beantwortet

  • Da stecken ja einige interessante Dinge drin.
    Die Regelung zum Begleiten von Kindern auf Gehwegen war überfällig.
    Die Rettungsgasse finde ich ab vier Spuren wenig intuitiv. Mein persönlicher Reflex ist immer: "Nach außen ausweichen, im Zweifel (mittlere Spur) nach rechts.". Ist aber in der Praxis mangels 4-spuriger Autobahnen nur selten relevant.
    Das Piktogramm für E-Bikes finde ich nicht sonderlich gelungen. Da fehlt mir die Unterscheidung zum S-Pedelec. Irgendein "<25" o.ä. hätte man da noch unterbringen sollen.

    Der Knüller steckt aber in den Änderungen an §45 Abs. 9.
    Zum einen:

    Zitat von §45 StVO Neu

    Dabei dürfen Gefahrzeichennur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Da kann man mal direkt fast alle Zeichen "gefährliche Kurve" abschrauben. Denn fast immer kennzeichnen die keine gefährliche Kurve, sondern einfach eine Kurve. Und eine einfache Kurve kann ein "aufmerksamer Verkehrsteilnehmer" wohl immer rechtzeitig erkennen :)
    Würde höchste Zeit, wenn Ihr mich fragt. Ich brauche nicht für jede Kurve ein Schild. Aber ein Hinweis auf eine Kurve, die hinten raus eklig zumacht, ist nett (aber auch nur nett, denn man muss natürlich selber aufpassen).

    Und dann wird es wohl mittelfristig zu einigen Klagen kommen:

    Zitat von §45 STVO neu

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    Das könnte zu einer Klagewelle führen. Denn nun dürfen entsprechende Beschränkungen und Verbote nur noch unter genau definierten Bedingungen angeordnet werden.
    In einem Handstreich werden fast sämtliche Rechte für Beschränkungen in §45 Absätze 1-8 stark eingeschränkt. Sie sind nun noch zulässig, wenn der fließende Verkehr an genau dieser Stelle besonders unerträglich ist. Normale Unerträglichkeit reicht nicht mehr.

    Insbesondere könnten einige nächtliche "Lärmschutz-30-Strecken" plötzlich rechtswidrig sein, da es nun auf die erhebliche Überschreitung der allgemeinen Belästigung ankommt.
    In meiner Nähe gibt es auch eine Stelle mit Linksabbiegeverbot, die eher der Einfachheit der Ampelschaltung als sonstigen Schutzgütern dient.
    Und was ist mit Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen? Könnte auch in vielen Fällen nicht mehr rechtmäßig sein.
    Eventuell ist sogar die Anordnung des Parkens senkrecht zum Bordstein an diesem Satz zu messen. Denn es handelt sich im weiteren Sinn um eine Beschränkung des fließenden Verkehrs.

    Man darf gespannt sein, was die Gerichte in den nächsten Jahren daraus machen. Bei der Benutzungspflicht-Novelle von 1997 hat es ja auch gut 10 Jahre gedauert, bis es höchstrichterliche Urteile dazu gab.

  • Und dann wird es wohl mittelfristig zu einigen Klagen kommen:

    Das könnte zu einer Klagewelle führen. Denn nun dürfen entsprechende Beschränkungen und Verbote nur noch unter genau definierten Bedingungen angeordnet werden.In einem Handstreich werden fast sämtliche Rechte für Beschränkungen in §45 Absätze 1-8 stark eingeschränkt. Sie sind nun noch zulässig, wenn der fließende Verkehr an genau dieser Stelle besonders unerträglich ist. Normale Unerträglichkeit reicht nicht mehr.

    Wenn ich das auf typische alte Hamburger Radwege übertrage, dann bedeutet dies doch, dass keinesfalls der fließende Radverkehr auf b-pflichtigen Radwegen - falls diese wegen einer besonderen Gefahrenlage erforderlich sind - durch Stehzeuge legalisiert mittels [Zeichen 315-55] oder [Zeichen 314] usw. beeinträchtigt werden darf. Bespiel wäre hier Habichtstraße. Passend wäre auch Fruchtallee.

  • Das ist aber nicht Neues. Unter Berufung auf § 45 Abs. 9 StVO konnte auch bisher gegen den Radwegezwang erfolgreich klagen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ich verstehe die Erklärung zu "E-Bikes" nicht


    „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich beieiner Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet.E-Bikes“.“

    Ich dachte immer es gibt den Unterschied zwischen

    • "Pedelec" = Mittreten ist für die Motorunterstützung erforderlich; el. Antrieb schaltet sich bei 25 km/h ab; keine Helmpflicht; kein Kennzeichen; dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt
    • und "E-Bike" = Mittreten auch erforderlich; el. Antrieb schaltet sich bei 45 ab; spezielle Helmpflicht, Versicherungskennzeichen; dürfen Radwege nicht benutzen

    Das "E-Bike" der neuen Stvo ist doch eher ein Elektro-Mofa bis 25 km/h, bei dem man für den Antrieb nicht mittreten muss... Es hätte als Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen und Helmpflicht.... oder? Der Unterschied zu einem "normalen" Mofa und diesem "E-Bike" ist also nur die Energiequelle - Strom statt Kraftstoff.
    Gibts sowas überhaupt?

    Wenn man das konsequent weiterdenkt, bräuchte man ja für alle Verkehrszeichen eine Zusatzvariante mit Stromstecker, damit sie auch für Elektrofahrzeuge gelten.

    [Zeichen 251]

  • ok, aber welche Fahrzeuge sind mit dem Elektrosteckerfahrrad denn gemeint?

    Sowas ja nicht, da das ja kein Kleinkraftrad ist? Oder doch?

    Hier beim ADFC werden drei Typen von Fahrrädern mit Elektrounterstützung unterschieden

    • Pedelecs
    • S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen solange man in die Pedale tritt
    • "E-Bikes im engeren Sinn": "Sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten."

    Nur auf letztere bezieht sich das neue Zusatzschild. Damit wird es nur Durcheinander und Verwirrung stiften - das kapiert ja kein Mensch, dass Pedelecs und S-Pedelecs damit gerade nicht gemeint sind. Und dass also das "Mofa frei" Schild offenbar für Mofas mit Elektroantrieb nicht gilt, denn sonst bräuchte es ja kein eigenes Schild.

    Was hat da wohl der ADFC während der "Verbände- und Länderanhörung" dazu gesagt? Scheinbar nichts stichhaltiges.

    Wo kann man eigentlich "E-Bikes im engeren Sinn" kaufen - gibts die wirklich?

  • Damit wird es nur Durcheinander und Verwirrung stiften - das kapiert ja kein Mensch, dass Pedelecs und S-Pedelecs damit gerade nicht gemeint sind.

    Das wird ein tolles Betätigungsfeld für die Kölner KopfRadfahrerjäger aus dem Fernsehen. Leichtes Geld für die »Fahrradstaffeln«. Ich sehe schon die Schlagzeilen: »E-Biker halten sich nie an die Verkehrsregeln«.

  • Der ADFC sagte dazu:
    ADFC-Bundesvorstand Ludger Koopmann sagt: „Das Verkehrsministerium hat mit dem Text der geplanten StVO bewusst oder unbewusst eine Nebelkerze geworfen. Sollten tatsächlich auch S-Pedelecs – also Kraftfahrzeuge, die beim Mittreten 45 km/h erreichen - gemeint sein, halten wir das für ausgesprochen riskant. Radwege sind für 25 Stundenkilometer ausgelegt. Wenn auf Radwegen in Zukunft auch hochmotorisierte Pedelecs unterwegs sind – und das auch noch auf viel zu schmalen und holperigen Radwegen – dann wird das Unfallrisiko steigen. Der ADFC spricht sich vehement gegen eine Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs mit Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern aus.“

  • Das verstehe ich nicht. Ebenso wenig, wie ein typisches 25km/h Pedelec permanent mit 25km/h fährt wird ein 45er mit 45km/h unterwegs sein. Und.. auch auf dem Rennrad kann ich auf einem freien, übersichtlichen Radweg 45km/h erreichen (ja okay.. nicht permanent, egal). Hier gilt - ebenso wie auf der Autobahn - nicht das Recht des Schnelleren, sondern einfach der Hintere nimmt Rücksicht. Klar.. gelegentlich wird es einen Idioten geben, der zu dicht auffährt und die Lichthupe benutzt (oder Klingelt). In der überaus großen Mehrheit der Fälle wird das kein Problem darstellen. Vor allem, weil eine "Freigabe" ja nicht eine Benutzungspflicht beinhaltet.

    In der Stadt, wo der Radweg eng, voll und schlecht ist (alles drei, normalerweise) kann der 45km/h-E-Pedelec-Turbo-Fahrer ja immer noch schön auf der Straße mitfließen. Zwischen den ganzen Autos. Die alle nie schneller als 50 fahren, weswegen die 45 perfekt sind...

  • Ebenso wenig, wie ein typisches 25km/h Pedelec permanent mit 25km/h fährt wird ein 45er mit 45km/h unterwegs sein

    So ist es. Ich bin stolzer Besitzer so eines S-Pedelecs. Mit seinen 735 Wh ist es nahezu das reichweitenstärkste S-Pedelec am Markt. Dennoch: Wenn ich immer nur mit der maximalen Unterstützungsstufe fahre, dann ist nach 30 - 40 km der Akku leer. Ich fahre aber regelmäßig eine Strecke von 80 km. Das geht nur mit Unterstützungsstufe 1, also ca. 200 W. Das Tempo liegt dann bei 30 - 35 km/h. Das wiederum schaffe ich auch mit einem normalen Fahrrad (wenn auch keine 80 km lang).

    Es sollte einfach mal anerkannt werden, dass ein S-Pedelec eben weder ein reines Moped, noch ein reines Fahrrad ist, sondern ein Hybrid. Man kann damit bei bis zu 45 km/h im Straßenverkehr mitschwimmen, aber genauso gut kann man auch die Unterstützung ausschalten und dann gemütlich ne Radtour machen. Da es baulich keine nennenswerten Unterschiede zu einem 25-er-Pedelec gibt (den Spiegel gibt's auch für Fahrräder), stört man so auch niemanden.

    Ich würde den Entscheidern beim ADFC ja gern mal mein S-Pedelec ausleihen und diese dann eine längere Route fahren lassen. Wäre interessant, ob die Damen und Herren dann auch mit leerem Akku noch auf der 4-spurigen Bundesstraße bergauf auf der Fahrbahn strampeln oder dann doch - ausnahmsweise - auf den Radweg ausweichen. Vielleicht überdenken die ja dann mal ihre Position.

  • :thumbup: clear.pngE-Dernys gehören auf die Radbahn!clear.pngclear.png

    Im Ernst: eine solche Regelung erfordert dann an einigen Stellen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht.
    Es ist nicht immer ersichtlich, dass 10m weiter nicht mehr mit "S-Pedelec-typischer Geschwindigkeit" gefahren werden kann.
    Bei Radfahrern umgeht der Baulastträger das Problem, indem er annimmt die "Fahrrad-typische Geschwindigkeit" läge irgendwo um 15 km/h.clear.png :cursing:

    Ein "15 km/h" Schild auf dem Rad_weg wäre für viele Kommunen, die sich selbst als "fahradfreundliche- Kommune" in der AGFS oder gar als "Fahrrad-Hauptstadt" lobhudeln, extrem peinlich.
    Ich vermute, der schwarze Peter bleibt beim Zweirad-Fahrer.clear.png


    Gruß
    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Ich finde gut wie weit gefasst die Institutionen sind, vor denen auch auf Hauptstraßen Tempo 30 angeordnet werden kann (Schulen, Kindergärten, Großtagespflegestellen, Pflege- und Altenheime, Krankenhäuser).

    Leider steht da auch dass es kein Automatismus ist, bin daher mal gespannt wie einfach man Tempo 30 dann als Bürger gegen die Behörden durchbringen kann.

    Irgendwer fand das wohl nicht so gut wie ich; der ADFC warnt, dass dieser Teil zurückgenommen werden könnte:
    "Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 - 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen."


  • Irgendwer fand das wohl nicht so gut wie ich; der ADFC warnt, dass dieser Teil zurückgenommen werden könnte: "Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 - 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen."


    Nun wenn es für §45 (9) Satz 4, 6. keinen Automatismus und keine Umkehr des Regel/Ausnahmeverhältnisses geben kann und darf und Satz 1 weiter Anwendung finden soll/muss, dann muss das natürlich auch für §45 (9) Satz 4, 1. bis 5. gelten. Und das ist doch eine gute Nachricht. (damit meine ich natürlich in Bezug auf 1. und 3.) :thumbup:

    Zitat

    Der ADFC kann ja doch protestieren. <X Stellt sich um so mehr die Frage, warum er das bei der Änderung der StVO nicht gemacht hat. :thumbdown:

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!