Was ich meine, ist eigentlich noch schlimmer: Man hätte Argumente, das Radfahren U8 komplett zu verbieten.
Meiner Ansicht nach gibt es hauptsächlich nur zwei berechtigte Gründe für Verbote:
- Fremdgefährdung (bzw. nicht akzeptable Belästigung)
- Zu hohe Eigengefährdung
Mehr nicht. Alle Verbote für Kinder, die mir gerade einfallen, gehen darauf zurück.
"Gleichmacherei aus Prinzip" gehört nicht dazu. Und genau das ist Dein Argument: Weil Kinder nicht auf der Fahrbahn fahren können, müssen sie es ganz bleiben lassen. Daraus lässt sich aber keine moralische Berechtigung für ein Verbot herleiten.
Also bleibt die Gefährdung. Und die ist durch Kinder hoffentlich unbestritten mehrere Größenordnungen geringer als durch einen ausgewachsenen Radfahrer.
PS:
"Fremdgefährdung (bzw. Belästigung)" ist schwer zu definieren und kann durchaus abstrakt sein.