Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Meine eigentliche Frage hast Du, @Ullie, leider nicht beantwortet:

    Welches Problem bestünde noch, gäbe es da keinen "Schutzstreifen"?

    Oder mit anderen Worten: warum bist Du so versessen darauf, den Schutzstreifen als Maßnahme zur Radverkehrsförderung zu erhalten, wenn er doch offensichtlich den Radfahrern nicht nutzt (sondern eher schadet)?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das Problem steckt vermutlich in der guten Absicht:

    wacko.png Wenn man tatsächlich eine Verkehrsart fördern will, muss man schon richtig hinlangen und etwas produzieren, das dieser Verkehrsart (hier: Radverkehr) auch tatsächlich zugute kommt. Was meistens bedeutet, dass in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird und sich deren Raum spürbar reduziert.Solange Schutzstreifen in der gezeigten Breite dabei herauskommen, ist die Förderung des Radverkehrs nur ein Vorwand und der Schutzstreifen nur eine Alibi-Maßnahme.

    Nach dem was du weiter oben geschrieben hast, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass du genau dazu nicht bereit bist, nämlich dass "in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird". Ein Eingreifen in wessen Besitzstände würdest du denn gutheißen? Eine Verbesserung des Radverkehrs kann nicht auf Kosten des Fußverkehrs oder des ÖPNV erfolgen, das macht keinen Sinn. Aber wenn es darum geht, in die Besitzstände der Autofahrer einzugreifen, dann wird eine auffällige Beißhemmung bei Politik und Verwaltung sichtbar, bei dir auch?

  • Meine eigentliche Frage hast Du, @Ullie, leider nicht beantwortet:

    Oder mit anderen Worten: warum bist Du so versessen darauf, den Schutzstreifen als Maßnahme zur Radverkehrsförderung zu erhalten, wenn er doch offensichtlich den Radfahrern nicht nutzt (sondern eher schadet)?

    Schutzstreifen sind eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs, wenn sie ausreichend breit ausgeführt werden und genügend Abstand zu parkenden Autos eingehalten wird, deren Türen zur tödlichen Falle werden können, wenn sie unvorsichtig geöffnet werden. In der Königstraße stimmt meines Erachtens die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen. Noch schmaler kann man den Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen nicht machen. Dort geht auch Omnibusverkehr lang. Auch braucht es die breiten Bürgersteige, schließlich soll hier der Fußverkehr in einer Geschäftsstraße nicht abgewürgt werden. Die Breite der Schutzstreifen selbst ist ebenfalls ausreichend. Aber die Autos stehen zu dicht am Schutzstreifen. Man ging wohl davon aus, dass die Gossenpflasterung ausreiche. Die reicht aber nicht aus, zum Teil deshalb, weil die Autos immer breiter werden. Zum Teil auch deshalb, weil für den Lieferverkehr keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen. Der Lieferverkehr findet nur temporär statt und es ist ein Halten, kein Dauerparken. Deshalb kann in solchen Abschnitten der Bürgersteig für kurze Dauer ein Stück weit zugestellt sein (Nicht komplett blockiert!). Dauerparken dagegen passt nicht mehr auf die Königstraße.

  • Nach dem was du weiter oben geschrieben hast, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass du genau dazu nicht bereit bist, nämlich dass "in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird".

    Dann hast Du vorschnell versucht, mich in eine Deiner Denkschubladen einzusortieren. Vielleicht denkst Du auch insgesamt zu sehr schwarz-weiß? Deine Beiträge hier klingen mir einfach insgesamt zu sehr nach Fahrrad-Aktivisten-Filterblase, weswegen ich vorsichtig versucht habe, etwas dagegenzuhalten*. Das bedeutet mitnichten, dass ich ein Gegner von Radverkehrsförderung bin.
    Im Gegenteil: ich bin entschiedener Gegner von Pseudo-Radverkehrsförderung à la Radwege, Schutzstreifen, [Zeichen 240] etc.

    *advocatus diaboli, um zum Denken anzustiften und die Diskussion zu versachlichen.

    Schutzstreifen sind eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs

    Steile These. Gibt es dafür irgendeinen Beleg?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Steile These. Gibt es dafür irgendeinen Beleg?

    Wenn du jetzt wissenschaftliche Untersuchungen meinst, da kann ich leider nicht mit weiterhelfen, danach habe ich bislang auch noch nie gesucht.
    Gibt es denn für die umgekehrte - mindestens ebenso steile - These, Radstreifen sind keine geeignete Förderung des Radverkehrs, einen Beleg?

    In Hannover hab' ich die beiden bereits vorgestellten Schutzstreifen-Anlagen im Blick. Königstraße, die Autos parken zu dicht am Schutzstreifen. Kötnerholzweg, hier parken die Autos in einem größeren Abstand zum Schutzstreifen. Dafür ist die Gesamtfahrbahnbreite etwas größer. Ich vermute mal, die Verwaltung und die Entscheidungsbeteiligten haben aus der früher angelegten Königstraße die richtigen Lehren gezogen. Aber die Gesamtfahrbahnbreite ist immer noch geringer, als wenn dort Fahrradstreifen markiert worden wären. Dann hätte es entweder keinen Gehweg mehr gegeben oder keine Parkpläztze mehr. (Wäre mir persönlich freilich lieber gewesen, ist aber eben politisch nur sehr schwer durchsetzbar.)

    Der Schutzstreifen hat gegenüber einem Radfahrstreifen den Vorteil, dass die Gesamt-Fahrbahnbreite geringer ausfallen kann. Und das ist gut, denn je schmaler eine Fahrbahn ist, um so langsamer wird gefahren. Und dann ist ja auch noch der Fußverkehr zu berücksichtigen.

    Außerdem spielt die Frage eine Rolle, wie denn nun die tatsächliche Nutzung aussieht. Ein Schutzstreifen, der nur von wenigen "mutigen" Radlern benutzt wird, während viele andere Radler den Gehweg benutzen, ist auch nicht der Hit. Aber das ist bei einem Fahrradstreifen genau so.
    Umgekehrt ist die Unfallgefahr beim Hochbordradweg (abbiegende Autos) sehr hoch. Allerdings ist auch das subjektive Sicherheitsgefühl bei vielen Radlern hoch, wenn sie auf einem Hochbordradweg fahren, trotzdem die Gefahr von Abbiegeunfällen größer ist als beim Radverkehr auf der Fahrbahn. (Dazu gibt es meines Wissens solide Untersuchungen.)

    Eine Schutzstreifenmarkierung ermöglicht jedenfalls gegenüber einer Fahrradstreifenmarkierung eine geringere Gesamtfahrbahnbreite. Und das sehe ich als Plus und widerspreche deiner These, "Radstreifen sind keine geeignete Förderung des Radverkehrs". So pauschal kann man das nicht behaupten.

    Grundsätzlich sehe ich das Parken am Straßenrand (das Parken und das Verkehrsmittel Auto überhaupt) als ein großes Problem. Aber genau aus der Ecke kommt in der Regel der heftigste Widerstand. Parkplätze reduzieren verursacht bei den Entscheidungsträgern das größte "Muffensausen". Und leider erlebe ich nur wenige Entscheidungsträger, die bereit sind, beispielsweise den Wegfall von Parkplätzen offensiv als einen geeigneten Beitrag zur Verkehrswende zu bezeichnen. Wenn Parkplkätze wegfallen, dann am liebsten so, dass es möglichst gar nicht thematisiert wird.

  • Ich denke, dass das Einrichten von Schutzstreifen eine psychologische Wirkung hat: Sie machen deutlich, dass auf dem Schutzstreifen Radfahrer völlig zu Recht fahren dürfen und fahren werden, machen also das Radfahren in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer präsenter.
    Meine Vermutung ist außerdem, dass den meisten Menschen die Probleme von Schutzstreifen nicht oder nicht in dem Maße wie den hiesigen Mitschreibern und -lesern bekannt sind. Wenn der Streifen da ist, dann wird er schon sicher sein, ist wahrscheinlich gängige Meinung, sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer, die nicht so viel darüber nachgedacht haben wie wir hier.

    Aber ich mag schlechte Schutzstreifen auch nicht.

  • Und warum braucht man überhaupt diese "psychologische Wirkung" ? Genau, weil es benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gibt, die erst zu dem Glauben führen, das Radfahrer nicht die Fahrbahn benutzen dürfen. Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.
    Jegliche Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen abschaffen, dann ist diesem Irrglauben die Grundlage entzogen. Und asozialen A*n, die dann immer noch eine solche Pflicht durchsetzen wollen gehören konsequent aus dem Verkehr gezogen und mindestens mit einem kostenpflichtigen Denkzettel belehrt.

    Die von @Gerhart erwähnten "Angstradler" wird man mit einem nach ERA Maßen geplanten Schutzstreifen niemals auf die Fahrbahn locken können. Dazu sind diese viel zu schmal. Ich sehe da nur eine Chance, wenn die seitlichen Überholstände durch konsequente Kontrollen deutlich erhöht werden.

  • Und warum braucht man überhaupt diese "psychologische Wirkung" ? Genau, weil es benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gibt, die erst zu dem Glauben führen, das Radfahrer nicht die Fahrbahn benutzen dürfen. Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.
    Jegliche Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen abschaffen, dann ist diesem Irrglauben die Grundlage entzogen. Und asozialen A*n, die dann immer noch eine solche Pflicht durchsetzen wollen gehören konsequent aus dem Verkehr gezogen und mindestens mit einem kostenpflichtigen Denkzettel belehrt.

    Die von @Gerhart erwähnten "Angstradler" wird man mit einem nach ERA Maßen geplanten Schutzstreifen niemals auf die Fahrbahn locken können. Dazu sind diese viel zu schmal. Ich sehe da nur eine Chance, wenn die seitlichen Überholstände durch konsequente Kontrollen deutlich erhöht werden.

    Viele der zitierten "Angstradler" fahren selbst ohne jegliche Schutzstreifen äußerst dicht neben Stehzeugen oder selbst bei recht breiten Radfahrstreifen scheinen sie an den Stehzeugen zu kleben - ohne jegliche Not.

  • Da helfen dann vielleicht nur drei Linien. Von außen kommend markiert die erste Linie die linke Begrenzung der Parkposition von Autos. Die zweite Linie - im Idealfall ein Meter weiter Richtung Mitte - markiert den rechten Rand des Schutzstreifens, die dritte dessen linken Rand.

  • Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.

    Natürlich ist der benutzungspflichtig, genauso wie auch benutzungspflichtige Radwege benutzungspflichtig sind. Wenn es passt, fährt man drauf, und wenn nicht, dann fährt man halt woanders.

    Als Radfahrer kann man Schutzstreifen ignorieren, so tun als gäbe es sie nicht. Zumindest ist mir keine Regelung bekannt, die Radfahrern im Zusammenhang mit diesen irgendwas verbietet, erlaubt oder vorschreibt. Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Leider gibt es da doch etwas:
    TBNR: 102142: Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15 Euro

    Widerspricht aber auch meinem Verständnis von Rechtsfahrgebot und widerspricht mindestens einem Höchstrichterlichen Urteil.

  • Die Wortwahl ist schlecht. "indem" impliziert dass ein Radfahrer, der den Schutzstreifen nicht nutzt, gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Aber diese Auslegung ergibt keinen Sinn, weil zuerst die Sicherheit kommt. Was wenn auf dem Streifen ein Gulli offensteht, aber zwischen Gulli und Kantstein noch 5cm Platz sind? Es drauf ankommen lassen, weil es ja möglich ist? Oder doch lieber mit ausreichend Abstand links vom Streifen?

    Diese Bußgeldvorschrift bestimmt lediglich die Höhe des Bußgeldes, wenn man gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, hat aber keine normativen Auswirkungen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Und dann reden wir natürlich auch über die »Schutzstreifen« mit 70 cm direkt an parkenden Autos entlang. Die können ebenfalls nicht von »möglichst weit rechts« erfasst sein, denn wir wissen ja, was passiert, wenn eine Autotür aufgerissen wird.

  • Da helfen dann vielleicht nur drei Linien. Von außen kommend markiert die erste Linie die linke Begrenzung der Parkposition von Autos. Die zweite Linie - im Idealfall ein Meter weiter Richtung Mitte - markiert den rechten Rand des Schutzstreifens, die dritte dessen linken Rand.

    Erfahrung zeigt: Funktioniert nicht.

    Hat mal jemand Autos angezeigt, die dann außerhalb der Parkmarkierung d.h. direkt an die zweite Linie geparkt haben, und kann Erfolg verbuchen? Oder lacht das Bußgeldstelle da nur drüber.

  • Hat mal jemand Autos angezeigt, die dann außerhalb der Parkmarkierung d.h. direkt an die zweite Linie geparkt haben, und kann Erfolg verbuchen?

    Wie erfährt man vom Erfolg?
    Während der Angezeigte die volle Anschrift des Anzeigenden erhält, bekommt der Anzeigende nichtmal eine Information über das weitere Verfahren.

  • Wenn du jetzt wissenschaftliche Untersuchungen meinst, da kann ich leider nicht mit weiterhelfen,

    Ach, wissenschaftlich solide braucht das gar nicht sein. Für den Anfang täten es schon anekdotisch zwei oder drei Bekannte, die wegen der Anlage eines Schutzstreifens auf's Fahrrad umgestiegen sind. Oder was sonst sollte Förderung des Radverkehrs bedeuten?
    Ich kenne jedenfalls keinen. Nichtmal das. Von halbwegs brauchbaren empirischen Studien etc. mal ganz abgesehen.
    Es gibt m.E. auch keine. Die Annahme, dass Schutzstreifen den Radverkehr in irgendeiner Weise "fördern" ist mMn eine politische Absichtserkärung, ein Dogma, eine Ausrede - aber keine gesicherte Erkenntnis.

    Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.

    Ich habe mal den wesentlichen Teil hervorgehoben. In sehr vielen Schutzstreifen kann man nicht fahren, wenn man das Rechtsfahrgebot so auslegt, wie es die Rechtsprechung seit langer Zeit tut. Möglichst weit rechts ist eben nicht press am Bordstein, sondern so weit rechts wie es die gebotenen seitlichen Sicherheitsabstände erlauben. Das ist häufig (ich bin geneigt zu behaupten: meistens) links vom Schutzstreifen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Leider gibt es da doch etwas:
    TBNR: 102142: Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15 Euro

    Widerspricht aber auch meinem Verständnis von Rechtsfahrgebot und widerspricht mindestens einem Höchstrichterlichen Urteil.


    Das ist interessant, dass es dafür eine TBNR gibt. Denn laut STVO (Anlage zu §42) ist ein Schutzstreifen das Verkehrszeichen 340 und dies ordnet an, dass man mit Fahrzeugen nur bei Bedarf da drauf fahren dürfen. Da drunter fallen aber auch Radfahrer, denn diese führen Fahrzeuge.
    Dort steht weder Kraftfahrzeuge noch andere Fahrzeuge. Somit sind Radfahrer klar ebenfalls gemeint.

    Da gibt es eine festgelegte Strafe weil man etwas unterlassen hat, was man genau genommen nicht machen darf. :huh:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)