- Dashcams Thema beim Verkehrssicherheitstag
- Neue Großbaustelle im Hamburger Westen
- Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor Dashcams
- Für den Lärmschutz in Osnabrück fehlt das Geld
- Pistorius fordert höhere Bußgelder für Raser
- Größte Straßen-Baustelle im Westen Hamburgs (Shitstorm)
- Fahrradhelm erhöht die Risikobereitschaft
- Radfahrer angefahren, zehn Euro in die Hand gedrückt - und weiter gebraust
- Warum das StadtRad so teuer für Hamburg ist (Shitstorm)
- Kaum bekannt und trotzdem gültig: Verkehrsregeln, die man schnell vergisst!
- An roten Ampeln halten - das ist Quatsch! (Shitstorm)
- Wer mit dem Rad zur Disco kommt, scheitert an der Tür
- Kampf gegen Alkoholsünder: Anwälte fordern Puste-Marathon
- More Than 1,000 London Cyclists Played Dead In The Street To Protest For Safer Roads
- Mit Vollgas in die Sackgasse: Diesel, Abgas-Grenzwerte und Schadstoffbelastung
- Kritik an Mobilitätsplänen der Koalition: "Radfahrer sind die wahrhaft intelligenten Verkehrsteilnehmer"
- Most Mayors Agree—Add More Bike Lanes Instead of Parking
- Je größer die Parkfläche in Städten, desto mehr Verkehr
- E-Auto-Prämie wird immer wahrscheinlicher
- Köln ist landesweiter Spitzenreiter bei Schadstoffen
- Even Copenhagen Makes Mistakes
- Was den Rasern strafrechtlich droht
Woche 5 vom 1. Februar bis zum 7. Februar 2016
-
-
"Wo Tore mehr zählen als Räder": Die Zeit berichtet, dass die Stadt Essen ihren Radverkehrsetat gestrichen hat. Die dafür eingeplanten 500.000 Euro fließen in das defizitäre Fußballstadion.
-
-
"Dem schweigenden Angeklagten die konkreten Tathandlungen nachzuweisen, dürfte dem Gericht nicht leicht fallen – auch weil nach all der Zeit die Erinnerungen der Zeugen teils verblasst sind."
Na das ist ja toll.
-
Na super, für ein Auto sollen wieder 5000 Euro Prämie kommen die von Steuern auf Spritfresser bezahlt wird. Und nun mal ein paar Überlegenungen dazu:
Der VW Up ist der kleinste Kleinwaagen den VW im Programm hat.
Der VW Up als E-Auto kostet mindestens 27000 Euro.
Die dicken Spritfresser sind oft Firmenwaagen, also steuerlich voll absetzbar.Zusammen gefasst: Es sollen überteuerte Autos subventioniert werden. Hauptsächlich zahlen wird die Allgemeinheit. Fahrer von Fahrrädern oder auch E-Fahrrädern gehen leer aus.
-
Zusammen gefasst: Es sollen überteuerte Autos subventioniert werden. Hauptsächlich zahlen wird die Allgemeinheit. Fahrer von Fahrrädern oder auch E-Fahrrädern gehen leer aus.
So war es schon immer und so soll es auch bleiben. Die Autolobby (Agrarlobby, Pharmalobby, Baulobby...) regiert uns, die Politikdarsteller vertreten nicht das Volk, das sie gewählt hat (und bezahlt), sondern diejenigen, die ihnen ein späteres Pöstchen in Aussicht stellen. Beispiele gibt es zur Genüge: Schröder, Pofalla, von Klaeden, Roland Koch usw., usw...
Demokratie ist etwas anderes! -
Mein Buchtip zu diesem Thema:
Wer in Deutschland etwas verändern will, sollte das Buch gelesen oder gehört haben.
-
Wer in Deutschland etwas verändern will, sollte das Buch gelesen oder gehört haben.
Einspruch Euer Ehren! Ich brauche nicht die gesammelten Eindrücke einer anderen Person (nichts gegen Roger Willemsen!), um mir ein recht genaues Bild der politischen Lage in Deutschland zu machen. Viele Wege führen nach Rom. Zum Beispiel die (tägliche) Lektüre der "Nachdenkseiten". IMHO eine sehr gute Quelle für politische Informationen, die man in den "Leitmedien" nicht findet.
Verändern kann ich etwas nur durch aktive Tätigkeit, z.B. eine Partei wählen, die meiner Einstellung am nächsten kommt. Auch durch simple Unterschriften, z.B. bei, "Campact", "foodwatch", "change.org", "Lobbycontrol" oder Mitzeichnung einer Petition, kann man eine ganze Menge bewirken. Ebenso durch eine Fördermitgliedschaft bei einer der o.g. NGOs - oder einer der vielen anderen. Das mache ich alles schon seit langer Zeit vor dem Erscheinen des Buches...
-
-
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
-
Alter Schwede! Aber man sieht wieder einmal, wie "nützlich" Kennzeichen sind, wenn es um Einhaltung von Regeln und Sanktionierungen geht.
Andererseits finde ich es recht verwunderlich, dass man bei versuchtem Mord (nichts anderes war das in meinen Augen) nicht nachhaltiger ermittelt. -
Andererseits finde ich es recht verwunderlich, dass man bei versuchtem Mord (nichts anderes war das in meinen Augen) nicht nachhaltiger ermittelt.
Mir fällt ehrlich gesagt nicht viel ein, was man noch hätte tun können. Nichtmal der Radfahrer selbst nennt auf Nachfrage einen konkreten Ermittlungsansatz, den die Polizei versäumt hat. Also gehe ich erstmal davon aus, dass alles menschenmögliche getan wurde.
Besonders ärgerlich: Die beiden möglichen Fahrer treiben die Sache laut dem Radfahrer sogar noch arrogant auf die Spitze und behaupten einfach beide, sie seien selbst gefahren. In dem Wissen, dass kein Rechtstaat zwei Personen bestrafen kann, wenn es eindeutig nur einen Täter gab.Das Ergebnis ist natürlich fürchterlich und zeigt eine deutliche Lücke im Strafrecht: Der Halter eines Fahrzeugs kann auch in Deutschland gegen eine Fahrtenbuchauflage schwere Straftaten decken (in GB sind es halt 150 Pfund).
Hier müsste der Gesetzgeber ansetzen: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es eine Strafe für den Halter (bzw. den letzten in der "Ausleihkette"), deren Höhe von der begangenen Straftat abhängt. Muss ja nicht 1:1 sein. Aber zumindest etwas, das weh tut.
-
Zitat
Hier müsste der Gesetzgeber ansetzen: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es eine Strafe für den Halter (bzw. den letzten in der "Ausleihkette"), deren Höhe von der begangenen Straftat abhängt. Muss ja nicht 1:1 sein. Aber zumindest etwas, das weh tut.
In diesem Fall wäre es sogar recht einfach, da man ja beiden Nachweisen kann, daß sie im Auto waren. Also kann man beiden Fahrerflucht und/oder unterlassene Hilfeleistung zur Last legen. Das sollte für starke Zweifel am fahrtauglichem Charakter ja schon mal ausreichen, die dann allerwenigstens mal mit einer MPU auszuräumen wären.
Jetzt wäre der Gesetzgeber noch gefragt, die Wahlfeststellung ordentlich zu regeln. Das sähe es ja so aus, daß man beiden entweder Beihilfe zur oder vorsätzliche Körperverletzung selbst vorwerfen kann. Dann fahren eben beide wegen Beihilfe (dem niedrigeren Vergehen) ein.
-
In diesem Fall wäre es sogar recht einfach, da man ja beiden Nachweisen kann, daß sie im Auto waren.
Wie?
Laut Video behaupten beide, selbst gefahren zu sein. Was soll denn ein Richter machen, wenn beide behaupten, sie wären alleine im Auto gewesen? -
Zitat
Laut Video behaupten beide, selbst gefahren zu sein. Was soll denn ein Richter machen, wenn beide behaupten, sie wären alleine im Auto gewesen?
Wäre natürlich ein anderer Fall, von den beiden aber das waghalsigere Manöver. Spätestens wenn man einen Zeugen findet, der zwei Menschen im Auto gesehen hat, wäre die Strategie ja im Eimer.
-
Nunja, egal was sie behaupten wäre das in D wohl auf alle Fälle ein Ansatz zum Entzug der Fahrerlaubnis. Völlig unabhängig davon wer jetzt wirklich fuhr und wer den anderen "nur" deckt.
-
Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht dem Einzelfall geopfert werden, die Unschuldsvermutung schon gar nicht.
Sicher ist es empörend, wenn man die Tätereigenschaft auf zwei Personen eingegrenzt hat und doch den richtigen nicht bestimmen kann.
Es hilft aber nix, man muss jedem einzeln nachweisen, was er genau zur Tat beigetragen hat, um eine Strafe für ihn festzulegen.
Kann man das nicht, gibt es auch keine Strafe.Und die Strafe auf den Halter ersatzweise umzuleiten geht auch nicht. Man haftet in Deutschland immer nur für sich selbst, nicht für andere. Stelle ich mein Fahrzeug einem Personenkreis zur Verfügung und jemand begeht damit eine Straftat, hafte ich nicht nur deshalb, weil ich den Täter nicht benennen kann.
Das gibt je nach schwere der Tat ne Fahrtenbuchauflage und gut ist.
Die Zeiten der Sippenhaft sind zum Glück vorbei.So ärgerlich das im Einzelfall auch sein mag.
-
Die Zeiten der Sippenhaft sind zum Glück vorbei.
Ich finde, das hat nichts mit Sippenhaft zu tun.
Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können. Die aktuelle "Strafe" für einen Verstoß dagegen ist eine Fahrtenbuchauflage.
Das ist bei vielen Vergehen ein stumpfes Schwert, da die mit einem Auto begangenen Straftaten immer mal wieder viel schwerwiegender bestraft werden. Das geht ja schon bei mittleren Geschwindigkeitsverstößen los. Scherzhaft habe ich ja selber schon überlegt, ob ich nicht mein Auto auf meinen Vater und seins auf mich zuzulassen sollte, um im Fall der Fälle etwas flexibler zu sein.Und genau weil solche Überlegungen objektiv einen Vorteil versprechen, sollte sich der Staat bessere Maßnahmen einfallen lassen, um Autohalter zur Kooperation zu bewegen.
Gegen versuchten Totschlag kommt man wohl mit keiner wie auch immer gearteten Maßnahme an. Wesentlich mehr als die Fahrtenbuchauflage sollte aber möglich sein.
-
Zitat
Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht dem Einzelfall geopfert werden, die Unschuldsvermutung schon gar nicht.
Sicher ist es empörend, wenn man die Tätereigenschaft auf zwei Personen eingegrenzt hat und doch den richtigen nicht bestimmen kann.
Es hilft aber nix, man muss jedem einzeln nachweisen, was er genau zur Tat beigetragen hat, um eine Strafe für ihn festzulegen.
Kann man das nicht, gibt es auch keine Strafe.Wenn man einer Person zweifelsfrei nachweisen kann, daß es eine von zwei Straftaten begangen hat, sollte man sie nach der niedrigeren bestrafen können. Das steht der Unschuldsvermutung nicht im Wege.
-
Ich finde, das hat nichts mit Sippenhaft zu tun.Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können.
Steht wo? Soweit ich mich erinnere, muß man ein KFZ gegen unbefugte Nutzung sichern. Wenn aber ein Kreis befugter Nutzer ohne dokumentation des Einzelfalls ein KFZ nutzen, ist der Vorschrift genüge getan.
Erst wenn es zu ungeklärten Verstößen kommt, muss man das Fahrtenbuch führen. Das ist auch keine Strafe. Es ist eine Auflage.Wenn man einer Person zweifelsfrei nachweisen kann, daß es eine von zwei Straftaten begangen hat, sollte man sie nach der niedrigeren bestrafen können. Das steht der Unschuldsvermutung nicht im Wege.
Da stimme ich zu und so sollte es auch sein. Leider wird aber imho der Nachweis der konkreten Straftat verlangt. Und ein Beifahrer hat wenig Möglichkeit, z.B. Sofortmaßnahmen am Unfallort zu tätigen, wenn der Fahrer nicht stehen bleibt. Da ist es fraglich, ob man diesem Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich anrechnen kann.
-