Hamburger Radfahrstreifen-Sonderregelungen

  • Naja Moment. Nach Hamburger Auslegung ist es ja ein Radfahrstreifen.
    Ist dann eine Fahrradampel angeschaubt, ist diese für mich bindend.

    Da es aber nun bundesrechtlich kein Radfahrstreifen, sondern ein Seitenstreifen ist, muss ich die Fahrbahnampel beachten.
    Und bei unterschiedlichen Schaltungen wird das ... "interessant"?

  • Die Rechtslage scheint schwierig in Hamburg.
    Würde über eine Umsiedlung nach Deutschland nachdenken. Dort gilt die StVO, und in der ist alles geregelt.
    Allerdings gibt es für Einwanderer zur Zeit einen recht großen Andrang, mit Wartezeiten ist zu rechnen. Leichter wäre es, wenn Hamburg in der EU wäre.

    bye
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  • Seitenstreifen, manchmal noch in schön rot, mit aufgemalten Fahrradpiktogrammen aber ohne VZ 237 gibt es nicht nur in Hamburg. Hier in Bayreuth auch.

    Fahre mal als Radfahrer auf der Fahrbahn und nicht auf diesem "Rad-Seitenstreifen". Da kann man was erleben. Das ist es was mich daran stört.
    Den Behörden werde ich sowas sicherlich nicht melden, sonst montieren die noch ganz schnell ein VZ 237 hin und ich bin verpflichtet diese Dinger zu befahren.

  • Drauf radeln oder nicht drauf radeln?

    Niemals darauf radeln! Schon der Gedanke, ich fahre bei Tempo 25 mit dem rechten Knie gegen eine Autotürkante, lässt mich erschaudern... ;(
    Dann lieber Ohropax rein und 1 m Abstand zu den Parkenden halten.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Diese mittlerweile von mir so bezeichnete Lex Schubert läuft ja auf ganz schnuffelige Probleme hinaus, die in Hamburg wohl einzigartig im Vergleich zur restlichen Bundesrepublik sein dürften.

    Als Beispiel mal zwei Bilder. diese lustige Verkehrsführung wird ja nebenan schon diskutiert:

    Geradeaus geht es in die Schanzenstraße, halb links ins Schulterblatt, links in die Stresemannstraße. Dumme Sache: In Hamburg brauchen Fahrradstreifen kein Zeichen 237, weil sich in Hamburg die Benutzungspflicht eines Fahrradstreifens aufgrund des Rechtsfahrgebotes ergäbe. Aha. Darf man dann überhaupt auf dem mittleren Streifen fahren? Oder hat sich da jemand einen Scherz erlaubt und Steuergelder verschwendet, indem er einen Streifen aufgemalt hat, den gar kein Radfahrer befahren darf, weil kraft des Rechtsfahrgebotes ja… ach, was soll’s. Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln.

    Meine neue Lieblingsstelle ist aber die sanierte Strecke am Hamburger Wallringtunnel. Lasst das kurz auf euch wirken:

    In Hamburg brauchen Radfahrstreifen kein Zeichen 237 und in Hamburg scheint man auch davon auszugehen, dass es sich bei Radfahrstreifen genau wie bei Schutzstreifen um einen Teil der Fahrbahn handelt. Ist halt dann noch die Frage, was überhaupt noch der Unterschied zwischen Radfahr- und Schutzstreifen ist. Whatever.

    Jedenfalls endet der benutzungspflichtige Radweg an dieser Stelle und führt auf einen verkehrsrechtlich nicht so ganz eindeutigen Streifen, der im weiteren Verlauf von Kraftfahrzeugen überquert werden muss, die sich zum Rechtsabbiegen einordnen möchten. Für mich stellt sich da nun die Frage, welcher Paragraph in welcher Situation zählt: Irgendwie fahre ich ja offenbar mit dem Rad in die Fahrbahn ein, also kommt § 10 StVO zur Geltung. Wann ist dieser Wechsel auf die Fahrbahn abgeschlossen? Sobald das Hinterrad auf der Fahrbahn angekommen ist? Sobald ich mit den Kraftfahrzeugen links von mir geklärt habe, ob ich übersehen werde oder nicht? Was passiert, wenn jemand weiter hinten den Fahrstreifen wechseln möchte und über den Streifen fahren muss — ist das ein Fahrstreifenwechsel? Ist das schon § 9 Abs. 3 StVO? Oder noch immer § 10 StVO?

    Und warum zur Hölle ist der Streifen von Beginn an mit unterbrochenen Linien markiert? Das weist ja auf eine bestimmte Durchlässigkeit hin — sollen Kraftfahrzeuge direkt nach Ende des Radweges auf den Streifen wechseln können, weil Radfahrer dort ja kraft § 10 StVO noch warten müssen? Oder wusste man nicht, wie man die Maschine umstellt, um durchgezogene Linien zu malen?

    Aus dieser Lex Schubert resultieren so viele Probleme, die wahrscheinlich weder Schubert noch seine Straßenverkehrsbehörden auch nur ansatzweise im Blick haben — nur der blöde Radfahrer, der soll diese ganzen Regelungen sofort erfassen können? Es wäre so einfach, wenn man auch in Hamburg an einen Radfahrstreifen einfach diese Zeichen 237 schrauben könnte, aber stattdessen führt man mit dieser Weigerung dazu eine Komplexität in diese ganzen Radverkehrsregeln ein, die kaum noch zu überschauen sind.

  • Scheint vor allem schwierig, wenn Stricharten benutzt werden, die nicht vorgesehen sind.
    Hier scheint aber wirklich der Ausführende das verbockt zu haben, der von Anfang an unterbrochenen Breitstricht gezogen hat anstatt richtigen Breitstrich bis zum Beginn des Rechtsabbiegers.
    An unterbrochenen Breitstrich kann man kein Z 237 stellen, da dies nur für durchgezogenen Breitstrich definiert ist.
    Ich frage mich immer, warum man beim Bedarf, Fahrbahnverkehr den Radstreifen queren zu lassen, nicht den Breitstrich ungestört durchlaufen lässt und analog zu Z296 eine Leitlinie auf die Seite danebenpinselt, von der der querende Verkehr kommen soll. Damit wäre klar, dass der Radverkehr sich weiterhin auf einer geschützten Führung befindet und Vorrang hat, der querende Verkehr aber unter Beachtung dieses Radverkehrs hier auch queren darf.
    Wäre schön gewesen, wenn der Normgeber bei Schaffung des Radfahrstreifens sich auch über die Knotensituationen geäußert hätte.

    bye
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  • Scheint vor allem schwierig, wenn Stricharten benutzt werden, die nicht vorgesehen sind.
    Hier scheint aber wirklich der Ausführende das verbockt zu haben, der von Anfang an unterbrochenen Breitstricht gezogen hat anstatt richtigen Breitstrich bis zum Beginn des Rechtsabbiegers.
    An unterbrochenen Breitstrich kann man kein Z 237 stellen, da dies nur für durchgezogenen Breitstrich definiert ist.

    Die durchgängig unterbrochene Breitstrichlinie auf der Lombardsbrücke ab Radwegende wäre vermutlich nicht Herrn Schubert anzulasten. Aber auch mit [Zeichen 237] gibt es unterbrochene Breitstrichlinien, so z.B. in der "Radlhauptstadt". Zudem lässt das KVR gern auch [Zeichen 237] als Piktogramme auftragen, ob bei Radwegen oder Radfahrstreifen oder was auch immer.

  • Ich weiß, dass es das gibt, haben wir hier in Euskirchen auch. Das macht es aber nicht besser. Es sollte in einer der Anlagen zur StVO entsprechend aufgeführt werden, wie das auszusehen hat bei erlaubter Querung durch Fahrbahnverkehr.

    Piktogramme auf dem Boden haben ohne zugehöriges VZ aus Blech keine Bedeutung. Sie verdeutlichen lediglich ein angeordnetes VZ, haben ohne dieses aber keinen Regelungscharakter.
    Ausnahme ist nur der weiße Radfahrer ohne Blau drumrum für Schutzstreifen. Der im Prinzip auch nur drum bettelt, dass die Dosenfahrer akzeptieren mögen, wenigstens die Radfahrer auf diesen Streifen in Ruhe zu lassen. Mit wechselndem Erfolg.

    bye
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  • anhand der Bekanntgaben der StVB damals, wo überall VZ.237 abgeschraubt wird und zusammen mit der komischen Situation, die in der Grindelallee zwischen Rentzelstraße und Edmund-Siemers-Allee herrscht, gehe ich mittlerweile davon aus, dass es sich um "sonstige Radwege" handelt.
    Anders lässt sich das nicht erklären.

    In der Grindelallee sind die Hochbordradwege eindeutig ohne B-Pflicht. Sogar "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" dort.
    Und dann geht der rote Radweg ohne B-Pflicht mit einem Breitstrich VZ.295 auf der "Fahrbahn" weiter. Während der Kampfradler bis dahin ganz legal auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn radelt...

    Auch an anderen Stellen ist das Muster zu erkennen. Stummelradweg im Kreuzungsbereich als Hochbord ausgeführt, kein Blauschild,, geht nahtlos in einen "Radfahrstreifen" über.

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    Zu der unterbrochenen Linie: StVB anschreiben und gespannt auf Antwort warten. Sollen die doch mal erklären, was man darf. Könnte man sich übrigens einen Spaß draus machen und sich als Autofahrer outen.
    "Wollte rechts abbiegen in den Ballindamm. In Fahrtrichtung HBF/Wallringtunnel staute sich der Verkehr an der Ampel. Allerdings konnte ich noch auf die recht früh beginnende Abbiegespur einfahren, die allerdings deutlich(!) zu schmal war. Ich befürchtete beim Befahren der Spur fast, dass es zum Kontakt mit den links neben mir wartenden Fahrzeugen kam. Ich verzichtete auf den Versuch, vorbeizufahren und hielt an.
    Plötzlich tauchte hinter mir ein schnell fahrender Radfahrer auf und gestikulierte wild. Vermutlich, weil er nicht rechts an meinem Fahrzeug vorbei kam.
    Ich möchte Sie daher bitten, die Breite der Abbiegerspur entsprechend anzupassen, so dass Abbiegewillige hier auch tatsächlich rechts am Ampelstau vorbei fahren und dann im weiteren Verlauf in den Ballindamm abbiegen können."

  • Aber auch mit gibt es unterbrochene Breitstrichlinien, so z.B. in der "Radlhauptstadt".

    Wobei hier wohl mit dem unterbrochenen Breitstrich auf das Vorhandensein einer Einfahrt hingewiesen wird. Zusätzlich ist das auch noch mit einem kleinen Schild markiert, auf dem ich das Wort "Feuerwehrzufahrt" vermute. Beides Sachen, die der Fahrer des orangenen PKW nicht verstanden hat gesehen hat. Er hätte sich aber auch mal fragen können, warum der Grünstreifen unterbrochen ist. Oder warum den Superparkplatz direkt vor der Tür keiner vor ihm gefunden hat.