• War auch gestern kurz mal in MV und bin ... sprachlos, was für eine unvorstellbare Sch**** da angeordnet, gebaut und beschildert wird.
    Und es wundert mich wirklich, dass da noch Tourenradler hinfahren!

    Da gibt es den Müritzrundweg. Offiziell und ausgeschildert. Explizit für Radfahrer. Und was kommt 200m nach dem Ortsausgang von Waren/Müritz? Eine 300m lnage Holzbrücke mit [Zeichen 239] .
    wtf?! Dieser Rundweg führt durch den Wald. hey, asphaltiert wäre wirklich premium. Muss ja gar nicht sein. Aber 1,3m Breite bei Gegenverkehr und Kurven ist eine Zumutung.

    Offizielle Radwanderwege, die über die Wiese an einem Badesee geführt werden, wilde Wechsel von rechts- und linksseitigen 2-Richtungsradwegen an stark befahrenen Bundesstraßen, Benutzungspflichten an den absurdesten Stellen ohne jeden Verkehr. Ich.bin.geheilt.

    Wenn ich alle Widerlichkeiten (jaja, nicht Widrigkeiten, Widerlichkeiten!) dokumentieren wollte, die mit auf den 200km MV untergekommen sind, müsst ich das wohl gedruckt binden lassen.


  • Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fährt der Radfahrer zuletzt, weil das ja nicht anders gemeint sein kann.

    seit wann meint man sein Recht zurecht hierzulande?

    jedenfalls ist es in NRW anders. "mehrmals" haben Radfahrer bessere Vorfahrt als Kraftfahrer, zur großen Überraschung der Kraftfahrer, wenn sie das feststellen:

    Beispiele:

    Querrstrasse gelangt über Stop-Schild auf Haupstrasse
    Radweg der Querrstrasse, völlig getrennt, gelangt und querrt Hauptstrasse ohne Stop-Schild und ohne Haltelinie, und kann damit die da sehr breite und schnelle Hauptstrasse querren, zügig durchquerren, wenn die Gelegenheit günstig ist...

    Hauptstrasse ist schnell und viel befahren. An der Kreuzung kommt eine Querrstrasse an, mit Stop-Schild. Gegenüber ist keine Strasse, sondern ein Radweg. Er hat nur Vorfahrt gewähren. Der Kraftverkehr muss abbiegen (kann / darf nicht auf dem Radweg gegenüber weiterfahren) und als Abbieger muss er warten, bis der Geradeaus-Verkehr aus dem Radweg gegenüber durch ist, oft zu seiner extrem grossen Aufregung, wenn Du ihn zwingst, das zu tun, was seine Pflicht, warten, weil er abbiegt und Deine geradeaus Fahrbahn durchkreuzt...

  • Aber das wäre ein Anfang, je mehr darüber im Netz zu lesen ist, desto besser!


    Ich wollte aber fahren, und nicht ständig anhalten und Foto machen. ActionCam läuft eben leider auch keine 8h, um die komplette Fahrt zu dokumentieren. Wir haben uns dann unterwegs darauf beschränkt, uns einfach nur köstlich zu amüsieren.

    rechts der Bundesstraße ein Rudiment von Radweg zwischen 2 Orten. Bevor der beginnt, wird man auf den linksseitigen, super gemachten Radweg geleitet. Blöd nur, dass die Hinweisschilder der Radwanderwege noch am alten Radweg auf der rechten Seite stehen. :rolleyes:



    Und ist das ein zertifizierter Radwanderweg ?


    wer zertifiziert Radwanderwege?

    auf der ADFC-Seite ist es eine Tour, die noch ohne Bewertung steht.
    auf der Müritz-Seite eine angepriesene Tour
    und sogar eine extra-Seite dafür:

    Werbetext: "ebenes Gelände, kaum Steigungen" <- vs. -> Realität: Schild mit "starkes Gefälle, Radfahrer absteigen" :D
    der ADFC weist zumindest richtig aus, dass der Weg für Kinder eben kaum geeignet ist.
    Zum einen wegen der echt engen, kurvigen Waldwege (Kinder gucken eben gerne mal in die Natur und nicht immer nach vorn), zum
    anderen auch einfach wegen der Wegebeschaffenheit.

    Bin den Weg auch nicht komplett gefahren, weil einfach abgebrochen wegen Unbefahrbarkeit.
    Achja, ich fahr einen Stahlrahmen, 38er-Reifenbreite und bin nicht zimperlich, was Fahren über Grasnarbe, Grünstreifen oder Waldwege mit Schotter anbelangt.
    Aber der Rundweg ist im westlichen Abschnitt bei dem Fahrradaufkommen dort einfach mal ungeeignet für entspanntes Fahren.

  • So hier mal die Antwort des Kreises. Angeblich alles so korrekt beschildert gem den Richtlinien für BAB Ausfahrten in MV. Obwohl dann im letzten Absatz zugegeben wird, das das angesprochene Schild falsch platziert ist. Ich muß mir erst mal die Zeit nehmen und die Antwort auf Substanz prüfen. Vielleicht kann mir ja einer dabei helfen.

    Gruß
    David


    Nach der lfd. Nr. 2 der Anlage 2, zu § 41 Absatz 1 StVO, zu Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" sowie Rn. 1 der Verwaltungsvorschrift-StVO zu § 41 zu Zeichen 205 und 206, steht das Zeichen unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung, hier die B 191 (= Regelung für die Hauptstraße und der untergeordneten Straße). Der Radverkehr hat demnach kein Vorrang. Dies muss und wird durch ein verkleinertes Vz. 205 für den Radverkehr wiedergegeben.

    Anders wäre es mit der Anbringung des Zusatzzeichens 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" über dem Vz. 205. Angenommen dies wäre so, gilt folgende Regelung: "Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten." (siehe lfd. Nr. 2.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO). Hierzu hat, abweichend zum obigen Absatz, die Aufstellung vor der Kreuzung oder Einmündung und noch vor der Querungsstelle des Radverkehrs zu erfolgen. Schlussfolgernd würde dann erst das verkleinerte Vz. 205 für den Radverkehr entfallen. Jedoch muss an dieser Stelle zusätzlich eine Radfahrerfurt in Form einer weißen Markierung quer über die Fahrbahn aufgetragen werden (es gilt die Richtlinie für die Markierung von Straßen - RMS).

    Ausschlaggebend für die vorhandene Beschilderung sind die baulichen Gegebenheiten sowie eine vorgeschriebene Radwegführung an Autobahnanschlussstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich gebe Ihnen insoweit Recht das diese Regelung augenscheinlich nicht besonders schön ist, sie ist aber gesetzeskonform.
    Fälschlicher Weise steht an der Autobahnanschlussstelle BAB 24 Hamburg das Vz. 205 i. R. B 191 vor der Querungsstelle und nicht unmittelbar am Einmündungsbereich. Ich habe die Umsetzung bzw. Korrektur bereits beim Straßenbaulastträger angeregt.

  • WTF?

    Stadtgrün für alle! Und sogar ein einzelner, einsamer Radler, wie man ihn sich halt so vorstellt: Griesgrämig, mit Helm und Trikot, in Rennhaltung auf 'nem Standard-Rad, durch den Park rasend!

    Und dann steht da irgendwo mitten im Park, quasi aus dem Nichts auftauchend, mittig auf der Rasenfläche ein [Zeichen 254] in Richtung Rasen zeigend, an einem 30 cm Stummelpfosten.

    Was hat es zu bedeuten? Das man der Rasen nicht beradelt werden darf?

    Immerhin gibt es schon eine Besserwisser-Rentnerin die es genau zu wissen scheint und es dem Möchtegern-Jan-Ulrich ungefragt, lautstark unter die Nase reiben muss.

    Zumindest ist es das sinnloseste Schild aller Zeiten. In etwa so sinnbefreit, wie ein [Zeichen 250] mittig versteckt im Rapsfeld an einem Feldweg, 90 Grad verdreht zur Fahrbahn, in Richtung Feld zeigend, mit Pöbel-Rentner der die Trecker vom Feldweg verscheuchen will.

    Oder der Zeichner hat einfach nur treffend die Unfähigkeit der Behörden beim Planen und Aufstellen, sowie die grobe Unkenntnis der breiten Bevölkerung in radverkehrspolitischen Dingen perfekt karikieren wollen.

  • Oder der Zeichner hat einfach nur treffend die Unfähigkeit der Behörden beim Planen und Aufstellen, sowie die grobe Unkenntnis der breiten Bevölkerung in radverkehrspolitischen Dingen perfekt karikieren wollen.

    Witzig — genau das dachte ich vorhin auch, als ich am Rübenkamp dieses Plakat gesehen hatte. Leider hat der Zeichner die ganzen kampfparkenden Autos vergessen, die zum Beispiel rund um den Hamburger Stadtpark oder Planten un Blomen die Geh- und Radwege zuparken, damit man den Grill nicht so weit schleppen muss :rolleyes:

  • Die Fußgänger haben einen stark erhöhten Flächenbedarf, also müssen die Radfahrer aus Sicherheitsgründen runter von den Nebenflächen. Das ergibt Sinn für mich.
    Die aufgestellten [Zeichen 254] gelten doch aber nicht für die Fahrbahn, oder? Denn das verstieße ja gegen §45 Abs. 9 StVO.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Kategorie: Unlustige Un-Schilder.

    die Veloroute 8 in Höhe Burgstraße ist einfach mal dämlich.

    aus Richtung Innenstadt kommend muss ich einmal um den kompletten Kreuzungsbereich herum, weil der Radweg direkt vor der U-Bahn-Station eben nicht als 2-Richtungsradweg ausgewiesen ist.
    Hatte das jemand schon auf dem Schirm? Mir ist das die Tage das erste Mal aufgefallen, da ich sonst auf der Fahrbahn der Straße "Borgfelde" unterwegs bin und mich das Gewurschtel da nicht kümmert.

    Das rottige Teilstück mit fehlender Freigabe ist jetzt natürlich noch ein Grund mehr, die VR8 nicht zu nutzen.
    Hat sich über die Unsinnigkeit schon jemand beschwert? Die Stadt schreckte ja auch nicht davor zurück, einen 2-Richtungsradweg auf der VR8 vor den IBM-Towern in Höhe Berliner Tor anzuordnen.

    An dieser besagten Stelle hier vor U-Burgstraße sieht man jedenfalls alle Nutzer in Fahrtrichtung Ost kampfradeln. Mich an diesem Tag übrigens auch... :/

  • Den blauen Weg zu nehmen kann aber je nach Ampelschaltung auch schneller sein ;-).

    Auf deinem Foto sehe ich einen Zweirichtungsradweg:

    Dieses Verkehrsschild habe ich bisher auf die Burgstraße Richtung Norden bezogen, es steht ja auch um 90 ° gedreht zur Fahrtrichtung.

    Auf der VR8 stellt sich die Thematik der fehlenden linksseitigen Freigabe m. E. auch auf der Brücke Berlinertordamm Fahrtrichtung stadtauswärts. Dort steht nach der Überquerung der Straße Berliner Tor zwar ein Schild das auf Gegenverkehr hinweist, das Schild "Fahradfahrer frei" fehlt aber. Habe den Wegewart drauf hingewiesen, aber seitdem ich am Telefon mal die Antwort eines Bezirksmitarbeiters angezweifelt habe, bekomme ich da keine Antworten mehr.

  • Dieses Verkehrsschild habe ich bisher auf die Burgstraße Richtung Norden bezogen, es steht ja auch um 90 ° gedreht zur Fahrtrichtung.

    Es steht genau so, dass Radler aus Grevenstraße, die die Hammer Landstraße Richtung Burgstraße gequert haben, über den Zweirichtungsradweg zwischen Burgstraße und Sievekingdamm informiert werden. Daher auch das ZZ1000-33 [Zusatzzeichen 1000-30] und nicht 1000-31 [Zusatzzeichen 1000-31]. Allerdings fehlt vom Sievekingdamm kommend der Hinweis auf Gegenverkehr. Umgekehrt ust an der Ecke mit Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde das [Zeichen 237] mit [Zusatzzeichen 1000-31] angebracht.

  • @Forumteilnehmer: Danke für die Aufklärung. Ich hatte bisher den Eindruck, dass Behörden die Zusatzzeichen ZZ1000-33 und ZZ1000-31 wahllos verwenden. So hat die auf dem Foto von DMHH zu sehenden Verkehrsschildkombination natürlich Sinn.

    Aber zu dem Verkehrszeichen Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde: Verliert diese Kombination nicht mit Überquerung der Burgstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts) ihre Gültigkeit? Ich dachte Benutzungspflichten müssten nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wenn diese Verkehrsschildkombination auch auf der Seite der U-Bahnhaltestelle gelten würde, wäre dann das Fahrradfahren auf der rechten Seite der Hammer Landstraße (noch erkennbarer anderer Radweg) verboten?