• Beidseitig: Radfahrer absteigen. Und in entgegengesetzter Richtung auch.

    Und der gemeine Geisterradler denkt sich: Wo ich absteigen soll, durfte ich vorher auch fahren. *facepalm*

    Habe ich hier neulich auch an der B73 gesehen, allerdings in der noch sinnloseren Kombination [Zeichen 101][Zusatzzeichen 1012-32]. Es wird also vor abgestiegenen Radfahrern gewarnt., daher fährt man besser weiter. Das ist nämlich auch zum Schieben nicht breit genug.

    Es gibt dort auf dem Abschnitt der B73 zwischen Hechthausen und Burweg auf beiden Seiten Radwege. https://goo.gl/maps/H4MweTQm3qV722eJA

    Auf der Oste-Brücke und unter der Bahnunterführung wollte man aber keinesfalls die Fahrbahnbreite reduzieren (dann hätte man vielleicht sogar ein Überholverbot und 70km/h anordnen müssen), sondern hat die Radwege unter der Eisenbahnbrücke einfach auf ein Maß zusammengeschrumpft, dass man darauf tatsächlich nicht mehr fahren kann.

    Ob dieser Blumenstrauß für einen Radfahrer aufgestellt wurde, oder ob dort "aus ungeklärter Ursache" jemand mit dem Auto gegen die Brücke gefahren ist, ist mir nicht bekannt.

  • Ich frage mich, ob die Lebensversicherung (sofern vorhanden) gezahlt hat. Und ob die Lebensversicherung auch dann gezahlt hätte, wenn dort Tempo 60 max. gelten würde. Tempo 60 max. halte ich für richtig auf allen Landstraßen und Bundesstraßen. Dann könnte man die Fahrbahnen deutlich schmaler machen und hätte - wie in diesem Fall - Platz für breite Radfahrstreifen. Was gilt dort an der Unfallstelle eigentlich für eine Höchstgeschwindigkeit?

    Handelt es sich um diesen Straßenabschnitt: https://www.google.de/maps/@53.63164…m/data=!3m1!1e3 ?

    "Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen." Wikipedia-Artikel zum Thema "Straßenquerschnitt" https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9…tt#Fahrstreifen

    Vermutlich würde bei Tempo 60 und ohne Mittelstreifenmarkierung eine Fahrstreifenbreite je Richtung von 2,75 m ausreichen.

    Die Fahrspurbreite auf dem Foto hat vermutlich 3,75 m je Richtung oder sogar noch mehr.

    Heißt es eigentlich Fahrstreifen oder Fahrspur? In dem verlinkten Wikipedia-Artikel steht:

    "Der Fahrstreifen (auch, fachsprachlich dagegen veraltet, Fahrspur genannt) kennzeichnet die Fläche, die einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht."

  • Du mit deinem Tempo 60. Warum eigentlich 60 - weil dir die Zahl so gut gefällt... Warum nicht 70? Oder 55? Eine Fahrbahn, die ausreichend breit ist, dass man auch bei Gegenverkehr Radfahrer sicher überholen kann, braucht keine Radfahrstreifen am Rand! Die sind außerorts eh nicht zulässig.

    Tempo 60 max. halte ich für richtig auf allen Landstraßen und Bundesstraßen. Dann könnte man die Fahrbahnen deutlich schmaler machen und hätte - wie in diesem Fall - Platz für breite Radfahrstreifen.

    Weil man mit dieser Ideologie der schmalen Wege schon bei Radwegen so unheimlich erfolgreich ist...!? :rolleyes:

    Die meisten engen Überholer oder auch Leute, die völlig blind vor einer Kurve überholen (und damit auch den Gegenverkehr gefährden), erlebe ich meist auf eher schmalen Kreisstraßen. Du willst also auch weiter nicht damit aufhören, zu schmalen Straßen das Wort zu reden? Und das nur hauptsächlich deshalb, weil du damit eine handvoll Raser vom rasen abhalten willst? :/ Klar, wenn eh nur noch Tempo 60 gilt, steigt natürlich auch die Gefahr von "Raserei"...

    Vermutlich würde bei Tempo 60 und ohne Mittelstreifenmarkierung eine Fahrstreifenbreite je Richtung von 2,75 m ausreichen.

    Nein, sie reicht eben nicht!

  • Die Fahrbahn ist dort ca. 7m breit, also 3,50m pro Fahrspur. Es gibt im Bereich der Eisenbahnbrücke keine Geschwindigkeitsbegrenzung und kein Überholverbot. Im Bereich der Oste-Brücke kurz vor dem Ortseingang Hechthausen hingegen gilt max. 50km/h und Überholverbot. Die Fahrbahn ist dort genauso breit wie unter der Eisenbahnbrücke.

    Nein, sie reicht eben nicht!

    Warum sollten 2,75m bei 60km/h oder 70km/h nicht ausreichen? Es gibt dort nunmal den "Radweg" und alle benutzen ihn. Ich glaube auch nicht, dass du dort stressfrei auf der Fahrbahn fahren würdest. Die 7m reichen nämlich nicht aus, um trotz Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand Radfahrer zu überholen. Zu glauben, dass deswegen alle Autofahrer auf der Bundesstraße auf die Geschwindigkeit des Radfahrers runterbremsen und mit dem Überholen warten, bis der Gegenverkehr frei ist, halte ich für naiv.

    In Fahrtrichtung Cuxhaven ist der Streifen nur noch 80cm breit. Mit einer Reduzierung der Fahrspurbreite auf 2,75m im Bereich der Brücke könnte man den "Radweg" beidseits auf 1,50m bringen. Insgesamt stehen unter der Eisenbahnbrücke nur 9m zur Verfügung. Wären das 2 Fahrspuren von jeweils 4,50m würde ich auch sagen, dass man dort auf der Fahrbahn fahren kann. Aber wegen der Brücke wird man ja nicht die gesamte B73 verbreitern.

    Es gibt Planungen für eine neue Ostebrücke. Im Zuge des Neubaus soll dann nur noch ein einseitiger Radweg angelegt werden. Die Eisenbahnunterführung bleibt wo sie ist und es ist auch künftig nicht vorgesehen, die Fahrbahn auf dem Abschnitt zu verengen. Einen mit 2m "Breite" durchgehenden Radweg plus 50cm Trennstreifen zur Fahrbahn soll es dort also auch künftig nicht geben.

  • Warum sollten 2,75m bei 60km/h oder 70km/h nicht ausreichen?

    Aus dem gleichen Grund, warum auch 2 m bei Radwegen nicht "ausreichen"...! Die Geschwindigkeit ist sowieso irrelevant. Und es sind auch Querschnitte vom 9 oder 10 m möglich.

    Ich sehe in (zu) schmalen Straßen keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Im Gegenteil. Aber das können wir ja gerne mal in einem Grundsatzdiskussions-Thread debattieren.

    Die 7m reichen nämlich nicht aus, um trotz Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand Radfahrer zu überholen.

    Die Praxis zeigt, dass es in den meisten Fällen doch reicht... Klar, vom 1,5-m-Dogma wird dabei dann auch mal 50 oder 75 cm abgewichen.

    In Fahrtrichtung Cuxhaven ist der Streifen nur noch 80cm breit.

    Bei maximal 15 bis 20 km/h, wofür Radwege ja max. ausgelegt sind, dürfte das dann ja doch proportional zur für den Kfz-Verkehr "ausreichenden" Breite einigermaßen stimmig sein, oder? 8o

    Ich glaube auch nicht, dass du dort stressfrei auf der Fahrbahn fahren würdest.

    Ich habe gar nicht den Anspruch, überall stressfrei unterwegs zu sein. Der meiste Stress entsteht ja erst durch das Vorhandensein irgenwelcher schmaler Pisten neben exklusiven "Autofahrbahnen"...

    Einen mit 2m "Breite" durchgehenden Radweg plus 50cm Trennstreifen zur Fahrbahn soll es dort also auch künftig nicht geben.

    Gut so. Alles unter 3 m Breite ist für mich eh inakzeptabel.

  • Zunächst mal Tempo 60:

    Wenn es mit der Verkehrswende klappen soll, dann ist es unumgänglich, möglichst viel Verkehr mit dem ÖPNV abzuwickeln.

    Das ist machbar! Allerdings muss dazu der ÖPNV auch im ländlichen Bereich massiv ausgebaut werden.

    Das wiederum funktioniert nur, wenn der Omnibusverkehr nicht länger massiv benachteiligt wird gegenüber dem Autoverkehr!

    ÖPNV mit Omnibussen (und auch Bahnverkehr) funktioniert deshalb so effizient, weil in den Verkehrsspitzen durch die Stehplätze eine doppelt bis dreimal so große Transportkapazität zur Verfügung steht. Werden diese Stehplätze in Anspruch genommen, dann darf der Busverkehr max. 60 km/h schnell fahren. Deshalb Tempo 60!

    Ich stimme dir allerdings zu: Radfahrstreifen sind problematisch bei 2,75 m je Fahrstreifen für den Autoverkehr, denn im Begegnungsfall von zwei Omnibussen, oder LKW, die ja bis zu 2,55 m breit sind, würde es eng werden, da Radfahrstreifen nicht überfahren weden dürfen. Für den Begegnungsfall muss es eine Möglichkeit geben, seitlich auszuweichen, so dass nur Schutzstreifen in Frage kommen. Aber die dürfen gerne etwas breiter sein, als in dem Modellversuch, den es dazu schon einmal gab: http://www.taz.de/!5524090/

    Man müsste sich wohl alle Details dazu durcharbeiten. Vor allem auch im Hinblick der Tempolimit-Vorgaben!

    Heute schon möglich sind natürlich auch schmale Autofahrbahnen mit befahrbarem Seitenstreifen zum Ausweichen + breite Radwege. Das Verrückte jedoch ist, dass Radwege nur dann bewilligt werden, wenn der Radverkehrsanteil sehr hoch und der Autoverkehr sehr stark. Bei starkem Autoverkehr jedoch gilt derzeit wiederum: Die Straßen müssen möglichst breit sein. Das ist ein Teufelskreis, der durchbrochen werden muss.

    Aber wie schon weiter oben gesagt: Mit der Verkehrswende klappt es nur, wenn die Benachteiligung des ÖPNV gegenüber dem Autoverkehr beendet wird.

    Das gilt insbesondere auch für die Haltestellengestaltung! Es ist doch wirklich maximal kurios, dass im ländlichen Raum selbst bei wenig stark frequentierten Buslinien, auf denen nur wenige Male am Tag die Haltestellen angefahren werden, die Haltestellen teuer und aufwendig als Bucht gebaut sind, so dass der Omnibus die eigentliche Fahrbahn verlassen muss, wenn er anhält. Und warum? Es darf ja nicht sein, dass im "Autofahrerland Deutschland" ein Omnibus womöglich einen Autofahrer ausbremst.

    Genau das muss jedoch der Normalfall sein, dass der ÖPNV Vorrang hat, oder etwa nicht?

    Bleibt die Raserei: Es geht mir nicht darum, "einzelne Raser" auszubremsen, wie du vermutest. Es geht mir darum, die Geschwindigkeiten aller Autofahrer ganz deutlich zu reduzieren.

    Und ja, du hast recht, wenn man das alleine durch das Anordnen von Tempolimits versuchte, dann würde das vermutlich nicht funktionieren. Aber die modernen technischen Möglichkeiten geben doch viel mehr her. Eine fahrzeuggesteuerte Tempobegrenzung ist heute schon serienreif. GPS-Daten und Kameradaten werden vom Fahrzeug so verarbeitet, dass die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit vom Fahrer nicht überschritten werden kann. Und man könnte diese Technik schnell verbreiten, wenn motorisierte Fahrzeuge, die damit nicht ausgestattet sind deutlich verteuert werden. Für einen längeren Zeitraum können so zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden, die einen entsprechenden Umbau der Verkehrsinfrastruktur ermöglicht. Und das würde auch gar nicht so sehr teuer sein. Denn es geht ja nicht darum, Straßen immer breiter zu bauen, um immer schnelleres Fahren zu provozieren. Sondern es geht darum, sie schmaler zu bauen, um das Fahrtempo zu reduzieren!

    2,75 m ist übrigens ein "häufiger Querschnitt bei Ortsverbindungsstraßen oder Erschließungsstraßen in dünn besiedelten Gebieten." https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlini…%93_Querschnitt

    Da müsste man nur mal dünn besiedelte Gebiete neu definieren und Gebiete dazunehmen in denen der ÖPNV und der Radverkehr die allermeisten Mobilitätsbedarfe abdeckt. Und natürlich die breiten Schutzstreifen, die ja leicht hergestellt werden können, wenn die vorhandenen Fahrbahnen temporeduziert werden und die Fahrstreifen schmaler werden. Von z. B. 3,50 m je Richtung (gilt derzeit für Bundesstraßen als Standardgröße) auf 2,75 m. Dazu noch ein häufig bereits vorhandener Seitenstreifen, dann erhältst du breite Fahrrad-Schutzstreifen!

  • Ich habe gar nicht den Anspruch, überall stressfrei unterwegs zu sein. Der meiste Stress entsteht ja erst durch das Vorhandensein irgenwelcher schmaler Pisten neben exklusiven "Autofahrbahnen"...

    Der Stress entsteht nicht einfach durch die schmalen "Pisten" neben den exklusiven "Autofahrbahnen", sondern dadurch, dass der Autoverkehr viel zu schnell unterwegs ist. Wenn ich als Radfahrer mit Tempo 100 überholt werde, dann ist das unangenehm, auch dann, wenn der Autofahrer dabei den notwendigen Seitenabstand einhält merke ich dann noch einen Sog.

    Und Omnibusse mit stehenden Fahrgästen dürfen ohnehin nur 60 km/h schnell sein. Diese Omnibusse jedoch müssen der Maßstab sein! Sie sind zusammen mit dem Radverkehr und schienengebundenen Nahverkehr das Transportsystem, mit dem eine Verkehrswende ermöglicht wird, die diesen Namen verdient hat.

    Wenn die "Auto-"fahrstreifen je Richtung nur 2,75 m breit sind und beidseitig 2,00 m breite Schutzstreifen angelegt sind, farblich abgesetzt, mit deutlich aufgerauter weißer Strichlinie* abmarkiert, dann gäbe es immer noch ein Problem, das daraus entsteht, dass der Autofahrer ein breite Straße vor sich sieht und deshalb nicht geneigt sein wird, ein niedriges Tempolimit einzuhalten. Das würde jedoch in zunehmendem Maße funktionieren, wenn immer mehr Fahrzeuge mit eingebautem Tempobegrenzer unterwegs sind. Technisch ist das machbar!

    *Man kann eine Strichlinie so markieren, dass die weißen Rechtecke ca. 3 mm höher sind als der Straßenbelag, dann gibt das ein deutlich knatterndes Geräusch beim Überfahren!

  • Der Stress entsteht nicht einfach durch die schmalen "Pisten" neben den exklusiven "Autofahrbahnen", sondern dadurch, dass der Autoverkehr viel zu schnell unterwegs ist.

    Kurze Antwort: Nein. Und ich wiederhole mich da ja auch, dass die Geschwindigkeit so gut wie nie das gefährdende Element ist; auch nicht außerorts! :| Der Stress entsteht hauptsächlich durch die Suggestion, dem Kfz-Verkehr stünde eine exklusive "Autofahrbahn" (um dich zu zitieren) zur Verfügung - und Radfahrer hätten sich stets auf schmale Wegelchen am Rand oder auch einfach mit dem MTB in den Wald zu verpissen. Das äußert sich im vorsätzlichen(!) Engüberholen und ständiger Rumhuperei.

    Zum Rest kann Malte ja vielleicht was ausgliedern; vielleicht: "Fahrbahnbreiten und Höchstgeschwindigkeit agO?"

  • Ich erinnere mich an eine Tour von Karlsruhe nach Straßburg vor (viel zu vielen) Jahren. Da gab es von Allem etwas:

    • Breite Landstraßen mit einem großzügigen Seitenstreifen (den ich ehrlich gesagt damals für den Radweg gehalten habe). Keine separierten Radwege, zumindest außerorts.
    • Ein Tempolimit von 90 statt 100 (Macht jetzt nicht so den Unterschied, auch wenn es heutzutage nur noch 80 sind).
    • Autofahrer, die eindeutig rücksichtsvoller gegenüber Zweirädern unterwegs waren als die in Deutschland.

    Kurz gesagt, da war einfach eine Straße, und die war für alle da. Wie man das hierzulande mit dem jahrzehntelang festgeschriebenen Revierverhalten hinbekommen soll, weiß ich leider nicht. Ob das in Frankreich heute noch so entspannt läuft, ebenso wenig.

    Übrigens, damals war ich vielleicht fünfzehn, hatte kaum Ahnung von Verkehrsregeln, war ohne Helm unterwegs und habe das kleine Abenteuer offensichtlich überlebt ;)

  • Kurze Antwort: Nein. Und ich wiederhole mich da ja auch, dass die Geschwindigkeit so gut wie nie das gefährdende Element ist; auch nicht außerorts! :| Der Stress entsteht hauptsächlich durch die Suggestion, dem Kfz-Verkehr stünde eine exklusive "Autofahrbahn" (um dich zu zitieren) zur Verfügung - und Radfahrer hätten sich stets auf schmale Wegelchen am Rand oder auch einfach mit dem MTB in den Wald zu verpissen. Das äußert sich im vorsätzlichen(!) Engüberholen und ständiger Rumhuperei.

    Zum Rest kann Malte ja vielleicht was ausgliedern; vielleicht: "Fahrbahnbreiten und Höchstgeschwindigkeit agO?"

    Hier ein Foto aus der Omnibus-Fahrgastperspektive auf der B37 zwischen Hochspeyer und Kaiserslautern. (Ich vermute du kennst die Ecke ein bisschen.) Man kann aus Fotografenperspektive gesehen links den Zweirichtungsradweg erkennen. Auf der Strecke gilt nach meiner Erinnerung Tempo 100. Bei Bundesstraßen ist es üblich, sie 7,50 m breit befestigt auszubauen, so dass für jede Fahrtrichtung 3,75 m zur Verfügung stehen.

    Im Omnibus fahre ich mit Tempo 60 da lang und werde oft von Autos überholt.

    Mit dem Fahrrad werde ich gezwungen abseits zu fahren.

    Was spricht denn hier gegen eine Temporeduktion auf 60 km/h und beidseitig ca. 2m breite Schutzstreifen für Radfahrer? Dazwischen zwei Fahrstreifen mit jeweils 2,75 m Breite. Aber diese Fahrstreifen werden nicht mit Mittelstreifen getrennt!

    Die Straßenbreite insgesamt (inklusiv dem jetzigen separierten Zwei-Richtungen-Radweg) wird dadurch nicht größer, vermutlich sogar kleiner!

    Ich habe das mal mit orangen Schutzstreifen eingezeichnet:

    Auf dem zweiten Bild wird das noch nicht so gut deutlich, dass die Autofahrbahnen schmaler wurden. Deshalb noch dieses Bild:

    Ich bin mir übrigens sehr sicher, dass diese Straße, die ohnehin nicht von sehr vielen Radlern benutzt wird, noch sehr viel weniger benutzt werden würde, wenn es den Zweirichtungsradweg nicht geben würde.

  • Und hier noch ein Foto von einer dieser üblen Bushaltestelle-Buchten. Der Omnibusfahrer fährt so weit rein in die Bucht, dass die wartenden Fahrgäste gezwungen sind auf den Rasen auszuweichen. Das ist doch so nicht in Ordnung! Warum hält der Bus nicht auf der Fahrbahn?

    Und vor allem: Warum gibt es hier nicht einen ordentlichen mindestens 18 cm hohen Haltestellenbord? Genau da gelegen, wo die weiße Strichlinie zu sehen ist! Hier in den Bus einsteigen ist besonders für ältere Menschen mit Bewegungseinschränkungen eine Qual.

  • Warum willst du offenbar zwanghaft Autofahrer gängeln, indem du ihnen bspw. ein aberwitziges Tempolimit von 60 außerorts aufnötigen willst...!? :/

    Was spricht denn hier gegen eine Temporeduktion auf 60 km/h und beidseitig ca. 2m breite Schutzstreifen für Radfahrer?

    U. a. Artikel 2 GG. Ich bin 15 Jahre lang Auto gefahren - und musste auch fast 2 Jahre (mit einer Fahrgemeinschaft) täglich eine recht lange Strecke zur FH fahren. Wir hätten dann täglich noch wesentlich mehr Zeit mit der Pendlerei vergeudet, als so schon. Weil wir dann sinnlos mit 60 km/h über Landes- und Bundesstraßen schleichen, weil da vielleicht 10 Rennradfahrer am Tag rumfahren, für die das allerdings auch überhaupt kein Problem darstellt - weil sie erkannt haben, dass das halt eben auch überhaupt kein nennenswertes Problem ist.

    Ja. Die B 37 kenn ich sehr gut - und ich hasse dieses überflüssige, sehr schmale einseitige Zweirichtungs-Ghetto daneben, das bspw. im letzten Jahr auch für einen Unfall verantwortlich war. Und dir ist schon klar, dass das eine Bundesfernstraße ist, die in erster Linie dem überörtlichen Verkehr dient? Und der auch ein Recht hat, einigermaßen zügig voranzukommen?

    Ich versteh auch nicht, warum du einerseits Straßen künstlich verschmälern willst, um dann so sowieso fragwürdige Sachen wie "Schutzstreifen" (die Innerorts schon das Engüberholen förmlich provozieren) draufzupinseln? Die ja rechtlich sowieso zur Fahrbahn gehören? ;) Deine Idee führt zu permanenten, gefährlichen Situationen im Gegenverkehr.

    Bei einem Straßenquerschnitt von 9 oder 10 Metern braucht es keine Streifen. Das Überholen selbst mit 100 km/h ist dann sicher möglich. Das ist es auf schmalen (und auch auf künstlich eingeengten) Straßen nachweislich nicht. Man müsste hier nur den überflüssigen Grünstreifen zum Ghetto planieren und asphaltieren, die Mittellinie verlegen - und alles wär paletti. Von mir aus auch einen Seitenstreifen - der allerdings wieder den Nachteil hat, dass auf diesem mit der Zeit der ganze Dreck (inkl. Scherben) landet.

    Nochmal: Weder Tempo 100, noch das Überholen ist für mich als "Extrem-Außerortsradler" ein grundsätzliches Problem; vor allem nicht in der Kombination. 90 % der Autofahrer bremsen sowieso fast bis auf mein Tempo runter, ehe sie dann überholen. Das Problem sind in den meisten Fällen enge und unübersichtliche (also kurvige) Straßen, die rücksichtsloses und blindes Überholen in irgendeiner Weise erst gefährlich machen.

  • Warum willst du offenbar zwanghaft Autofahrer gängeln, indem du ihnen bspw. ein aberwitziges Tempolimit von 60 außerorts aufnötigen willst...!? :/

    Da hast Du Recht, das ist aberwitzig hoch.

    Ernsthaft: Es ist keine Gängelung, Privilegien zurechtzustutzen. Wenn einseitig andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden, damit man halbwegs brauchbar schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren kann, ist es eine Privilegierung.

  • Einigen mangelt es an Kfz-Erfahrung. Die kennen nur schwarz (Auto) oder weiß (Fahrrad).

    Da hast Du Recht, das ist aberwitzig hoch.

    Warum? Die 100 km/h gelten für alle. Meine maximale Geschwindigkeit, die ich mit dem Rad erreicht habe, lag bei 78 km/h. 8o Und da bin ich noch einer der Langsameren. Übrigens dürfen wir Radfahrer ja innerorts sogar mit Warp 9.9 fahren. 8)

    Ernsthaft: Es ist keine Gängelung, Privilegien zurechtzustutzen.

    Dann hoffe inständig, dass man die vermeintlichen "Privilegien" des Radverkehrs nicht noch weiter vertieft. Z. B. ein Tempolimit auf "exklusiven" Radwegen von 15 oder 20 km/h. Oder wie in Österreich: Vor jeder Einmündung auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen. Es ist grundsätzlich kein "Privileg" des Kfz-Verkehrs, "schnell" fahren zu dürfen. Das ist meiner Ansicht nach der gleiche Denkfehler, Straßen (ohne "Radwege") im Allgemeinen dem Kfz-Verkehr zuzuordnen.

    Wenn einseitig andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden, damit man halbwegs brauchbar schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren kann, ist es eine Privilegierung.

    Das Prinzip greift doch grade dann, wenn außerorts Wegelchen gebaut werden. Allerdings verkauft man den Radfahrern diese Einschränkung als Wohltat. Und diese Wegelchen baut man eben nur, damit die Autos eben nicht ständig bremsen und beschleunigen müssen, weil da mal wieder ein Radfahrer rumfährt und "den Verkehr" aufhält... Erst dann spielen die 100 km/h mal eine Rolle. Weil es den Autofahrer mehr Zeit kostet.

    Es gibt glücklicherweise ja aber auch Gerichte, die festgestellt haben, dass die 100 km/h allein keine "besondere Gefahrenlage" begründen, die Verkehrsverbote oder die Benutzungspflicht von Wegelchen rechtfertige. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch daran, wie man die Herausnahme der Außerorts-Wege aus dem § 45 (9) S. 3 StVO begründet hatte. Genau, die "hohen Differenzgeschwindigkeiten". Meinetwegen kann man die 100 km/h von mir aus auch infrage stellen; 80 km/h wie derzeit in Frankreich fänd ich durchaus akzeptabel; mit der Möglichkeit, in Einzelfällen (z. B. auf Kraftfahrstraßen) auch 100 km/h anzuordnen.

    Aber pauschal außerorts 60 km/h zu fordern (also die zulässige Hg fast zu halbieren), halte ich auch strategisch für einen völlig falschen Ansatz. Damit macht man es dem "Gegner" viel zu einfach. Denn der fasst das (zurecht) als Gängelei auf. Ich hab aber den Eindruck, dass beide Seiten nur noch versuchen, sich mit möglichst radikalen Forderungen gegenseitig zu übertrumpfen. :rolleyes:

  • Aber pauschal außerorts 60 km/h zu fordern (also die zulässige Hg fast zu halbieren), halte ich auch strategisch für einen völlig falschen Ansatz. Damit macht man es dem "Gegner" viel zu einfach. Denn der fasst das (zurecht) als Gängelei auf.

    Der Kern des Problems ist eben, dass es als Gängelung auffasst wird. Von Dir ja auch. Diese Denkweise führt erst dazu, dass der Gegner eine Geschwindigkeitsbegrenzung als gegen den Menschenverstand aufgefasst wird. Und und und und.

    Wer einen Blechklumpen mit potentiell tödlicher Geschwindigkeit bewegt, bewegt einen Blechklumpen mit potentielle tödlicher Geschwindigkeit. Dafür soll er die Verantwortung tragen. Zu Beginn der Automobilisierung wurden man deswegen gegebenenfalls auch wegen Todschlags zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Du solltest Dich mal über Jaywalking schlau machen.

    Jetzt die anderen einzuschränken, damit das gefährliche Handeln möglichst geringe Folgen (primär für einen selbst) zeigt und man viel Nutzen abschöpfen kann, ist eine Privilegierung.

    Erst, wenn das klar ist, kann man sich sinnvoll über Höchstgeschwindigkeiten unterhalten. Dann wägt man zwischen Kosten und Nutzen ab. 60 bedeuten einen Nutzen von etwa 55 und nicht Kosten von 40.

  • Es IST prinzipiell die gleiche Gängelung, Radfahrer wegen der angeblich viel zu großen Gefahr von genau diesen Straßen / Fahrbahnen auf Schrottwege zu verbannen. Die Frage ist, ob Radfahrer, die das selber ankotzt, sich einen Gefallen tun, wenn sie diese "Gefahr" selber über alle Maßen aufpusten, indem sie fordern, die zHg drastisch herabzusetzen...!? Da haben die Straßenverkehrsbehörden ja scheinbar doch Recht, wenn sie auf die zu "hohen Differenzgeschwindigkeiten" verweisen...!? :/

    Wer einen Blechklumpen mit potentiell tödlicher Geschwindigkeit bewegt, bewegt einen Blechklumpen mit potentielle tödlicher Geschwindigkeit. Dafür soll er die Verantwortung tragen.

    Das macht er doch, in 99 % der Fälle? Weil 1 % der Autofahrer sich fundamental daneben benimmt, bestrafen wir einfach alle? Der "Blechklumpen" ist unter Umständen ja auch schon bei 30 km/h (oder noch weniger) tödlich. Im Übrigen haben Motorräder deutlich weniger (potentiell tödliche) Masse - aber die dürfen dann ja auch nur noch 60 fahren? Und ja, ich reite da weiter auf schmalen Scheiß-Radwegen rum: zwei Radfahrer, die mit jeweils 20 oder 25 km/h (frontal) kollidieren, haben auch ein große Chance, sich schwer zu verletzten oder dabei draufzugehen. Also: aus "Sicherheitsgründen" doch verpflichtend Schritttempo auf allen Radwegen...!?

    Außerdem bemängle ich hier im Forum ja ständig, dass in Sachen Verkehrsprobleme nur Symptome bejammert werden. Tatsache bleibt, dass in diesem Wirtschaftssystem Zeit = Geld bedeutet. Dass die Leute so zahlreich durch die Gegend fahren, machen sie in den seltensten Fällen aus Spaß an der Freude... Aber wer stellt denn bspw. schon ernsthaft das hiesige Lohnarbeitssystem infrage? Und wie gesagt: Es freut mich für jeden, der noch nie auf ein Auto angewiesen war. Ich war es; die Fahrten zur FH bspw. wären mit Bus und Bahn schlicht nicht machbar gewesen. Und ich hatte während 15 Jahren Autofahrerei nie den Eindruck, die 100 km/h seien ein Problem. Die darf man schätzungsweise eh nur noch auf der Hälfte des Landstraßennetzes fahren, weil viele Abschnitte auf 70 km/h begrenzt wurden.

    Du solltest Dich mal über Jaywalking schlau machen.

    Ist mir bekannt. Ich halte Idioten, die bspw. auf Radwegen rumlaufen oder ohne Ankündigung drüberrennen und Radfahrer dadurch zu Fall bringen, durchaus für "Jaywalker".

    Jetzt die anderen einzuschränken, damit das gefährliche Handeln möglichst geringe Folgen (primär für einen selbst) zeigt und man viel Nutzen abschöpfen kann, ist eine Privilegierung.

    Ich fühle mich davon nicht eingeschränkt. Die meisten halten sich an die StVO, d. h. sie fahren nicht immer und überall 100, wo 100 erlaubt ist. Vor allem dann nicht, wenn sie von hinten auf mich auffahren und Gegenverkehr das Überholen verunmöglicht. Daher ist das in meinen Augen auch kein "Privileg" des Kfz-Verkehrs. Eine Einschränkung ergibt sich für mich nur dann, wenn man mich mit genau der Begründung ("hohe Differenzgeschwindigkeiten") auf schmale Wegelchen verbannt.

    Dann wägt man zwischen Kosten und Nutzen ab. 60 bedeuten einen Nutzen von etwa 55 und nicht Kosten von 40.

    Aha, die unfehlbare betriebswirtschaftliche Logik soll es am Ende also mal wieder richten...!? ;)

    Aber ja, man könnte alles im Leben, was halbwegs "gefährlich" wäre, einfach verbieten. Ich bezweifle aber, dass das mit diesem Wirtschaftssystem kompatibel wäre... Denn da bliebe nicht mehr viel übrig. :rolleyes:

  • Es gibt einen ganz entscheidenden Grund dafür, Tempo 60 als Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr auf den meisten Straßen festzulegen:

    "Bundesstraße/Landstraße: Die Höchstgeschwindigkeit für einen Bus liegt bei 80 km/h. Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge in denen alle Insassen einen Sitzplatz haben. Ist dieser nicht für alle Passagiere vorhanden, darf eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden."

    https://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/bus/

    Wer die Verkehrswende ernsthaft will, der darf den Omnibusfahrgast nicht in der derzeit gültigen krassen Form gegenüber Autos ausbremsen. Da es unwahrscheinlich ist, dass Stehplätze mit einer höheren Sicherheit zur Verfügung gestellt werden können, die höhere Tempi ermöglichen, muss sich der übrige Fahrzeugverkehr dieser Geschwindigkeit von 60 km/h anpassen.

    Es gibt aber auch noch einen anderen Grund, der mir auffiel, weil ich immer mal wieder Berichte über autonomisiertes Fahren lese. Und da scheint Tempo 60 so eine Art "Schallmauer" darzustellen:

    "Selbst bei einem Maximaltempo von lediglich 60 Kilometern pro Stunde kommt der Staupilot in dynamischen Staus und in Baustellen an seine Grenzen."

    https://www.sueddeutsche.de/auto/ces-auton…ahren-1.4278071

    Ich bitte das zu beachten, dass die 60 km/h keine willkürliche Tempogrenze darstellt, die ohne Begründung ist. Vielmehr gibt es gute Gründe, die dafür sprechen und bestimmt noch weitere, die ich noch nicht genannt habe.