• Radwege müssen verwendet werden!

    Genau! In der Julius-Vosseler-Straße hat man das mit der Beschilderung nach Jaaahren auch hinbekommen. Auf die Freizügigeit angesprochen, in der Julius-Vosseler-Straße die Benutzungspflicht aufgehoben zu haben, bekam ich vom zuständigen PK vor zwei Jahren die Aussage, dass man aus Kostengründen auch mal auf eine korrekte Beschilderung verzichten kann. Nu is die Kohle da!

  • Genau! In der Julius-Vosseler-Straße hat man das mit der Beschilderung nach Jaaahren auch hinbekommen.

    Seit wann sind denn die Schilder dort? Gestern Nacht bin ich dort noch auf der Fahrbahn dran vorbei - während mich ein Polizeiwagen überholte aber nicht anhielt... :huh:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • In Wacken gibt es jetzt auch eine direkte Straßenbahn vom Gelände zum Baggersee. Für die Abkühlung zwischendurch.
    Wacken? Waaaackeen?

    Nicht ganz. (Und gleich neben der Haltestelle steht keine Open-Air-Bühne, sondern der Musikpalast.

  • Okay, jetzt aber ernsthaft zu lustigen Schildern für Radfahrer. Erstmal die nette Verkehrsführung eines einseitigen Zweirichtungsradweges mit Mittelstreifen hinter einem Wartehäuschen. Wir sind ja nicht in Ham- sondern in Straßburg.

  • Wer oben genau hingeschaut hat, konnte auf Höhe des Zebrastreifens schon was erkennen. Hier sieht man es deutlicher: Der einseitige Zweirichtungsradweg wechselt die Fahrbahnseite.

    Hm. Radweg Ende. Soweit ist das klar. Dann das Dreiecksschild. Für den, der das nicht versteht, aber Französisch kann, auch noch in Textform: »Vorfahrt gewähren«. Darunter das Fahrrad-Zusatzschild.

    Heißt das jetzt, dass die Radfahrer dem Fahrbahnverkehr Vorfahrt gewähren müssen? Sprich: Autofahrer müssen nur für Fußgänger bremsen (Zebra!!!), während sie bei Radfahrern durchbrettern sollen?
    Oder richtet sich das Schild an den Fahrbahnverkehr mit dem Hinweis, dass die querenden Radfahrer Vorfahrt haben?

  • Der Radler entschied sich für die »sichere« Lösung:

    Recht tat er.

    Nach deutscher Rechtslage bedürfte es der Schilder gar nicht, damit das gleiche gilt. Will der Radfahrer Vorrang, muß er absteigen, um zum Fußgänger zu mutieren. Dort bekommt das der Radler nochmal in VZ+ZZ erklärt. Daß sich das [Zeichen 205] nur auf Radfahrer bezieht, ist m.M.n. eindeutig, das zeigt das ZZ "Radverkehr" ja an.

    Putzig finde ich übrigens, daß dieses ZZ in der aktuellen Fassung der deutschen StVO nebst Anlagen gar nicht existiert und folglich auch keine eigene Nummer aufweist. Man kann es sich sich jedoch aus §39 (7) StVO herleiten.

    Davon abgesehen: Straßenseitenwechselnde Zweirichtungsradwege und auch noch innerorts sind sowas von bäh...

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Also ich habe jetzt auch mal nachgelesen. Rundes Schild: Benutzungspflicht. Eckiges Schild: Angebotsradweg.


    La signalisation des voies conseillées et réservées aux cyclistes est obligatoire et est assurée au moyen du panneau C113. Celui-ci doit être exclusivement implanté en signalisation de position. Il peut être complété par les panonceaux M3 et M4.
    La signalisation de fin des voies conseillées et réservées aux cyclistes est aussi obligatoire et est assurée au moyen du panneau C114.



    Le panneau de signalisation routière français circulaire à fond bleu, bordé d’un listel blanc et portant en son centre un pictogramme représentant une bicyclette, signale aux cyclistes et cyclomoteurs sans side-car ou remorque qu'ils sont tenus de circuler sur la piste cyclable ou la bande à l'entrée de laquelle il est placé.

  • Willkommen in Berlin!

    Als erstes steigen wir mal ab, nä?

    Achtung, Gefahr! Elektronische Verkehrsbeeinflussung außer Betrieb. Muss ja ziemlich gefährlich sein.

    Blickt hier noch jemand durch?

    Nun wird’s aber langsam witzig: Achtung Gefahr… weil Verkehrsteilnehmer die elektronsiche Verkehrsbeeinflussung beachten? Das Ausrufezeichen soll eigentlich vor einer Gefahr warnen, wird aber eigentlich nur noch als „hier, schau mal her“ verwendet. Dafür seht der Krempel zwar nicht auf, aber direkt am Radweg. Vielleicht warnt das Ausrufezeichen ja vor gefährlichen Schildern?

    Das hier ist übrigens die saugefährliche Anlage. Prinzipiell finde ich den Hinweis, dass die im Bereich vor der Arbeitsstelle außer Betrieb war, gar nicht so verkehrt, nicht, dass da noch jemand aus Gewohnheit auf dem dritten Fahrstreifen von rechts weiterfährt und in den Gegenverkehr gerät:

    Mein Tipp: Das ursprüngliche Brückengeländer war zu niedrig?

  • Mein Tipp: Das ursprüngliche Brückengeländer war zu niedrig?

    Nee, das ist hier Berlin, @Malte , da fließt das Geld der Steuerzahler nicht in den Straßenbau, sondern direkt in die Taschen der Landowsky-Sippschaft, noch auf etliche Jahre, versteht sich. Das Geländer ist durch jahrelange Vermoderung absturzgefährdet, folglich setzt man provisorisch einfach noch eines davor, dann geht es schon noch ein Weilchen.

    Willkommen in Berlin! Pannenschutzreifen dabei? Federung nachgerüstet? Lastspeichen in Stahlfelgen eingezogen?

    Dann reicht das für ein langes Wochenende. 8) Let's roll!

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Mein Tipp: Das ursprüngliche Brückengeländer war zu niedrig?

    *g* Bin gespannt, was Du sonst noch für "Berliner Lösungen" findest.
    Sehr schön ist auch eine "Lösung" in Köpenick: Da ist eine Brücke tatsächlich einsturzgefährdet, sollte ein LKW auf den Gehweg fahren.
    Aber anstatt sie zu sanieren, werden einfach ein paar Knutschkugeln mitten auf den Radweg gesetzt. Geld für die Instandhaltung von Farbe und Markierung war natürlich nicht da - bis eines Nachts ein Radler stürzte:
    4-format14.jpg

    Quelle: