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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 1. Juli 2015 um 15:42
    • #441

    Wie hoch war nochmal das Bußgeld für Missachten des Vz 1012-32?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Gerhart
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    • 4. Juli 2015 um 11:58
    • #442

    Man kennt es ja zur Genüge: da wird eine Radwegbenutzungspflicht aufgehoben, aber erstmal muss noch die Ampel umprogrammiert werden. Deshalb ist im Kreuzungsbereich noch auf dem Radweg zu fahren, während der Rest der Strecke die Fahrbahn genutzt werden kann.
    Dass es auch anders geht, sieht man auf der Rodigallee Kreuzung Schiffbeker Weg. Vor und nach der Kreuzung ist der Radweg zu benutzen, im Bereich der Kreuzung nicht.

    Bilder

    • kreuzung-1022-10.jpeg
      • 2,15 MB
      • 2.400 × 1.350
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    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • jan pi sike tu
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    • 4. Juli 2015 um 13:47
    • #443

    Hat mir grad jemand geschickt. Entbehrt nicht einer gewissen Komik. - /Kopfkino aus!

    Bilder

    • image.jpg
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    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Christian F
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    • 28. Juli 2015 um 00:04
    • #444

    Hier gibts jetzt lustige Zusatzschilder:

    Der Zweirichtungsradweg ist viel zu schmal und an beiden Tunnelenden gibt es eine uneinsehbare Kurve.

    Radfahrer wenden eine der folgenden Strategien an um das unverletzt zu überstehen:
    - wild klingeln
    - auf dem Fußweg fahren, dort ist die Sicht besser
    - langsam um die Kurve fahren
    - alles ignorieren, wird schon keiner entgegenkommen

    Für den motorisierten Verkehr gibt es ganz in der Nähe:
    - den Beginn einer vierspurigen Autobahn (ein bisschen weiter wird sie achtspurig) eine Etage höher, die kreuzungsfrei von München nach Berlin führt
    - eine sechsspurige Stadtautobahn, die in einen von drei kilometerlangen, vierspurigen, und jeweils hunderte Millionen Euro teuren Tunnel führt
    - diverse Ampelanlagen mit mehrspurigen Rechts- und Linksabbiegerspuren, alles bestens optimiert für den Autoverkehr

    Trotzdem ist dort
    - jeden Tag Autostau
    - und ich fahr dran vorbei und wundere mich.

  • Explosiv
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    • 28. Juli 2015 um 07:20
    • #445

    Hi
    die Radfahrer, die vorher Autofahrer waren, haben halt so ihr Problem mit Sichtfahrgebot und angepasster Geschwindigkeit.
    Außerdem erscheint mir der Zweirichtungsradweg für einen solchen etwas schlank.
    Anstatt solche gut gemeinten- gegenteil von gut gemacht- Schilder aufzustellen, sollte man den Bereich umgestalten und die Sonderwegbreiten der Situation und Rechtslage anpassen. Also Fußweg schmäler und Radweg breiter.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 28. Juli 2015 um 09:23
    • #446

    Und man sollte nicht unbedingt den Schildermast für das Warnzeichen mitten in den Weg pflanzen. Der vergrößert m.E. die Gefahr nur unnötig.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Explosiv
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    • 28. Juli 2015 um 13:08
    • #447

    Der befindet sich aber im Gehwegbereich, wo Radler wenig zu suchen haben.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 28. Juli 2015 um 13:15
    • #448

    Er reduziert aber die Ausweichmöglichkeiten bei diesem für Begegnungsverkehr ziemlich schmalen Radweg.
    Ich halte ja nichts davon, über Gehwege auszuweichen. Aber die zuständige StVB oder Polizeibehörde würde das dort garantiert als Möglichkeit anführen, wenn man die Breite des Radwegs bemängelt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • DMHH
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    • 28. Juli 2015 um 14:04
    • #449

    Zumindest kreativ sind sie, die Karlsruher Behörden. Wollte das Bild erst "mit dem Radverkehr gehts abwärts" überschreiben, bis ich vor Ort den tieferen Sinn dieser Anordnung begriffen habe.
    Aber nicht, weil ich Radfahrer da links hab entlangfahren sehen - nee, die sind alle durch die Fußgängerzone durch.

  • Explosiv
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    • 28. Juli 2015 um 14:32
    • #450

    Das Schild Fußgängerzone gilt aber für die gesamte Straßenbreite.
    Das Zeichen Radweg mit dem Pfeil im Zusatzschild zeigt nur an, dass schräg links, eventuell ein Stück zurück, irgendwo ein Radweg zu finden ist. Ich würde da niemals nicht mit dem Rad fahrend durchfahren. Nur rollernd.

    bye
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    • 28. Juli 2015 um 15:55
    • #451
    Zitat von Explosiv

    Das Zeichen Radweg mit dem Pfeil im Zusatzschild zeigt nur an, dass schräg links, eventuell ein Stück zurück, irgendwo ein Radweg zu finden ist.

    boewu6.gif Nope, da ist sonst kein Radweg, für den diese Beschildarung gedacht sein könnte. Jedenfalls das letzte Mal als ich dort war (und da gab es dieses Schilda schon).
    Da wurde einfach nach StVO § 0 MSDWGI beschildert.

    Zitat von Explosiv

    Ich würde da niemals nicht mit dem Rad fahrend durchfahren.

    Genau das sollst du aber.

  • Explosiv
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    • 28. Juli 2015 um 16:31
    • #452

    Das sehen die beiden Fußlinge im Hintergrund bestimmt anders.
    Und haben recht damit.
    Entscheidend ist nicht, was die Behörde beschildern wollte, sondern was sie beschildert hat.
    Btw., da die Befolgung beider Schilder widersprüchlich ist, ist die Kombination ggf. nichtig und die Fußgängerzone samt Bypass-Radweg nicht existent.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • timovic
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    • 28. Juli 2015 um 18:03
    • #453

    Ist ja auch extrem sinnvoll, einen reinen Radweg unmittelbar an den Hauseingängen vorbeiführen zu wollen. Und überhaupt erscheint mir diese Fläche da nicht gerade wie der Münchner Marienplatz, da sollte doch ohne Probleme [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] reichen.

  • SchwaBicyclist
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    • 28. Juli 2015 um 19:34
    • #454
    Zitat von Explosiv

    Das sehen die beiden Fußlinge im Hintergrund bestimmt anders.

    Ich unterstelle einfach mal, dass die die Beschilderung nichtmal wahrgenommen haben. Welche Fußgänger (ausgenommen Verkehrsportalisten und Radverkehrsforisten) interessieren denn VZ?

    Zitat von Explosiv

    Entscheidend ist nicht, was die Behörde beschildern wollte, sondern was sie beschildert hat.

    Sehe ich genauso. Hab dich da missverstanden und "Könnte ja auch so gemeint sein..." reininterpretiert.

    Das Problem ist halt, dass vor Gericht auch mal MSDWGI durchgeht, falls der Richter z.B. der Meinung ist, dass 9 von 10 ja offensichtlich kein Problem damit haben den Regelungswillen der Behörde zu erkennen.

  • Explosiv
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    • 29. Juli 2015 um 07:12
    • #455

    Hi
    ja, die Fallbeschreibungen kenn ich. Und 9 von 10 heißt, dass ca. 8,5 Mio. Germanen dann für etwas sanktioniert werden, was die Behörde verbrochen hat. Feiner Rechtsstaat.

    bye
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  • KleverRadfahrer
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    • 29. Juli 2015 um 09:03
    • #456
    Zitat von Radl-Rambo

    Ich unterstelle einfach mal, dass die die Beschilderung nichtmal wahrgenommen haben. Welche Fußgänger (ausgenommen Verkehrsportalisten und Radverkehrsforisten) interessieren denn VZ?


    Was sie beschildert hat ist schlicht Unfug. Fußgänger, die zwischen den Bänken durch gehen, bewegen sich von einer Fußgängerzone auf einen Radweg. Radfahrer die zwischen den Bänken durch fahren machen genau das Gegenteil. Dort müsste eigentlich zwischen allen Bänken ein Schild stehen, Fußgängerzone Beginn/Ende. Sähe bestimmt lustig aus.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Explosiv
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    • 29. Juli 2015 um 09:17
    • #457

    Da gebe ich Dir recht.
    Allerdings ist es eine Unschärfe der StVO, dass die Abtrennung von Sonderwegen teils in das Belieben der Stadtplaner gelegt wird.
    Auf der Fahrbahn ist ein durchgehender Breitstrich erforderlich, damit z.B. ein Radweg benutzungspflichtig wird oder ein Seitenstreifen von der Fahrbahn abgetrennt wird.
    Auf dem Hochbord dagegen kann bereits ein Farbwechsel der Pflasterung ausreichen, einen Radweg vom Gehweg zu trennen. Dann kann man rätseln, ob der farblich abgesetzte Bereich ein Seitenstreifen sein soll, der von KFZ beparkt werden darf, oder ein sonstiger Radweg, oder ob einfach mal ein Graben für Versorgungskabel eröffnet und anschließend mit anderem Pflaster wieder geschlossen wurde. Oder ob der Stadtplaner einfach etwas unterschiedliches Pflaster schöner fand und sich nix weiter dabei gedacht hat.

    Hier in diesem Falle ist der Bereich des falsch ausgeschilderten Radweges deutlich anders gepflastert als die Fläche daneben. Ab je nachdem, wie viele Pflasterwechsel die VZ aufweist, ist das eben etwas, worauf niemand gesondert Acht gibt.
    Für Radler dagegen, die diesen Radweg als solchen ansehen, dürfte durch Pflasterwechsel und Bankreihen klar sein, wo ihr Sonderweg seine Grenzen hat.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • timovic
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    • 29. Juli 2015 um 10:38
    • #458

    Trotzdem natürlich bescheuert, den Radweg mit den sonst in Deutschland für Gehwege üblichen Betonplatten zu belegen. M.M.n. war das ursprünglich nie als Radweg geplant. Ist ja auch viel zu breit :thumbup:

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 29. Juli 2015 um 10:49
    • #459

    Wäre Dir denn das Kopfsteinpflaster lieber?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • DMHH
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    • 29. Juli 2015 um 10:59
    • #460

    in Karlsruhe sind einige andere Fußgängerzonen auch für Radfahrer freigegeben. Teilweise dauerhaft, teilweise zeitlich beschränkt.
    Vielleicht war den Verantwortlichen hier der Wald an Masten in der Fußgängerzone zu kritisch? :D

    Nicht, dass nachher noch ein Radfahrer gegen so einen Tarngrauen Mast fährt, wenn man die Fußgängerzone freigibt.


    Ich hab noch mehr lustige Fotos aus der Stadt in petto 8o
    mal gucken, was hier noch so landet ;)

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