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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 9. März 2015 um 18:36
    • #301

    Warum steht eigentlich am Eingang ins Gebüsch das Warnschild »Vorsicht Radfahrer«?

  • Christoph S
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    • 11. März 2015 um 19:23
    • #302

    Hm, Radweg oder zweifarbiges Kreuzungs-Design? Gilt hier "rechts vor links"?

    Gruß

    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • muensterland-radler
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    • 22. März 2015 um 00:50
    • #303
    Zitat von jan pi sike tu


    Ok Chef! Äh, und was ist mit dem komischen kleinen Weißen? - Ach das ist egal! Das lass ma hängen. Radfahrer sind doch sowieso immer frei!


    Bedeutet nach derzeit gültiger StVO jetzt, dass der linksseitige Radweg (Bürgersteig) befahren werden darf:

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Zitat von David85

    Das ist mir schon klar. Was die rechtliche Situation anbelangt bin ich auf dem Laufenden.
    Wenn ich persönlich mit meinem Rad in eine mir unbekannte Straße einbiege und kein blaues Schild sehe, fahre ich natürlich auf der Fahrbahn.

    Dennoch gibt es Nutzergruppen, die, ob sinnvoll oder nicht, gerne Radwege benutzen und wegen "fehlender" Beschilderung oftmals nicht wissen, ob sie dort legal Fahren dürfen. Beispielsweise sollte ein 12-Jähriger Radfahrer m.M.n. intuitiv feststellen können, ob er ein Hochboard legal nutzen darf. Diese Eindeutigkeit ist leider nicht gegeben. Stattdessen ist Rätselraten angesagt, wie z.B. auch am Jungfernstieg. Stichwort: "Ist das Kunst oder kann das weg!?"
    Manche Behörde lässt sich dann doch dazu verleiten ihre straßenbaulichen Künste dem Ortsunkundigen per Zeichen 237 zu erklären. Diese Doppelfunktion [Hinweis für Radweg + Verbot der Fahrbahn] nervt einfach und wie man sieht kommen sehr oft weder Behörde noch Endverbraucher damit zurecht. Vielleicht bedarf es einer Reformierung einiger Schilder.


    In den Niederlanden und in Frankreich gibt es je ein Verkehrszeichen für einen Radweg mit und ohne Benutzungspflicht:

    120px-France_road_sign_B22a.svg.png benutzungspflichtiger Radweg 120px-Nederlands_verkeersbord_G11.svg.png

    120px-France_road_sign_C113.svg.png Angebots-Radweg 120px-Nederlands_verkeersbord_G13.svg.png

    So etwas könnte in Deutschland ja noch vielleicht funktionieren, denn die derzeit bestehende Regel wird sich in der Praxis nicht durchsetzen können. (Die Idee mit den bekannten kreisrunden Schildern und den quadratischen als "Hinweisen" aus Frankreich finde ich gut.)

    Zitat von Christoph S

    Gilt hier "rechts vor links"?


    Nein, §10 (abgesenkter Bordstein).

  • jan pi sike tu
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    • 15. April 2015 um 12:24
    • #304

    Hamburg tut endlich etwas gegen das viele Gehwegradeln. Es wird einfach via Zusatzzeichen generell in ganz Hamburg erlaubt!

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    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 15. April 2015 um 12:34
    • #305

    Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
    Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Fahrbahnradler
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    • 15. April 2015 um 13:43
    • #306
    Zitat von Spkr

    Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
    Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Welche Beschränkungen für Rad Fahrende wären das? Tempo 50 scheidet ja schon mal aus. ;)

    Aber ich gebe dem Franken zu bedenken, dass diese Ortstafel an der Grenze zweier Bundesländer steht. Ich war lange nicht mehr am Reinbeker Redder, aber ich tippe mal drauf, dass in Schleswig-Holstein blaue Lollis herumstehen, welche die Rad Fahrenden dazu zwingen, den - asphaltierten und auf Fahrbahnniveau befindlichen - Bereich zwischen breiter weißer Linie und Grasnarbe zu befahren. Exakt an der Landesgrenze ändert sich die bauliche Anlage: Es erhebt sich plötzlich eine Bordsteinkante, und damit muss geklärt werden, was auf diesem entstandenen Gehweg erlaubt ist und was nicht.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 15. April 2015 um 14:05
    • #307

    Wie's wohl von der Straßenverkehrsbehörde gemeint ist, dürfte klar sein.
    Ich wandte mich nur gegen die Schlussfolgerung von @jan pi sike tu, dass das Schild stadt-(landes)weites Gehwegradeln erlaubt. Wenn schon Schilda lesen, dann konsequent!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Fahrbahnradler
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    • 15. April 2015 um 18:20
    • #308

    Und ich hatte ein klein wenig Ironie aus dem Satz von jan pi sike tu herausgelesen ... ;)

  • jan pi sike tu
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    • 15. April 2015 um 19:05
    • #309

    Ja, das war natürlich Ironie. Ja in Reinbek stehen überall die verrücktesten Blauschild-Kombinationen an allen möglichen und unmöglichen Ecken herum. Dagegen ist Hamburg echt schon fahrradfreundlich.

    Die Hamburger Servicelösung ist mir natürlich bekannt.

    Ich fand die eigentlich unsinnige Schilderkomi nur so lustig...

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Gerhart
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    • 23. April 2015 um 08:16
    • #310

    in Mannheim entdeckt

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    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • KleverRadfahrer
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    • 23. April 2015 um 09:10
    • #311

    Das Bild ist nicht lustig. Das ist einfach nur gefährlicher Unsinn, der am Ende zu Gehweg und Geisterradlern führt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Christoph S
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    • 23. April 2015 um 16:47
    • #312
    Zitat von gruni1984

    Das Bild ist nicht lustig. Das ist einfach nur gefährlicher Unsinn,

    Daher der Begriff "Galgenhumor" :cursing:

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • flinker
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    • 23. April 2015 um 18:02
    • #313

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gehört zur Wasserschutzpolizei -- vielleicht erklärt das ja, warum sie Radfahrer und Fußgänger übern Zaun und durchs Gebüsch schicken möchte. Vielleicht kommt da der nächste Bach?

    Bilder

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    • 23. April 2015 um 18:58
    • #314

    Hab leider kein Foto davon.... in der Umgebung der Marathonstrecke in HH stehen "lustige" Schilder:

    Rechteckiges Zusatzzeichenschild enthält (in etwa, könnte auch "Anwohner" oder "Bewohner" gewesen sein, und Laufstrecke statt Marathonstrecke):

    Zitat


    [Zeichen 250]
    Am 26.04.2015
    Anlieger frei
    Marathonstrecke


    Was soll das bedeuten? Ich rate jetzt einfach mal: Die Straße ist jetzt für Fahrzeuge gesperrt und am 26.04.2015 für Anlieger frei, die müssen dann aber auf freilaufende Marathonis achten.


    P.S. Was ist heute in HH los? Auf 10km Strecke zwei auf der Lauer liegende Polizeipärchen und eine offene Fahrzeugkontrolle gesehen: Zufall, Schwerpunkttag, oder suchen die wen?

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    • 23. April 2015 um 21:59
    • #315
    Zitat von flinker

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gehört zur Wasserschutzpolizei -- vielleicht erklärt das ja, warum sie Radfahrer und Fußgänger übern Zaun und durchs Gebüsch schicken möchte. Vielleicht kommt da der nächste Bach?

    Dreh das Schild um 45 Grad im Uhrzeigersinn, und du erahnst, was gemeint sein könnte. Hier eine ältere Aufnahme derselben Stelle:

    Offenbar das südseitige Hochbord des Veddeler Damms ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg gewesen sein. Und als man erkannt hat, dass es links von der Ampel nur noch Gestrüpp gibt, hat man aus »Pfeil links und Pfeil rechts« einfach »Pfeil rechts« gemacht, um zu zeigen, dass es den nach rechts liegenden Abschnitt betrifft.

    Vermute ich einfach mal.

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)

  • Fahrbahnradler
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    • 23. April 2015 um 22:04
    • #316
    Zitat von Verkehr(t)

    Hab leider kein Foto davon.... in der Umgebung der Marathonstrecke in HH stehen "lustige" Schilder:

    Rechteckiges Zusatzzeichenschild enthält (in etwa, könnte auch "Anwohner" oder "Bewohner" gewesen sein, und Laufstrecke statt Marathonstrecke):


    Was soll das bedeuten? Ich rate jetzt einfach mal: Die Straße ist jetzt für Fahrzeuge gesperrt und am 26.04.2015 für Anlieger frei, die müssen dann aber auf freilaufende Marathonis achten.

    Als ehemaliger Anwohner einer Straße, durch die der Marathonlauf geht, kann ich die Auflösung liefern:

    »Die Einfahrt in diese Straße ist am 26.04.2015 für Fahrzeuge gesperrt. Anlieger sind jedoch von diesem Verbot befreit. Grund: die Straße stößt in ein paar Dutzend oder ein paar Hundert Metern auf die Marathonstrecke.«

    Und diese Strecke selber ist durch Barrikaden, Flatterbänder, Fressbuden, NDR-Bühnen und jede Menge Angehörige (»Papa, lauf, noch zehn Kilometer!«) radikal dicht.

  • Explosiv
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    • 24. April 2015 um 07:14
    • #317
    Zitat von Fahrbahnradler

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)

    Hi
    nein. Streng genommen kündigt diese Kombination an, dass irgendwann rechts der Fahrbahn ein gemeinsamer Geh- und Radweg kommt, den man benutzen muss.
    Pfeile auf ZZ unter Hauptzeichen dienen der Richtungsanzeige, wo der mit dem auf dem Hauptzeichen angekündigten Umstand zu finden ist. Meist ein Parkplatz, hier eben ein Geh/Radweg.
    Um dagegen Anfang oder Ende einer Anordnung anzuzeigen, muss der Pfeil im Hauptschild selbst abgebildet sein.
    Das war früher anders, und aus der Zeit wird die Kombi noch stammen. Gemeint ist wohl "Ende des gemeinsamen Rad/Gehweges".

    Muss irgendwie bei den zweijärigen Straßenverkehrsschauen seitens der Behörden durchgerutscht sein.

    SCNR

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 24. April 2015 um 13:55
    • #318

    Danke, Explosiv! Wollte gerade auch die Richtigstellung schreiben.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Verkehr(t)
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    Hamburg
    • 24. April 2015 um 15:47
    • #319
    Zitat von Verkehr(t)

    P.S. Was ist heute in HH los? Auf 10km Strecke zwei auf der Lauer liegende Polizeipärchen und eine offene Fahrzeugkontrolle gesehen: Zufall, Schwerpunkttag, oder suchen die wen?


    Die Anwort ist Schwerpunkttag:
    Am sogenannten Fahndungstag wurden insgesamt 47 Haftbefehle vollstreckt, 10 Verdächtige vorläufig festgenommen und diverse Gegenstände sichergestellt. [...]
    Die Beamten überprüften insgesamt 1568 Personen und 2169 Fahrzeuge, davon 51 Wasserfahrzeuge. 59 Strafanzeigen und 354 Anzeigen wegen Verkehrsverstößen wurden erstattet.

  • SchwaBicyclist
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    Franken
    • 25. April 2015 um 20:24
    • #320

    Wer kennt alles schon dieses Zusatzzeichen?
    @alle, die es noch nicht kennen: Wüsstet ihr auf Anhieb, was es bedeuten soll?
    @alle, die es schon kennen: bitte nicht gleich spoilern.
    Carsharing_Verkehrsschild-567x410.jpg

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