• Es ist echt zum heulen. Da wird sich über einen Radweg in einer 30 Zone gefreut. Das ein Gehweg mit Radfahrer frei aber gar kein Radweg ist scheinen auch viele noch nicht verstanden zu haben.

    Dazu noch die seltsame Beschreibung von Zeichen 240, die eigentlich das Zeichen 241 erklärt.

    Auch etwas seltsam am geltenden Recht vorbei: "So gab es also einen Weg, der wie ein Radweg aussah, aber nicht als solcher benutzt werden durfte." Wenn ein baulich angelegter Radweg klar erkennbar ist, darf man da auch fahren, man muss es nur nicht. Nur wenn da vorher Zeichen 239 alleine stand würde es passen.

    Immerhin wird erwähnt, dass es dort keine Benutzungspflicht gibt, über die Tempobeschränkung maximal Schrittgeschwindigkeit steht natürlich nichts da.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Zitat von ksta


    breite Bürgersteige und Fahrradstreifen angelegt


    Doch die blauen Schilder vom Typ Z 240, die links ein Fahrradsymbol und rechts eines für Fußgänger zeigen, mussten aufgrund der Gesetzesänderung entfernt werden.


    So gab es also einen Weg, der wie ein Radweg aussah, aber nicht als solcher benutzt werden durfte.

    Ey, da weißte gar nicht, wo du anfangen sollst, den Unfug aufzudröseln.
    Mir ist immer noch nicht klar, was da eigentlich ist.

    Aus der Beschreibung sieht das für mich so aus, dass es sich um einen sonstigen Radweg innerhalb einer T30-Zone handelt. Wieso ist da jetzt "Radfahrer frei" dran?
    oh man...

  • Auf dem Bild sehe ich links einen Weg neben den Säulen. Unter dem Gebäude, rechts von den Säulen, gibt es auch irgendeine Fläche, diese endet aber und geht nicht geradeaus weiter.
    Folglich gibt es überhaupt keinen getrennten Radweg sondern nur links einen Gehweg. Mag also sein, dass die dort ein [Zeichen 240] stehen hatte, welches dort nicht stehen darf.
    Das Schild musste weg, alle Radfahrer auf die Fahrbahn. Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.

    Nun darf man auf dem Gehweg wieder mit Schritttempo fahren.

    Wieder einmal Qualitätsjournalismus ;(

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe noch das hier gefunden:

    Radfahrer auf dem Straßenabschnitt vor der Neuen Mitte

    Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
    für Fahrradfahrer auf der Thaliastraße vor der Neuen Mitte wird es zeitweise sehr eng und bedrohlich. Vor allem dann, wenn ein Bus mit auf der Straße fährt. Für ältere Radfahrer und Kinder verschlimmert sich die Situation, da sich diese meist unsicher fühlen.
    Aus dieser Sicht ist der Straßenabschnitt eine Gefahrenstelle, die entschärft werden sollte.
    Ich beantrage daher, die Bürgersteige auf beiden Seiten der Thaliastraße für die Benutzung durch Radfahrer mit dem Schild StVO 1022 -10 freizugeben. Die Breite der Bürgersteige lässt eine gemeinsame Nutzung zu.
    Direkt vor dem Einkaufszentrum ergibt sich eine Trennung schon durch die bauliche Situation.
    Ich bitte diesen Vorschlag zu überprüfen und zeitnah umzusetzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Jürgen Bröcker

  • Wenn ich mir das Foto so ansehe gibt es zum legalen überholen von Radfahrern durch mehrspurige Fahrzeuge nur eine legale Situation:

    Radfahrer fährt deutlich unter 30 km/h (Überholen darf nur wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt) und die Gegenfahrbahn wird mit genutzt (sonst kein ausreichender Abstand). Das setzt voraus, das gerade kein Gegenverkehr kommt.

    Wenn nun dort Leute Angst haben zu fahren ist doch eigentlich recht klar, dass diese Pflichten missachtet werden. Verstehe nicht wieso niemand auf die Idee kommt mal an diesem Punkt an zu setzen.

    Meine Glaskugel sagt, dass bei einer derartigen Umsetzung (keine Info in der Presse zum Schritttempo) nun fast alle auf dem "Radweg" fahren werden, auch deutlich schneller. Irgendwann tritt mal ein Fußgänger plötzlich hinter einer Säule hervor und RUMS. Dann ist es der böse Radfahrer, der ja viel zu schnell war und den Vorrang des Fußgängers missachtet hat. Diejenigen, welche mit dem Rad legal dort fahren wollen, müssen nun entweder extrem langsam fahren und Abstand zu den Säulen halten, was für Ärger mit den unwissenden Radfahrern sorgen wird, oder sie fahren auf der Fahrbahn und bekommen Probleme mit den bekannten Formen von Kraftfahrern, die glauben das wäre verboten und keine eigenen Gesetzesübertretungen scheuen um den bösen Radfahrer zu maßregeln.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Die Möglichkeit der Gehwegfreigabe dürfte es einfach nicht geben.

    Ich finde die Möglichkeit an sich gar nicht so schlecht, da sie eigentlich eine Lücke füllen: Es gibt sonst keine Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg zu beschildern.
    Das kann überall dort sinnvoll sein, wo ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist, nicht jeder auf der Fahrbahn fahren möchte (unsichere Radler!), aber keine Benutzungspflicht angeordnet werden soll.

    Leider wurde mit der letzten Änderung der StVO Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, was den Nutzen dieses Schildes natürlich massiv reduziert.

  • Leider wurde mit der letzten Änderung der StVO Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, was den Nutzen dieses Schildes natürlich massiv reduziert.

    Das ist genau das Problem: Kein Mensch kennt diese Regel, die sich irgendwo in Anhang 2 der StVO versteckt; also fährt dort jeder so schnell wie er es für angemessen hält. Das ist ok, solange kein Unfall passiert.

    Wenn aber ein Unfall passiert, dann ist auf jeden Fall der Radfahrer der Dumme.

    Die Möglichkeit zum "nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg" fände ich auch nicht schlecht, aber "Gehweg + Radfahrer frei" ist etwas anderes.

  • Es fehlt halt die Möglichkeit, Radwege oder Mischwege ohne Benutzungspflicht auszuschildern.
    Die StVO geht z.B. davon aus, dass andere Radwege als solche erkennbar sind. Ohne passendes Schild können sie aber auch Seitenstreifen oder ne andere Oberfläche nach Grabenarbeiten sein.
    Die StVO ist da sehr unscharf, und jede Gemeinde kann das ausgestalten, wie sie will.
    Piktogramme auf den Wegen helfen nicht wirklich weiter, da sie verwittern oder z.B. bei Schneefall überdeckt sein können.

    Nicht, dass ich wirklich unbedingt auf anderen Radwegen unterwegs sein möchte, aber manch unsicherer Radler möchte auch gerne Rechtssicherheit haben, ob er dort fahren darf, wo er fährt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif