Woche 35 vom 24. bis 30. August 2015
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Verkehr: Hochrisikotechnologie Fahrrad
Verhaltensregulierung: Moralische Helmpflicht
Was für ein- darf ich laut Maltes Nutzungsbedingungen nicht schreiben-, aber sowas von einem...
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Klage wegen kaputter Autotür abgewiesen.
Interessant, dass dieses Gericht recht deutlich wird: "Allein schon der Umstand, hieß es nun ebenfalls, dass es überhaupt zu dem Zusammenstoß gekommen sei, spreche dafür, dass die Klägerin die Sorgfalt nicht beachtet habe."
Was wohl die Radfahrerin davon hält, die wegen eines Urteils in diesem oder letztem Jahr einen Teil einer Autotür zahlen durfte...
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Einen habe ich noch:
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Klage wegen kaputter Autotür abgewiesen.
Interessant, dass dieses Gericht recht deutlich wird: "Allein schon der Umstand, hieß es nun ebenfalls, dass es überhaupt zu dem Zusammenstoß gekommen sei, spreche dafür, dass die Klägerin die Sorgfalt nicht beachtet habe."
Was wohl die Radfahrerin davon hält, die wegen eines Urteils in diesem oder letztem Jahr einen Teil einer Autotür zahlen durfte...
Ein Mitverschulden der Radlerin sieht das Gericht nicht - die sei mindestens 20 Zentimeter an den Außenspiegeln der geparkten Fahrzeuge vorbeigefahren.
Ehrlich gesagt wundert mich das schon ein bisschen, dass es da nicht wenigstens eine Teilschuld wegen zu geringen Seitenabstands gab. Mind. 20 Zentimeter an den Außenspiegeln vorbeigefahren ist schon ziemlich weit unter dem sonst in der Rechtsprechung geforderten mind. 1 Meter.
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Ein wunderschönes Beispiel wie durch geeignete Extrapolation und Aneinanderreihung von nicht-zusammenhängenden Daten der größte Unsinn produziert werden kann.
Na gut, der Herr Müller ist wohl bekannt dafür das er gerne mit halbseidenen Mixturen andere der Manipulation beschuldigt - siehe seine Beiträge im Science Sceptical Blog.
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Ehrlich gesagt wundert mich das schon ein bisschen, dass es da nicht wenigstens eine Teilschuld wegen zu geringen Seitenabstands gab. Mind. 20 Zentimeter an den Außenspiegeln vorbeigefahren ist schon ziemlich weit unter dem sonst in der Rechtsprechung geforderten mind. 1 Meter.
Ja, mich wundert aber sowieso die Rechtsprechung mit 1m Abstand. Geht doch bei normalen Radwegen gar nicht. Seh ich übrigens als einen Netten Anlaß den nicht zu benutzen
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Ehrlich gesagt wundert mich das schon ein bisschen, dass es da nicht wenigstens eine Teilschuld wegen zu geringen Seitenabstands gab. Mind. 20 Zentimeter an den Außenspiegeln vorbeigefahren ist schon ziemlich weit unter dem sonst in der Rechtsprechung geforderten mind. 1 Meter.
In einigen Straßen wird man ja zu einem solchen Abstand
gezwungenangeregt. -
Und das hört niemand und ruft mal die Polizei oder merkt sich wenigstens das Kennzeichen?
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Ein mechanischer Rohrschneider ist fast lautlos und sehr dezent in der Handhabung.
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Ein mechanischer Rohrschneider ist fast lautlos und sehr dezent in der Handhabung.
… und im Zweifelsfall zieht man sich halt noch eine Warnweste über, sieht damit total offiziell aus und wird in Ruhe gelassen.
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Da ist Dir ein falscher Link rein geraten, Malte.
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Das ist wahrscheinlich der richtige:
EXPRESS.DE: Radfahrer verletzt: Düsseldorf: Das richtete ein Unfallflüchtiger an
Ein mechanischer Rohrschneider ist fast lautlos und sehr dezent in der Handhabung.
Ich bin kein Handwerker. Von solchen Geräten wußte ich bis zu meiner Google-Suche soeben nichts. -
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Radwegebenutzungspflicht für alle Zweiradfahrer, unabhängig von eventueller Motorisierung!
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Malte
8. Januar 2019 um 18:50 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2015 verschoben.