In der Ebertallee gibt es einen Schutzstreifen.
Was ich von Schutzstreifen im Allgemeinen halte, brauche ich sicher nicht zu wiederholen. Hier wirds in meinen Augen aber schon arg gefährlich.
Dank StreetView kann man sich die Sache mit Stand 2008 ansehen.
1 Fahrbahn je Fahrtrichtung.
rechts ein Gehweg auf dem kampfgeparkt wird
links ein ... Dreckstreifen, auf dem kampfparken ebenfalls geduldet wurde, lediglich Abschnittsweise Poller gesetzt sind, um das Restgrün zu bewahren.
Stand 2015:
1 Fahrbahn je Fahrtrichtung
rechts ein Gehweg auf dem jetzt legal geparkt wird.
links ein Dreckstreifen auf dem legal geparkt wird.
Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand, restliche verbleibende Fahrbahnfläche = 3m
Was passiert?
der Radfahrer fährt auf dem Schutzstreifen, der Autofahrer überholt. Seitlicher Abstand von 1,5m? physikalisch nicht möglich. Da muss der Radfahrer schon so weit rechts fahren, dass sein rechtes Lenkerende die Außenspiegel touchiert. Gleichzeitig muss der Autofahrer mit SUV & Co so weit links fahren, dass sein Außenspiegel fast an die parkenden Fahrzeuge schlägt.
Gut, man kann jetzt argumentieren, dass der Autofahrer gemäß §1 StVO in Verbindung mit §5 Abs.4 StVO den Radfahrer eben nicht überholen wird.
... Und den Weihnachtsmann gibts wirklich.
Tatsache ist, dass genau das hier passiert:
und das war eine Stelle, an der ich schon weit rechts fuhr, weil keine parkenden PKW rumstanden.
Hier wird vielleicht deutlich, warum ich den Schutzstreifen für mehr als fragwürdig halte.
Es ist nämlich genau 0cm Platz zu Schutzstreifen. Genau genommen fährt das KFZ gerade mit den Außenspiegeln im "Luftraum" des Schutzstreifens.
So wirklich einen Vorwurf kann man dem Fahrer bei der Fahrbahnbreite auch nicht machen. Links ist auch kaum noch Platz!
selbst bei einem "normalen" PKW sieht die Situation nur bedingt besser aus:
Das sind zwar mal knappe 40cm von der Außenspiegelkante bis zum Schutzstreifen - aber wo fährt der Radfahrer bitteschön dann?
Stichwort: Dooringzone.
Und: ich hab mir noch nichtmal den realen Kick gegeben. Der besteht nämlich darin, sich hier vom Bus der Metrolinie 1 überholen zu lassen!
Der schöpft mit seinen 2,50m Breite nämlich die maximal zulässige Breite eines Fahrzeuges nahezu aus.
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Ich habe mir sodann heute den "Spaß" gegönnt, mal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im wenige 100m entfernten PK25 anzurufen.
Der Mitarbeiter der StVB gab mir auf meine Nachfrage, wie ich mich denn dort als Radfahrer korrekt verhalte, keine Antwort. Es wurde lediglich auf den §1 der StVO verwiesen. Mein Hinweis, dass der Schutzstreifen wegen der daneben parkenden Autos nicht benutzbar sei, wurde als "Die Autos parken nicht innerhalb der markierten Parkflächen" verstanden. Und dafür könnte die Polizei nun absolut nichts.
Vielmehr wunderte man sich über meine Beschwerde. Denn der ADFC hätte sich äußerst lobend über die Ausführung des Schutzstreifens geäußert.
Und man gebe zu bedenken, dass man es nunmal nicht allen Verkehrsteilnehmern recht machen könne. Vielmehr habe man hier an die Fußgänger, gerade die Mobilitätseingeschränkten gedacht.
Gut, hier habe ich versäumt, nachzufragen, wie denn die Legalisierung von Gehwegparken eine positive Auswirkung auf die Belange von Fußgängern hätte.
Meine Beschwerde an der Situation wurde genau 0 nachvollzogen. Ich könne aber meine Hinweise gerne an das Funktionspostfach der StVB schicken, man würde das dann an Herrn XXXX vom zuständigen ADFC-Stadtteil weiterleiten.
Ernsthaft! Auf meinen Hinweis, dass ich die email auch selbst an Herrn XXXX vom ADFC schicken kann, Herr XXXX aber letztendlich nunmal nicht verantwortlich ist, sondern die StVB, kam dann ein "naja, ich würde das dann natürlich auch an die entsprechenden anderen Stellen weiterleiten".
Und natürlich kam es "bisher an dieser Stelle noch nie zu Konflikten".
Ich stand so kurz davor, nachzufragen, warum denn dann gestern Polizei und RTW am Ende der Ebertallee standen und sich mehr (RTW) oder weniger (Polizei) gut um die Radfahrerin kümmerten, die da kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand, weil da ein Bus mit 10cm Abstand überholt hat.
Sieht da irgendjemand irgendwelche Vorschriften verletzt?
Da ist regelkonformes Überholen von Radfahrern nicht möglich! Hilfe!