Ebertallee - Hamburg

  • In der Ebertallee gibt es einen Schutzstreifen.
    Was ich von Schutzstreifen im Allgemeinen halte, brauche ich sicher nicht zu wiederholen. Hier wirds in meinen Augen aber schon arg gefährlich.

    Dank StreetView kann man sich die Sache mit Stand 2008 ansehen.
    1 Fahrbahn je Fahrtrichtung.
    rechts ein Gehweg auf dem kampfgeparkt wird
    links ein ... Dreckstreifen, auf dem kampfparken ebenfalls geduldet wurde, lediglich Abschnittsweise Poller gesetzt sind, um das Restgrün zu bewahren.


    Stand 2015:
    1 Fahrbahn je Fahrtrichtung
    rechts ein Gehweg auf dem jetzt legal geparkt wird.
    links ein Dreckstreifen auf dem legal geparkt wird.
    Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand, restliche verbleibende Fahrbahnfläche = 3m

    Was passiert?
    der Radfahrer fährt auf dem Schutzstreifen, der Autofahrer überholt. Seitlicher Abstand von 1,5m? physikalisch nicht möglich. Da muss der Radfahrer schon so weit rechts fahren, dass sein rechtes Lenkerende die Außenspiegel touchiert. Gleichzeitig muss der Autofahrer mit SUV & Co so weit links fahren, dass sein Außenspiegel fast an die parkenden Fahrzeuge schlägt.

    Gut, man kann jetzt argumentieren, dass der Autofahrer gemäß §1 StVO in Verbindung mit §5 Abs.4 StVO den Radfahrer eben nicht überholen wird.
    ... Und den Weihnachtsmann gibts wirklich. :whistling:

    Tatsache ist, dass genau das hier passiert:

    und das war eine Stelle, an der ich schon weit rechts fuhr, weil keine parkenden PKW rumstanden.

    Hier wird vielleicht deutlich, warum ich den Schutzstreifen für mehr als fragwürdig halte.
    Es ist nämlich genau 0cm Platz zu Schutzstreifen. Genau genommen fährt das KFZ gerade mit den Außenspiegeln im "Luftraum" des Schutzstreifens.
    So wirklich einen Vorwurf kann man dem Fahrer bei der Fahrbahnbreite auch nicht machen. Links ist auch kaum noch Platz!

    selbst bei einem "normalen" PKW sieht die Situation nur bedingt besser aus:

    Das sind zwar mal knappe 40cm von der Außenspiegelkante bis zum Schutzstreifen - aber wo fährt der Radfahrer bitteschön dann?

    Stichwort: Dooringzone.

    Und: ich hab mir noch nichtmal den realen Kick gegeben. Der besteht nämlich darin, sich hier vom Bus der Metrolinie 1 überholen zu lassen!
    Der schöpft mit seinen 2,50m Breite nämlich die maximal zulässige Breite eines Fahrzeuges nahezu aus.
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    Ich habe mir sodann heute den "Spaß" gegönnt, mal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im wenige 100m entfernten PK25 anzurufen.

    Der Mitarbeiter der StVB gab mir auf meine Nachfrage, wie ich mich denn dort als Radfahrer korrekt verhalte, keine Antwort. Es wurde lediglich auf den §1 der StVO verwiesen. Mein Hinweis, dass der Schutzstreifen wegen der daneben parkenden Autos nicht benutzbar sei, wurde als "Die Autos parken nicht innerhalb der markierten Parkflächen" verstanden. Und dafür könnte die Polizei nun absolut nichts.
    Vielmehr wunderte man sich über meine Beschwerde. Denn der ADFC hätte sich äußerst lobend über die Ausführung des Schutzstreifens geäußert.
    Und man gebe zu bedenken, dass man es nunmal nicht allen Verkehrsteilnehmern recht machen könne. Vielmehr habe man hier an die Fußgänger, gerade die Mobilitätseingeschränkten gedacht.

    Gut, hier habe ich versäumt, nachzufragen, wie denn die Legalisierung von Gehwegparken eine positive Auswirkung auf die Belange von Fußgängern hätte.

    Meine Beschwerde an der Situation wurde genau 0 nachvollzogen. Ich könne aber meine Hinweise gerne an das Funktionspostfach der StVB schicken, man würde das dann an Herrn XXXX vom zuständigen ADFC-Stadtteil weiterleiten.
    Ernsthaft! Auf meinen Hinweis, dass ich die email auch selbst an Herrn XXXX vom ADFC schicken kann, Herr XXXX aber letztendlich nunmal nicht verantwortlich ist, sondern die StVB, kam dann ein "naja, ich würde das dann natürlich auch an die entsprechenden anderen Stellen weiterleiten".

    Und natürlich kam es "bisher an dieser Stelle noch nie zu Konflikten".
    Ich stand so kurz davor, nachzufragen, warum denn dann gestern Polizei und RTW am Ende der Ebertallee standen und sich mehr (RTW) oder weniger (Polizei) gut um die Radfahrerin kümmerten, die da kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand, weil da ein Bus mit 10cm Abstand überholt hat.

    Sieht da irgendjemand irgendwelche Vorschriften verletzt?
    Da ist regelkonformes Überholen von Radfahrern nicht möglich! Hilfe!

  • Mein Hinweis, dass der Schutzstreifen wegen der daneben parkenden Autos nicht benutzbar sei, wurde als "Die Autos parken nicht innerhalb der markierten Parkflächen" verstanden. Und dafür könnte die Polizei nun absolut nichts.

    Und was kann der Radfahrer dafür?

    Und man gebe zu bedenken, dass man es nunmal nicht allen Verkehrsteilnehmern recht machen könne.

    Dann soll an doch bitte so ehrlich sein und einfach ein [Zeichen 254] aufstellen, anstatt einen Teil der Verkehrsteilnehmer in solche gefährlichen Situationen zu „zwingen“.

    Und natürlich kam es "bisher an dieser Stelle noch nie zu Konflikten".

    Aha. Dann kann man ja mal einen kamerabewehrten Radfahrer zehn Mal die Ebertallee rauf und runter schicken, da wird sich dann schon genügend Material finden. Die Ebertallee bin ich in diesem Zustand vor ein einziges Mal vor ein paar Wochen nach der Critical Mass Altona entlanggefahren und hatte da das Vergnügen, von einem Lastkraftwagen überholt zu werden. Das brauchte ich auch nicht noch mal.

  • Es wurde also eine Strasse umgebaut. Die illegalen Parkplätze konnten erfolgreich in Legale geändert werden. Die Fußgänger sind jetzt von den Radfahrern getrennt, sollten sich also nicht mehr über die Verwaltung sondern höchstens über illegal auf dem Fußweg fahrende Radfahrer aufregen. Die Radfahrer haben jetzt auch einen Streifen auf der Fahrbahn bekommen, der ADFC findet das anscheinend gut, also können die sich auch nicht beschweren.
    Doch eigendlich alles gut. Die die jetzt noch mekern können eigendlich nur notorische Querulanten sein.

    Hab ich das so halbwegs richtig verstanden?

  • Die Straße wurde nicht umgebaut.
    Man hat ein paar Linien auf den Asphalt und den Gehweg gepinselt und zwingt dank passender (Nicht-)Beschilderung alle Radfahrer ausnahmslos auf den Todesstreifen.

    vorher [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] - jeder Radfahrer konnte wählen, ob Mischverkehr auf der Fahrbahn oder ggfs. Schritttempo auf dem Gehweg.
    jetzt darf jeder Radfahrer wählen, ob er absteigt und auf dem Gehweg schiebt, oder aber auf dem Schutzstreifen fährt, bei dem alle Autos brav mit 50cm Abstand überholen. Oder aber ob der Radfahrer die 1,2m Sicherheitsabstand zu parkenden KFZ einhält und links neben dem Schutzstreifen fährt, angefeuert durch ermutigendes Hupen des folgenden KFZ.

    Die ERA schweigt sich übrigens zu Schutzstreifen auf ein-richtungs-Fahrbahnen aus.
    Dies verwundert letztendlich auch nicht, wenn man sich mal die Ausführungen zu Schutzstreifen dort durchliest.
    Schutzstreifen werden auf Fahrbahnen aufgetragen, die für Radfahrstreifen zu schmal sind. In jeder dort aufgeführten Variante kann der überholende Autoverkehr genügend Abstand zum Radfahrer halten, weil die Gesamtfahrbahnbreite dies hergibt. Wahlweise mit oder ohne Mittelmarkierung.

    Hier hat der KFZ-Verkehr physisch keine Möglichkeit, diesen Abstand zu Radfahrern einzuhalten.

    Im Übrigen kann ich Ihre Aussage gerade nicht einordnen.

  • Dann nimmt man halt die VwV-StVO. Dort heißt es in RN 12:
    "Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können."

    Da steht auch nirgendwo, dass dies keine Einbahnstraße sein muss. Restfahrbahn = 2 Kfz-Breiten + Abstand = irgendwo, ich glaub in der ERA, mit min 4,50m festgelegt.

    Wenn eine Straße zwei physisch getrennte Fahrbahnen hat, dann gibt es dort 2 Fahrbahnen und jede ist für sich zu betrachten. Ist jede 3,50m breit, dann sind Schutzstreifen dort unzulässig. Dafür müsste jede Richtungsfahrbahn in dem Falle min. 5,75m breit sein (4,50m Fahrbahn + 1,25m Schutzstreifen).

  • ich hab jetzt mal nachgemessen:

    beide Seiten sind identisch ausgestaltet.

    Schutzraum zu parkenden KFZ: 40cm
    Breite Schutzstreifen: 110cm
    verbleibende Restbreite der Fahrbahn links vom Schutzstreifen: 265cm

  • Also muss der Radfahrer, um die Dooring-Zone der Türen zu vermeiden, mindestens mit dem linken Lenkerende über den Schutzstreifen und es verbleiben weniger als 2,5 m Fahrbahn. Wie um alles in der Welt kommen Verkehrsplaner darauf, dass so ein Streifen einen "Schutz" darstellt??? X(

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wie groß ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass solche tollen Umbaumaßnahmen jedenfalls teilweise rückgängig gemacht werden? Auf den nun entstandenen Richtungsfahrbahnen ist ja nunmal keine Koexistenz von Kraftfahrzeugen und Fahrradfahrern möglich. Da müsste man ja nicht nur den Schutzstreifen entfernen, sondern zusätzlich noch die Parkplätze nach links oder nach rechts verschieben.

  • Na, die Grafik ist doch eher geschönt. Die wenigsten Rad- und die wenigsten Autofahrer werden jeweils so weit links fahren.
    Rechts vom Rad 50cm und links vom Auto auch 50cm, dann das Auto (mit Spiegeln) noch mal 10cm breiter und es dürfte halbwegs der Realität entsprechen. ;)

  • Wunsch und Wirklichkeit: In der Realität fahren die meisten Radler mittig im Schutzstreifen!
    Außerdem sind 60 cm wenig für einen Radler samt Fahrrad. Das wäre ggf. ein nacktes Fixie besetzt mit einem schlaksigen Radler. Wie sieht es mit Packtaschen aus? Und Lenker sind selten nur 60 cm breit . . .

  • ich hab jetzt mal im Hamburger Allris nachgeschaut.
    hier die Kenntnisnahmeverschickung:

    im verlinkten PDF ganz unten dann die Pläne.
    die reden von 3,08m Resdtfahrbahnbreite incl. 12cm Markierung Schutzstreifen.
    ich habe eine geringere Restfahrbahnbreite gemessen. Warum? In Fahrtrichtung links (zum begrünten Mittelstreifen) endet die obere Deckschicht ca. 20cm vor dem Kantstein. Diese 20cm sind also "Rinnstein", dienen der Abführung von Regenwasser ins Sielsystem. Da fährt doch keiner.

    Beim Radverkehr wird sowas regelmäßig eben nicht zur Verkehrsfläche gezählt. Bei Fahrbahnen schon?

    Besonders interessant:
    Die Anwohner beschweren sich darüber, dass der unbefestigte Seitenstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn befestigt werden soll. Wegen der Parkplätze. Und sie beschweren sich auch, dass der Gehweg breiter wird, bis an die eigenen Grundstücke heran gepflastert wird. Wegen der Parkplätze.
    Aber gegen die Legalisierung des Gehwegparkens war dann niemand. Super.

    Ich weiß echt noch nicht, was ich der StVB da genau an den Kopf knallen will...

  • Wie um alles in der Welt kommen Verkehrsplaner darauf, dass so ein Streifen einen "Schutz" darstellt??? X(

    Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Sie optimieren stets den Autoverkehr. Daher die Bezeichnung "Verkehrsplaner" und nicht "Radverkehrsplaner". Verkehr = Autoverkehr. Der Radverkehr muss nehmen, was übrig bleibt. Der Hamburger Senat nennt das "Radverkehrsstrategie".

    Beispiel Umbau östliches Ende Nedderfeld: Bis dorthin gibt es nur ordnungswidrig auf dem Gehweg fahrende Radler Mischverkehr im Nedderfeld. Am Ende aber zwingt man Radler auf den Radweg, damit die Räumzeiten kurz gehalten werden können. Die zu beachtende Ampel zeigt 16 Sekunden früher rot, als die für den Fahrbahnverkehr! Man hat nicht einmal eine extra Ampel für Radfahrer für nötig erachtet, so dass diese die extrem kurzen Grünphasen der Fußgänger hinzunehmen haben!

    Auf dem dritten Bild erkennt man, dass auf der linken Seite sogar die Fahrbahn künstlich verengt wurde! Vorher waren es nämlich drei Abbiegespuren. Es wäre also problemlos möglich gewesen, den Radverkehr weiter auf der Fahrbahn zu führen. Wichtiger waren den Behörden aber die Räumzeiten für den Autoverkehr. Widerspruch ist in Arbeit.