• Die Radfahrerin hätte bei einem herannahenden Polizeifahrzeug mit Blaulicht trotz Grün warten müssen.


    Steht wo? Oder hast du überlesen, dass das Martinshorn aus war?

    Zitat von "StVO §38"

    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

  • Hi
    ist da keine Meldung in einem seriösen Blatt zu finden? Was in der Blöd steht, ist immer mit Vorsicht zu genießen, Wallraff lässt grüßen.

    Sollte es sich so abgespielt haben, wie in der Blöd dargestellt, hat die Polizei den schwarzen Peter. Ich habe selbst an Unterweisungen zum Fahren mit SoSi=Sondersignal teilgenommen. Zwar wird empfohlen, in Wohngebieten und zur Schonung der eigenen Nerven an unkritischen Stellen nur mit Blaulicht zu fahren. Aber bei Annäherung an eine Ampel oder Kreuzung ist in jedem Falle das Horn dazuzuschalten.
    Außerdem hat man trotz vollem SoSi eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Man darf keinesfalls mit überhöhtem Tempo über eine rote Ampel fahren, sondern muss sich vorsichtig in den Ampelbereich hineitasten, bis man sieht, dass keiner kommt oder alle stehen geblieben sind, um einen durchzulassen. Verstößt man dagegen, hat man mindestens eine Teilschuld, oft die alleinige.
    Meine Genesungswünsche an die verletzte Radlerin. Und ein ordentliches Kopfwaschen für den Fahrer und seinen Beifahrer. Neben den anderen Strafen, die sie hoffentlich erwarten.

    Allerdings ist da auch die Rede von einem ganzen Konvoi an Polizeifahrzeugen, die die Kreuzung bereits mit SoSi passiert hatten. Die Frage ist, ob das Unfallfahrzeug hinterhergekommen ist, als keiner mehr damit gerechnet hat, oder unmittelbar hinter dem vorletzten Fahrzeug fuhr. Das würde die hohe Geschwindigkeit erklären, da die Vordermänner die Kreuzung ja frei gefahren haben. Allerdings wäre immer noch das Horn dazuzunehmen. Lässt man das aus, damit die Verfolgten nicht gewarnt werden, muss man an roten Ampeln stehen bleiben oder doppelt vorsichtig fahren. War der Verband einigermaßen geschlossen, stellt sich die Frage, warum die Radlerin nicht geschaut hat, ob noch ein Polizeiwagen kommt oder ob sie gefahrlos rüberfahren kann.

    Wenn denn der Fall so ist, wie in der BLÖD dargestellt...

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif


  • Steht wo? Oder hast du überlesen, dass das Martinshorn aus war?


    Für mein Victim Blaming benötige ich noch: Woher hast du denn die Zeugenberichte?

    "100km/h über Gehweg" (Zeugenbericht): Ein solches Fahrzeug würde ich auch ohne Martinshorn bemerken, selbst auf Flüsterasphalt statt auf Ruckelgehweg.
    "6.11.2014 [...] 17:30" (Polizeibericht): Im Dunkeln könnte man evtl. auch schon das Blaulicht erkennen.
    "Radfahrerin fuhr bei grün" (Zeugenbericht, BILD): Stvo 37 §2.1 gilt sowohl für Radfahrer als auch für Polizeifahrzeuge: "Keines dieser Zeichen [gelb, grün] entbindet von der Sorgfaltspflicht."
    "Die Polizeifahrzeuge rasen bei „Rot“ über eine Ampel, mit Blaulicht, ohne Martinshorn. Eine Radfahrerin, die „Grün“ hat, fährt los, wird von dem letzten Fahrzeug der Polizei-Kolonne [...] erfasst." (BILD): Falls das wirklich so war (und auch dann wenn es nur 3 mit Fahrzeuge mit Blaulicht waren), ist in meinen Augen die Hauptschuld bei der Radfahrerin, an der gerade mehrere andere Polizeifahrzeuge (wohl auch nicht langsamer als das letzte Fahrzeug) vorbeigerast sind.

    Um mich gänzlich unbeliebt zu machen: Wieso steht nirgends ob sie [s]einen Helm[/s} Kopfhörer trug.

  • Und das würde ich auch gerne aus Radfahrerperspektive lesen:

    Das ist wirklich großartig. Der Radfahrer hat natürlich durch den Schlag und nicht durch das enge Überholen das Gleichgewicht verloren. Natürlich handelt es sich auch bei dem Radfahrer um einen "Verkehrsrowdy" und nicht bei der Autofahrerin, die offensichtlich die einzige ist, die sich hier nachweislich falsch verhalten hat.

  • Leider steht nichtmal drin, ob der Radfahrer entgegen kam oder überholt wurde Wie auch immer: Wenn die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben ist, ist es _keine_ Fahrbahn für eine Richtung und der, der mehr als die Hälfte in Anspruch nehmen will, ist wartepflichtig.

  • Da hab ichs mir nicht nehmen lassen, mal etwas nachzuhaken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,am
    07.11.2014 haben Sie die unten aufgeführte Pressemitteilung
    veröffentlicht. Der PM ist zu entnehmen, dass eine PKW Fahrerin mit
    ihrem Kraftfahrzeug an einem Fahrradfahrer "sehr dicht" vorbeigefahren
    ist.Die
    Straße ist nach den mir vorliegenden Informationen beidseitig zugeparkt
    und hat eine sehr geringe Fahrbahnbreite. Bei dem Vorbeifahren an einem
    Fahrrad handelt es sich um ein Überholen nach § 5 StVO.Ich erlaube mir, § 5 Abs. 4 StVO auszugsweise zu zitieren:"Beim
    Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen
    Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad
    Fahrenden, eingehalten werden."Nach
    ständiger Rechtsprechung beträgt der einzuhaltende Seitenabstand
    mindestens 1,5 m (vgl. OLG Hamm, U. v. 22.01.1991). Dies erscheint an
    dieser Stelle schon rein räumlich nicht möglich, die von der
    Pressemitteilung wiedergegebene Aussage der Autofahrerin bestärkt
    jedenfalls den Verdacht, dass dieser Abstand massiv unterschritten
    wurde.Festzuhalten
    ist nach alledem, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die
    Autofahrerin den Fahrradfahrer massiv gefährdet hat .Ob dies sogar den
    Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 2 b) StGB erfüllt, vermag ich anhand
    der Sachverhaltsschilderung nicht zu beurteilen.In
    jedem Fall gibt das Verhalten jedoch Anlass dazu, eine
    Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog anzunehmen. Dies könnte hier
    mit mindestens 30 EUR Bußgeld zu ahnden sein, es ist angesichts der
    Sachverhaltsschilderung sogar von einer unklaren Verkehrslage und
    Überholverbot mit Gefährdung auszugehen, was dann sogar mit Bußgeld bis
    zu 250 EUR zu ahnden sein könnte.Ich
    bringe diesen Vorgang hiermit zur Kenntnis und zur Anzeige und bitte um
    Weiterleitung dieser Mail an die zuständige Bußgeldstelle.Ferner
    möchte ich schon sagen, dass mich die PM insgesamt sehr befremdet.
    Offenkundig wird hier ein Täter zum Opfer stilisiert und der schwächere
    Verkehrsteilnehmer - der womöglich massivst gefährdet wurde - als
    Verkehrsrowdy tituliert. Nun heiße ich es selbstverständlich nicht gut,
    auf Autos zu klopfen. Gleichwohl dürfte eine solche Reaktion bei einer
    vorausgegangenen massiven Gefährdung durch die PKW Fahrerin auch eine
    Schreckreaktion auf das zu enge überholen gewesen sein.In
    der Hoffnung, dass die Polizei sich auch in Zukunft in Köln für einen
    gleichberechtigten Umgang aller Verkehrsteilnehmer auf der Grundlage der
    Straßenverkehrsordnung einsetzt, verbleibe ich, als langjähriger Kölner
    Bürger und Kenner des Kölner Straßenverkehrs,mit freundlichen Grüßen,

  • Und das würde ich auch gerne aus Radfahrerperspektive lesen:

    Ist da überhaupt "etwas passiert"? Sprich, eine Beule oder sowas?
    Wenn nicht: seit wann kümmerts die Grün-Beigen was auf der Fahrbahn so los ist solange "nix passiert" ist? Nur ein lautes Geräusch? Seit wann juckt das auch nur einen verbeamteten Zeigefinger wenn jemandem ins Ohr gehupt wird?

    Oh, ich sehe gerade: "fahrradfahrer-als-verkehrsrowdy" - das ist natürlich was anderes -> Großfahndung, aber sofort!

  • In der Morgenpost steht es etwas ausführlicher:


    »Dr. Frank B., das Opfer der Straftat, ist Mediziner, arbeitet als leitender Arzt in der Praxis „Reha am Kaifu“. Jeden Tag legt der 53-Jährige die Strecke von seinem Haus in Volksdorf bis zu seinem Arbeitsplatz in Eimsbüttel mit dem E-Bike zurück. Da dieses motorisierte Fahrrad schneller als 25 Kilometer pro Stunde ist, hat es ein Versicherungskennzeichen und darf – das ist wichtig in diesem Zusammenhang – nur auf der Straße gefahren werden, nicht auf Radwegen.
    Am Freitagnachmittag befindet sich Frank B. auf dem Heimweg. Er fährt vorschriftsmäßig auf der Fahrbahn – aber das scheint einem Autofahrer nicht zu passen. „Es gab da einen, der hupte und wild gestikulierte, als er an mir vorbeifuhr.“ Ob es sich dabei um den Mann handelte, der ihm einige Minuten später auflauerte? „Ich kann das nicht sagen.“«

  • Was soll das heißen? Das "normale" Radfahrer umgeschmissen werden dürfen?

    Ja, das ist auf das Leserklientel gemünzt. Würde das dort nicht so explizit stehen, würde der geneigte Leser meinen "Recht so! Was fährt der auch auf der Straße!" Sieht man auch in den Facebook-Kommentaren, z.B. sinngemäß "Also, wenn der Radfahrer sich wirklich korrekt verhalten hat, finde ich das umschubsen nicht so toll..."
    Umkehrschluss?

  • Es gibt jetzt auch einen "Hintergrundartikel" dazu:


    Zitat

    Björn Jönsson ist Richter am Amtsgericht Hamburg. „Radfahrer verhalten sich auf der Straße häufig nicht verkehrsgerecht. Aber dass man auf sie einschlägt, kann trotzdem nicht sein“, sagt er.

    Davor noch ein Zitat das der Angriff ja eine Ausnahme eines geistig Verwirrten gewesen sei.

    Also back to the Roots: Radfahrer sind eigentlich immer Schuld, und wenn nicht wars eine absolute Ausnahme. Der deutsche Kampffahrer kann beruhigt weitermachen - solange es kein Knochenbruch wird sind die Anderen schuld!

    Erst im letzten Absatz die kleinlaute Richtigstellung das vor Gericht meist zwei motorisierte Streithähne zusammenkommen.

  • Es gibt jetzt auch einen "Hintergrundartikel" dazu:


    Warum muss ich bei Formulierungen wie "einen Radler vom Drahtesel getreten " eher an Kinder-Klettergerüste von Ausflugslokalen als an Straßenverkehr denken? :thumbdown:

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com