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Medienhinweise

  • Panke
  • 20. Januar 2014 um 09:12
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    • 21. Mai 2014 um 22:00
    • #301
    Zitat von Morchel

    http://neuepresse.de/Hannover/Meine-S…te-Hilfe-und-rettet-Opfer

    Schon paar Tage her. Hat mich meine Mutter drauf hingewiesen.

    Berlin, Kastanaienallee

  • Vorstadt Strizzi
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    • 21. Mai 2014 um 22:21
    • #302
    Zitat von hugo790

    Gab es das hier schon?


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  • Malte
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    • 22. Mai 2014 um 01:01
    • #303

    Um unfallverursachenden Kraftfahrern nicht zu nahe zu treten, werden sie jetzt auf die Marke ihres Fahrzeugs reduziert: Daimler übersieht Radfahrerin

  • Frankfurterin
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    • 22. Mai 2014 um 06:53
    • #304
    Zitat von Vorstadt Strizzi

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    *grusel* Da denke ich doch gleich an "Pinkstinks" ...

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • UliB
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    • 22. Mai 2014 um 10:58
    • #305
    Zitat von Malte

    Um unfallverursachenden Kraftfahrern nicht zu nahe zu treten, werden sie jetzt auf die Marke ihres Fahrzeugs reduziert: Daimler übersieht Radfahrerin


    Na ja, das fällt unter die Kategorie schlechter Schreiberling. Mir fällt eher das hier positiv auf: "Die Polizei hat die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den LKW-Fahrer aufgenommen."

  • hugo790
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    • 22. Mai 2014 um 14:30
    • #306
    Zitat von hugo790

    Radfahrer überschätzen sich.


    Der Text wurde korrigiert. Nur beim Subtext steht noch "Falschfahrer".

  • Verkehr(t)
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    • 22. Mai 2014 um 15:17
    • #307
    Zitat von Malte

    Um unfallverursachenden Kraftfahrern nicht zu nahe zu treten, werden sie jetzt auf die Marke ihres Fahrzeugs reduziert: Daimler übersieht Radfahrerin


    Falls der "Daimler" eine Radfahrerkennung hatte, passt die Überschrift doch.


    Dafür gibt es fürs Hamburger Abendblatt keine Radrambos mehr sondern bei Radfahrern ist nur das Fahrzeug schuld:
    "Laut Polizei hätte die Großkontrolle gezeigt, dass sich viele Fahrräder und Autofahrer nicht an die geltenden Rechtsvorschriften halten."
    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/articl…ne-Bremsen.html

    Im Polizeibericht steht übrigens richtigerweise Radfahrer statt Fahrräder:

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    • 22. Mai 2014 um 17:15
    • #308

    Geisterradler ohne Licht verursacht Unfall X/

  • APF
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    • 23. Mai 2014 um 06:30
    • #309
    Zitat von hugo790

    Radfahrer überschätzen sich.

    Innerorts, beidseitige Benutzungspflicht.

    Trotzdem ist bei einem Unfall der Radler Schuld, laut Polizei:

    Wenige Meter nach der Unfallstelle wird an der nächsten Kreuzung die linksseitige Benutzungspflicht wiederholt:

    Ja, hübsch, nech? Zuerst einmal ein paar Trunkenheitsunfälle listen und dann unter die gleiche Überschrift noch beiläufig den üblichen von einem KFZ-Führer Auto zusammengefahrenen Radfahrer erwähnen.

  • hvhasel
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    • 23. Mai 2014 um 08:01
    • #310

    Ohne die Hintergründe zu kennen, wirken die Aussagen des Radfahrers meines Erachtens nicht so ganz glaubwürdig. Aber gut, man kann sich durch eine derartige Ausführung immerhin eine Strafmilderung erhoffen! ;)

  • Panke
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    • 23. Mai 2014 um 08:57
    • #311
    Zitat

    Sie forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro. Die Richterin sah es anders. Sie hegte offenkundig Sympathien für den Studenten, das war schon während der Beweisaufnahme durch Blicke aufgefallen. Sie finde es "abenteuerlich, wie der Radfahrer angehalten wurde", sagte sie. Polizist Michael H. sei dabei das Risiko eingegangen, den Studenten zu verletzen. Wäre es doch auch möglich gewesen, dem Radfahrer bei einer Flucht ein Polizeiauto hinterherzuschicken und ihn so aufzuhalten.

    Der hat mit seinem knackigen Radfahrerarsch nur die Richterin bezirzst.

  • Vorstadt Strizzi
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    • 23. Mai 2014 um 09:21
    • #312
    Zitat von Panke

    Der hat mit seinem knackigen Radfahrerarsch nur die Richterin bezirzst.


    Behauptet Springers MoPo. Ich halte das für ein sexistisches Nachtreten gegen die Richterin, weil sie den Radfahrer nicht zum Freiwild erklärt hat.
    Interessant wäre mal, ob es die Berliner MoPo Reporter immer noch verhältnismässig gefunden hätten, wenn man den Staatsfeind Radfahrer :cursing: gleich, natürlich aus Versehen, "auf der Flucht erschossen" hätte.

    In velo veritas.

  • Panke
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    • 23. Mai 2014 um 09:30
    • #313
    Zitat

    Behauptet Springers MoPo. Ich halte das für ein sexistisches Nachtreten gegen die Richterin, weil sie den Radfahrer nicht zum Freiwild erklärt hat.

    Zur Klarstellung: Ich halte den von mir zitierten Absatz auch für einen journalistischen Totalausfall. Ich sag ja immer: Die Absatzkrise der Printmedien ist eine Qualitätkrise.

  • hugo790
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    • 23. Mai 2014 um 09:55
    • #314

    "Sie müssen schon anhalten, wenn sie ein Polizist dazu auffordert", sagt die Staatsanwältin.
    Klar gibt es die Weisung eines Polizeibeamten im Straßenverkehr (kostet ca. 20 Euro, wenn man sie nicht befolgt). Es gibt aber auch die Auffassung, dass das Recht sich nicht selbst zu belasten höher wiegt. Halte ich an, können die Personalien festgestellt werden und ich belaste mich somit selbst.

    Widerstand _gegen_ die Polizei ist auch so zu verstehen. Fahre ich _weg_, ist es kein Widerstand _gegen_ die Polizei. Fahre ich den Polizisten bei der Flucht über den Haufen, schon.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 23. Mai 2014 um 09:59
    • #315

    Das Recht, Dich selbst nicht zu belasten, kannst Du auch nach dem Anhalten noch wahrnehmen, indem Du schweigst. Die Feststellung der Personalien belastet Dich doch nicht! Oder ist schon Dein Name strafbar?
    Bei Aufforderung zum Anhalten ist es dringend geboten, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Andernfalls wähnt der Polizist einen dicken Fisch und verfolgt evtl mit unangemessener Härte. Das Risiko wäre mir zu hoch!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Michael
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    • 23. Mai 2014 um 10:28
    • #316

    Jedermann ist verpflichtet, auf Verlangen die Feststellung der Personalien zu ermöglichen (passiv reicht). Aussagen muss man dagegen nicht, wenn man sich selbst belastet.

  • hugo790
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    • 23. Mai 2014 um 10:54
    • #317

    Das ist bekannt?

    Zitat

    Ein - möglicherweise - Betroffener ist nicht verpflichtet, bei der Erforschung und Ahndung einer von ihm begangenen, beendeten Ordnungswidrigkeit aktiv mitzuwirken. Daß der Gesetzgeber eine solche Pflicht nicht bestimmen wollte, zeigen die von ihm eingeführten Auskunftsverweigerungsrechte für den Fall der Gefahr der Selbstbelastung (vgl. § 22 Abs. 3 des Gaststättengesetzes, § 10 Abs. 6 des Waschmittelgesetzes; § 58 Abs. 2 des Weingesetzes).

    Dieser Grundsatz würde im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten durchbrochen, wenn man einen Verkehrsteilnehmer durch Androhung einer Geldbuße zwingen wollte, allein wegen der Verfolgung einer bereits beendeten Verkehrsordnungswidrigkeit auf eine polizeiliche Weisung hin anzuhalten.

  • Vorstadt Strizzi
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    • 23. Mai 2014 um 11:14
    • #318
    Zitat von hugo790

    Das ist bekannt?


    Da geht's nicht drum, ob die dich anhalten dürfen und ob du Folge leisten muss. Das bleibt völlig unbestritten. Nur aufgrund welcher konkrteten Rechtsgrundlage, da weiß es das OLG besser.
    Es geht nur darum ob die Nichtbefolgung einer Anweisung bußgeldbewehrt sein darf oder nicht.
    Es wurde auf nein entschieden.
    D.h. Sie dürfen nicht sagen: Rote Ampel, n Hunni. Der Anhalteanordnung nicht sofort Folge geleistet: N Zwanni obendrauf.
    Anhalten dürfen sie dich trotzdem. Und du musst auch Folge leisten.

    In velo veritas.

  • hugo790
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    • 23. Mai 2014 um 11:31
    • #319
    Zitat von Vorstadt Strizzi


    Da geht's nicht drum, ob die dich anhalten dürfen und ob du Folge leisten muss. Das bleibt völlig unbestritten. Nur aufgrund welcher konkrteten Rechtsgrundlage, da weiß es das OLG besser.


    Äh, du liest ein BGH-Urteil und sagst danach, dass es das OLG besser weiss? Kannst du das irgendwie begründen oder hast du dich nur vertippt?

    Wo konkret steht denn, dass man anhalten muss? Ausserdem finde ich den Unterschied zwischen "Du musst anhalten, aber wenn du es nicht machst, passiert nichts" und "Du musst nicht anhalten" jetzt nicht so gravierend. (Ok, juristisch vielleicht schon)

  • Gegenwind
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    • 23. Mai 2014 um 12:16
    • #320
    Zitat von hugo790


    Der Text wurde korrigiert. Nur beim Subtext steht noch "Falschfahrer".

    Ich hatte der Polizei geschrieben weil ich es satt hatte sowas immer wieder zu lesen - habe einfach mal euren Post übernommen (hatte aber schon geguckt ob das auch stimmt ;-)) und wollte mal gucken ob was passiert . . . hier die Antwort die übrigens nach einer Stunde kam - das nenn ich mal prompt :)

    Sehr geehrte Frau xxx, vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Pressemeldung haben wir korrigiert und die Information an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Bitte entschuldigen sie den Irrläufer, der sie zunächst als Antwort erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen Karlo KreitzPolizeipräsidium KölnLeitungsstab 3PressestelleWalter-Pauli-Ring 2-6, 51103 KölnTel. 0221 229-2028, CN-Pol. 07 341 2028Fax 0221 229-2022pressestelle.koeln@polizei.nrw.dekarlo.kreitz2@polizei.nrw.dewww.koeln.polizei.nrw.de
    Von: Mxxx Kxxx [mailto:xxxx@gmail.com] Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2014 10:38An: F Köln PressestelleBetreff: POL-K: 140519-5- K
    Sehr geehrte Damen und Herren. In der obigen Meldung schreiben Sie:

    "In Deutz fuhr am Abend ein 24-Jähriger auf der falschen Radwegseite und kollidierte mit einem Daimler-Fahrer (36). Der 36-Jährige verließ mit seinem Fahrzeug das Tankstellengelände auf der Deutz-Kalker-Straße. Hier stieß er mit dem Radfahrer zusammen."

    An der genannten Stelle gibt es einen BEIDSEITIG BENUTZUNGSPFLICHTIGEN Radweg!!!
    Siehe hier:

    und hier:

    Es wäre schön wenn wenigstens die Polizei sich mit der STVO auskennen würde.
    Außerdem hat ein aus einer Ausfahrt kommendes Fahrzeug NIE Vorfahrt egal was aus welcher Richtung den Fuß oder Radweg benutz (es können ja auch Kinder auf Fahrrädern sein, die dürfen sogar auf dem Fußweg fahren).
    Es ist unmöglich wie in den Polizeiberichten über Radunfälle immer versucht wird die Opfer zu Tätern zu machen.
    Ich bitte um eine Richtigstellung.

    Mit Grüßen

    Mich hatte das besonders geärgert weil ich in genau so einer Situation (ich fuhr aber sogar rechts) von einem Polizisten zu hören bekam ich würde ja noch leben und sowas passiere eben schon mal.
    Ich war auf der Motorhaube gelandet und mein Vorderrad war schrott, von meinem Schock ganz zu schweigen.

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