• Gab es das hier schon?


    Noch mehr Werbung:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    In velo veritas.

  • Um unfallverursachenden Kraftfahrern nicht zu nahe zu treten, werden sie jetzt auf die Marke ihres Fahrzeugs reduziert: Daimler übersieht Radfahrerin


    Falls der "Daimler" eine Radfahrerkennung hatte, passt die Überschrift doch.


    Dafür gibt es fürs Hamburger Abendblatt keine Radrambos mehr sondern bei Radfahrern ist nur das Fahrzeug schuld:
    "Laut Polizei hätte die Großkontrolle gezeigt, dass sich viele Fahrräder und Autofahrer nicht an die geltenden Rechtsvorschriften halten."
    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/articl…ne-Bremsen.html

    Im Polizeibericht steht übrigens richtigerweise Radfahrer statt Fahrräder:

  • Radfahrer überschätzen sich.

    Innerorts, beidseitige Benutzungspflicht.

    Trotzdem ist bei einem Unfall der Radler Schuld, laut Polizei:

    Wenige Meter nach der Unfallstelle wird an der nächsten Kreuzung die linksseitige Benutzungspflicht wiederholt:

    Ja, hübsch, nech? Zuerst einmal ein paar Trunkenheitsunfälle listen und dann unter die gleiche Überschrift noch beiläufig den üblichen von einem KFZ-Führer Auto zusammengefahrenen Radfahrer erwähnen.

  • Ohne die Hintergründe zu kennen, wirken die Aussagen des Radfahrers meines Erachtens nicht so ganz glaubwürdig. Aber gut, man kann sich durch eine derartige Ausführung immerhin eine Strafmilderung erhoffen! ;)

  • Zitat

    Sie forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro. Die Richterin sah es anders. Sie hegte offenkundig Sympathien für den Studenten, das war schon während der Beweisaufnahme durch Blicke aufgefallen. Sie finde es "abenteuerlich, wie der Radfahrer angehalten wurde", sagte sie. Polizist Michael H. sei dabei das Risiko eingegangen, den Studenten zu verletzen. Wäre es doch auch möglich gewesen, dem Radfahrer bei einer Flucht ein Polizeiauto hinterherzuschicken und ihn so aufzuhalten.

    Der hat mit seinem knackigen Radfahrerarsch nur die Richterin bezirzst.

  • Der hat mit seinem knackigen Radfahrerarsch nur die Richterin bezirzst.


    Behauptet Springers MoPo. Ich halte das für ein sexistisches Nachtreten gegen die Richterin, weil sie den Radfahrer nicht zum Freiwild erklärt hat.
    Interessant wäre mal, ob es die Berliner MoPo Reporter immer noch verhältnismässig gefunden hätten, wenn man den Staatsfeind Radfahrer :cursing: gleich, natürlich aus Versehen, "auf der Flucht erschossen" hätte.

    In velo veritas.

  • Zitat

    Behauptet Springers MoPo. Ich halte das für ein sexistisches Nachtreten gegen die Richterin, weil sie den Radfahrer nicht zum Freiwild erklärt hat.

    Zur Klarstellung: Ich halte den von mir zitierten Absatz auch für einen journalistischen Totalausfall. Ich sag ja immer: Die Absatzkrise der Printmedien ist eine Qualitätkrise.

  • "Sie müssen schon anhalten, wenn sie ein Polizist dazu auffordert", sagt die Staatsanwältin.
    Klar gibt es die Weisung eines Polizeibeamten im Straßenverkehr (kostet ca. 20 Euro, wenn man sie nicht befolgt). Es gibt aber auch die Auffassung, dass das Recht sich nicht selbst zu belasten höher wiegt. Halte ich an, können die Personalien festgestellt werden und ich belaste mich somit selbst.

    Widerstand _gegen_ die Polizei ist auch so zu verstehen. Fahre ich _weg_, ist es kein Widerstand _gegen_ die Polizei. Fahre ich den Polizisten bei der Flucht über den Haufen, schon.

  • Das Recht, Dich selbst nicht zu belasten, kannst Du auch nach dem Anhalten noch wahrnehmen, indem Du schweigst. Die Feststellung der Personalien belastet Dich doch nicht! Oder ist schon Dein Name strafbar?
    Bei Aufforderung zum Anhalten ist es dringend geboten, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Andernfalls wähnt der Polizist einen dicken Fisch und verfolgt evtl mit unangemessener Härte. Das Risiko wäre mir zu hoch!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das ist bekannt?

    Zitat

    Ein - möglicherweise - Betroffener ist nicht verpflichtet, bei der Erforschung und Ahndung einer von ihm begangenen, beendeten Ordnungswidrigkeit aktiv mitzuwirken. Daß der Gesetzgeber eine solche Pflicht nicht bestimmen wollte, zeigen die von ihm eingeführten Auskunftsverweigerungsrechte für den Fall der Gefahr der Selbstbelastung (vgl. § 22 Abs. 3 des Gaststättengesetzes, § 10 Abs. 6 des Waschmittelgesetzes; § 58 Abs. 2 des Weingesetzes).

    Dieser Grundsatz würde im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten durchbrochen, wenn man einen Verkehrsteilnehmer durch Androhung einer Geldbuße zwingen wollte, allein wegen der Verfolgung einer bereits beendeten Verkehrsordnungswidrigkeit auf eine polizeiliche Weisung hin anzuhalten.

  • Das ist bekannt?


    Da geht's nicht drum, ob die dich anhalten dürfen und ob du Folge leisten muss. Das bleibt völlig unbestritten. Nur aufgrund welcher konkrteten Rechtsgrundlage, da weiß es das OLG besser.
    Es geht nur darum ob die Nichtbefolgung einer Anweisung bußgeldbewehrt sein darf oder nicht.
    Es wurde auf nein entschieden.
    D.h. Sie dürfen nicht sagen: Rote Ampel, n Hunni. Der Anhalteanordnung nicht sofort Folge geleistet: N Zwanni obendrauf.
    Anhalten dürfen sie dich trotzdem. Und du musst auch Folge leisten.

    In velo veritas.


  • Da geht's nicht drum, ob die dich anhalten dürfen und ob du Folge leisten muss. Das bleibt völlig unbestritten. Nur aufgrund welcher konkrteten Rechtsgrundlage, da weiß es das OLG besser.


    Äh, du liest ein BGH-Urteil und sagst danach, dass es das OLG besser weiss? Kannst du das irgendwie begründen oder hast du dich nur vertippt?

    Wo konkret steht denn, dass man anhalten muss? Ausserdem finde ich den Unterschied zwischen "Du musst anhalten, aber wenn du es nicht machst, passiert nichts" und "Du musst nicht anhalten" jetzt nicht so gravierend. (Ok, juristisch vielleicht schon)


  • Der Text wurde korrigiert. Nur beim Subtext steht noch "Falschfahrer".

    Ich hatte der Polizei geschrieben weil ich es satt hatte sowas immer wieder zu lesen - habe einfach mal euren Post übernommen (hatte aber schon geguckt ob das auch stimmt ;-)) und wollte mal gucken ob was passiert . . . hier die Antwort die übrigens nach einer Stunde kam - das nenn ich mal prompt :)

    Sehr geehrte Frau xxx, vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Pressemeldung haben wir korrigiert und die Information an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Bitte entschuldigen sie den Irrläufer, der sie zunächst als Antwort erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen Karlo KreitzPolizeipräsidium KölnLeitungsstab 3PressestelleWalter-Pauli-Ring 2-6, 51103 KölnTel. 0221 229-2028, CN-Pol. 07 341 2028Fax 0221 229-2022pressestelle.koeln@polizei.nrw.dekarlo.kreitz2@polizei.nrw.dewww.koeln.polizei.nrw.de
    Von: Mxxx Kxxx [mailto:xxxx@gmail.com] Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2014 10:38An: F Köln PressestelleBetreff: POL-K: 140519-5- K
    Sehr geehrte Damen und Herren. In der obigen Meldung schreiben Sie:

    "In Deutz fuhr am Abend ein 24-Jähriger auf der falschen Radwegseite und kollidierte mit einem Daimler-Fahrer (36). Der 36-Jährige verließ mit seinem Fahrzeug das Tankstellengelände auf der Deutz-Kalker-Straße. Hier stieß er mit dem Radfahrer zusammen."

    An der genannten Stelle gibt es einen BEIDSEITIG BENUTZUNGSPFLICHTIGEN Radweg!!!
    Siehe hier:

    und hier:

    Es wäre schön wenn wenigstens die Polizei sich mit der STVO auskennen würde.
    Außerdem hat ein aus einer Ausfahrt kommendes Fahrzeug NIE Vorfahrt egal was aus welcher Richtung den Fuß oder Radweg benutz (es können ja auch Kinder auf Fahrrädern sein, die dürfen sogar auf dem Fußweg fahren).
    Es ist unmöglich wie in den Polizeiberichten über Radunfälle immer versucht wird die Opfer zu Tätern zu machen.
    Ich bitte um eine Richtigstellung.

    Mit Grüßen

    Mich hatte das besonders geärgert weil ich in genau so einer Situation (ich fuhr aber sogar rechts) von einem Polizisten zu hören bekam ich würde ja noch leben und sowas passiere eben schon mal.
    Ich war auf der Motorhaube gelandet und mein Vorderrad war schrott, von meinem Schock ganz zu schweigen.