• https://goo.gl/maps/aI4VR

    Zählt aber nur halb, weil mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Trotzdem bescheuert, sowas um 2005 rum zu planen und bauen. Mit Rollstuhl geht es dort gar nicht mehr runter - was besonders blöd ist, weil man auf der anderen Brückenseite wegen der Topografie gleich auf den eigentlich Brückenbogen fährt, ohne Treppe und steile Rampe.

  • An meine eigenen Fotos aus Radfahrerperspektive komme ich gerade nicht heran. Ich denke aber, man kann es auf Streetview schon ahnen und auf Google Maps ganz gut erkennen, dass der Radweg unter der S-Bahn von Süden nach Norden (im Bild von rechts nach links) geradewegs auf eine Treppe führt. Nur die geschwungene weiße Markierung und eine (hier nicht erkennbare) einzelne Leitbake an der Betonmauer neben der Treppe hintern den aufmerksamen Radfahrer daran, diese Treppe herunterzustürzen.


    Kurzer Nachtrag hierzu: Annäherung auf abschüssiger Strecke, hier besser der Linie folgen! So sieht es in der Gegenrichtung aus (Treppe führt rechts neben der Betonmauer steil nach unten).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Kurzer Nachtrag hierzu: Annäherung auf abschüssiger Strecke, hier besser der Linie folgen! So sieht es in der Gegenrichtung aus (Treppe führt rechts neben der Betonmauer steil nach unten).

    Im Vergleich zu Brüssel geht die Radverkehrsführung ja nicht unmittelbar über die Treppe, sondern lediglich knapp dran vorbei. Daher halte ich das Beispiel aus Franken weniger qualifiziert für den besten Fakeradweg.

    Allerdings finde ich die Anordnung des Zweirichtungsverkehrs auf dem Radweg sehr ambitioniert X/

  • Eine 23-Jährige hat sich bei einem Fahrradunfall in Wandsbek lebensgefährlich am Kopf verletzt. Ein Helm hätte sie vielleicht schützen können.
    Die junge Frau war am Freitagnachmittag an einem geparkten Lieferwagen vorbei auf die Straße gefahren. Dabei übersah sie einen 34-jährigen Fahrradfahrer und stieß mit ihm zusammen.
    Wie die Polizei am Sonnabend mitteilte trug die Frau ersten Erkenntnissen zufolge keinen Helm. Der 34-jährige Radfahrer erlitt bei dem Umfall lediglich eine Platzwunde.


    Ob der 34-jährige Radfahrer einen Helm trug, ist nicht überliefert.

    Parallel dazu diese Meldung:

    Bei einem Verkehrsunfall in Hamburg-Berne hat ein 67-jähriger Fußgänger lebensgefährliche Verletzungen erlitten, nachdem er mit einem Smart einer 25-jährigen Frau kollidiert ist. Der Verkehrsunfalldienst Ost führt die Ermittlungen.
    Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler fuhr die 25-Jährige auf der Straße Kriegkamp stadtauswärts in Richtung Berner Brücke. Der 67-Jährige wollte die Straße Kriegkamp hinter der Einmündung zum Berner Stieg, direkt gegenüber dem Eingang zum U-Bahnhof Berne, überqueren.
    Der Smart erfasste den Fußgänger, der durch die Kollision schwer verletzt und von Rettungskräften in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.


    Dort fehlt natürlich der Satz, dass der Fußgänger keinen Helm trug, der ihn vielleicht hätte schützen können.

  • Beim Unfall in Berne steht auch nichts von Kopfverletzungen.

    Ich frage mich, wieviel Seitenabstand der Radfahrer zum Lieferwagen gehalten hat. Das wichtigste beim Radfahren ist, dass Unfälle gar nicht erst passieren. Und da kann noch sehr viel getan werden. Die Polizei sollte besser darauf hinweisen als auf 1cm fehlende Knautschzone.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das »Hamburger Abendblatt« hat getestet:


    Auf dem Fuß- und Radweg in Höhe Papenreye fegen die Mitarbeiter der Stadtreinigung Laub zur Seite. Mit ihrem Fahrzeug stehen sie auf dem Radweg, ein paar Meter weiter häufen sie das Laub auf, ebenfalls auf dem Radweg. ...

    Siemersplatz: Es gibt Fahrradampeln, neue Radwege. Entspanntes Fahren bis kurz hinter dem Siemersplatz. ...

    Im Zuge einer Klage vor dem Hamburgischen Verwaltungsgericht im September 2014 wurde die Radwegebenutzungspflicht an der Hoheluftchaussee sogar aufgehoben, weil der Radweg hier nicht sicherer ist als die Fahrbahn. Für Lebensmüde vielleicht.

    ...

    In Höhe des UCI-Kinos steht mir ein Pick-Up im Weg – gut, dass der Bürgersteig breit genug zum Ausweichen ist. ... Obwohl mir einmal ein Mann fast vors Fahrrad läuft, bin ich hier lieber unterwegs als auf den Radwegen auf der Straße. Dort droht immer Gefahr durch Autofahrer, die mich beim Aussteigen oder Ausparken übersehen könnten.

  • Die junge Frau war am Freitagnachmittag an einem geparkten Lieferwagen vorbei auf die Straße gefahren. [...] Wie die Polizei am Sonnabend mitteilte trug die Frau ersten Erkenntnissen zufolge keinen Helm. Der 34-jährige Radfahrer erlitt bei dem Umfall lediglich eine Platzwunde.


    Falls ich das richtig verstehe ist sie mutmaßlich hinter einem am Fahrbahnrand parkenden Lieferwagen auf die Fahrbahn gewechselt, eine Dummheit und Gefährdung anderer, vor der auch kein Helm schützt.
    Statt mit Helm sollte sie besser vorausschauender und mitdenkender am Verkehr teilnehmen.

    Bei einem Verkehrsunfall in Hamburg-Berne hat ein 67-jähriger Fußgänger lebensgefährliche Verletzungen erlitten, nachdem er mit einem Smart einer 25-jährigen Frau kollidiert ist. [...] Der Smart erfasste den Fußgänger, der durch die Kollision schwer verletzt und von Rettungskräften in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.


    War es denn nun der Smart, der (aktiv) den Fußgänger erfasste oder war es der Fußgänger der (aktiv) mit dem Smart kollidierte? Wenigstens ein ausgeglichener (wenn auch nicht sehr informativer) Artikel ;)

  • Das »Hamburger Abendblatt« hat getestet:

    Als HA-Abonnement bin ich noch unentschlossen wie ich mit der Neuerung des Abendblattes (Artikel nur noch für Kunden sichtbar, auch über mobil.abendblatt.de) umgehen soll: Links (und damit Werbung für das Abendblatt) machen für mich keinen Sinn mehr, wenn ich davon ausgehen muss, dass die Mehrheit das vermutlich gar nicht lesen kann. Eine Mail an das Abendblatt habe ich geschrieben, mit einer Reaktion rechne ich aber nicht.

  • off-topic
    Da das Thema gerade aufkommt: Auf den Treiber für die Einführung des Presseleistungsschutzrechts (Gebührenpflicht für Links zu Artikeln eines Presseorgans) verlinkt man am besten überhaupt nicht. Wenn solche Verlage und deren Mietmäuler sich selbst (hoffentlich dauerhaft) aus dem Internet verabschieden - bittesehr.
    Alternativ kann man in vielen, wahrscheinlich sogar den meisten Fällen die entsprechende Polizeimeldung finden.
    /off-topic

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Als HA-Abonnement bin ich noch unentschlossen wie ich mit der Neuerung des Abendblattes (Artikel nur noch für Kunden sichtbar, auch über mobil.abendblatt.de) umgehen soll: Links (und damit Werbung für das Abendblatt) machen für mich keinen Sinn mehr, wenn ich davon ausgehen muss, dass die Mehrheit das vermutlich gar nicht lesen kann. Eine Mail an das Abendblatt habe ich geschrieben, mit einer Reaktion rechne ich aber nicht.

    Kleine Gebrauchsanleitung:

    Link anklicken. Bezahlblende des HA sehen und notfalls ausblenden. Ein Stück frei lesbaren Text (Schlagzeile, erste Zeile ...) ins Suchfeld des Browsers kopieren, und die Suchmaschine der Wahl zeigt den HA-Artikel vermutlich als ersten Treffer. Diesen Treffer anklicken. Ganzen Artikel ungehindert lesen.

    Die Sperre ist ein Witz.

  • Falls ich das richtig verstehe ist sie mutmaßlich hinter einem am Fahrbahnrand parkenden Lieferwagen auf die Fahrbahn gewechselt, eine Dummheit und Gefährdung anderer, vor der auch kein Helm schützt.
    Statt mit Helm sollte sie besser vorausschauender und mitdenkender am Verkehr teilnehmen.

    Es dauert nur ein paar Stunden bis Tage, das Radfahren zu erlernen, also wie man irgendwie das Gleichgewicht hält, beschleunigt, lenkt und abbremst.
    Aber das richtige Verhalten im Straßenverkehr lernen nicht viele, und dann kommt es halt zu solchen Unfällen.
    Ich kann dem einzelnen Radfahrer die Unkenntnis nicht vorwerfen; es bringt einem ja niemand vernünftig bei und das Selbststudium nimmt viel Zeit und Mühe in Anspruch.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hi
    was hat so ein Verhalten mit Radfahren zu tun? Man lernt schon als Kind als Fußgänger, dass man nicht überraschend hinter geparkten Fahrzeugen heraus auf die Fahrbahn treten soll. Hat man das als Radfahrer schlagartig vergessen? Oder reicht die Hirnleistung für die Transformation des gesicherten Wissens als Fußling zum Radling nicht aus? Dann ist ein Helm witzlos: es gibt nix zu schützen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Der Unterschied liegt nicht im Verhalten sondern darin das MannIn als KfZ-FührerIn dann aussteigt, was von "nicht gesehen" nuschelt und weiterfahren darf/kann. Und das so bleibt, da es in diesem unseren Lande ganz logisch ist das Radfahrer "übersehen" werden während Autofahrern "die Vorfahrt genommen" wird.

    BTT und case in point:
    "Weil ein junger Dachauer mit seinem Fahrrad auf der falschen Seite radelte, ereignete sich an der Einmündung der Pollnstraße in die Sudetenlandstraße am Dienstagabend ein Verkehrsunfall, bei dem der „Geisterradler“ leicht verletzt wurde und ein Sachschaden von ca. 350 € entstand. Gegen 20.30 Uhr wollte eine 67jährige Hebertshauserin mit ihrem Pkw Ford von der Pollnstraße nach rechts in die Sudetenlandstraße abbiegen. Dabei übersah die Frau einen von rechts auf dem Radweg mit seinem Fahrrad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung herannahenden 17jährigen Dachauer, worauf es zu einer Streifkollision kam in deren Verlauf der Radfahrer stürzte. Mit leichteren Blessuren wurde der Jugendliche vom Rettungsdienst vorsorglich zur Untersuchung in das Dachauer Krankenhaus verbracht. Die Pkw-Fahrerin blieb unverletzt." [pafnet.de, Dachau, Polizeibericht. Fullquote weil es in 4 Wochen wieder weg ist]

    Da hatte die Hebertshausenerin (und die Pressestelle der Polizei) doch tatsächlich Glück das der Radfahrer die Sudetenlandstraße befuhr. Auf der Römerstraße wäre das völlig legal gewesen - dort sind auf beiden Seiten Lollies installiert. Aber da hätte die KfZ-Führerin ja auch sicher nach rechts gesehen :rolleyes:
    Woher die Fahrerin aber wusste das auf der Sudetenlandstraße eine Einmündung rechts von ihr kein Lollie auf der linken Seite stand, sie also *nicht* hinsehen musste, erschließt sich mir (nicht nur aus dem Text) so nicht. Aber hej, wer bin ich denn das ich die sicher mit Löffeln gefressene Weisheit unser Verkehrtbehörden und Polizeidienststellen in Frage stelle.

  • ...kein Lollie auf der linken Seite stand, sie also *nicht* hinsehen musste, erschließt sich mir (nicht nur aus dem Text) so nicht.


    Auch auf der verkehrten Straßenseite haben Radfahrer Vorfahrt - obwohl sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das sind zwei voneinander unabhängige Sachverhalte.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Hmmm, ich finde mit dieser Methode ausschließlich den gesperrten Artikel... ?(


    Diese Probleme habe ich auch bei einigen Artikeln.

    Generell hilft es in solchen Fällen, den Browser über Add-Ins etwas aufzubohren. Stichwortsuche: User-Agent oder GoogleBot
    Man "surft" dann als GoogleBot/YahooBot/Whatever-SearchEngine. Denen wird der Zugang zur Seite natürlich nicht verwehrt, man kann direkt alle Artikel von Abendblatt & Co anklicken und lesen. ;)
    Nachteil: onlineshops, Facebook, Foren etc verweigern den reibungslosen Zugang.
    Also dort dann wieder auf "normal" zurückstellen. Oder eben einen Browser je Nutzungsprofil

  • Eventuell kann man den Artikel auch über den Google Cache lesen. D.h z.B. die URL in Google eingeben. Beim Suchergebnis gibt es , wenn der Artikel im Cache vorhanden ist dann in der Zweiten Zeile ein kleines Dreieck, das man anklicken kann und dann über nochmaliges Anklicken des dann erscheinenen "Im Cache" den Artikel aus dem Cache bekommt.


  • Auch auf der verkehrten Straßenseite haben Radfahrer Vorfahrt - obwohl sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das sind zwei voneinander unabhängige Sachverhalte.

    Hast Du dazu eine belastbare Quelle? Ich fand nur ein älteres Urteil des BGH (BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86) das aber wohl inzwischen von einigen OLGs geflissentlich ignoriert wird (siehe ).