Woche 26 vom 22. bis 28. Juni 2026

  • Bernd Sluka vor Millioen von Jahren: Weils niemand ernst nimmt.

    Ach, halt, er meinte nur Radwege. Na gut, dann von mir: Weils niemand ernst nimmt. Radfahrer sind keine Verkehrsnehmer, so wirds schon den Kleinen beigebracht. Bei der Sorge um Radfahrer geht es nicht um die Radfahrer, sondern um das Wohl aller anderen.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • §39 (2) gilt doch auch nur für die Fahrbahn, [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] hängt in der Regel da, wo man etwas findet zum dranhängen. Da stellt in der Regel niemand extra ein Pfosten auf. Schließlich "weiß man wie es gemeint ist" TM


    Typisches Beispiel, wenn man KFz-Lenker fragt, nachdem sie einen ansprechen auf der Fahrbahn, warum man dort radelt, wenns doch einen Radweg gibt !!11!!, warum sie das Schild sehen und dann weiterfahren, gibts maximales Unverständnis.

  • Bernd Sluka vor Millioen von Jahren: Weils niemand ernst nimmt.

    Ach, halt, er meinte nur Radwege. Na gut, dann von mir: Weils niemand ernst nimmt. Radfahrer sind keine Verkehrsnehmer, so wirds schon den Kleinen beigebracht. Bei der Sorge um Radfahrer geht es nicht um die Radfahrer, sondern um das Wohl aller anderen.

    An erster Stelle hat das Wohl der Fußgänger*innen zu stehen!

    Eigentlich sollten die Fußwege grundsätzlich immer breiter sein als die Fahrbahn. Eklatantestes Missverhältnis: Auf der Autobahn gibt es keine Fußwege!

  • Vielleicht Analogie zu § 39 (2) "Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts."

    Ja, das haben die auch rausgekramt. Aber wenn Schilder regelmäßig rechts stehen, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass sie ungültig sind, wenn sie links stehen. Solch ein Beispiel wie von Autogenix habe ich denen dann auch geschickt und gefragt, ob es hier vorgeschrieben ist, auf der Fahrbahn zu fahren. Da wollten sie dann aber von ihrer eigenen Argumentation nichts mehr wissen.

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  • Ich gehe davon aus, dass §39 besagt, Schilder werden links passiert wenn sie nicht über, oder auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, auf beiden Seiten stehen.

    Ich meine mich erinnern zu können, das es einiges an Rechtssprechung gab, wegen Geschwindikeitsüberschreitungen auf der AB, und dessen Tenor war, steht ein Schild nur links, ist es nicht gültig.

  • Ich gehe davon aus, dass §39 besagt, Schilder werden links passiert wenn sie nicht über, oder auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, auf beiden Seiten stehen.

    Dann kann man sich hier also aussuchen, ob die Ampel gilt, je nachdem, auf welcher Seite man an dem Mast vorbei fährt, der mitten auf dem "Radweg" steht. Wobei rechts vorbei etwas eng werden könnte.

    Ach nee, im Hintergrund gibt es ja eine Kombiampel...

  • § 39 ist ja nur für Schilder, Ampel ist § 37.

    Und in § 37 steht eben nicht das Ampeln rechts stehen und das ist imho Absicht, weil sie die ganze Straße regeln, außer es gibt eigene Abbiege-Pfeile , oder (4) Ampel für einzelne Fahrspuren oder explizit Ampeln für Verkehrsarten.