
Woche 41 vom 06. bis 12. Oktober 2025
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auf unseren schmalen Ortsverbindungsstraßen
Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn sie schmal ist, brauche ich doch nur Mittig fahren, zu mehreren gehts gleich noch leichter.
Sollte so ein Assistenz-System ausfallen, übernimmst du gerne die volle Haftung, denn eine sichere Rückfallebene gibt es nicht. Der ADFC, Feind des Radfahrers, bezeichnete solchen Schrott als „Überlebenstechnik“. Abgesehen davon würde das in mehr Radschrottwegen münden, mit allen Folgen, aber das ist ja gewollt.
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Ein Assistenzsystem, welches zu enges Überholen von Radfahrern verhindert und sich auch nicht ausschalten lässt, würde ich sehr begrüßen. Ich freue mich schon auf meine dann ungestörten Überlandfahrten auf unseren schmalen Ortsverbindungsstraßen. Dort herrscht schon heute über viele Kilometer faktisch ein Überholverbot von Radfahrern. Hält sich auch nur EIN Kraftfahrer daran?
Sobald solche Systeme verpflichtend sind, bestimme ICH als Radfahrer die Geschwindigkeit des Kraftverkehrs. Da braucht es dann auch nicht mehr die von Dir oft geforderten zHG von 60 km/h. Wie war das noch mit den zwei Fliegen und der einen Klatsche?
Doch, die 60 km/h max. auf Landstraßen bräuchte es, weil es damit viel einfacher ist, automatische Fahrzeuge sicher fahren zu lassen! Und es braucht umsichtige Fahrradfahrende: Kommt nämlich ein automatisch fahrender Omnibus von hinten, dann wäre das ein Grund rechts ranzufahren und anzuhalten, so dass das Fahrzeug erkennt, dass eine sichere Vorbeifahrt möglich ist. (Kein Überholen) Kraftverkehr ist nicht gleich Kraftverkehr!
Würdest du doch auch so machen, dass du einem Omnibus das gefahrlose Vorbeifahren ermöglichst? In Burgdorf bei Hannover fährt bereits heute ein großer automatisch gesteuerter Linienbus mit echten Fahrgästen, die sich bereit erklärt haben am Testbetrieb teilzunehmen. Im Ortsverkehr mit maximal Tempo 40 km/h.
NDR Info: Hannover: Autonomer Bus 'Albus' unterwegs im Personenverkehr - hier anschauenDer Linienbus kann theoretisch komplett eigenständig agieren. Zunächst ist bei den Fahrten für den Notfall noch Personal dabei.www.ardmediathek.de -
Dann aber § 5 (6) S. 2-3 nicht vergessen ...
Da steht: "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." Im Falle eines automatisch fahrenden Linienbusses würde ich nicht darauf warten, dass davon mehrere hinter mir herzuckeln, sondern gleich rechts ranfahren, anhalten und vorbeifahren lassen.
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Warum sollte ich als Radfahrer rechts ran fahren, wenn ein Bus — gleich ob „konventionell“ oder autonom gesteuert — sich von hinten nähert?
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Kurz: weil auf der anderen Fahrspur der richtige Verkehr fährt, der nicht gestört werden soll. Insofern machst Du mit dem Fahrrad dem Bus Platz, damit der nicht den richtigen Verkehr stören muss.
Also eine klassische Win-Win-ähh-Situation
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Stimmt, wie egoistisch von mir, dass ich auch mal ankommen will, wo doch in einem Bus viiiel mehr Leute sitzen, die es auch eilig haben.
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Auf hamburg.t-online.de wird an den "Holländischen Griff" erinnert:
Tödlicher Radunfall von Wanda Perdelwitz in Hamburg: Verbände fordern mehr SicherheitZuletzt häuften sich schwere Unfälle, weil Autofahrer beim Aussteigen nicht auf Radfahrer achteten. Der sogenannte "holländische Griff" soll helfen, solche…hamburg.t-online.deImmerhin in diesem Artikel von bild.de wird auf den Ausstiegsassistenten (in dem Artikel "Türwarner" genannt) hingewiesen. Allerdings wird seine Wirksamkeit auch gleich wieder relativiert. Tatsächlich gibt es unterschiedliche Modelle mit unterschiedlicher Wirkungsweise.
"Der Auto Club Europa (ACE) rät: erst Spiegel checken, dann Schulterblick, erst danach öffnen. Moderne Autos haben zwar Türwarner, die herannahende Radler erkennen – doch darauf sollte man sich nicht blind verlassen."
Nach Tod von Wanda Perdelwitz: So verhindert man tödliche Rad-UnfällePerdelwitz-Unfall: Mit dem „Holländischen Griff“ können Autofahrer sogenannte Dooring-Unfälle einfach vermeiden.www.bild.deDer Ausstiegsassistent zählt nicht zu den verpflichtenden Assistenzsystemen, die seit 2024 Pflicht sind.
Hier eine Liste:
"Gemäß der EU-Verordnung müssen die folgenden Assistenzsysteme nun bei Neuwagen verpflichtend immer an Bord sein:
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Adaptives Bremslicht
Unfalldatenspeicher
Müdigkeitserkennung
Rückfahrassistent
Kopfaufprallschutz
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre"Auch auf einen Notbremsassistent oder einen Spurhalteassistent usw. sollte man sich nicht blind verlassen. Trotzdem sind sie Pflicht geworden!
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Kurz: weil auf der anderen Fahrspur der richtige Verkehr fährt, der nicht gestört werden soll. Insofern machst Du mit dem Fahrrad dem Bus Platz, damit der nicht den richtigen Verkehr stören muss.
Also eine klassische Win-Win-ähh-Situation
Haha.
Und du würdest dich mit dem Fahrrad mit 15 km/h vor den Bus setzen, um hundertfünfzig Busfahrgästen die Weiterfahrt zu verlangsamen, damit die endlich kapieren, dass nicht du, der Fahrradfahrer daran Schuld bist, sondern die vielen Autofahrer, die die Straßen verstopfen?
Geht's noch?
Ich kann mir sehr gut eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur vorstellen, das wäre dann allerdings eine in der Autos nur noch für ganz wenige Einsatzgebiete vorkommen. Privat-KFZ-Verkehr wie heute gibt es dann nicht mehr. Auf dem Weg dorthin sehe ich einen breiten Radfahrstreifen, der vom Busverkehr mitbenutzt werden darf, als eine passable Möglichkeit dorthin zu kommen.
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OLG Jena könnte man sich daraufhin mal genauer anschauen, wo ein Radler einen Wegweiser für eine linksseitige Freigabe hielt, mit einer Fußgängerin kollidierte, was für ihn zivilrechtlich wegen Unklarheit der Beschilderung keine Folgen hatte, wo das Gericht aber die Frage aufwarf, ob da nicht die Behörde in Haftung genommen werden könnte, was vermutlich nie erfolgte, aber egal, jetzt muss ich nur noch ein Ende für den Bandwurmsatz finden, was mir irgendwie schwerfällt, tja ...
Urteil habe ich sicher auch hier schon öfters verlinkt, aber von zuhause aus, da liegt er rum ...
Da ich es gerade für eine Diskussion im VP gebraucht habe, habe ich das Urteil mal rausgesucht, angeschaut und höchstwahrcheinlich auch die Örtlichkeit identifiziert:
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"Vielleicht kann man aus den Leitsätzen dieses Urteils des OLG Jena was ableiten.
Zitat1. Verkehrseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen; sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein. Verkehrszeichen müssen deshalb so angebracht und - bei Schilderkombinationen - gestaltet sein, dass auch ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer Sinn und Tragweite der getroffenen Regelung ohne Weiteres erkennen kann, ohne nähere Überlegungen hierüber anstellen zu müssen.
2. Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen oder aber zur Folge haben, dass dem Verkehrsteilnehmer aus der Fehldeutung des Zeichens überhaupt kein Schuldvorwurf zu machen ist.
Die vielen Abk. lassen vermuten, dass der Werra-Weg gemeint ist von Bad Salzungen über Unterrohn nach Tiefenort, da gibt's jedenfalls die Straße Am Steingraben, wo heute ein "Radweg Ende" steht, damals wohl noch nicht ... Plus Markierung und Gehwegschild, man hat also aus dem Urteil gelernt ...
... aber so richtig erst nach 2018, denn dann hing am Gehwegschildmast noch linksseitig ein Wegweiser ..."
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Laut Urteil fing der Radweg, der heute durchgeht, damals erst 200 m vorm Ortseingang an ...
PS:
Hat nicht jemand hier kürzlich einen "Radweg, Fußgänger frei" gesucht? Bitteschön
Reist man aber per Mapillary aus 2025 ein wenig rum Richtung Bad Salzungen, sieht man, dass der Zusatz nicht immer untern 237 hängt ... Hmmm ...
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Das ist asphaltiert und beeindruckt niemanden. Friß das!
Wie wärs denn mal mit einem Wettbewerb über den größten Müll? Schön mit Abstimmung und allem Pi Pa Po.
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Hat nicht jemand hier kürzlich einen "Radweg, Fußgänger frei" gesucht? Bitteschön
Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen?
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Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen?
Hatte ich hier: RE: Lustige Schilder
auch schon angeregt.
Pepschmier war so freundlich, mir eine Anwendung des Gehstocks an meinen Speichen anzukündigen.
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Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen?
Beachte die dezenten Details:
ZitatIst durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.
Fußgänger sind eine andere Verkehrsart, müssen also Rücksicht nehmen, sind aber kein Fahrzeugverkehr, dürfen also im Gänsemarsch überholbar rücksichtsvoll schleichen ...
Doof nur für die E-Roller, die sind "echte" Fahrzeuge, die müssen aber da fahren nach E-Gedöns-VO und dabei auf 25 beschleunigen, wenn ein Pedelec kommt, können aber nur 20 ...
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