Woche 36 vom 01. bis 07. September 2025

  • https://archive.ph/9IMPM

    "Tochter auf der B7 angefahren" - und daneben das Symbolfoto von "Unfallfahrrad im Dunkeln außerorts", was aber mit der Örtlichkeit und dem Unfallhergang / -folgen nichts zu tun hat.


    wo ist es passiert? Entweder hier, igO, von B7 links ab in Straße "Mühltal".

    Oder aber hier, agO, von B7 links ab in Richtung Münchenroda (wie im Text beschrieben)

    jeweils der selbe 2-Richtungs-Benutzungspflicht-Radweg auf rot markierter Furt. Aber klar, das muss noch sicherer werden.

    Wie eigentlich? LSA mit kreuzungs-konfliktfreier Schaltung? :rolleyes:

    Ich hätt ja eine Idee :whistling::/

    Die beinhaltet die Forderung nach ein paar kleinen [Zeichen 205] und einen dann folgenden Widerspruch gegen das Blauschild :saint:

  • Na, will wer wetten, das beides an Stelle #2 stattfand, wo man schön sportlich abbiegen kann? „Eingeschränkter Winterdienst“, wie praktisch. Könnte ein Kandidant für einen Strafantrag gegen die Behörde sein.

    „Auch interessant“, wie Radfahrer Fußgänger ummähen. Ja, interessant, wie sowas dagegengestellt wird.


  • Zitat

    Hallo Frau Bachmann,

    in Ihrem Artikel wird nicht erwähnt, dass ein Autofahrer beim Linksabbiegen nur dann eine aus Richtung Weimar kommende Radfahrerin umfahren kann, wenn die Radfahrerin auf dem benutzungspflichtigen linksseitigen Zweirichtungsradweg unterwegs ist - also auf Anweisung der Behörden genau das macht, was anderswo als „Geisterfahrer“ gebrandmarkt wird, weil es zu gefährlich ist. Könnten Sie diese Klarstellung bitte zum Gegenstand weiterer Berichterstattung machen? Und zwar einschließlich der Frage, ob es wegen dieser erhöhten Gefährdung überhaupt zulässig war und ist, die Benutzung des Hochbords für Fahrräder überhaupt vorzuschreiben. Denn ein Fahrbahnverbot per Blauschild ist nur zulässig, wenn dadurch die Gefahr für Radfahrende vermindert wird.

  • Abgesehen davon, das das formal falsch ist, wird sie das nicht verstehen, weil nach vorherrschender Meinung Radfahrer auf jeden Fall abgeschoben werden müssen, soein Schild also nur deklaratorischen Charakter hat.

    Eine Einladung hierher wäre vielleicht gut gewesen, dann wäre sie gleich mit Wahrheiten zugeschüttet worden, oder Ansichten, je nachdem.

  • Stimmt so nicht.

    Weimar liegt im Westen Jenas, folglich hat die Dame den südlich der B7 gelegenen Radweg rechtsseitig befahren.

    wo ist es passiert? Entweder hier, igO, von B7 links ab in Straße "Mühltal".

    Oder aber hier, agO, von B7 links ab in Richtung Münchenroda (wie im Text beschrieben)

    jeweils der selbe 2-Richtungs-Benutzungspflicht-Radweg auf rot markierter Furt. Aber klar, das muss noch sicherer werden.

    Keine Ahnung, ob der Artikel angepasst wurde, aber die Beschreibung ist doch eindeutig:

    "Der Autofahrer wollte von der B7 im Mühltal nach links Richtung Münchenroda abbiegen und habe dabei die 61-Jährige offenbar übersehen und erfasst."

    Also Stelle #2, an der die B7 im Mühltal verläuft.


    Die Stelle habe ich auch immer gehasst; hauptsächlich wegen des Verkehrs auf der einmündenden Straße, der entweder plötzlich von rechts auftauchte oder schon an der Sichtlinie und mit dem A**** auf dem Radweg stand.

    Aber auch gegenüber Linksabbiegern fand ich es nie angenehm, aus dem dunklen "Baumtunnel" neben der Fahrbahn auszufahren.

  • Aaah, da hat mich die rote Markierung auf der Karte, die durch den ersten Link aufgerufen wurde, in die Irre geführt ... und Münchenroda habe ich nicht gesucht. Okay, als kam die Radfahrerin rechtsseitig. Ich schreibe dann nochmal ...

  • "Mühltal" ist an der B7 keine Straßenbezeichnung (#2) - gleichwohl haben die Straßen dort alle Namen, nur nicht "Mühltal"

    Mühltal ist aber sehr wohl aber innerorts ein Straßenname (#1). Und die Unfallmeldungen im Presseportal hab ich ehrlich gesagt nicht gefunden. Dort wären bestimmt korrekte Straßennamen genannt und nicht noch irgendwelche Gewanne oder historische Fluren. :|

  • in Hamburg Eppendorf möchte man eine "barrierefreie Umlaufsperre" an der Meenckbrücke einbauen, um die Rüpelradler fernzuhalten. :rolleyes:

    https://archive.ph/Ac7rI

    da bin ich ja mal gespannt, wie dann der Wagen blitzeschnelle, langsam um die Ecke fährt. :/

    ich finde es richtig, dass Radverkehr weitestgehend aus GRünanlagen herausgehalten werden soll - aber die Maßnahmen sind doch jeweils unzureichend.

    Frage an ortskundige: wie ist eigentlich die Situation parallel zur Fahrradstraße an der westseite der Außenalster? Das war damals großes Kino, weil da trotz Fahrradstraße gefühlt 50% der Radfahrer weiter den "Panorama-Alsterweg" entlang fuhren und man irgendwie dann doch das Radfahren verbieten wollte / verboten hat :/

  • Wie will man denn lediglich "rücksichtsloses Radfahren" beschränken? Rücksichtslosigkeit ist doch ohnehin immer und überall durch §1 StVO beschränkt. Soll "rücksichtsvolles Radfahren" erlaubt bleiben? Wie muss man eine Umlaufsperre auslegen, damit sie rücksichtsvolle Radfahrer durchlässt, aber rücksichtslose fernhält?

    Oder kurz gefragt: Ist dort Radfahren erlaubt oder nicht? Wenn nicht, dann muss man das mal kontrollieren und ahnden. Ist es allen klar, dass man dort nicht fahren darf? Falls nicht, sollte man es verdeutlichen. [Zeichen 239]

  • ich finde es richtig, dass Radverkehr weitestgehend aus GRünanlagen herausgehalten werden soll - aber die Maßnahmen sind doch jeweils unzureichend.

    In Hannover ist es grundsätzlich erlaubt, dass in Grünanlagen Fahrrad gefahren werden darf.

    Und ich finde das auch richtig so. Oft sind die Verbindungen durch Grünanlagen Abkürzungen auf schönen autofreien Wegstrecken, die sehr viele Fahrradfahrer*innen gerne und viel benutzen.

    Nur weil es einigen Fahrradfahr*innen nicht schnell genug gehen kann einfach alle Fahrräder aus Grünanlagen aussperren, ist ganz und gar keine gute Idee. Das wäre ja so eine Art "Sippenhaft".

    Nimm zum Beispiel diese Verbindung im Georgengarten von Hannover:

    Mapillary

    Rechts ist ein asphaltierter Zweirichtungsradweg und davon getrennt ein Fußweg. Fährt man aus Richtung Linden, von der Dornröschenbrücke kommend den asphaltierten Weg weiter, dann muss man einen rechtwinkligen Umweg fahren, um zur Mensa am Schneiderberg zu kommen.

    Sehr viele Fahrradfahrer*innen fahren in direkter diagonaler Linie auf dem Parkweg, um auf möglichst direktem Weg zur Mensa zu kommen. So verläuft auch die Mapillary-Tour:

    Mapillary

  • Radverkehr "weitestgehend" aus Grünanlagen rauszuhalten, bedeutet für mich, dass man regelt, wo man Radfahren darf und wo nicht und dass man das nur dort zulässt, wo es auch möglich ist. Bei der Planung sollte man natürlich berücksichtigen welche Wegeverbindungen relevant sind. Wenn ein Weg durch einen Park eine wichtige Verbindung darstellt, ist es klar, dass da auch Leute fahren werden. Dann sollte man eine solche Verbindung für den Radverkehr ertüchtigen oder eine attraktive Alternative schaffen. Alles Andere wäre an der Realität vorbei geplant.

  • Oder kurz gefragt: Ist dort Radfahren erlaubt oder nicht? Wenn nicht, dann muss man das mal kontrollieren und ahnden. Ist es allen klar, dass man dort nicht fahren darf? Falls nicht, sollte man es verdeutlichen. [Zeichen 239]

    Diese Zuspitzung spiegelt nicht die Wirklichkeit wider. In vielen Grünflächen und großen Parks gibt es Wege, die geeignet sind, um dort mit dem Fahrrad zu fahren. Aber nicht geeignet sind, um dort schnell mit dem Fahrrad zu fahren. Insbesondere dann nicht, wenn auf diesen Wegen auch Fußverkehr stattfindet, was in Parks und Grünanlagen nicht unüblich ist.

    Es würde mich ziemlich ärgern, wenn jetzt massenhaft Pedelec-Fahrer mit Tempo 25 km/h auf solchen Wegen zum Fußgänger*innenschreck werden und deshalb pauschal das Fahrradfahren dort ganz verboten würde. Die Anzahl der Fahrradfahrer*innen, die problemlos mit Tempo 25 statt bisher 15 km/h längere und größere Strecken fahren können, sollen sich doch bitteschön solche Strecken wählen wo möglichst wenig oder kein Fußverkehr stattfindet, bzw. ggf. ihr Tempo anpassen.

    Hier ein Beispiel auf Mapillary:

    Mapillary

    Diese Strecke durch die Eilenriede ist nicht mit [Zeichen 237]oder [Zeichen 240]oder [Zeichen 239]oder[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert. Und trotzdem funktioniert das Zusammenspiel von Fuß- und Radverkehr gut. Es ist zudem ein historischer Fahrradweg! Aber Fußverkehr ist dort auch erlaubt und wenn der mit rund 10 m Abstand parallel verlaufende Fußweg etwas schlammig ist, dann bevorzugen Fußgänger*innen den "Fahrradweg", ohne dass gleich alle "Rot sehen".