Höhe Geländer Brücken

  • Bekanntlich müssen Brückengeländer von Radwegen 1,3 m hoch sein. Google meint, notfalls reichen auch 1,2 m, aber 1,0x sei eindeutig zu wenig, weswegen solche Radwege dann gerne zu "Gehweg, Radfahrer absteigen" mutieren (vor allem, seitdem die EU wohl genauer hinschaut), weil für Gehwege ist die Mindesthöhe niedriger ist, Nachrüsstung kann so vertagt werden ...

    Nachdem ich bei dieser aus aktuellem Anlass mal nachgemesssen habe (1,0) und den Zollstock eh gerade dabei habe, habe ich den auch mal bei einer anderen drangehalten: 1,05.

    Bei der letzteren stellt sich aber die Frage; Was gilt bei getrenntem Geh- und Radweg? 1,3 m für Radwege oder vmtl. 1,0 m für Gehwege? Die Antwort könnte je nachdem für große oder kleine Verwirrungen im Radverkehrsnetz hierzustadt sorgen ... 8|:saint:

  • Der Herr von Google sagt: ERA 2010! ;)

    Da hatte ich die vor Jahren schon gefunden ...

    Relativ kürzlich (einstellige Zahl von Jahren) muss, wie gesagt, zusätzlich die EU was verschärft haben, weswegen man da jetzt strikter hinterher ist, vorher war's oft egal ... Ich meine, das war hier auch schon mal Thema ...

  • Herr von Google sagt: ERA 2010! ;)

    Es gibt zwar Hinweise über Wegbreiten, aber in Punkto Geländer imho keine Unterscheidung zwischen [Zeichen 240]und [Zeichen 241-30]

    Auszug aus der ERA2010:


    Zumindest in Deutschland hat es mit den nun überall erhöhten Geländern mehr den Zusammenhang, das eine StVB, bzw. ein Mitarbeiter, vor Gericht erfolgreich haften musste, weil ein Radler eine Brücke über das Geländer verlassen hat. War irgendwo im Rheinland und so 5-7 Jahre her.

  • Zumindest in Deutschland hat es mit den nun überall erhöhten Geländern mehr den Zusammenhang, das eine StVB, bzw. ein Mitarbeiter, vor Gericht erfolgreich haften musste, weil ein Radler eine Brücke über das Geländer verlassen hat. War irgendwo im Rheinland und so 5-7 Jahre her.

    Bei den StVBs in D gibts zwei Mail-Ordner: Der eine heißt "Wichtig", da kommt sowas wie persönliche Haftung rein.

    Der andere heißt "Lach", da kommen die Gerichtsurteile bzgl. RWBP und Unfallmeldungen bzgl. zerquetschter Radler rein.

  • Wo ich wohne gibt es jetzt den Fall, dass ein ehemals getrennter nicht-nutzungspflichtiger Radweg über eine Brücke jetzt per 239 zu einem reinen Gehweg wurde und der Radverkehr im Kurvenbereich gefährlich auf die Fahrbahn geleitet werden. Auf Nachfrage wurde auf das Regelwerk ZTV ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) verwiesen. https://www.bast.de/DE/Publikation…amtfassung.html (Seite 370). Dort sind die 130cm festgelegt mit Hinweis, dass im Bestand 1,20m keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr darstellen.