Bekanntlich müssen Brückengeländer von Radwegen 1,3 m hoch sein. Google meint, notfalls reichen auch 1,2 m, aber 1,0x sei eindeutig zu wenig, weswegen solche Radwege dann gerne zu "Gehweg, Radfahrer absteigen" mutieren (vor allem, seitdem die EU wohl genauer hinschaut), weil für Gehwege ist die Mindesthöhe niedriger ist, Nachrüsstung kann so vertagt werden ...
Nachdem ich bei dieser aus aktuellem Anlass mal nachgemesssen habe (1,0) und den Zollstock eh gerade dabei habe, habe ich den auch mal bei einer anderen drangehalten: 1,05.
Bei der letzteren stellt sich aber die Frage; Was gilt bei getrenntem Geh- und Radweg? 1,3 m für Radwege oder vmtl. 1,0 m für Gehwege? Die Antwort könnte je nachdem für große oder kleine Verwirrungen im Radverkehrsnetz hierzustadt sorgen ...