Steile These: viele Konflikte, unzureichende Verkehrsgestaltung und Diskussionen zwischen Verkehrsteilnehmern basieren darauf, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer und leider auch viele Behörden nicht wissen, was / /bedeuten.
Lange Version:
Anders als beim Pkw-Fahren muss ich als Radfahrer in unbekannten Gebieten meine Augen überall haben und darüber hinaus interpretieren, ob das Vz 24x hier einen eigenen Verkehrsweg kennzeichnet (keine Benutzungspflicht) oder fahrbahnbegleitend gilt (Benutzungspflicht). Ich habe dieses Jahr gelernt, dass die Kombination & Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Und ich fahr jetzt über 35 Jahre Fahrrad - klar, hätte ich mich informieren müssen.
Kurz: StVO und zugehörige VwV sind zu diesem Thema kompliziert, ich möchte sagen zu kompliziert und haben den Großteil der Verkehrsteilnehmer abgehängt.
Was dazu führt, dass auch Behörden aus Unwissenheit oder Sie-müssen-nur-den-Nippel-durch-die-Lasche-ziehen-Bürokratismus gelegentlich einen Krampf zusammenbeschildern, der von Verkehrsteilnehmern je nach Wissensstand unterschiedlich interpretiert wird und mehr Schaden erzeugt als er nützt.
Im Regelfall gilt politisch jedes blaue Schild als etwas Gutes, denn es ist blau, das ist was für die Radfahrer und der Angebotsradweg ist ja keiner, der hat ja kein Schild. Auch 90% der Radler verstehen das so. Also am besten gleich links und rechts gleichzeitig und noch einen Schutzstreifen dazu auf die Fahrbahn gemalt. Oder einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg in die Z30 gebaut. Gibt es hier alles tatsächlich.
Davon ab gibt aber ja auch wirklich Radwege, die wenigstens empfohlen (vielleicht sogar verpflichtend? ) sein sollten - etwa weil sie zu einem separaten kreuzungsfreien Radwegnetz führen.
Wie kommt man diesem Problem bei? Eigentlich doch nur durch eine umfassende StVO-Reform, die wohl in irgendeiner Art und Weise den Vz 24x die Benutzungspflicht nehmen müsste und ein weiteres (Zusatz-)Schild erfindet. Was zumindest temporär Kleinkrieg auf den Bundesstraßen auslösen dürfte.
Was tun?