Damit ignoriert es jedoch völlig die querenden unmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Verkehr. Das halte ich für falsch. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die vorhandene Radfahrerampel nur für Linksabbieger aus der Gärtnerstraße richtig aufgestellt, wobei es an einer Aufstellfläche fehlt.
Genau so sehe ich das auch. Übertragen auf den Kraftfahrzeugverkehr gäbe es dann vier Haltelinien in der Kreuzungsmitte(!), praktisch wie ein großes Kreuz. Wie sich das auf den Verkehr auswirken würde, kann sich jeder plastisch vorstellen. Der sofortige Kollaps wäre die Folge. Würden die Linien dank einer Klage dann nur entfernt, hätte der Kraftverkehr keine Haltelinie mehr und die Autler würden bis zum Fahrbahnrand vorfahren, etwa so, wie es an Grundstücks- und Tankstellen- und Supermarktausfahrten gang und gäbe ist. Fußgängern und Radfahrern wäre dadurch der Weg versperrt. Der Unterschied: NIEMALS wärden die "Verkehrsplaner" eine solche Positionierung von Haltelinien für den Kraftverkehr vorsehen!
Einmal mehr wird hier deutlich, dass Radfahrende - selbst von Gerichten - als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse angesehen werden.