RWBP - außerorts

  • wie viele Wischmob-Unfälle gab es denn bislang auf den RFS-in-Mittellage-Dingern? :/

    Nicht so viele, wie die Schmutzkampagnen dagegen glauben lassen.

    Ich komme auf 8 RiM-Opfer bislang seit 2013, davon 2 auf der selben Führung (Heinrich-von-Stephan-Straße x B36 in Freiburg, hier wurde die RiM mittlerweile aufgelöst und zum Radfahrstreifen rechts neben der Rechtsabbiegerspur zurück-markiert, gleichzeitig wurde separates Grün für Rechtsabbieger geschaltet - was sich sicher stärker auf die Sicherheit auswirken wird als jede Markierung).

    In Berlin gab es dieser Tage einen Unfall im Zuge einer RiM, wo nach Spurenlage die lebensgefährlich verletzte Radfahrerin die Fußgängerfurt benutzt haben muss, da sie ansonsten sehr viel weiter hinten beim Spurwechsel über die RiM auf die Rechtsabbiegerspur getroffen worden wäre. Will sagen: Unfälle mit RiM sind oftmals auch Unfälle durch unvernünftiges RiM-Meiden - was wiederum vom Kesseltreiben des Anti-RiM-Kampaignings als vollauf gerechtfertigt bestärkt wird.

    Da Rechtsabbieger-Unfälle mit LKW auch bei weitem nicht die einzige Unfallform an Kreuzungen sind, muss für eine vergleichende Sicherheitsbilanz aber vor allem auch der Einfluss auf das gesamte Unfallgeschehen betrachtet werden. Dazu gibt es eine Studie der TU-Berlin, die zeigte, dass die fahrleistungsnormierte Unfallgefahr in der Reihenfolge [eingefärbte RiM -> Hochbordradweg -> ungefärbte RiM] *an*steigt; wobei die Unfälle mit RiM vorwiegend auf Gehwegradeln beruhten. Dieses Schlussfolgerung wurde natürlich nicht öffentlich kommuniziert, sondern nur das nachteilige, jedoch vom Studien-Auftraggeber gewünschte Ergebnis bei gemeinsamer Auswertung aller RiM vermarktet:

    Bild
  • Es ist die gleiche Logik wie "mit einem Porsche kann ich auch mit 150 über die Landstraße fahren; ich hab schließlich ein besseres Fahrwerk." Und Rennradfahrer reagieren auf die kleinste Unebenheit EXAKT GENAUSO wie die Tiefer-Breiter-Blöder-Prolls auf Speedbumps.

    Der Unterschied ist, dass die außerörtliche Höchstgeschwindigkeit nach §3 StVO nicht nur Porschefahrer trifft, sondern alle Fahrzeuge abriegelt. Es gibt keinen einzigen aktuellen PKW, für den 100 keine Deckelung wären, und auch bei Krafträdern ist es nur ein kleinerer Teil, der nicht schneller könnte, wenn er dürfte. Für LKW über 7,5t wiederum sind die höchstens erlaubten 60 ein Klacks. Auch die implizite Begrenzung der Geschwindigkeit durch das Sichtfahrgebot oder die Witterungsbedingungen betreffen alle, ganz zu schweigen davon, dass die StVO nicht danach unterscheidet, welche Antriebsart Anlässe zum Verzögern aufweisen. Es ist aber nicht nur wegen der unzutreffenden Aussage über Sportwagen nicht die gleiche Logik. Radfahrer auf der Fahrbahn sind auch keine Bodenwellen.

    Ansonsten filtere ich bewusst auf 1. tödlich (was die UVD nicht macht und damit die riesigen Fallzahlen erzeugt, die die Panik-Presse nur zu gerne aufgreift…) und 2. von einem Autofahrer verschuldet. In dieser machen die Längs-Unfälle außerorts sogar über 50%.

    Man kann sich seinen Unfalltyp nicht vorher aussuchen. Wer vorher schon bescheid wüsste, würde erst gar keinen Unfall haben. Abgesehen davon hoffe ich sehr, dass dir nicht nur dein eigenes Schicksal am Herzen liegt, sondern auch das deiner radelnden Kinder oder deiner radfahrenden Eltern (die viel eher den radwege-typischen Fallen zum Opfer fallen als jemand, der wie du hier regelmäßig mitliest).

    Ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommen solche tollen Ideen wie "Radfahrstreifen in Mittellage heraus" – da vermeidet man dann 50 Leute, die über das Vorderrad absteigen;

    Umgekehrt: ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommt man zu dem Trugschluss, an tödlichen Radunfällen seien mehrheitlich die KFZ-Führer schuld.

  • Umgekehrt: ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommt man zu dem Trugschluss, an tödlichen Radunfällen seien mehrheitlich die KFZ-Führer schuld.

    Ich sag' mal so: Gäbe es keinen KFZ-Verkehr, dann gäbe es auch keine Unfälle mit Fahrrad und KFZ.

    Je nach den Alternativen, die für das Auto gewählt würden, gäbe es dann auch Unfälle, an denen diese Alternativen beteiligt sind (z.B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, Lasten-Fahrräder, Sondereinsatzfahrzeuge z. B. der Feuerwehr). Diese Transportmittel können ja auch mit einem Fahrrad zusammenstoßen. Aber es wären ganz sicher deutlich weniger Unfälle, weil eine Welt ohne Autos auch dazu beiträgt, dass nicht mehr so viel sinnlos und planlos durch die Gegend gefahren wird. Es gäbe eine Infrastruktur mit viel mehr Nahversorgung und z. B. viel weniger abgelegene Riesensupermärkte außerhalb der Orts-Zentren usw..

    Selbst wenn das zutreffen sollte, dass einzelne personifizierbare KFZ-Fahrer*innen nicht mehrheitlich in diesem Sinne "Schuld" an tödlich verunglückten Fahrrädern sein würden, so wäre es doch so, dass das Vorhandensein des KFZ-Verkehrs deutlich mehr tödlich verunglückte Fahrradfahrer*innen verursacht als das Vorhandensein von Fußgängerverkehr oder anderen Fahrradverkehr oder ÖPNV oder den tödlichen Alleinunfällen.

    Gäbe es allerdings keine Autos oder nur noch sehr, sehr wenige Autos, so gäbe es trotzdem noch Unfälle, bei denen Fahrradfahrer*innen tödlich verunglücken. Vermutlich würden auch mehr Fußgänger*innen von Fahrradfahrer*innen angefahren und dabei tödlich verletzt. Aber so viele Unfalltote im Fuß- und Fahrradverkehr, wie es sie heute gibt, gäbe es in einer Welt ohne Autos vermutlich nicht mehr. Vermutlich auch deshalb nicht, weil dann mehr Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen würden.

    Was genau ist denn das, "Schuld an einem Unfall sein"? Wenn in einem Verkehrsberuhigten Bereich ein Fahrzeug einen Fußgänger anfährt, dann hat die Fahrzeugführerin ziemlich eindeutig Schuld. In einer Tempo-30-Zone sähe das schon wieder ein bisschen anders aus. Besonders wenn der Fußgänger sehr unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, ohne auf den Verkehr zu achten.

    Wer hat jetzt Schuld? Der Fußgänger, die Autofahrerin oder beide ein bisschen? Oder die Verkehrsverwaltung, weil es nicht viel mehr verkehrsberuhigte Bereiche gibt, in denen ein Fußgänger besser geschützt ist?

    Ein Trugschluss ist es jedenfalls nicht, dass an tödlichen Radunfällen mehrheitlich die KFZ-Führer schuld sind.

  • Ich komme auf 8 RiM-Opfer bislang seit 2013

    9 sind's inzwischen, alle ab Ende 2016 und mit einer interessanten Nachrüst-Bilanz…

    * 10/2016. Osnabrück, Berliner Platz. Für lange Zeit der einzige, der schon zum Unfall-Zeitpunkt rot markiert war und bis heute unverändert.
    * 12/2016. Freiburg, B36 die erste. Der bis heute (!) einzige RiM, der auch nach einem tödlichen Unfall nicht rot wurde…
    * 6/2020. Freiburg, B36 die zweite. Danach der von dir genannte Umbau.
    * 4/2021. Halle (Saale), Berliner Straße. Eine ziemlich wilde Kombination mit zwei RiM, wovon der durchgehende zur Linksabbiegerspur wird. Wurde danach teilweise rot eingefärbt.
    * 10/2021. Hamburg, Habichtstraße. Im folgenden Frühjahr wurde die komplette Kreuzung mit roten Markierungen versehen.
    * 11/2021. Osnabrück, B68. Umbau in eine Protected Bike lane mit getrennter Phase binnen drei Wochen nach dem Unfall.
    * 10/2022. Kempten, Lenzfrieder Straße. Seit langem Mal wieder einer, der vorher schon rot war.
    * 4/2024. München, Kreillerstraße. Design identisch zu dem in Kempten, also auch schon rot.
    * 7/2024. Leipzig, Wilhelm-Leuschner-Platz. Mit 90 Meter einer der längsten RiM, den ich bisher gesehen habe. Wurde ungefähr 3 Tage nach dem Unfall eingefärbt.

    Auffällig: Die Unfallzahl hat seit 2021 deutlich zugenommen, während konventionelle RA durch die Schrittgeschwindigkeit massiv abgenommen haben – und das, wo RiM durch ihren schlechten Ruf kaum noch gebaut werden. Die positive Wirklich der roten Farbe ist dank der beiden Fälle in Bayern nicht mehr ganz so deutlich; ob an den beiden etwas anders ist, suche ich noch. Ein anderer Trend löst sich gerade in Luft auf: Anfangs waren fast alle im Herbst (Laub?).

  • Ich sag' mal so: Gäbe es keinen KFZ-Verkehr, dann gäbe es auch keine Unfälle mit Fahrrad und KFZ.

    Es gäbe auch keine KFZ-Unfälle mit dem KFZ-Verkehr. Was allerdings nicht weggeht, wenn man die KFZ einfach weitermachen lässt und bloß Radfahrer von der Fahrbahn nimmt: Radunfälle mit KFZ. Dann bleiben die vielen schlimmen KFZ-KFZ-Unfälle (wir reden nach wie vor über außerorts) und ein paar Unfallhergänge mit Fahrbahnradlern werden seltener, während etliche neuartige Unfallhergänge erst möglich werdem, die es ohne die Separierung noch gar nicht oder viel seltenr gab (Seitenwechsel Radweg, Frontalkolisionen oder Überholunfälle mit Beteiligung von anderen Radfahrern, zB).

    Ein Trugschluss ist es jedenfalls nicht, dass an tödlichen Radunfällen mehrheitlich die KFZ-Führer schuld sind.

    Solange man Kausalität nicht durch irgendeine esoterische Erbsünde-Rhetorik ersetzt, ist es ein Trugschluss.

    Wir hatten 2022 474 tote Radfahrer, wovon nur 127x (27%) dem KFZ-Führer die Hauptschuld angelastet wurde. Außerorts gab es 198 Tote, wovon 40x (20%) das KFZ Hauptschuld hatte.

  • Auffällig: Die Unfallzahl hat seit 2021 deutlich zugenommen, während konventionelle RA durch die Schrittgeschwindigkeit massiv abgenommen haben – und das, wo RiM durch ihren schlechten Ruf kaum noch gebaut werden.

    Mindestens 2 der wenigen RiM-Fälle passierten mit den immer noch recht seltenen Kamera-basierten Rückspiegeln, die es wohl nur in Kombination mit Abbiegeradar/Toter-Winkel-Warner gibt, 2021 in Hamburg und 2024 in München. Haben die Abbiegeassistenten womöglich ein RiM-Problem?

  • Mindestens 2 der wenigen RiM-Fälle passierten mit den immer noch recht seltenen Kamera-basierten Rückspiegeln, die es wohl nur in Kombination mit Abbiegeradar/Toter-Winkel-Warner gibt, 2021 in Hamburg und 2024 in München. Haben die Abbiegeassistenten womöglich ein RiM-Problem?

    Interessant, zwei derart seltene Merkmale in Kombination sind zumindest auffällig – hast du andere RA mit der "MirrorCam"?

    Darf ich vorstellen: Wilhelm-Heinrich-Brücke in Saarbrücken. 120 Meter RiM mit Spurwechseln von beiden Seiten.

    Ach du heilige… Deren Stadtplaner hieß nicht zufällig Robert Moses?

  • Interessant, zwei derart seltene Merkmale in Kombination sind zumindest auffällig – hast du andere RA mit der "MirrorCam"?

    Ich habe insgesamt 5x Abbiege-Assistent notiert, neben den zwei RiM-Fällen noch einmal Hamburg (2023), Berlin (2020) und Alfeld (2021). In allen drei Fällen wurden zwar im Text der Meldungen die Assistenten erwähnt, aber beim Nachschauen zeigen die Fotos der LKW konventionelle Rückspiegel an den Türen.

  • Für Alfeld hab ich mir vor allem das völlige (!) Fehlen einer Furt-Markierung notiert. Das einzige, was da einen Radweg erkennen lässt, ist ein [Zeichen 240] rund 50 Meter weiter. Und der in Berlin ist auch total abgefahren (die Fragmente weiter hinten gehen gefühlt sogar in die falsche Richtung…); und einen stumpf auslaufenden Radweg rechts (!) vom Ampelmast sieht man auch nicht alle Tage…

  • Wie verträgt sich eigentlich die Radwegbenutzungspflicht mit dem RiM (Radfahrstreifen in Mittellage)?

    Beispiel: Hannover Engelbosteler Damm, Einmündung auf die Arndtstraße

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    www.google.com

    Fahrradfahrer*innen, die links abbiegen und den rot gefärbten Radfahrstreifen in Mittellage benutzen, werden auf einen benutzungspflichtigen Hochbordradweg der Arndtstraße geleitet, auf den sie links abbiegen können, oder den sie in Geradeausrichtung überfahren, wo es auf einem breiten Fahrradweg geradeaus weiter geht. Rechts und links davon jeweils Fußgängerzone.

    Wer jedoch mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, könnte sich auch wie der übrige Fahrzeugverkehr auf die Linksabbieger-Spur einordnen. Oder darf man das nicht, weil die Radwegebenutzungspflicht auch für den RiM gilt?

    Kann ich mir eigentlich zumindest an der Stelle nicht vorstellen. Zumindest beobachte ich es oft und fahre auch selbst mit dem Fahrrad so, dass ich zum Rechtsabbiegen auf der Rechtsabbiegespur an der Bushaltestelle vorbeifahre bis zur Einmündung in die Arndtstraße. Einen eigenen Fahrradstreifen zum Rechtsabbiegen gibt es nicht. Das ist zumindest verwirrend. Trotzdem werden hoffentlich die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht auf die Idee kommen, auf dem RiM bis nach vorne zu fahren und dort dann nach rechts abbiegen, wo sie den rechtsabbiegenden Autoverkehr kreuzen würden. Oder doch?

  • Tja, links abbiegen ganz normal. Entweder links auf die Abbiegespur oder geradeaus und indirekt links abbiegen.

    Rechts hoffe ich auch, dass die Leute sich nicht verwirren lassen, sondern sich rechts einordnen.

    Benutzungspflicht sehe ich grundsätzlich nicht.

  • Zitat

    Benutzungspflicht sehe ich grundsätzlich nicht.

    Die RiMs sind idR unbeschildert und zudem über längere Anteile beidseits mit unterbrochenen Markierungen ausgestaltet. Sie sind als "Radverkehrsführung" im Zuge einer Kreuzung und nicht mehr als Radweg zu betrachten, weswegen sie überhaupt erst durch KFZ-Spurwechsler tangential überquert werden dürfen. Die Benutzungspflicht ergibt sich für markierte Führungen im Kontext von Kreuzungen ausschließlich für den Teil der Radfahrer, der abbiegen möchte, und das auch nur in dem Sinne, dass man wenn man einmal auf einer Radverkehrsführung angefangen hat abzubiegen (was man nicht muss), diese nicht mehr verlassen darf. Die StVO nimmt also lediglich das Recht dafür, mitten auf der Kreuzung von indirektem auf direktes Abbiegen zu wechseln.

  • Solange man Kausalität nicht durch irgendeine esoterische Erbsünde-Rhetorik ersetzt, ist es ein Trugschluss.

    Wir hatten 2022 474 tote Radfahrer, wovon nur 127x (27%) dem KFZ-Führer die Hauptschuld angelastet wurde. Außerorts gab es 198 Tote, wovon 40x (20%) das KFZ Hauptschuld hatte.

    Für die Erbsünden-Fragen sind die Religionsgemeinschaften zuständig.

    Aber wie ist das mit den 474 toten Radfahrern in 2022?

    Du schreibst, bei 127 getöteten Fahrradfahrer*innen wurde einem KFZ-Führer die Hauptschuld dafür angelastet.

    Aber du schreibst an anderer Stelle auch, dass ein sehr hoher Anteil der getöteten Fahrradfahrer*innen bei Alleinunfällen gestorben sind. Bei solchen Alleinunfällen kann naturgemäß kein*e Autofahrer*in die Hauptschuld tragen.

    Wie hoch ist denn die Prozentzahl, bei dem den Autofahrer*innen die Hauptschuld angelastet wird, wenn man nur die tödlichen Fahrradunfälle betrachtet, an denen ein KFZ beteiligt war?

    Wenn man geschätzt 200 Alleinunfälle abzieht und geschätzt weitere 20 Unfälle außen vorlässt, an denen kein KFZ beteiligt war, dann blieben noch 254 tödlichen Fahrradunfälle. Das wären dann die mit KFZ-Beteiligung und da wären die 127 KFZ-Fahrer*innen mit Hauptschuld bereits 50%.

    Dabei ist das mit der "Schuldfrage" immer so eine Sache. Als zum Beispiel in Hannover eine Fahrradfahrerin bei einem Abbiegeunfall von einem LKW-Fahrer getötet wurde, gab es nur wenige Wochen später eine Rotfärbung der Fahrradfurt am Ort des Unfalls:

    Das Foto zeigt die Hans-Böckler-Allee an der Einmündung Seligmannallee noch ohne die rot gefärbte Fahrradfurt. An dem Ständer mit den vielen Firmenschildern ist ein weißes Ghostbike angekettet, das an den tödlichen Unfall erinnert.

    Auf dieser Mapillary-Aufnahme vom September 2023 ist die Rotmarkierung bereits zu sehen:

    Mapillary

    Die Verkehrsverwaltung hatte die Rotfärbung bereits fest eingeplant, aber der tödliche Unfall kam früher. Allerdings ist nicht sicher, ob die Rotfärbung der Fahrradfurt den Unfall verhindert hätte.

    Das ist der Unfallbericht der Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5426676

  • Die RiMs sind idR unbeschildert und zudem über längere Anteile beidseits mit unterbrochenen Markierungen ausgestaltet. Sie sind als "Radverkehrsführung" im Zuge einer Kreuzung und nicht mehr als Radweg zu betrachten, weswegen sie überhaupt erst durch KFZ-Spurwechsler tangential überquert werden dürfen.

    RiMs sind keine Radfahrstreifen, das ist der entscheidende Punkt! (Danke:)) Es hatte mich an anderer Stelle in Hannover dieses RiM-Konstrukt gewundert:

    Hier gibt es als Alternative zum RiM für's Geradeausfahren (und als Alternative zum Einordnen in die Rechtsabbiegespur!) die Möglichkeit auf dem Angebots-Hochbordradweg weiterzufahren. Weil der RiM kein Radverkehrsstreifen ist, darf ich das als Fahrradfahrer*in.

    Hier der streetview-Link zur Goethestraße:

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  • Wie hoch ist denn die Prozentzahl, bei dem den Autofahrer*innen die Hauptschuld angelastet wird, wenn man nur die tödlichen Fahrradunfälle betrachtet, an denen ein KFZ beteiligt war?

    Für außerorts kannst du das doch schon aus der eingebetteten Grafik berechnen: 111 von 198 unter Beteiligung von Krad, PKW oder "LKW" (alles ab 3,5 t, incl. Traktor). Die Hauptschuldquote der KFZ beträgt bei PKW wie LKW 33% (29/89 bzw. 6/18).

    Innerorts überwiegt die KFZ-Hauptschuld (49/87 bzw. 56% bei PKW, 28/38 bzw. 74% bei LKW).

    In der Gesamtabrechnung für alle Ortslagen überwiegt jedoch bei PKW weiter die Radfahrer-Schuld (78/176 bzw. 44% PKW-Schuld), während wegen der vielen innerörtlichen Rechtsabbiegeopfer mit 34/56 bzw. 61% die LKW-Schuld dominiert.

    Generalabrechnung alle KFZ alle Ortslagen 117/241 (49%) KFZ Schuld, alle KFZ-Schuld-Fälle am Gesamtaufkommen 117/474 bzw. 25%.

    PS: Deutschland ist AFAICS weltweit die einzige Nation, wo derlei Fingerpointing überhaupt möglich ist. Alle anderen erfassen die Schuldquoten entweder nicht oder halten sie im Giftschrank.

  • ich seh das Problem in Saarbrücken nicht? der Fahrstreifen-wechsel von KFZ über den Radfahrstreifen ist LSA-geregelt.

    Ich denke das habe ich aus dem Luftbild etwas falsch interpretiert. Der RiM-typische Wechsel von links nach rechts ist aber nicht LSA-geregelt, sprich Rechtsabbieger müssen über die Radspur und die RiM ist ein gutes Stück länger als die in Leipzig.

    Es ist auch nicht unüblich, dass die komplette Brücke vollgestaut ist. Ob es da dann zu spontanen Spurwechseln kommt weiß ich nicht mit Sicherheit, aber ich persönlich würde mich da zwischen zwei Autoschlangen nicht sicher fühlen.

  • Für außerorts kannst du das doch schon aus der eingebetteten Grafik berechnen: 111 von 198 unter Beteiligung von Krad, PKW oder "LKW" (alles ab 3,5 t, incl. Traktor). Die Hauptschuldquote der KFZ beträgt bei PKW wie LKW 33% (29/89 bzw. 6/18).

    Innerorts überwiegt die KFZ-Hauptschuld (49/87 bzw. 56% bei PKW, 28/38 bzw. 74% bei LKW).

    In der Gesamtabrechnung für alle Ortslagen überwiegt jedoch bei PKW weiter die Radfahrer-Schuld (78/176 bzw. 44% PKW-Schuld), während wegen der vielen innerörtlichen Rechtsabbiegeopfer mit 34/56 bzw. 61% die LKW-Schuld dominiert.

    Generalabrechnung alle KFZ alle Ortslagen 117/241 (49%) KFZ Schuld, alle KFZ-Schuld-Fälle am Gesamtaufkommen 117/474 bzw. 25%.

    PS: Deutschland ist AFAICS weltweit die einzige Nation, wo derlei Fingerpointing überhaupt möglich ist. Alle anderen erfassen die Schuldquoten entweder nicht oder halten sie im Giftschrank.

    Betrachtet man ausschließlich die Fahrradunfälle mit Beteiligung von allen KFZ-Arten Krad, PKW, LKW, und das dann in allen Ortslagen, dann ist es doch immer noch so, dass die Hauptschuld in den meisten Fällen (allerdings sehr knapp, nämlich 51%) bei den KFZ-Beteiligten liegt.

    Du schreibst, dass es vergleichbare Statistiken mit Schuldzuweisungen möglicherweise nur in Deutschland gibt. Vielleicht verzichten andere Länder auch deshalb darauf, weil es sicher einige Fälle gibt, in denen das mit der Schuldfrage nicht so einfach ist.

    Ich erinnere mich zum Beispiel an diesen Unfall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wechselte vom Fahrradstreifen auf die daneben liegenden Fahrspur und wird dort überfahren von einem KFZ-Fahrer, der nicht damit gerechnet hatte, bzw. nicht rechtzeitig reagieren konnte. Möglicherweise hat die Fahrradfahrerin einfach nicht bedacht, dass sie beim Verlassen des Fahrstreifens kontrollieren muss, ob die Fahrspur, auf die sie wechseln will, frei ist oder sie hat das kontrolliert, aber die Verkehrslage nicht richtig erkannt oder falsch eingeschätzt.

    Nach tödlichem Fahrradunfall in Berlin: Polizei beschlagnahmt Kameraaufnahmen aus dem Sattelschlepper
    Eine Radfahrerin weicht einem Transporter aus und wird von einem Lkw überfahren. Der Falschparker wird wohl mit einer geringen Geldbuße davonkommen.
    www.tagesspiegel.de

    Wieviel Teilschuld, liegt bei einem solchen Unfallereignis bei der Person, die mit ihrem Auto den Fahrradstreifen blockiert? In der Statistik jedenfalls wird vermutlich die Hauptschuld dem Unfallopfer zugeschrieben werden.

    Und wie reagierte die Verkehrsverwaltung in Berlin: In der angegebenen Quelle heißt es: "Am Freitag kündigte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung an, dass einige Baken (so genannte Leitboys) aufgestellt werden." Aber ob diese Leitboys der Fahrradfahrerin das Leben gerettet hätten? Ob überhaupt eine andere Infrastruktur möglich ist, die Fahrradfahrer*innen besser schützt und trotzdem nicht ausbremst? Oder ob es eigentlich darum gehen sollte, dass für den Lieferverkehr Stellplätze zur Verfügung stehen, die wirksam kontrolliert und damit von Falschparkern frei gehalten werden?

    In Bezug auf die Benutzungspflicht bringt dieses Unfallereignis allerdings auch keine neuen Erkenntnisse. Denn die Fahrradfahrerin hatte ja das Recht dazu, den benutzungspflichtigen, aber blockierten Radfahrstreifen zu verlassen. Und ich befürchte, dass bei Autofahrer*innen, die Radfahrstreifen blockieren, nicht der Gedanke aufkommt: "Ups, den Radfahrstreifen darf ich jetzt aber nicht blockieren, denn der Fahrradverkehr ist ja verpflichtet, diesen Radfahrstreifen zu benutzen."

  • Weil es für die Diskussion zum Thema Radwegbenutzungspflicht interessant sein kann:

    Ich habe diese Statistiken im Internet entdeckt:

    Unfallstatistik
    Dieser Thread soll als Plattform für die Sammlung von beliebigen Daten nationaler und internationaler Herkunft aus dem Bereich Unfallstatistik dienen. Zum…
    www.rennrad-news.de

    Th(oma)s hat davon eine benutzt in seinem Beitrag weiter oben.

    Der Link führt zu einem Rennradforum. Leider habe ich nicht herausgefunden, wo die Statistiken eigentlich abgerufen werden können.