RWBP - außerorts

  • Ja. Blindflug kann allerdings prinzipiell nicht nach dem Subjekt seiner Blindheit filtern.

    Das ist ein Grundproblem, aber wie löst Du das? So wie einige (nicht alle!) Autofahrer rumfahren, überfahren die alles, was irgendwo im Weg steht oder liegt, was nicht groß genug oder hell genug beleuchtet ist, um hinreichend aufzufallen.

    Vor meinem geistigen Auge sehe ich da immer sowas:

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  • Stattdessen schrieb mir eine Oberstaatsanwältin der StA Zweibrücken in ihrer Einstellungsverfügung das hier

    Weiberlogik. Eintüten, sämtliche Fahrbahnen zu Radwegen umdefinieren, indem man halt mit dem Fahrrad drauf fährt, und dabei Bußgeldfrei bleiben.

    während die große Mehrheit, wie hier im Forum, perfekt ist.

    Oi, gleich zweimal Sippenhaftung. Natürlich sind wir perfekt, denn wir verursachen keine Toten, keine Verstümmelungen, keine lebenslange Folgen.

  • Durch Entschleunigung auf der Fahrbahn, Alkoholkontrollen, Verfolgung von Handyverstößen, Fahrerassitenzsystemen bis hin zur Autonomie.

    Und wie konkret? Vmax agO kannst Du beliebig reduzieren, die o.g. Halbblinden übersehen Dich an Kreuzungen mit 20, also fahren sich Dich auch mit 40 noch übern Haufen. Assistenzsysteme können das heute, bis die sich in der breiten Masse durchsetzen (gerade bei gepflegten Rentnerautos), dauert das noch 20 Jahre.

  • Und wie konkret?

    Wie auch immer man das macht, ud wie erfolgreich auch immer das am Ende sein würde, es hat mit dem Muskelantrieb an einem kleinen Teil der Gefährdeten nichts zu tun. Das wäre, als ob da draußen ein Amokläufer mit der MP wahllos um sich schießt und man zum Schutz von Rothaarigen Platzverweise prüft.

  • Zum Thema "Geh- und Radweg"-Piktogramme gibt es was Neues. Derartige Vorgänge zeigen m. E. einmal mehr als überdeutlich, dass die Piktogrammlösung gegenwärtig rechtlich einfach nix taugt.

    Ich hatte in einem anderen Faden die Situation an der K 31 zwischen Geiselberg und Heltersberg (ehemaliger Wohnort eines bekannten Radprofis) geschildert. Vor mehreren Jahren wurde dort aufgrund meines Gemeckers das Zeichen 240 entfernt und durch ein (nicht freigegebenes) Zeichen 239 ersetzt, weil das Wegelchen wirklich sehr schmal ist. Anordnende Behörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben. Zwischenzeitlich trug der LBM Kaiserslautern jedoch entgegen der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung auch an jenem Weg widersprüchliche Piktogramme auf; gar in beiden Richtungen, obwohl man das Wegelchen linksseitig überhaupt nicht legal erreichen kann.

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    Am 4. März begannen die Bauarbeiten zur Sanierung der OD Helterslberg (L 499). Ich beschwerte mich (unter Berufung auf Natenom) einmal mehr beim LBM Kaiserslautern, dass er wie üblich im Rahmen von Vollsperrungen von Ortsdurchfahrten mit Zeichen 250 um sich schmeißt und, obwohl grundsätzlich möglich, dem Radverkehr keine eigene Umleitung durch den Ort ausweist. Stattdessen rühmte sich der Leiter des LBM mal wieder damit, dass das doch gar nicht stimme, schließlich habe man doch so eine tolle HBR-Umleitung ausgewiesen. Selbst hierbei kommt die Geringschätzung gegenüber diesem unnützen radtouristischen Blödsinn zum Vorschein, denn die kürzere und direkte Route nach Heltersberg wurde einfach mittels Z 254 gesperrt, weil es für den LBM zu viel Aufwand bedeutet hätte, diese HBR-Umleitung an die einzelnen Bauphasen anzupassen. Somit dürfen die anspruchslosen Radtouristen während der gesamtem Baumaßnahme einen sehr steilen Umweg u. a. durch einen verkehrsberuhigten Bereich in Geiselberg benutzen.

    Ein weiteres Problem hierbei: Diese "Umleitung" führt auch über die K 31. Der Leiter des LBM hielt in einer Konversation per e-mail Ende Februar dieses schmale Wegelchen weiterhin für einen "Geh- und Radweg". Ich wies darauf hin, dass dort ein Zeichen 239 hängt, welches Radfahrern die Befahrung des Wegelchens verbietet. Und urplötzlich war es dann relativ kurze Zeit später verschwunden. Ich stellte zwischenzeitlich einen Antrag nach dem LTranspG bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, man möge mir die Anordnung zur Entfernung des Z 239 schicken. Gestern erhielt ich diese Stellungnahme:

    Zitat

    eine VRA bzgl. der Entfernung des Zeichens 239 StVO liegt nicht vor.

    Was bedeutet dies? Der LBM hat als Straßenbaubehörde einfach mal ohne rechtliche Befugnis ein Verkehrszeichen entfernt, um seine HBR-Umleitung scheinzulegalisieren. Wenn ich andernorts Z 240 abschrauben würde, hätte ich gleich mehrere Strafverfahren am Hals. Und hier tun auch weiterhin alle so, als sei das in Ordnung oder kein Problem. Ist es nicht; dieser Fall zeigt wunderbar auf, dass die Piktogramme rechtlicher Bullshit sind. Ich zitiere den LBM Rheinland-Pfalz aus seinem Schreiben an alle Straßenverkehrsbehörden vom 21.01.19:

    Zitat von LBM RLP

    Bitte beachten Sie, dass dies kein Verkehrszeichen nach StVO ist. Es kann daher auch nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden und ist von der Straßenbaubehörde anzubringen.

    Daran hat auch die Tatsache nichts geändert, dass diese Piktogramme zwischenzeitlich zumindest in der VwV gelandet sind. Solange sie keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO sind, die (widerspruchsfrei) von der zuständigen Behörde angeordnet werden müssen, kommt im Zweifelsfall eben so ein Mist wie bei Geiselberg raus; mit einer Straßenbaubehörde, die sich einfach über die verkehrsbehördliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde hinwegsetzt und Verkehrszeichen stiehlt.

    Ich überlege nun selbst Strafanzeige zu stellen; wegen Amtsanmaßung, Diebstahl oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Wohl wissend, dass die weisungsgebundene "Staatsanwaltschaft" das tun wird, was sie immer macht: Mir einen unbegründeten § 152 (2) StPO um die Ohren knallen.

  • Versuchter Mord

    Ist ja nicht mehr benutzungspflichtig. Sonst dem Grunde bei Radwegbenutzungspflichten meines Erachtens durchaus einschlägig.

    Das sind aber nun einmal u. a. die Straftatbestände die man mir anlasten würde, wenn man mich beim Abschrauben meiner heißgeliebten Z 240 auf meiner tagtäglichen Strecke erwischen würde.

  • Und mit dem letztgesagten haste halt recht:

    wenn unsereins Schilder abschraubt (Ortstafeln z.B., oder "Ende sämtlicher Streckenverbote VZ.282" auf einer BAB...)
    oder vorhandene Schilder verhüllt/unkenntlich macht...
    oder Baustelleneinrichtungen eigenmächtig versetzt...

    ja, da kannste Pech haben, dass StA+Pol ermitteln. Und logisch gesehen darf man dann schon sagen: "wenn ein VZ da hing und jetzt nicht mehr, aber auch keine Abordnung ausgestellt wurde - dann muss es doch jemand gestohlen haben"

    Und da Diebstahl ein Offizialdelikt ist, braucht es auch keinen Strafantrag es "Opfers" (hier: Gemeinde/Stadt/Landkreis)

    so gesehen bin ich dabei: kann man machen.

    Obs was bringt... :rolleyes:

    hm.

  • Ich warte mal noch ein paar Tage ab, ob mir die Straßenverkehrsbehörde mitteilt, ob sie weiß, wer das Verkehrszeichen entfernt hat und was sie dagegen tun will. Eigentlich müsste sie den LBM Kaiserslautern (der für die Straßenausstattung an Kreisstraßen zuständig ist) auf jeden Fall auffordern, das fehlende Zeichen 239 wieder anzubringen.

  • Versuchter Mord und Landesverrat käme noch hinzu.;)

    Man kann sich natürlich über alles belustigen. Ich allerdings finde es doppelt bedenklich, wenn man ausschließlich eine klar umrissene Gruppe mit solcherart Unrechtsbewußtsein bedenkt. Andererseits sind Radfahrer bekanntlich willfährige Opfer, die ganz einfach durch zwei Meter nach links lenken dem Paroli bieten könnten.

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    Hier bei Tante Google.

    Die hiesige Stadtverwaltung treibt mich wirklich noch in den Wahnsinn. Was wohl deren Hoffnung und wesentlicher Grund dafür ist, warum sie so unfassbar beharrlich im Zuge einer popeligen, nahezu kerzengeraden, mit Tempo 70, durchgezogenen Linien und (redundantem, nach VwV unzulässigem) Überholverbot versehenen Kreisstraße auf einem insgesamt nur knapp über 600 m kurzen, auch noch teils innerorts verlaufenden Abschnitt an der Beschilderung mit Z 240 festhalten muss, obwohl der "Geh- und Radweg" auch am freilaufenden Rechtsabbieger zur L 600 mittels kleinem Z 205 unterbrochen wird. Das geht jetzt schon seit 2017 so, dass ALLE von mir vorgebrachten Argumente, Gerichtsentscheidungen und Verweise auf StVO, GG, VwV und ERA komplett ignoriert werden. Es gab auch schon mehrere Unfälle auf diesem "Geh- und Radweg", der auch nur in eine Richtung (stadtauswärts) mit Z 240 beschildert ist.

    Aktuell hatte mittels mehrerer Eingaben über die Bürgerbeauftragte des Landes, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie mittels einer im April persönlich vor dem Stadtrat vorgetragenen Anfrage noch einmal versucht, diese zu jeglichem sachlichen Dialog unfähigen Amtsschimmel dazu zu bringen, endlich diese Schilder abzuschrauben. Die in dieser verfluchten radverkehrsfeindlichen und von Gehwegradlern verseuchten Stadt auch nur einen einzigen Radfahrer stören: Mich.

    Heute haben sie über den LfDI nicht nur einmal mehr zugegeben, dass sie auch für diese Schilder keine Anordnungen vorweisen können, weil diese Idioten sie damals ohne vorherige Digitalisierung einfach in den Schredder geschmissen haben. Nein, zum Punkt "Stetigkeit" fiel ihnen nicht mehr als das hier ein:

    Zitat

    Hinsichtlich der von Herrn Schneble angeblich nicht gegebenen Stetigkeit gibt es weder in der StVO und den VwV-StVO noch in den ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Angaben, wann ein Radweg als stetig anzusehen ist. Insofern ist eine Stetigkeit dann gegeben, wenn ein Radweg eine durchgehende Verbindung von zwei Orten oder Ortsteilen gewährleistet.

    Der Witz liegt auch darin, dass der lebensnotwendige "Geh- und Radweg" 150 m vor der Bebauung auf freier Strecke endet; so gefährlich, dass er in absehbarer Zeit verlängert oder gar mit einer "sicheren Querungsmöglichkeit versehen werden sollte, ist die Situation dann aber wohl doch nicht? Nicht, dass man sich dort für weitere Verweise auf Urteile in irgendeiner Form interessieren würde, aber kennt zufällig jemand weitere Ausführungen oder Rechtsprechung zum Punkt Stetigkeit, insb. was (unverhältnismäßige) und mittels Zeichen 205 unterbrochene Stummelchen wie diesen hier betrifft?

    Ich hatte u. a. damit argumentiert, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz im gesamten um die Stadt Pirmasens liegenden Landkreis in den letzten Jahren zahlreiche Benutzungspflichten in beiden Richtungen aufhob, weil auch an mehreren Wegelchen (aufgrund der "Länge" von meist nur um die 400 bis 500 Metern) die Stetigkeit nicht gegeben sei; die Stadt Pirmasens kennt diese Anordnung auch - und ignoriert auch die Argumentation des Landkreises.

    Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Und dieses auf meiner täglichen Strecke liegende, vollkommen überflüssige Scheißwegelchen ist übrigens auch schon seit über 5 Wochen mit Scherben übersät, die die Stadt einfach bewusst liegenlässt. Ich benutze diesen Weg inzwischen überhaupt nicht mehr. Es reicht. Wirklich.