Das ging aus Deinen Ausführungen bis dahin nicht hervor. Und noch wichtiger: Für Dich als Autofahrer macht das genau keinen Unterschied für das von Dir geforderte Verhalten.
Äh, doch. Wenn auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ein Fußgänger rumlatscht, muss ich mich damit abfinden, wenn es ein reiner Radweg ist, darf ich meckern.
Und mit Fußverkehr als Bremsfaktor ist auch zu rechnen.
Das ist das, was ich meine. Wenn jeder immer nur die Ich-Brille aufhat, kommen wir nicht voran. Weil der Fußverkehr Bremsfaktor ist, fährt der Radfahrer also auf die Fahrbahn und wird selbst zum Bremsfaktor für die Autos. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurück und anerkennen, dass es keine besseren oder schlechteren Verkehrsteilnehmer gibt und die selbst formulierten Ansprüche auch für einen selbst gelten.
Vorfahrtsdiskriminierung für den Radverkehr
Auch der Kfz-Verkehr sieht am Kreisverkehr Vz 205, der Radverkehr kann sogar privilegiert ganz ohne Vz 205 rechts abbiegen. Ja, Nachrang ist blöd, gilt aber für alle. Das Nichtvorhandensein eines Privilegs ist keine Diskriminierung.
Ergänzung zum Wechseln der Seite: das liegt daran, dass der Radweg von der Straße weg nach Süden führt. Macht hier auch Sinn, die Straße führt den Kfz-Verkehr zur Autobahn, andere denkbare Routen sind durch separate Fahrradinfrastruktur (sogar BÜ) besser erschlossen.
Einige sind anhand der Spurenlage offensichtlich der Auffassung, nun quer übers Gras die Straßenseite wechseln zu müssen. Und sie tun recht daran, wenn sie legal auf einem Radweg weiter wollen:
Nein, der Weg links führt nach Siebensee zu einem bei Ausflugsradlern beliebten Lokal. Manche kürzen einfach den vorgesehenen Weg mit Querung am Kreisverkehr ab. Das sind 35 Meter... mei, jedem das seine. Die Beschilderung ist suboptimal, keine Frage.