RWBP - außerorts

  • Das ging aus Deinen Ausführungen bis dahin nicht hervor. Und noch wichtiger: Für Dich als Autofahrer macht das genau keinen Unterschied für das von Dir geforderte Verhalten.

    Äh, doch. Wenn auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ein Fußgänger rumlatscht, muss ich mich damit abfinden, wenn es ein reiner Radweg ist, darf ich meckern.

    Und mit Fußverkehr als Bremsfaktor ist auch zu rechnen.

    Das ist das, was ich meine. Wenn jeder immer nur die Ich-Brille aufhat, kommen wir nicht voran. Weil der Fußverkehr Bremsfaktor ist, fährt der Radfahrer also auf die Fahrbahn und wird selbst zum Bremsfaktor für die Autos. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurück und anerkennen, dass es keine besseren oder schlechteren Verkehrsteilnehmer gibt und die selbst formulierten Ansprüche auch für einen selbst gelten.

    Vorfahrtsdiskriminierung für den Radverkehr

    Auch der Kfz-Verkehr sieht am Kreisverkehr Vz 205, der Radverkehr kann sogar privilegiert ganz ohne Vz 205 rechts abbiegen. Ja, Nachrang ist blöd, gilt aber für alle. Das Nichtvorhandensein eines Privilegs ist keine Diskriminierung.

    Ergänzung zum Wechseln der Seite: das liegt daran, dass der Radweg von der Straße weg nach Süden führt. Macht hier auch Sinn, die Straße führt den Kfz-Verkehr zur Autobahn, andere denkbare Routen sind durch separate Fahrradinfrastruktur (sogar BÜ) besser erschlossen.

    Einige sind anhand der Spurenlage offensichtlich der Auffassung, nun quer übers Gras die Straßenseite wechseln zu müssen. Und sie tun recht daran, wenn sie legal auf einem Radweg weiter wollen:

    Nein, der Weg links führt nach Siebensee zu einem bei Ausflugsradlern beliebten Lokal. Manche kürzen einfach den vorgesehenen Weg mit Querung am Kreisverkehr ab. Das sind 35 Meter... mei, jedem das seine. Die Beschilderung ist suboptimal, keine Frage.

  • Wenn ich im Winter mal epische Langeweile hab, werde ich die 800 Fälle mal danach absuchen, von was auf was da gequert wurde. Wobei die Berichte das oft nicht hergeben.

    Allgemein:

    * Will man geradeaus, macht der Radweg keinen Unterschied (erhöht allerdings tendenziell die Einsehbarkeit)
    * Ist der Radweg in Fahrtrichtung vor der Fahrbahn, fällt das Problem weg.
    * Ist der Radweg dahinter und man will nach links ist's mit Radweg etwas besser (weil man am Ende wenigstens von der Fahrbahn runter ist).
    * Ist der Radweg dahinter und man will nach rechts, wird tatsächlich erst durch diesen eine Querung erzeugt.


    Bei jedem aO-Kreisel musst Du Fahrbahnen kreuzen. In jedem Ortseingang, und dann auf der anderen Seite wieder zurück. An jeder Kreuzung.

    Beispiel neuer RW FFB17 nach Maisach Malching.

    Nach Mammendorf:

    Früher: Einordnen in den Kreisverkehr, verlassen des selbigen, nach 900m nach links abbiegen, dabei 1 Fahrbahn kreuzen, um den linksseitigen RW zu erreichen.

    Heute: im Gewerbegebiet auf Geh/Radweg fahren, was nur funktioniert, wenn gerade keiner die Auffahrt in der Seitenstraße blockiert. Danach mehrere LKW Ein-/Ausfahrten passieren. Am Kreisl 2 Fahrbahnen kreuzen. Nach etwa 1,1km aO wieder 2 Fahrbahnen kreuzen (zHg 70, mit Insel) um auf den linksseitigen RW zu kommen.

    Von Mammendorf:

    Früher: Am Ende RW 1 Fahrbahn kreuzen um sich danach in die FFB17 einzuordnen. In den Kreisel einordnen, Kreisel verlassen.

    Heute: a. O. 2 Fahrbahnen kreuzen (zHg 70, mit Insel) um auf den linksseitigen RW zu kommen. Am Kreisel 2 Fahrbahnen kreuzen. Auf Geh/Radweg linksseitig mehrere LKW Ein-/Ausfahrten passieren. Am Ende Radweg innerorts 2 Fahrbahnen kreuzen, ohne Insel.

    Ist übrigens total Familienfreundlich, der Radweg.

  • Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

  • Soweit ich das sehe, bei den Getöteten v.a. Fahrunfälle, dann Einbiegen/Kreuzen, dann Längsverkehr. Relativ zur Gesamtzahl der Unfälle (v.a. innerorts), sind die Schwerverletzten und Getöteten außerorts überproportional - das liegt sich auch an den Geschwindigkeiten.

    Was außerorts noch überproportionaler ansteigt, sind schwere KFZ-Unfälle. Der Verweis auf das außerörtliche KFZ-Risiko ist kein Whataboutism, sondern die einseitige Fixierung auf das Fahrradrisiko außerorts ist unfaires Cherrypicking. Diese Aussage gilt für alle Unfälle allgemein, aber sie gilt auch und gerade für Unfälle im Längsverkehr der selben Straße, zu der ja unstrittig auch der Gegenverkehr gehört. Innerorts muss man sich schon extrem doof anstellen, um im Auto zu sterben, außerorts reicht ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit, und du landest mit 100 bis 120 km/h am nächsten Baum oder bei DeltaV 200-240 km/h im Gegenverkehr...

  • In deinem Beispiel (Sonderfall eines Kreisverkehrs mit nur drei Zufahrten) muss man eine Fahrbahn überqueren, und dabei den Verkehr aus beiden Richtungen beachten.

    Wenn man auf der Fahrbahn fährt, muss man aber gar keine Fahrbahn überqueren, sondern nur beim Einfahren die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs im Kreis beachten, also Verkehr aus einer Richtung, einmal.

    Und jetzt überlege noch einmal, wie es an jedem anderen Kreisverkehr nach deinem Muster aussieht, wo es vier Zufahrten gibt.

  • Nicht inkompetent gebaute Kreisverkehre und unbrauchbare Radwege generalisieren...

    Warum nicht, wenn das doch draußen auf der Straße der Normalzustand ist? Ideale Radwege kann ich mir zwar ausmalen, aber das hilft mir doch ebensowenig im hier und jetzt wie die Vorstellung hypothetischer idealer Verkehrsteilnehmer, die in der Lage wären, fehlerfrei mit den besonderen Herausforderungen der Segregation umzugehen.

  • Äh, doch. Wenn auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ein Fußgänger rumlatscht, muss ich mich damit abfinden, wenn es ein reiner Radweg ist, darf ich meckern.

    Für Dich als *Autofahrer* macht es keinen Unterschied in den Anforderungen an Dein Verhalten gegenüber dem Radverkehr.

    Das ist das, was ich meine. Wenn jeder immer nur die Ich-Brille aufhat, kommen wir nicht voran. Weil der Fußverkehr Bremsfaktor ist, fährt der Radfahrer also auf die Fahrbahn und wird selbst zum Bremsfaktor für die Autos. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurück und anerkennen, dass es keine besseren oder schlechteren Verkehrsteilnehmer gibt und die selbst formulierten Ansprüche auch für einen selbst gelten.

    Die Ich-Brille besteht darin, daß Fußverkehrsflächen bitte dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Und Fahrverkehrsflächen dem Fahrverkehr, was der Sicherheit (und meist auch dem Komfort) von beidem förderlich ist. Deshalb heißt das eine Gehweg und das andere Fahrbahn.

    der Radverkehr kann sogar privilegiert ganz ohne Vz 205 rechts abbiegen.

    Nein, das kann er nicht. Da der Radweg an der abgehenden Straße nicht neu angeordnet wird, endet er. Das bedeutet, rechtsabbiegende Radfahrer haben mit Nachrang auf die Fahrbahn zu wechseln, während sie aus dem regulären Kreisverkehr Vorfahrt hätten. Also bitte das entsprechende VZ 205 beachten:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Wobei das für rechtsabbiegende Radfahrer nur informativen Charakter hat, denn wenn sich der Radverkehr von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einordnet, hat er ohnehin Nachrang nach §10 StVO.

    Nein, der Weg links führt nach Siebensee zu einem bei Ausflugsradlern beliebten Lokal. Manche kürzen einfach den vorgesehenen Weg mit Querung am Kreisverkehr ab. Das sind 35 Meter... mei, jedem das seine. Die Beschilderung ist suboptimal, keine Frage.

    Nur die Radfahrer, die dort über das Gras auf den linken Radweg wechseln, können weiter legal auf einem Radweg fahren. Für alle anderen ist mangels anderslautender Beschilderung ab dem Kreisel Umkehr, Fahrbahn oder Acker angesagt.

    Das Nichtvorhandensein eines Privilegs ist keine Diskriminierung.

    Wenn das Privileg ausschließlich von der Antriebsart abhängt, ist es genau das.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • In deinem Beispiel (Sonderfall eines Kreisverkehrs mit nur drei Zufahrten) muss man eine Fahrbahn überqueren, und dabei den Verkehr aus beiden Richtungen beachten.

    3 Zufahrten und an den relevanten Stellen beidseitig theoretisch in beide Richtungen befahrbare Radwege. Das ist beschilderungsseitig natürlich wieder Mist, weil es ja keinen nicht benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg gibt, auf dem man schneller als 7 km/h fahren darf. Das würde dann sogar mit 4 Zufahrten mit einer Querung auskommen.

  • Das ist beschilderungsseitig natürlich wieder Mist, ...

    Das ist vor allem deswegen Mist, weil es für den Fahrbahnverkehr ein Kreisverkehr ist, aber für den Radverkehr eine Kreuzung, an der andere Regeln gelten.

    Versuche mal herauszufinden, wie man diese Strecke vorschriftsgemäß mit einem Fahrrad zurücklegt: L130, 21641 Apensen nach L127, 21641 Apensen - Google Maps (alle erkennbaren Randwege sind in beiden Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240] beschildert)

  • Die Ich-Brille besteht darin, daß Fußverkehrsflächen bitte dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Und Fahrverkehrsflächen dem Fahrverkehr, was der Sicherheit (und meist auch dem Komfort) von beidem förderlich ist. Deshalb heißt das eine Gehweg und das andere Fahrbahn.

    Wodurch ist denn beides gekennzeichnet? Wo sind Deiner Meinung nach Rollstühle, wo Handbikes, wo Kinderfahrräder zu verorten?

    Nein, das kann er nicht. Da der Radweg an der abgehenden Straße nicht neu angeordnet wird, endet er. Das bedeutet, rechtsabbiegende Radfahrer haben mit Nachrang auf die Fahrbahn zu wechseln, während sie aus dem regulären Kreisverkehr Vorfahrt hätten.

    Nein, da es sich um einen eigenständigen Verkehrsweg handelt.

    Wenn das Privileg ausschließlich von der Antriebsart abhängt, ist es genau das.

    Du scheinst eine gewisse Missgunst gegenüber anderen VT zu haben. Fußgänger stehen im Weg, Pkw sind privilegiert, auch wenn sie es objektiv gar nicht sind. Die Fahrradfahrer sind die Guten, nicht wahr?

  • Der Zirkelschluss ist, dass der Radweg nötig ist, um Straßenwut-Vorfälle zu verhindern, die aus Nichtbeachtung des Radweges resultieren.

    Das ist eine perfekte Zusammenfassung von so etwa 90 % aller hochtrabenden Begründungen aus Verwaltung und Gerichten: "it's the road rage, stupid!"

  • Für mich ist ein Radweg außerorts sowas hier: https://maps.app.goo.gl/m8FDze18PmCAdKr36

    Da kann ich bis zum Horizont kucken und falls von rechts ein Traktor/Rasenmäher/Krankenfahrstuhl/Ufo ankommt, sehe ich das aus 300 Meter Entfernung. Warum sollte ich mir die Landstraße mit zHG 100 antun?

    Da bist Du jetzt rechts abgebogen. Wie wärst Du gefahren, wenn Du links hättest abbiegen wollen? Ich sehe keine Möglichkeit, legal und angemessen um diesen Kreisverkehr rumzukommen.

  • Da bist Du jetzt rechts abgebogen. Wie wärst Du gefahren, wenn Du links hättest abbiegen wollen? Ich sehe keine Möglichkeit, legal und angemessen um diesen Kreisverkehr rumzukommen.

    Ich wäre hier links rüber und den für beide Richtungen freigegebenen Radweg entlang. Oder alternativ, weil ich ja da offensichtlich nach Osten will, den Radweg weiter nördlich entlang. Landshut bietet wirklich enorm viel Angriffsfläche wegen unzureichender Fahrradinfrastruktur, das hier ist für mich die positive Ausnahme.

  • Ich wäre hier links rüber und den für beide Richtungen freigegebenen Radweg entlang. Oder alternativ, weil ich ja da offensichtlich nach Osten will, den Radweg weiter nördlich entlang. Landshut bietet wirklich enorm viel Angriffsfläche wegen unzureichender Fahrradinfrastruktur, das hier ist für mich die positive Ausnahme.

    Ich befürchtete es.

    1. Scharf links ums Eck.

    2. Vier Bordsteinkanten.

    3. Nachrang.

    4. Ohne wegweisende Beschilderung.

    5. Linksseitig.

    6. Mittelinsel zu schmal für Rad plus Anhänger.