RWBP - außerorts

  • Es steht einem also in der Regel frei, diese nicht zu benutzen. Auch wenn das die allermeisten Verkehrsteilnehmer anders sehen.

    Dieses Nichteinsehen-Wollen, „dass der jetzt hier noch rumeiert“, ist doch genau die „Gefahrenlage“, wegen der es die Benutzungspflicht überhaupt gibt. Katze, Schwanz, Henne, Ei…

  • - der Radverkehr besondere Rücksicht auf dem Fußverkehr zu nehmen und die Geschwindigkeit anzupassen hat.

    Die "besondere Rücksicht" gilt ja schon beim [Zeichen 240]. Auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt aber de iure Schrittgeschwindigkeit auch, wenn da klar erkennbar (gerade außerorts kann man das ja oft durchaus auf 100 Meter voraus sehen) kein Fußgänger ist. Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Wobei die gemeinsamen Geh- und Radwege außerorts, die ich hier in NRW so befahre, in der Regel durch Abwesenheit von Fußgängern glänzen. Gibt halt nicht viele Leute, die zu Fuß von Ort zu Ort gehen.

    Direkt um die Stadt herum (wo es idr. <1 km zum Vorort sind) würde ich den Anteil auf vielleicht 1% relativ zum Radverkehr schätzen. Weiter draußen würde ich die abgesehen von Wanderern und "Gassi gehen in Dorf-Nähe" für jemanden halten, der Hilfe braucht. Einen [Zeichen 241-30] außerorts hab ich jetzt noch nie gesehen – wo gibt's sowas?

  • Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich behaupte, dass es von der anordnenden Behörde auch nicht so beabsichtigt ist, dass man auf einem solchen Weg immer mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn erkennbar weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Innerorts könnte es noch andere Gründe geben, die es erfordern, dass man dort langsam fährt. Dann kann man aber generell anzweifeln, dass ein solcher Weg zum Radfahren auch nur ansatzweise geeignet ist.

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine Behörde das anordnen sollte, was beabsichtigt ist und was erforderlich ist, und nicht irgendwelche Schilder in die Landschaft stellt und es den Verkehrsteilnehmern überlässt, was sie in die Beschilderung hineininterpretieren.

  • Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich habe mal gehört, dass es in Niedersachsen eine interne Dienstanweisung der Polizei geben soll, das Mißachten der Schrittgeschwindigkeit auf außerörtlichen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht zu ahnden. Nützt einem freilich nichts, wenn doch mal was passiert...

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Es wird auch innerorts nicht geahndet.

    Was die Leute allenfalls noch verstehen, ist, dass sie auf einem solchen Weg nicht zwingend fahren müssen. Aber ich habe noch nie jemanden mit Schrittgeschwindigkeit fahren sehen. Für die meisten bleibt das aber ein "Radweg" (meistens ein gefühlter Zweirichtungsradweg).

    Damit hat die Verkehrsbehörde genau das erreicht, was sie wollte: Die doofen Fahrrad-Asis fahren, wo sie wollen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn.

  • Die "besondere Rücksicht" gilt ja schon beim [Zeichen 240]. Auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt aber de iure Schrittgeschwindigkeit auch, wenn da klar erkennbar (gerade außerorts kann man das ja oft durchaus auf 100 Meter voraus sehen) kein Fußgänger ist. Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich hatte mich ja in meinem ursprünglichen Beitrag auf einen Zeitungsartikel bezogen, in dem drin stand:

    Rennrad-Trainingsstrecke?

    "An die Regeln im Straßenverkehr muss sich immer gehalten werden. Und wenn Radwege da sind, sollten sie auf jeden Fall genutzt werden." Das sagt Nikolaj Fuchs in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18.7.2025 mit dem Titel: "Sturzserie 2025
    Vor allem auf der Straße: So gefährlich ist der Radrennsport".

    https://archive.ph/S3vs5#selection-1689.262-1689.283

    Nikolaj Fuchs ist Rennrad-Landestrainer in Niedersachsen und wird in dem Artikel noch an einer anderen Stelle zitiert, wo es um einen Unfall bei einem Straßenradrennen in Niedersachsen geht.

    Und was mich wunderte ist, dass der Rennrad-Landestrainer es anscheinend für normal hält und dazu aufruft, dass Rennradfahrer immer, also auch im Training, Radwege benutzen. Wenn er damit auch Fußwege gemeint hat, die für den Radverkehr freigegeben sind, dann muss der Fahrradfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren. Selbst wenn man das so auslegt, dass diese Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit nur gegeben sei, wenn Fußgänger in Sichtweite kommen, so würde das vermutlich trotzdem für ein Rennradtraining sehr störend sein. Tatsächlich werden viele Fußwege außerorts mit Radverkehrsfreigabe nicht so intensiv vom Fußverkehr benutzt. Trotzdem tauchen die immer wieder mal dort auf. Und das hat ja auch absolut seine Berechtigung, bzw. sollte zusätzlich gefördert werden.

  • Damit hat die Verkehrsbehörde genau das erreicht, was sie wollte: Die doofen Fahrrad-Asis fahren, wo sie wollen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn.

    mmmh... ich glaub in der Mehrheit der Fälle haben die keinen Bock auf die lauten Heulbojen, die dann Mails und Briefe schreiben und die Zeitung involvieren, dass die dumme Behörde sie zwingt, mit dem Fahrrad mitten auf der Straße zu fahren. Und ihre 12 jährigen unmündigen Kinder auch noch. Und dann wird schon Unfall und Tod geschwafelt und Sicherheit und Verantwortung.

    Und wer will schon für ein totes Kind verantwortlich sein, dass einfach von hinten mitten auf der "Straße" überfahren wurde? also: Freigabe Gehweg und wenn dann etwas passiert, kann man als Behörde und Behördenmitarbeiter oder -leiterin wenigstens sagen, dass man alles mögliche getan hat.

  • Es könnte aber auch einen anderen Grund haben: Auf Landstraßen gilt in Deutschland ein generelles Tempolimit von 100 km/h. Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert. Außerdem werden Tempolimits häufig missachtet.

    Ich kann es nachvollziehen, wenn eine Behördenmitarbeiterin, die vor der Wahl steht, Fußweg mit Radverkehrsfreigabe oder gar keine straßenbegleitende Wege, sich für Fußweg mit Radverkehrsfreigabe entscheidet.

    Andere Behörden entscheiden sich dagegen für die Totalsperrung von Landstraßen für den Fuß- und Radverkehr:

    Und Gegenrichtung:

  • Ich behaupte, dass es von der anordnenden Behörde auch nicht so beabsichtigt ist, dass man auf einem solchen Weg immer mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn erkennbar weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Innerorts könnte es noch andere Gründe geben, die es erfordern, dass man dort langsam fährt. Dann kann man aber generell anzweifeln, dass ein solcher Weg zum Radfahren auch nur ansatzweise geeignet ist.

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine Behörde das anordnen sollte, was beabsichtigt ist und was erforderlich ist, und nicht irgendwelche Schilder in die Landschaft stellt und es den Verkehrsteilnehmern überlässt, was sie in die Beschilderung hineininterpretieren.

    Was sollte denn deiner Meinung nach die Verkehrsbehörde hier anordnen?

    Von Hannover aus gesehen ist auf der Wilkenburger Straße der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Fährt man von Hemmingen aus kommend auf derselben Strecke (hier heißt sie allerdings Wülfeler Straße), dann ist der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Von der Hemminger Seite aus ist eine andere Verkehrsbehörde zuständig. Deren Ausschilderung missfällt mir, weil der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Fahrradweg. Die Ausschilderung beeinträchtigt den Schutz für Fußgänger*innen im Vergleich zu der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Gar keine Ausschilderung dagegen würde bedeuten, dass es sich um einen reinen Fußweg handelt, der vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden darf. Das würde nichts daran ändern, dass Autofahrer*innen trotzdem erwarten, dass Fahrradfahrer*innen den Weg benutzen. Und es würde auch nicht zu einem niedrigeren Tempolimit als die jetzt angeordneten Tempo 70 führen und es würde nichts daran ändern, dass die Strecke relativ stark vom Autoverkehr befahren wird.

  • Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert.

    Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt. Zusammen mit §45 ist dann auch klar, dass eigentlich nur bei nicht-erkennbaren Gefahrenstellen eine Anordnung zur zHg erfolgen darf. Scharfe Kurve, unerwartete Engstelle, Einmündung/Kreuzung.

    Problemei sind die üblichen:

    a) fehlende extrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: Verstöße werden nicht geahndet. fairerweise: Verstoß gegen Sichtfahrgebot etc. kann halt nur im Verstoßens-Falle (Unfall) geahndet werden, während konkrete Anordnungen zur zHg dankenswerterweise direkt geprüft werden können ;)

    b) fehlende intrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: ich kann das einschätzen, ich hab alles unter Kontrolle...

    und das Grundproblem: Regelkenntnis. Unkenntnis. whatever.

  • Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt.

    "Wozu auch?", fragst du. Und du gibst die Antwort selbst: "Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt."

    Im Landkreis Schaumburg gibt es kaum ausgeschilderte Tempolimits an Landstraßen, das erzählte mir gestern einmal mehr ein Bekannter, der dort wohnt, und deshalb dort ungern mit dem Fahrrad auf der Landstraße fährt.

    Hier ist ein Unfallbericht von solch einer Strecke im Landkreis Schaumburg, auf der kein Tempolimit ausgeschildert ist, das möglicherweise dazu beigetragen hätte, dass der Fahrer langsamer gefahren wäre und der Unfall nicht stattgefunden hätte:

    Auto geht in Flammen auf: Zwei Tote bei Unfall in Bad Nenndorf
    Bei einem Verkehrsunfall in Bad Nenndorf sind am Sonntagabend zwei Menschen verstorben. Das Auto brannte vollständig aus. Die Identität der Opfer blieb…
    www.sn-online.de

    Der Unfall hat sich wohl irgendwo auf dieser Straße (K47) ereignet:

    Das sind natürlich nur Hinweise und noch keine Beweise, dass auf Landstraßen mit sparsam bis gar nicht angeordneten Tempolimits häufiger und schwerere Unfälle passieren als auf Landstraßen, auf denen an Gefahrenstellen regelmäßig Tempolimits angeordnet sind.

    Dass ein Fahrradfahrer ein ungutes Gefühl hat, wenn er sieht, trotz Gefahrenstellen sind keine Tempolimits angeordnet, kann ich verstehen.

    Ob das dazu führt, dass auf solchen Landstraßen seltener oder deutlich seltener Fahrrad gefahren wird, ist allerdings vermutlich nicht so einfach zu untersuchen. Interessant wäre ein direkter Vergleich bei vergleichbaren Strecken und vergleichbarer Verkehrsbelastung:

    Jeweils Fußweg mit Radfahrer frei auf Strecke A mit Tempolimits an Gefahrenstellen. Strecke B ohne Tempolimits an Gefahrenstellen. Wo wird häufiger von Fahrradfahrenden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fahrbahn zu benutzen, bzw. umgekehrt häufiger vom Fußweg Gebrauch gemacht, der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert ist.

  • ach, und wenn ein weiß-rotes rundes Schildchen mit 70 drin hinge, führe er dort mit besserem Gefühl?

    Was ist, wenn es dunkel und nebelig ist? schnell 50 anordnen? also schon 2 VZ + Zusatzzeichen aufhängen? Wenn die Baumreihe nach 800m endet und die Fahrbahn breiter wird: Aufhebungszeichen? Oder doch besser unter die 70, 50 bei Nebel, noch ein "für 800m"?

    Was genau ist jetzt der Punkt von "da gabs einen Unfall" und "Bürger XY fühlt sich unwohl"? Ich habs nicht verstanden.

  • Einen Punkt? Da gibt es mindestens zwei Punkte:

    Auf Landstraßen wird von Autofahrer*innen schnell gefahren. Das ist für mich als Fahrradfahrer ein Grund, keine Landstraßen zu benutzen. Weder Landstraßen mit noch Landstraßen ohne Fahrradwege oder Fußwege, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.

    Weil ich allerdings möglichst direkt und schnell mit dem Fahrrad von A nach B will, benutze ich trotzdem Landstraßen mit dem Fahrrad. Auch dann, wenn kein akzeptabler Fahrradweg vorhanden ist.

    Wenn ich Landstraßen benutze, auf denen Tempo 100 gilt, dann benutze ich die sehr ungern, weil ich Tempo 100 für ein zu hohes Tempo halte, um dieselbe Fahrbahn im Mischverkehr Fahrrad-PKW zu benutzen. Aus diesem Grund und weil es für die Benutzung der Landstraße durch den ÖPNV günstiger ist, halte ich Tempo 60 auf Landstraßen für ein generelles Tempolimit für richtig.

    Wenn an Landstraßen an Gefahrenstellen ein Tempolimit angeordnet ist, dann entspricht das zumindest ein Stück weit eher meinen Vorstellungen und Wünschen für's Fahrradfahren als eine Landstraße, an denen generell auf die Anordnung von Tempolimits verzichtet wird.

    Wenn in der Zeitung häufig über Unfälle auf Landstraßen berichtet wird, dann interessiert es mich, ob dabei ein vorgegebenes Tempolimit missachtet wurde. Leider wird darüber selten detailliert berichtet. Aber wenn häufiger Unfälle passieren und ich Ortskenntnisse besitze, dann beschäftigt mich das. Zum Beispiel, warum auf der K47 im Bereich der Allee, wo der Unfall passierte, kein niedriges Tempolimit angeordnet wurde.

    Erster Punkt: Das generelle Tempolimit von 100 km/h muss gesenkt werden. Ziel muss sein, dass maximal Tempo 60 auf Landstraßen gefahren werden darf.

    Zweiter Punkt: Werden konsequent Gefahrenpunkte an Landstraßen ausgeschildert mit einem Tempolimit von deutlich unter 100 km/h, dann geht das zumindest in die richtige Richtung. Nach meiner Beobachtung werden Gefahrenpunkte häufig mit Tempo 70 ausgeschildert. Das ist zwar immer noch 10 mehr als Tempo 60, aber besser als nix.

    Dass eine Landstraße, die von Autofahrer*innen mit niedrigem Tempo benutzt wird, zum Beispiel mit Tempo 60, weniger unfallträchtig ist und mehr zum Fahrradfahren einlädt, als Landstraßen auf denen Tempo 100 km/h gefahren wird, liegt auf der Hand und wird nach meiner Beobachtung nur von notorischen Rasern und deren Lobby-Organisationen wie z. B. dem ADAC angezweifelt.

    Dass ausgerechnet im Radverkehrsforum jemand meint, das gefahrene Tempo auf Landstraßen spiele keine Rolle, verwundert mich.

  • .und das Grundproblem: Regelkenntnis. Unkenntnis. whatever.

    Das Grundproblem: mangelhafte Kinderstube. Jeder Mensch guten Willens kann sich in ein Flugzeug setzen, am Zielflughafen ein Auto mieten, und ohne jede weiter Ausbildung über die örtlich spezifisch geltenden Verkehrsregeln damit vollkommen unauffällig am dortigen Verkehr teilnehmen. Wer einen Unfall baut oder anderweitig gefährdend gegen die Verkehrsregeln verstößt, macht das ganz sicher nicht, weil er es nicht besser wüsste.

  • Und wer will schon für ein totes Kind verantwortlich sein, dass einfach von hinten mitten auf der "Straße" überfahren wurde? also: Freigabe Gehweg und wenn dann etwas passiert, kann man als Behörde und Behördenmitarbeiter oder -leiterin wenigstens sagen, dass man alles mögliche getan hat.

    Das Problem ist, dass diese Frage nicht oft genug gestellt wird, wer verantwortlich ist, wenn jemand auf einer rechtswidrig angeordneten "Radverkehrsführung" zu Schaden kommt.

  • Das Problem ist, dass diese Frage nicht oft genug gestellt wird, wer verantwortlich ist, wenn jemand auf einer rechtswidrig angeordneten "Radverkehrsführung" zu Schaden kommt.

    Ich fürchte, es ist noch schlimmer: Diese Frage wird thematisiert und dann in der Regel so beantwortet: "Ein Fahrradfahrer muss doch wissen, dass er zum Beispiel an einer Ausfahrt, die den Hochbordradweg kreuzt, mit Autos rechen muss, die unvorsichtig die Ausfahrt verlassen. Der kann doch nicht so naiv sein, dass er sich darauf verlässt, dass der Autofahrer aufpasst."

    Es kommt häufig zu diesem Punkt, wenn ich mit anderen (insbesondere Autofahrer*innen) darüber spreche, dass es Vorteile hat, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Da wird dann schnell entgegnet: Aber für die Fahrradfahrer seien doch die Radwege da. Und wenn ich dann auf das Sicherheitsrisiko Ausfahrten und Einmündungen komme, dann kommt der Spruch: Radfahrer müssen halt aufpassen, sonst sind sie tot.;(

  • Das habe ich auch schriftlich von der Stadt Stade bekommen: Wenn man an einer unübersichtlichen Einmündung auf dem "Radweg" umgenietet wird, ist man selbst schuld. :/

    Es ging um solche Stellen: