Woche 21 vom 20. bis 26. Mai 2024

  • Falschparker melden: Ich, ein Denunziant?
    Unser Autor zeigt regelmäßig Falschparker an und freut sich, wenn der Abschleppwagen kommt. Seit Kurzem fragt er sich jedoch, ob er wirklich der moralisch…
    www.zeit.de

    netter Artikel, obwohl ich persönlich das mit dem "täglichen Erleben gefährlicher bis lebensgefährlicher Situationen" für etwas übertrieben halte :/

  • In dem Zeit-Artikel heißt es an einer Stelle:

    "Ich sag mal so: Keine einzige meiner Anzeigen hat wirklich etwas verändert. Sie wurden alle nach kurzer Zeit fallen gelassen. Manchmal wurde ein Auto abgeschleppt, aber keine der vielen Gefährdungen oder Drohungen hat für ein Verfahren gereicht."

    Fakt ist, dass kein Mensch einen Falschparker anzeigen kann. Es ist lediglich möglich, dem Ordnungsamt einen Hinweis darauf zu geben, dass jemand falsch parkt. Ob das Ordnungsamt daraufhin eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gegen den Fahrzeughalter macht oder nicht, ist im Ermessensspielraum des Ordnungsamtes. Und das Ordnungsamt gibt dem Hinweisgeber keine Auskünfte darüber, wie es mit dem Hinweis umgegangen ist.

    Auf der offiziellen Internetseite der Stadt Hannover gibt es ein entsprechendes online-Formular, dass es leichter machen soll, einen ggf. auch gerichtsfesten Hinweis zu geben. Dazu heißt es: "Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens."

    Anzeigen von Parkverstößen | Stadt Hannover

    Deshalb wundert es mich, dass der Zeit-Autor schreibt, dass seine Anzeigen "fallen gelassen" wurden. Und was meint der Autor damit: "Manchmal wurde ein Auto abgeschleppt, aber keine der vielen Gefährdungen oder Drohungen hat für ein Verfahren gereicht." Was für ein Verfahren meint er denn? Wurde das Auto abgeschleppt, dann ist das mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige verbunden. Ein darüber hinausgehendes Verfahren ist nicht vorgesehen. Überhaupt kann der Autor doch froh sein, wenn er es erleben darf, dass ein Auto, auf das von ihm hingewiesen wurde, weil es die Feuerwehrzufahrt blockiert, abgeschleppt wurde. Ich hatte einmal den Verkehrsaußendienst des Ordnungsamtes darauf hingewiesen, dass ein Kleintransporter eine Feuerwehrzufahrt blockiert. Die Antwort war, das sei bekannt, der Besitzer versuche gerade eine neue Batterie für sein Fahrzeug zu besorgen, denn die alte sei kaputt, sodass er das Fahrzeug nicht sofort wegfahren könne.

  • #2 Fakt ist, dass man einen Falschparker anzeigen kann, wenn es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Wenn beispielsweise ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel blockiert ist, ist das der Fall. Dann ist nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig. Im weiteren Verlauf kommt es darauf an, ob bei der Polizei jemand die Anzeige bearbeitet, der/die geltendes Recht durchsetzt, oder ob dort jemand Autorüpel grundsätzlich ungeschoren davonkommen lässt.

    #3 Das "tägliche Erleben gefährlicher bis lebensgefährlicher Situationen" ist leider nicht übertrieben. Ich erlebe täglich Autofahrer, die an der Ampel bei rot durchfahren - immer bei derselben Ampel, die wenige Meter von meiner Wohnung entfernt liegt. Und das ist seit mehr als zwei Jahrzehnten so.

  • #3 Das "tägliche Erleben gefährlicher bis lebensgefährlicher Situationen" ist leider nicht übertrieben. Ich erlebe täglich Autofahrer, die an der Ampel bei rot durchfahren - immer bei derselben Ampel, die wenige Meter von meiner Wohnung entfernt liegt. Und das ist seit mehr als zwei Jahrzehnten so.

    Dinge, die sehr häufig vorkommen, ohne dass dabei was passiert, nennt man ungefährlich.

  • #2 Fakt ist, dass man einen Falschparker anzeigen kann, wenn es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt.

    ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist ein Tatvorwurf aus dem Strafgesetzbuch: §315b

    Wenn eine Tathandlung eine OWi ist, kann sie nicht gleichzeitig eine Straftat sein. Das trifft zum Beispiel für Falschparken zu. Im BKatOWi sind so viele Tatvorwürfe direkt aufgelistet. Die selben Tatvorwürfe können nicht gleichzeitig eine Straftat sein. Im übrigen sind die Anforderungen an die Realisierung von §315b doch schon recht erheblich.

    Dann ist nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig.

    Für Ermittlungen rund um Straftaten sind Staatsanwaltschaft und deren Erfüllungsgehilfen, die Polizei, zuständig. Wenn es sich jedoch um keine Straftat handelt, jemand nur behindernd oder latent gefährdend parkt (zum Beispiel abschüssige Straße, hinter einer Kurve - wobei natürlich noch immer §3 StVO gilt!), dann ist nach den meisten(?) Landespolizeigesetzen die Polizei originiär nicht zuständig.

    Die Zuständigkeit kommt dann ins Spiel, wenn die eigentlich zuständigen Stellen (Ordnungsamt) nicht handeln können: Oft am Wochenende

    Oder die eigentlich zuständigen Stellen nicht rechtzeitig eingreifen können. Wenn z.B. eine Ampel an einer Baustelle defekt ist, wird es etwas dauern, bis die zuständige StVB das ausführende Unternehmen erreicht, die dann eine neue LSA hinstellen. Da ist die Pol zuständig, die Arbeitsstelle soweit abzusichern, bis Abhilfe geschaffen wurde.

  • Tooood. Tooood! (Knorkator: wir werden alle sterben 8))

    (S+) Radfahrstreifen in der Stadt: Bringt der Mittelweg den Tod?
    Mit aufgemalten Spuren wollten deutsche Städte mehr Platz für Radfahrer auf den Straßen schaffen. Doch ein schwerer Unfall in München verweist auf die Risiken.…
    www.spiegel.de
    Zitat

    Wie sicher sind solche Streifen zwischen den Fahrbahnen?

    Fahrstreifen... X/

    Zitat

    Während etwa die skandinavischen Länder oder die Niederlande dem Schutz von Fußgängern und Radfahrerinnen Priorität einräumen,

    vielleicht hab ich eine andere Definition von "Priorität" im Kopf, aber für Skandinavien.. mh... würd ich das so nicht unterschreiben. ?(

    Zitat

    Berlin und Hamburg verzichten inzwischen darauf, neue Mittelradwege zu planen

    :rolleyes:

    Zitat

    Vorhandende Wege dieser Machart geraten mit jedem Unfall stärker in Verruf.

    "dieser Machart" = Radwege in Mittellage. Warum geraten eigentlich die klassischen "rechts neben Rechtsabbiegern"-Radwege nicht in Verruf? Achso, daran hat man sich quasi gewöhnt ... oder wie?


    Komischer Artikel. Was ist die Kernaussage?

  • Von "Radverkehr in Skandinavien" zu reden ist schon komplett unseriös. Die herausragende Bedeutung hat er lediglich in Kopenhagen, während der Rest weit hinter (!) (nord)deutschen Verkehrsanteilen zurück bleibt. Und darauf dürfte auch die Sicherheit basieren: In Kopenhagen fragt man beim Abbiegen nicht "kommt da ein Radfahrer?", sondern "wann kommt eine Lücke?" und im Rest des Landes relativieren sich die Zahlen über die Verkehrsmenge. Dänische Infrastruktur außerorts würde ich sogar als oft extrem schlecht bezeichnen.

    Die von Yeti genannte Lösung, Rechtsabbieger und Radverkehr komplett zu mischen gibt es in Dänemark vereinzelt; meiner Meinung nach aber eher aus Platzmangel denn als gezielte Sicherheitsmaßnahme. Ob diese besser ist, ist schwer zu sagen – denn Kopenhagen ist wie gesagt ob der Massen nur bedingt eine Referenz.

    Die Idee den Radweg links an den Abbiegern vorbei zu führen hatten schon viele, aber mit Ausnahme der USA (die in Sachen Verkehrssicherheit jetzt nicht gerade ein Vorbild sind…) sehr bald wieder zu den Akten gelegt: Aus einem kurzen Konfliktpunkt bei geringer Geschwindigkeit (deren Durchsetzung wahrscheinlich 90% der Lösung wäre…) wird eine lange Konflikt-Strecke bei hoher Geschwindigkeit.

  • Ob diese besser ist, ist schwer zu sagen

    Ja, ist sie. Die Kombispuren sollen wohl auch in der nächsten Ausgabe der ERA 202X auftauchen.

    Ansonsten fand ich die Infrastruktur in Dänemark um Welten besser als in Deutschland, vor allem durch ihre Eindeutigkeit: Wenn es Radwege gab, waren die in der Regel tatsächlich geeignet, um darauf Fahrrad zu fahren. Außerorts gab es oft auf beiden Straßenseiten Einrichtungsradwege oder wenn es Zweirichtungsradwege gab, waren diese ausreichend breit und immer durch eine Mittellinie klar als solche erkennbar.

    Wo es dafür keinen Platz gab, wurde auf der Fahrbahn gefahren. Dort gab es nicht irgendeinen Scheixx, den irgendwer für einen "Radweg" hätte halten können. Nicht so gut fand ich die Außerorts-Schutzstreifen, weil die in DK genauso wenig funktionieren wie Schutzstreifen in Deutschland. Da lief es besser, wenn es gar keine Fahrrad-"Infrastruktur" gab.

  • Dinge, die sehr häufig vorkommen, ohne dass dabei was passiert, nennt man ungefährlich.

    Es gibt viele Dinge im Straßenverkehr, die sehr gefährlich sind und sehr häufig vorkommen, häufig sogar legalisiert durch einen Auto-fixierten Gesetzgeber. Dass trotzdem nicht viel häufiger noch etwas passiert, liegt daran, dass die Beteiligten hinreichend Überlebenswillen besitzen, sich der Gefahr nicht auszusetzen, bzw. hinreichend vorsichtig sind, sodass sie anderen Verkehrsteilnehmer*innen nicht schaden.

    Passiert dann trotzdem was, spricht man von einem Unfall oder einem traurigen Unglück. Immerhin gibt es Beispiele dafür, dass versucht wurde, die Unfallgefahr zu reduzieren. So hatte z. B. der niedersächsische Verkehrsminister Lies (SPD) ein Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen angeregt. Darüber berichtete der NDR am 10.12.23. Dafür erntete Lies heftigen Widerspruch vom ADAC unterstützt von AfD und CDU: "Der ADAC hält Tempo 80 auf Landstraßen nicht für notwendig. Straßen sollten so ausgebaut werden, dass sie auch bei Tempo 100 sicher sind. (...) Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland liege unter dem EU-Schnitt, so die AfD. Für die CDU-Fraktion ist Lies' Vorschlag nicht zu Ende gedacht."

    Faktisch führt das vorsichtige Verhalten der Fußgänger*innen dazu, dass sie den Fahrzeugverkehr die Fahrbahnen in Todesstreifen verwandeln lassen. Und die in den Fahrzeugen sitzen, und selbst vom Tod bedroht sind, beklatschen das auch noch. In seinem Buch Totalschaden machte Gietinger die Rechnung auf, dass durch die Übernahme der westdeutschen Verkehrsregeln bei der Wiedervereinigung mehr Menschen gestorben sind als in den Todesstreifen der DDR-Grenzbefestigungen während ihres gesamten Bestehens.

    Totalschaden
    books.google.de
  • Komischer Artikel. Was ist die Kernaussage?

    Die Kernaussage des Artikels ist:

    "Weniger Verkehrstote als Ziel, daraus folge auch: »Die Sicherheit ist im Zweifelsfall wichtiger als der Verkehrsfluss.«"

    Leider ist es so, dass im Konfliktfall dem Verkehrsfluss des Autoverkehrs häufig eine höhere Priorität eingeräumt wird als dem Verkehrsfluss des Fahrradverkehrs oder des Fußgängerverkehrs.

  • Ja, ist sie. Die Kombispuren sollen wohl auch in der nächsten Ausgabe der ERA 202X auftauchen.

    Ich würde halt erstmal sehen wollen, wie sich die Dinger bei geringem Radverkehrsanteil schlagen und wie die Vorfahrt am Anfang von dem Ding in der Praxis ausgelegt wird.

  • Ich würde halt erstmal sehen wollen, wie sich die Dinger bei geringem Radverkehrsanteil schlagen und wie die Vorfahrt am Anfang von dem Ding in der Praxis ausgelegt wird.

    Ich verstehe, was deine Sorge ist, wenn man das mit deutscher "Autos-zuerst"-Mentalität umsetzt, aber ich halte es für besser als alles Andere, was man bislang versucht hat, abgesehen vom Mischverkehr, wo sich das Problem überhaupt erst gar nicht stellt.

    Das Schöne daran ist, dass es nichts auszulegen gibt: Direkt am Anfang der Kombispur sind die Radfahrer nämlich schon drauf, aber Autos noch nicht. Ich habe mir in Kopenhagen eine solche Spur ein paar Minuten angeschaut und konnte dabei keine Konflikte erkennen.

    Vorteil 1: Links von geradeaus fahrenden Radfahrern gibt es keine Rechtsabbieger. Das ist auch bei Radstreifen in Mittellage so.

    Vorteil 2: Es ist eindeutig eine geteilte Verkehrsfläche und keine abgetrennten Reviere, auf die entweder Radfahrer oder Autofahrer alleine Anspruch erheben. Es gibt auch keine Autos, die dort rechts an einem vorbei fahren. Da es kein schmaler Streifen in der Mitte ist, gibt es auch reichlich Platz zum Ausweichen, wenn doch mal jemand nicht aufgepasst hat. Bei einem Radstreifen in Mittellage muss man ja auch schauen, ob vielleicht schon der Erste rechts an einem vorbei zieht, falls man nach rechts ausweicht.

    Vorteil 3: Wie oben geschrieben sind Radfahrer bereits auf der Fläche. Es fühlt sich mehr so an, als würden Autos auf dem "Radweg" rechts abbiegen und nicht so, als würden Radfahrer auf der Rechtsabbiegespur geradeaus fahren.

    Vorteil 4: Die Gestaltung fordert auch von Radfahrern Aufmerksamkeit. Wenn vor einem ein Auto auf die Kombispur wechselt, muss man sich dahinter einordnen (siehe auch Vorteil 2). Das halte ich für einen sicherheitsrelevanten Vorteil, wenn sich der Kfz-verkehr auf der Fahrbahn staut, aber Radfahrer von hinten auf dem "Radweg" oder Radfahrsteifen schneller ankommen.

    Ich bin sehr gespannt, welche Einsatzgrenzen ggf. in der nächsten ERA benannt werden (Verkehrsstärken Kfz / Rad). In Kopenhagen habe ich das vor allem an Kreuzungen gesehen, an denen es eine eher kurze Rechtsabbiegerspur (vielleicht 30m) gab. Dadurch gibt es auch nur eine kurze Konfliktstrecke, auf der der Spurwechsel der Kfz stattfindet.

  • Ansonsten fand ich die Infrastruktur in Dänemark um Welten besser als in Deutschland, vor allem durch ihre Eindeutigkeit: Wenn es Radwege gab, waren die in der Regel tatsächlich geeignet, um darauf Fahrrad zu fahren. Außerorts gab es oft auf beiden Straßenseiten Einrichtungsradwege oder wenn es Zweirichtungsradwege gab, waren diese ausreichend breit und immer durch eine Mittellinie klar als solche erkennbar.

    Du wohnst ja näher dran an Dänemark und warst vielleicht schon häufiger dort unterwegs. Wenn außerorts ein einseitiger Zweirichtungsradweg angelegt ist, dann hat der einen Mittelstreifen, hast du berichtet.

    Würde man in Deutschland einen Zweirichtungsradweg außerorts anlegen, dann wäre der in der Regel mit einem [Zeichen 240]gekennzeichnet, weil nur in seltenen Fällen außerdem noch ein Fußweg existiert.

    Eine Mittellinien-Markierung würde aber dazu führen, dass man dann denkt, der Weg sei statt mit diesem Schild [Zeichen 240] mit einem anderen Schild ausgeschildert: [Zeichen 241-30]

    In Dänemark ist es möglicherweise so geregelt, dass die Fahrradwege für den Fußverkehr freigegeben sind. Deshalb ist bei einem einseitigen Fahrradweg außerorts eine Mittellinien-Markierung in Dänemark möglich, während das in Deutschland Verwirrung stiften würde.

    Hier ist ein Beispiel aus Dänemark:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Ich vermute, eine solche Ausschilderung und Bodenmarkierung ist in Deutschland nicht möglich. Denn das würde Fußgänger ausschließen. Für die muss aber unbedingt ein Weg vorhanden sein! Denn den Radweg dürften die Fußgänger in Deutschland nicht mitbenutzen. In Dänemark dürfen sie das anscheinend. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass die dänischen Verkehrsbehörden an der gezeigten Stelle die Fußgänger auf die Fahrbahn verbannen wollen oder ganz ausschließen wollen.

  • ...indem sie z.B. die Separation an Kreuzungen komplett aufheben.

    Ich habe mir die Stelle vor der Adventskirken in Kopenhagen mal auf google-streetview angesehen:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Ich halte das für keine gute Radverkehrsführung, wenn der Radverkehr zum Linksabbiegen über zwei Geradausspuren fahren soll.

    Im Kreuzungsbereich selbst ist dann in Verlängerung der Rechtsabbiegespur eine Spur mit Fahrradpiktogrammen markiert, auf der anscheinend die Geradeausfahrt über die Kreuzung hinweg erfolgen soll. Der Geradeaus-Radverkehr soll also nicht auf die Auto-Geradeausspur wechseln, sondern von der Rechtsabbiegespur aus in Geradeaus-Richtung weiterfahren. Na hoffentlich fährt der Fahrradfahrer dann ausreichend mittig, damit er nicht von einem Rechtsabbieger "umgemangelt" wird.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Kurz vor Erreichen des Fahrradweges auf der anderen Kreuzungsseite geht es dann noch über eine doppelte Rechtsabbiegespur rüber, auf der der Abbiege-Verkehr aus der Querstraße kommt:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Fährt man dann von der deinem Foto entgegengesetzten Seite aus auf googlestreetview über die Kreuzung, dann sieht man noch deutlicher, dass die Rechtsabbiegespur für den Radverkehr als eine Kombispur zum Geradeausfahren und Rechtsabbiegen für den Fahrradverkehr gedacht ist:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (21. Mai 2024 um 14:47) aus folgendem Grund: weiterer streetviewlink

  • Ich halte das für keine gute Radverkehrsführung, wenn der Radverkehr zum Linksabbiegen über zwei Geradausspuren fahren soll.

    Das hat man bei separierten Radverkehrsführungen mit indirektem Linksabbiegen immer. Alternative: Einordnen auf der Fahrbahn und direktes Abbiegen im Mischverkehr.

    Kurz vor Erreichen des Fahrradweges auf der anderen Kreuzungsseite geht es dann noch über eine doppelte Rechtsabbiegespur rüber, auf der der Abbiege-Verkehr aus der Querstraße kommt:

    Nein, der Querverkehr hat dann natürlich rot, wenn Radfahrer bei grün geradeaus fahren.

    Abgesehen davon schlage ich vor, hier über Kopenhagen weiter zu diskutieren: Dänemark / Kopenhagen - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

  • Es fühlt sich mehr so an, als würden Autos auf dem "Radweg" rechts abbiegen und nicht so, als würden Radfahrer auf der Rechtsabbiegespur geradeaus fahren.

    Und DAS auch den Autofahrern zu vermitteln halte ich für schwierig. Ich befürchte, dass es von vielen als "Radweg endet hier, ab jetzt bist du nur noch Hindernis" interpretiert wird – man bedenke, wie viele Autofahrer nichtmal verstehen, dass ein dickes rotes Band, dass ihren Weg quert Vorrang haben könnte.

    Mein Eindruck aus Kopenhagen ist, dass man das dort macht, wo bei uns gar keine Abbiegespur wäre, etwa an der Einmündung in eine 30-Zone.

    In Dänemark ist es möglicherweise so geregelt, dass die Fahrradwege für den Fußverkehr freigegeben sind.

    In den Niederlanden genauso – ich glaube, Deutschland ist das einzige Land, wo man glaubt, außerorts explizit Gehwege ausweisen zu müssen. Anderswo darf man außerorts einfach auf dem Radweg laufen (dabei NICHT im Weg rumstehen!) und dann hat sich das.