Knoten Bramfelder Straße/Habichtstraße & Habichtstraße/Hellbrookstraße

  • Die Behörden „optimieren“ gerade die Achse Steilshooper Allee - Bramfelder Chaussee - Bramfelder Straße - Habichtstraße - Dennerstraße - Lauensteinstraße - Jahnbrücke - Jahnring für den Kfz-Verkehr, weil diese im 1. Bauabschnitt der U5 die Hauptumleitungsstrecke für diesen werden soll.

    Am Knoten Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee wurde kürzlich bereits der freilaufende Rechtsabbieger in der Steilshooper Allee (Richtung Osten) erstmals signalisiert (inkl. separatem Rad-Signalgeber). 2022 wurde die LSA komplett erneuert.

    Nun war der Knoten Bramfelder Straße/Habichtstraße seit Ende letzter Woche im Bau und das Ergebnis ist für alle nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen eher so mittelmäßig.

    So gibt es für den Radverkehr in der Bramfelder Straße in Richtung Süden nun Dauerrot und faktisch 2x Warten zum Geradeausfahren. Im ungünstigen Fall im Berufsverkehr kann man mit dem Rad dann schon mal mehrere Minuten brauchen, um geradeaus über den Knoten zu kommen :S… Und es ist faktisch nicht mehr möglich den Knoten in einem Umlauf zu queren in dieser Relation.

    Die berühmte „Fahrradstadt“ in der Realität, die bis Ende 2033(!) anhalten wird, wenn der Bau der U5 planmäßig verläuft:

    aku (@aku@norden.social)
    Angehängt: 2 Bilder #Mobilitätswende Kreuzung Bramfelder Str./Ring 2 #Hamburg #Barmbek, die Zweite: Radfahrstreifen stadteinwärts auf Bramfelder Str. jetzt…
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    aku (@aku@norden.social)
    Angehängt: 2 Bilder #Mobilitätswende und Verkehrssicherheit Kreuzung Bramfelder Str./Ring 2 #Hamburg #Barmbek, die Dritte: an den westlichen Ecken wurden die…
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    Angehängt: 1 Bild #Mobilitätswende? Fuß, Rad und ÖPNV stärken? In #Hamburg #Barmbek-Nord wurde an der Kreuzung B434 (Bramfelder Str.) / Ring 2 gerade eine…
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    Einmal editiert, zuletzt von HAM_Radler (9. Februar 2024 um 02:25)

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich verstanden habe, wie das funktioniert: Nicht-Fahrrad-Rechtsabbieger fahren über den Geradeaus-Fahrradstreifen? Verstehe ich das richtig? Als Ortsunkundiger hätte ich auf dem Fahrrad Bedenken, dass einer von hinten kommt, um geradeaus zu fahren (wie genau funktioniert die Ampelschaltung?!?). Im Auto würde ich denken, ich sei falsch gefahren und aus Versehen auf dem Radstreifen gelandet.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich verstanden habe, wie das funktioniert: Nicht-Fahrrad-Rechtsabbieger fahren über den Geradeaus-Fahrradstreifen? Verstehe ich das richtig?

    Genau so!

    Als Ortsunkundiger hätte ich auf dem Fahrrad Bedenken, dass einer von hinten kommt, um geradeaus zu fahren (wie genau funktioniert die Ampelschaltung?!?). Im Auto würde ich denken, ich sei falsch gefahren und aus Versehen auf dem Radstreifen gelandet.

    Es gilt der Rad-Signalgeber unter dem Fahrbahn-Signalgeber. Wenn dieser Fahrbahn-Signalgeber rot zeigt, dann darf der Radverkehr in die Schleuse einfahren sich auf dem ‚ARAS’ einsortieren. Dass der Radfahrstreifen geradeaus nicht demarkiert wurde wird wohl den Hintergrund haben, dass die RWBP in der Bramfelder Straße sonst einfacher weggeklagt werden könnte…

    Was passiert da wohl, wenn die Ampeln ausfallen? :/=O

    Dann gibt es schwere Unfälle.

    Welche beiden Parteien stellen nochmal die Regierung? Ich komm grad nicht drauf, wenn ich das so sehe ...

    SPD und Grüne.

  • Bei der Gelegenheit könnte man ja der Behörde auch mal das Urteil des VG Berlin aus dem Jahr 2000(!!!) unter die Nase reiben, daraus:

    "Der Beklagte hat die angefochtene Maßnahme im Klageerfahren im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht die im Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsstraßen mit außergewöhnlichere Abbiegeverkehr entstehenden Gefahren für Radfahrer minimieren solle und zugleich kürzere Räumzeiten für die ampelgeregelten Kreuzungen zur Vermeidung von Staubildungen und Abgasbelastungen im Fahrzeugverkehr erreicht werden sollten.
    Es liegt auf der Hand, daß diese Begründung den besonderen Anforderungen des § 45 Abs. 9 StVO nicht standhalten kann. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß die vorn Beklagten genannten Gründe unter der Voraussetzung einer gefahrlosen Benutzung des Radwegs zur Erreichung der aufgeführten Ziele förderlich sein könnten, doch fehlt es bereits an dem gesetzlichen Erfordernis des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, daß die Maßnahme 'aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist'."

  • und die Räumzeiten für das direkte Linksabbiegen sind angepasst? :whistling:

    Selbstverständlich nicht, weil die Polizei Hamburg ja der Ansicht ist, dass direktes Linksabbiegen bei [Zeichen 237] verboten sei und man ebenso weiterhin die bundesweit exklusiven Rechtsauffassung des Dr. Rupert S. vertritt, dass Radfahrende bei nicht geräumten/blockierten Radwegen absteigen und schieben müssten, aber unter keinen Umständen dann auf der Fahrbahn fahren dürften, weil das ja durch die Radwegebenutzungspflicht analog zu VZ 254 komplett verboten sei… Soweit zumindest das Gefasel der Autopolizei aus der „Fahrradstadt Hamburg“ X(

    Und wenn der "Stummelradweg" durch Autos/Schnee/Gerümpel/Sonstiges blockiert ist, adaptiert die Ampel die Räumzeit dann selbstständig? :/

    Dann soll sich der Radverkehr augenblicklich in Luft auflösen :S

  • Selbstverständlich nicht, weil die Polizei Hamburg ja der Ansicht ist, dass direktes Linksabbiegen bei [Zeichen 237] verboten sei und man ebenso weiterhin die bundesweit exklusiven Rechtsauffassung des Dr. Rupert S. vertritt, dass Radfahrende bei nicht geräumten/blockierten Radwegen absteigen und schieben müssten, aber unter keinen Umständen dann auf der Fahrbahn fahren dürften, weil das ja durch die Radwegebenutzungspflicht analog zu VZ 254 komplett verboten sei… Soweit zumindest das Gefasel der Autopolizei aus der „Fahrradstadt Hamburg“ X(

    Kann man da in der Hansestadt nicht mal eine verwaltungsgerichtliche Klärung herbeiführen? Ist ja schließlich (ausschließlich) Bundesrecht, worum es hier geht.

  • Die StVB hat einiges kapiert.

    Aber wenn um Beharrung und Verweigerung geht, sind die Beamten dort noch immer große Klasse. Das Argument mit den Räumzeiten ist alt, alt, alt - aber noch immer ein her-vor-ra-gen-der Grund, irgendetwas bzgl. des Radverkehrs nicht oder mit enormer Verzögerung zu tun.

    Und bis sich in allen Büros (wo A von B lernt und immer wieder auf alte BEgründungen in Form von Textbausteinen zurückgreift) auch bezüglich der Frage der Räumzeiten bei nicht-benutzbarkeit oder direkter-linkabbiegigkeit etwas tut: pffft, eine GEneration noch.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich verstanden habe, wie das funktioniert: Nicht-Fahrrad-Rechtsabbieger fahren über den Geradeaus-Fahrradstreifen? Verstehe ich das richtig? Als Ortsunkundiger hätte ich auf dem Fahrrad Bedenken, dass einer von hinten kommt, um geradeaus zu fahren (wie genau funktioniert die Ampelschaltung?!?). Im Auto würde ich denken, ich sei falsch gefahren und aus Versehen auf dem Radstreifen gelandet.

    Ich habe mittlerweile die Stellungnahme der Hochbahn vorliegen...

    Man darf gespannt sein, was daran noch verschlimmbessert wird, wenn sich rausstellt, dass das so nicht funktionieren wird.

    "Im Zusammenhang mit Bauarbeiten im Verlauf des Straßenzuges Steilshooper Allee - Nordheimstraße wird im Knotenpunkt Bramfelder Straße / Habichtstraße ein höheres Verkehrsaufkommen auf dem Rechtsabbieger in Richtung Nordwesten erwartet. Vor diesem Hintergrund wurde diese Kreuzung auch aus Gründen einer verbesserten Verkehrssicherheit angepasst. Die Entscheidung zur Umsetzung dieser Planung erfolgte hierbei in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde/Polizei.

    Die bisher oft als gefährlich kritisierte Führung der Radfahrenden zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen wurde zugunsten einer seitlichen Führung geändert. Radfahrende werden nunmehr unmittelbar vor der Kreuzung signalgesichert in einer Art Schleuse über den Rechtsabbiegefahrstreifen geleitet. Die erste Fahrradampel vor der Schleuse weist dabei eine sehr ausgedehnte Grünzeit von etwas über der Hälfte der gesamten Umlaufzeit auf. Daran anschließend folgt die Grünzeit des Geradeausfahrstreifens. Je nach Ankunftszeit folgt aus der neuen Situation nur eine sehr geringe Verzögerung für Radfahrende. Eine koordinierte Durchfahrt (grüne Welle) konnte aufgrund der Vielzahl an Fahr- und Abbiegerelationen an diesem Knotenpunkt nicht berücksichtigt werden und wurde der Verkehrssicherheit untergeordnet.

    In Kürze werden in diesem Bereich Leiteinrichtungen zwischen dem Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen eingerichtet, um den Radfahrenden in dem rot markierten Bereich einen höheren Schutz zu bieten und zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge seitlich aus dem Geradeausfahrstreifen einfahren und die Aufstellfläche für die Radfahrenden blockieren. Die Lichtsignalanlage wird weiter beobachtet, um in Zukunft Änderungen vorzunehmen, sofern die sich einstellenden und festgestellten Verkehrsströme signifikant von den bisherigen Prognosen abweichen."

  • Eine koordinierte Durchfahrt (grüne Welle) konnte aufgrund der Vielzahl an Fahr- und Abbiegerelationen an diesem Knotenpunkt nicht berücksichtigt werden und wurde der Verkehrssicherheit untergeordnet.

    Les ich das richtig, man kann als Radfahrer nicht in einem Rutsch durchfahren? :S

    Tja, 'Radwege in Mittellage sind teufelzeug und fürchterbar gefährlich', schrie es lange aus dem Off

    Was bekommen die Heulsusen? getrennte Signalisierung.

    Wenn ich nur darauf käme, was passieren wird, wenn immer mehr Radwege und Rechtsabbieger ... an Ampelkreuzungen... hm... :rolleyes:

    ah, ich habs: getrennte Signalisierung aller kreuzenden Verkehrsströme. also... der Radverkehrs-sonderwegs-Fahrströme. Mit winz-grünphasen. :S

  • Ich fand ja die Kombispuren in Kopenhagen nicht schlecht: Radweg endet und mündet in die Rechtsabbiegespur, die sich rechts abbiegende Kfz mit Radfahrern (auch geradeaus) teilen. Gerüchteweise soll das in die nächste ERA kommen.

  • Ich dachte, die Sonderauffassung mit den unbeschilderten Radfahrstreifen sei mittlerweile auch Geschichte. Da sollten sie es doch langsam kapiert haben.

    Nein, so ganz einig sind sich die PKs, VD5 und BIS A43 bisher wohl nicht, weil da wohl einigen Herrschaften dämmert, dass das in weit mehr als 30 Straßen ALLE Parkstände kosten würde, wenn man [Zeichen 237] wirklich anordnen würde, da man die Parkstände ja nur halten konnte, indem z. B. im Fall der Steilshooper Straße die RWBP explizit [für diese Radfahrstreifen] aufgehoben wurde…