Woche 47 vom 20. bis zum 26. November 2023

  • Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

  • Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Bei dieser Einmündung ist interessanterweise diese Kombi ausgeschildert:

    [Zusazzeichen 1000-32]

    [Zeichen 205]

    Google Maps
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    Das soll den einmündenden Verkehr wohl darauf hinweisen, dass hier ein Hochbord-Zweirichtungsradweg für Fahrradverkehr von beiden Seiten auf dem Hochbord sorgt, der vorrangberechtigt ist.

    Da ist es schon ungewöhnlich, dass ausgerechnet in Fahrtrichtung kein Blauschild steht auf dem Zweirichtungsradweg: [Zeichen 240]

  • Es greift zu kurz, wenn eine Verkehrsverwaltung ganz schematisch davon ausgeht, wenn Tempo 30 gilt, dann braucht es keinen Fahrradweg. In den meisten Fällen trifft das zu, nämlich wenn es sich um wenig befahrene Wohngebietsstraßen handelt. Aber es müssen viel mehr Straßen Tempo-30-Straßen werden, auch Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen. Und da braucht es weiterhin Fahrradwege. Vermutlich sogar dann, wenn eines Tages fast nur noch Fahrräder unterwegs sein werden.

    Und hier ist das Problem, dass du zwei Dinge in einen Topf wirfst: 30-Zonen und Vorfahrtsstraßen mit 30 sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die englische Sprache hat dafür sogar zwei verschiedene Worte: "road" und "street".

    Eine 30-Zone ist eine Straße für Menschen, auf der jeglicher (!) Fahrzeugverkehr auf die Fahrbahn gehört – bis hin zu radfahrenden Kindern und motorisierten Rollstühlen. Gehwege braucht es nur, um den Fußverkehr zu "lenken", denn Fußgänger haben die unangenehme Eigenschaft, auf der Stelle wenden und stoppen zu können. Autos haben sich in diesen Straßen unterzuordnen und die "30" sind hier keine angestrebte Ziel-Geschwindigkeit, sondern das absolute Maximum, wenn mal nichts im Weg ist. Selbige sollen hier nur das letzte Stück zu ihrem Ziel erreichen. Wenn das nicht funktioniert, hat man wahrscheinlich Schleichverkehr, der unterbunden gehört. Ein oft vergessener Aspekt der Sicherheit von 30-Zonen ist nämlich auch, dass man die Fußgänger, die da herumlaufen persönlich kennt (wenn auch vielleicht nur flüchtig) und es keine Wildfremden sind.

    Eine Verbindungsstraße, Hauptstraße, Vorfahrtsstraße oder wie immer wir es nennen (wie gesagt, im deutschen gibt es dafür kein wirkliches Wort) hat eine völlig andere Funktion. Diese Straßen dienen dazu, von A nach B zu kommen und sind eine Verbindung, aber eben kein Ziel. Bei neueren Bauten geht das soweit, dass die Straße gar keine direkten Grundstückszufahrten mehr hat, sondern diese komplett in Seitenstraßen (die eben wieder 30-Zonen sind) verlegt sind. Diese Straßen gibt es, weil heutige Städte so groß sind, dass nicht mehr die Stadt als ganzes ein Ziel ist – oder weil gerade kleinere Orte oft direkten Durchgangsverkehr haben. Und weil diese Straßen eben etwas miteinander verbinden, ist es eben auch ein Ziel, dies schnell zu tun.

    Und hier kommt die "Vorfahrtsstraße mit 30" ins Spiel. Denn viele Hauptstraßen sind gewachsen und eben nicht von Anfang an als solche angelegt worden – entsprechend sind sie baulich für 50 ungeeignet. Autos, die auf der Fahrbahn parken; fehlende Radwege oder nur einseitige Gehwege sind hier deutliche Indizien. 30 ist hierbei ein Kompromiss, um den Verkehr weniger stressig zu machen – langfristig gilt es, den Durchgangsverkehr aus diesen Straßen raus zu bekommen.

  • Und hier ist das Problem, dass du zwei Dinge in einen Topf wirfst: 30-Zonen und Vorfahrtsstraßen mit 30 sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die englische Sprache hat dafür sogar zwei verschiedene Worte: "road" und "street".

    Es ist nicht so, dass ich da zwei grundlegend unterschiedliche Dinge in einen Topf werfe. Vielmehr liegen diese Dinge vielerorts bereits in einem Topf.

    Und in deinem letzten Absatz schreibst du selbst:

    Und hier kommt die "Vorfahrtsstraße mit 30" ins Spiel. Denn viele Hauptstraßen sind gewachsen und eben nicht von Anfang an als solche angelegt worden – entsprechend sind sie baulich für 50 ungeeignet. Autos, die auf der Fahrbahn parken; fehlende Radwege oder nur einseitige Gehwege sind hier deutliche Indizien.

    Leider lässt die geltende Straßengesetzgebung den Kommunen wenig Spielraum dafür im Interesse des Fuß-Verkehrs und des Fahrradverkehrs Entscheidungen zu treffen. Erschwerend kommt dazu, dass viele Kommunen überhaupt kein Interesse daran haben, irgendwelche Entscheidungen zu treffen, bei denen sie befürchten müssen, dass sie den Ärger der Autofahrerschaft auf sich ziehen oder dass es die Haushaltskasse belastet.

    Besonders schwer ist es, die Einhaltung von Tempo 50 zu gewährleisten, wenn eine Innerortsstraße aussieht wie eine Landstraße, wie zum Beispiel die Schöneburger Straße in Hofgeismar kurz vor der Stelle an der das Zeitungsfoto (s.o.) aufgenommen wurde. Der dort vorhandene Fußweg ist zwar in der gezeigten Fahrtrichtung nicht als gemeinsamer Fuß und Radweg ausgezeichnet, zumindest habe ich kein entsprechendes Schild gefunden, aber trotzdem dürften die meisten Verkehrsteilnehmer an der Stelle davon ausgehen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem immerhin rund 2,50 m breiten Hochbord fahren. Auch die meisten Fahrradfahrer*innen werden das erst hinterfragen, wenn sie sich eingehender mit der Situation beschäftigt haben.

    Das ist diese Stelle:

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    Und weiter hinten taucht ein Tempo 30 Schild auf. Warum? Vielleicht wegen des schlechten Straßenbelags? Oder weil rechts das Tauchsportzentrum kommt, mit den vielen Quer-Parkplätzen, wo dann ein Teil der Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn wechseln?

    Und wenn man dann am Tauchsportzentrum vorbei ist, dann erst kommt ein Ortsausgangsschild, wo dann als zugelassene Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 km/h gilt. Und ich vermute sehr stark, dass sehr viele Autofahrende an der Stelle 100 oder schneller fahren und dass Fahrradfahrende den ausgeschilderten Zweirichtungs-Fuß/Fahrradweg nutzen.:

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    Die in den streetview-Bildern gezeigte Verkehrslage legt es nahe, Tempo 30 innerorts als grundsätzlich geltende maximale Höchstgeschwindigkeit anzuwenden. Nicht nur für diese Straße, sondern auch für alle anderen Straßen innerorts mit ganz wenigen Ausnahmen. Und die Straße nach dem Ortsausgangsschild ist allenfalls für maximal Tempo 60 geeignet. Die Geschwindigkeit, die grundsätzlich außerorts als Maximalgeschwindigkeit gelten sollte auf Landstraßen (der Begriff Landstraße gilt auch für Bundesstraßen).

    Wenn dazu eine effiziente Tempokontrolle angewendet wird, dann kann man m. E. davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren wird. Und der Hochbordweg kann als Fahrradweg, Fußgänger frei ausgeschildert werden.

  • In dem sehr lesenswerten taz-Artikel

    Nö, de streut leider reichlich Fake-News ...

    Dicke große Überschrift:

    "Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften"

    Wo bitte in der Reichsgaragenverordnung steht das? Ich sehe da weiterhin nur eine Baupflicht bei Neu- und wesentlichen Umbauten ...

    Oder:

    "Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein."

    Komplett falsch laut Stadt Münster, Das mag Münsters Wunsch vor dem Freiburger Urteil gewesen sein, war aber am 20.11.2023, das auf der TAZ-Seite behauptete Datum des Artikels, schon lange Geschichte ...

    Etc. Einiges andere habe ich schon bei anderer Gelegenheit zerrupft ...

  • Besonders schwer ist es, die Einhaltung von Tempo 50 zu gewährleisten, wenn eine Innerortsstraße aussieht wie eine Landstraße, wie zum Beispiel die Schöneburger Straße in Hofgeismar kurz vor der Stelle an der das Zeitungsfoto (s.o.) aufgenommen wurde.

    Das ist dein verwöhnter norddeutscher Blick…

    In der Gegend erkennt man "außerorts" meist daran, dass es gar keine Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr mehr gibt – da ist diese Straße echt mal eine Ausnahme. Für mich zeigt die Kombination aus kaum Radwegen außerorts und jeder Menge von sowohl ob der Verkehrslast klar rechtswidrigen wie auch baulich indiskutabel schlecht umgesetzten Benutzungspflichten innerorts auch, dass es hier nicht um die Sicherheit geht, sondern allein um "freie Fahrt für freie Autos".

    Die in den streetview-Bildern gezeigte Verkehrslage legt es nahe, Tempo 30 innerorts als grundsätzlich geltende maximale Höchstgeschwindigkeit anzuwenden. Nicht nur für diese Straße, sondern auch für alle anderen Straßen innerorts mit ganz wenigen Ausnahmen. Und die Straße nach dem Ortsausgangsschild ist allenfalls für maximal Tempo 60 geeignet.

    An der Stelle definitiv – wer da 100 fährt, möge bitte seinen Organspendeausweis mitführen. Man beachte auch die hohe Qualität der Fahrbahnmarkierungen – Reste einer Radwegfurt sind zu erahnen, mehr aber auch nicht. Und ja, fehlerhafte Beschilderung sieht man ebenfalls reichlich.

  • Das ist dein verwöhnter norddeutscher Blick…

    In der Gegend erkennt man "außerorts" meist daran, dass es gar keine Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr mehr gibt – da ist diese Straße echt mal eine Ausnahme. Für mich zeigt die Kombination aus kaum Radwegen außerorts und jeder Menge von sowohl ob der Verkehrslast klar rechtswidrigen wie auch baulich indiskutabel schlecht umgesetzten Benutzungspflichten innerorts auch, dass es hier nicht um die Sicherheit geht, sondern allein um "freie Fahrt für freie Autos".

    Ginge es um die Sicherheit, dann bräuchte es an der Schöneburgerstraße lediglich einen Fußweg. Aber den brauchte es dann schon. Und der würde in diesem Bereich vermutlich auch dann von zahlreichen Fahrradfahrer*innen benutzt werden, wenn er damit ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    An dieser Stelle kommt gleich das Tauchsport-Zentrum auf der rechten Seite, mit Tempo 30, quer parkenden PKW und vermutlich auch einigen Fußgänger*innen auf dem Gehweg, denn die müssen ja irgendwie von ihren Autos zum Eingang und zurück kommen. Und das ist auch die Stelle, über die in dem Artikel gesagt wird, dass hier viele Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Warum parken da eigentlich Autos auf der Fahrbahn? Da scheint doch ein ausreichend große Firmengelände zur Verfügung zu stehen. Sollen die Autos doch dort parken.

    Und einen so ausgezeichneten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zuzüglich für die eigentliche Fahrtrichtung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] könnte auch an einem an dieser Stelle breiteren Gehweg stehen. Stattdessen steht da aber das:[Zeichen 240]gegen die Fahrtrichtung. In Fahrtrichtung habe ich kein Schild gefunden. (So wenig wie Alf, siehe weiter oben.)

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  • Ingeborg Schäuble (Frau von Wolfgang Schäuble) hatte im Sommer einen schweren Dooringunfall:

    "Im Juli ist Ingeborg Schäuble am Mühlbach mit ihrem Fahrrad gegen eine plötzlich geöffnete Autotür geknallt. [..]

    Beidseitiges Schädelhirntrauma, Notoperation, drei Monate Intensivstation, dann wochenlang Reha. Am 1. November ist Ingeborg Schäuble entlassen worden, rechtzeitig, um mit der Familie ihren 80. Geburtstag zu feiern. Doch nichts ist jetzt noch so wie früher."

    https://archive.ph/j4dnX

  • Nö, de streut leider reichlich Fake-News ...

    Dicke große Überschrift:

    "Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften"

    Wo bitte in der Reichsgaragenverordnung steht das? Ich sehe da weiterhin nur eine Baupflicht bei Neu- und wesentlichen Umbauten ...

    Das von dir verlinkte Dokument ist von 1950 und beschäftigt sich damit, wie mit der Reichsgaragenordnung von Februar 1939 umzugehen ist. In dem Dokument wird beklagt, dass viele Bauherren nicht die erforderlichen Garagenplätze schaffen. Und es werden Wege aufgezeigt, wie das verbessert werden kann.

    Zwischen Februar 1939 und 1950 liegen im Wesentlichen 6 Jahre zweiter Weltkrieg und 4 Jahre Stagnation in der Nachkriegszeit. Beim Bauen ging es vielen wohl erst mal darum Wohnraum zu schaffen, nicht so sehr darum Garagen.

    In der Präambel der Reichsgaragenverordnung steht: "Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden."

    Reichsgaragenordnung, 1939, Abschnitt 1, 2 (§§ 1- 8)

    Und darauf beruft sich der Autor des taz-Artikels zurecht. https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Im Wortlaut mag der taz-Autor etwas zugespitzt formuliert haben. Aber es ist richtig die Nachkriegszeit-Entwicklung in Bezug auf zugeparkte Straßen in der Form zu hinterfragen, wie es die taz macht. Freilich könnte das dazu führen, dass jemand auf die Idee kommt, wenn damals gerichtlich anders entschieden worden wäre, dann hätten wir heute nicht den Schlamassel mit den vielen Autos, die überall rumstehen. Und vielleicht würde es tatsächlich, etwas entspannter zugehen. Andererseits: Selbst in so einem Musterstadtteil wie Freiburg Vauban gibt es immer noch rund 500 PKW bei 3000 Einwohnern. Der Motorisierungsgrad in Vauban liegt bei "150 PKW / 1000 Einwohner (bei ca. 3300 Einwohnern im Frühjahr 2003)".

    Verkehr – stadtteil-vauban.de

  • Das von dir verlinkte Dokument ist von 1950 und beschäftigt sich damit, wie mit der Reichsgaragenordnung von Februar 1939 umzugehen ist.

    ... mit der von 1944, der letzten (auch 1950, also zur Zeit des Beginns des Konflikts in Bremen) gültigen, im Gegensatz zur von Dir verlinkten.

    Die Frage ist aber immer noch offen, wo darin stehen soll, dass das Laternenparken verboten sei. Denn jenseits der Wunschgedanken der Präambel steht das nirgends, Thema darin ist nur die Baupflicht von Garagen von Neubauten etc.. nicht weniger, aber auch nicht mehr.

  • Die Reichsgaragenordnung genau wie spätere "Stellplatzverordnungen" sind schlicht Teil des Baurechts und schreiben vor, in wie weit Stellplätze zu schaffen sind. Diese Regelungen schwankten in ihrer Geschichte allerdings zwischen "butterweich" und "gilt nur für Neubauten", so dass sie dem Bedarf nicht ansatzweise folgten und "Laternenparken" von Anfang an der Normalfall war.

    Was Vauban angeht: Dort ist der Parkraum vor allem zentralisiert, was zu einem "aus den Augen, aus dem Sinn" führt. Der weit verbreitete Reflex, nach dem Verlassen des eigenen Hauses erstmal zum Auto zu gehen und sich dann zu überlegen, wo man überhaupt hin will, verschwindet. Auf dem gleichen Ansatz basieren auch die 15.000 "entfernten" Parkplätze in Amsterdam: Die sind nicht weg, sondern sie sind durch Tiefgaragen ersetzt.

  • Man könnte aus dem im taz-Artikel zitierten BVerwG-Urteil von 1996 folgern, dass bis dahin das Parken im öffentlichen Straßenraum »über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen« nicht erlaubt war.

    Zitat

    Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

    Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

  • Das haben, wie schon irgendwo geschrieben, die Bremer behauptet und sich auf eine Widmung berufen wollen, also auf Straßenrecht, nur fallen Parkverbote unter Straßenverkehrsrecht, wie das BVerwG festgestellt hat, also unter die bundeseinheitliche StVO bzw. Vorgänger, die das aber so generell nie verboten haben.

  • Man könnte aus dem im taz-Artikel zitierten BVerwG-Urteil von 1996 folgern, dass bis dahin das Parken im öffentlichen Straßenraum »über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen« nicht erlaubt war.

    Es war 1966 und nicht 1996, dass das BVerwG urteilte, dass das Laternenparken erlaubt war. Da war der Zahlenteufel im Spiel, aber natürlich hast du trotzdem Recht, denn der taz-Artikel ist tatsächlich so aufgebaut, dass er den Eindruck erwecken kann, dass das Laternenparken vor 1966 komplett und absolut mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung verboten war.

    ;)Ungefähr so komplett und absolut und mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung, wie heute das Falschparker von den Ordnungsbehörden verfolgt werden.;)

    Deshalb ist es wichtig, bei dem taz-Artikel ein bisschen mitzudenken, denn die Urteilsfindung erstreckte sich über einen Zeitraum von rund 10 Jahren, in denen sich die Anzahl der Autos in Deutschland und ganz besonders der Privat-PKW-Bestand vervielfacht hat. Und nur sehr wenige Menschen machten sich in der Zeit Gedanken darüber, dass das nicht gutgehen kann mit der Massenmotorisierung, die in den 50er Jahren einsetzte. Ein Gericht urteilt zwar im Prinzip unabhängig von der Politik, aber es urteilt nicht im luftleeren Raum. Und darauf zielt der taz-Artikel ja letztendlich ab, dass nämlich in der heutigen Zeit die damals vorbehaltlos zukunftsoptimistische Sicht auf die Massenmotorisierung von zunehmend weniger Menschen geteilt wird.

    "Doch ist ein 57 Jahre altes Urteil überhaupt noch zeitgemäß oder bedarf es angesichts der ökologischen Herausforderungen, vor der unsere Städte stehen, einer Korrektur?" https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Was Vauban angeht: Dort ist der Parkraum vor allem zentralisiert, was zu einem "aus den Augen, aus dem Sinn" führt. Der weit verbreitete Reflex, nach dem Verlassen des eigenen Hauses erstmal zum Auto zu gehen und sich dann zu überlegen, wo man überhaupt hin will, verschwindet. Auf dem gleichen Ansatz basieren auch die 15.000 "entfernten" Parkplätze in Amsterdam: Die sind nicht weg, sondern sie sind durch Tiefgaragen ersetzt.

    Eine Zentralisierung des Parkraumes, nämlich in den bereits vorhandenen Innenstadt-Parkhäusern, plus der Möglichkeit vorhandene private Stellplätze weiter zu nutzen, waren die Kernidee für die Verkehrsplanung der rot-grünen Rathauskoalition in Hannovers Innenstadt.

    Der grüne OB Onay und der SPD-Stadtbaurat Vielhaber hatten mit dieser Idee in Stadt und Land, als auch bundesweit soviel Beachtung und Zustimmung erfahren, dass das der SPD in Hannover so unheimlich wurde, dass sie die Koalition platzen ließ, um dieses Verkehrskonzept zu verhindern. Jetzt will die SPD anscheinend mit Hilfe der CDU ein Verfahren in Gang setzen, bei der jeder einzelne Autobesitzer in der Innenstadt gefragt wird, ob er es okay findet, dass das Laternenparken nicht mehr möglich sein soll. Und wenn da der eine oder andere von denen verlangt, dass er weiter sein Fahrzeug unter der Laterne parken will, dann wird das die SPD zum Beweis dafür hochstilisieren, dass die angeblich "ideologisch verstockten" Grünen gegen den Willen der gesamten Bürgerschaft ihr "Autohasser-Verkehrskonzept" durchsetzen wollten.

    Wenn die Genossen da mal nicht die Rechnung ohne den tatsächlichen Bürgerwillen gemacht haben. Ich rechne jedenfalls mit Protestaktionen gegen eine gemeinsame Verkehrspolitik von CDU und SPD, in der Fahrradwege und Fahrradstreifen umgewandelt werden in Autoparkplätze und Fahrstreifen für den Autoverkehr.