Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg

  • Der G-C-L-Weg ist die Verlängerung der Neubourgstraße (Stades erste und einzige Fahrradstraße) zum Schiffertor. Der Weg wird gerade ausgebaut und soll noch im Laufe dieser Woche freigegeben werden. Es gab darum im letzten Jahr einige Aufregung, weil die Verwaltung eine Planung vorgelegt hat, nach der mehrere Bäume gefällt werden sollten. Das wiederum führte zu einem Gegenantrag der Grünen, alles so zu lassen wie es ist. Ich hatte daraufhin Kontakt mit einigen Ratsleuten aufgenommen und eine alternative Routenführung vorgeschlagen, bei der der Gehweg und Radweg getrennt verlaufen und beide Wegteile um den vorhandenen Baumbestand herumgeführt werden.

    So sah es vorher aus: Der Radwegteil war für den Zweirichtungsverkehr viel zu schmal und Gegenverkehr war in der Kurve nicht einsehbar, so dass dort viele auf den Gehweg ausgewichen sind. Sitzbänke standen auf der Radweg-Seite, so dass dort auch regelmäßig Fußgänger anzutreffen waren.

    Die Stadt hat daraufhin ihre Planung noch einmal überarbeitet. Es wurden trotzdem noch Bäume gefällt: Eine große Linde, weil sich bei der Untersuchung herausgestellt hat, dass der Baum krank ist und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem eine kleine Linde und eine Tanne, weil man nicht bereit war, eine Stützmauer und eine Treppe um einen Meter zu versetzen, um den ganzen Weg weiter nach links zu legen.

    Blick über die Baustellenabsperrung heute Morgen: Gehweg und Radweg sind getrennt, Radweg als Zweirichtungsradweg mit Mittellinie gekennzeichnet. Die Kurvenradien sind auf den ersten Blick teilweise unnötig eng und an der Beeteinfassung in der Innenkurve wird sicherlich mal jemand hängen bleiben. Im Detail ist es dann halt doch noch nicht so wie in Kopenhagen...

  • Vermutlich dürfen bis Anlieger mitm Auto fahren. Die Linie ist Richtungsfahrbahnen – hätte ich hier auf einigen auch gerne, manche Radler verstehen das mit rechts und links ja sonst nicht…

  • Warum endet an dieser Stelle, die Fahrradstraße und wird stattdessen als Fahrradweg fortgesetzt?

    Und wozu dient die Strichlinie in der Mitte des Fahrradweges?

    Die Leitlinie macht deutlich, dass es sich um einen Zweirichtungsweg handelt. Das finde ich gar nicht schlecht und ist z.B. in Dänemark Standard.

    Die Fahrradstraße ist die Neubourgstraße, die von der Wallstraße her kommt. In der Bildrichtung ist der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg die direkte Verlängerung dieser Fahrradstraße, so dass die Haupt-Radroute an der gezeigten Stelle von der Fahrradstraße in den getrennten Geh- und Radweg übergeht. Bei Google-Maps ist der G-C-L-Weg fälschlicherweise als "Erleninsel" bezeichnet: Google Maps

    Die Fahrradstraße ist für Kfz-Anliegerverkehr von der Wallstraße in Richtung Bahnhofstraße freigegeben. Weil man hier gerne alles kompliziert macht, steht an der Ecke Wallstraße [Zeichen 260] [Zusatzzeichen 1020-30] und erst 50m weiter [Zeichen 244]. Daneben findet man auch noch ein [Zeichen 220-20]. Ob man es in der Zwischenzeit geschafft hat, das [Zusazzeichen 1000-32] unter das [Zeichen 220-20] zu hängen anstatt an einen eigenen Pfosten, kann ich jetzt auswendig gar nicht sagen. Vielleicht hat man es auch ganz weggelassen.

    Aus der Gegenrichtung wird das [Zeichen 244] auch noch einmal zusätzlich durch ein [Zeichen 260] erklärt. Korrekt wäre wohl [Zeichen 244] + [Zeichen 267]  [Zusatzzeichen 1022-10], denn Kfz-Verkehr ist ja gar nicht komplett verboten, sondern darf nur aus Richtung Bahnhofstraße nicht in die Neubourgstraße einfahren.

  • Das mit den Mittellinien hatte ich deshalb erwähnt, weil bei Fahrbahnen, die vom Autoverkehr benutzt werden, die fehlende Mittel-Strichlinie dazu beiträgt, dass langsamer gefahren wird. Soll im Umkehrschluss die Mittellinie dazu beitragen, dass schneller gefahren wird? Meines Erachtens ist das nicht nötig.

    Vermutlich dürfen bis Anlieger mitm Auto fahren. Die Linie ist Richtungsfahrbahnen – hätte ich hier auf einigen auch gerne, manche Radler verstehen das mit rechts und links ja sonst nicht…

    Dass manche Fahrradfahrer, das mit Rechts und Links nicht richtig verstehen, halte ich für ein böses Vorurteil. Fahrradfahrer, die Rechts und Links verwechseln, gibt es nicht mehr und nicht weniger als Autofahrer, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer*innen.

    Oder wie heißt es so schön:

    „lichtung

    manche meinen

    lechts und rinks

    kann man nicht velwechsern

    werch ein illtum“

    Gedicht von Ernst Jandl, DLF vom 2.10.2016

    Lechts und Rinks ... - Zum Velwechsern!
    "Rechts ist da, wo der Daumen links ist". Für Menschen mit einer Rechts-Links-Orientierung ist dieser Satz keine Hilfe. Unser räumliches Vorstellungsvermögen…
    www.deutschlandfunkkultur.de
  • Nun ist der Weg freigegeben. Alles in allem für Stader Verhältnisse ganz gelungen.

    Zwei Dinge stören:

    Die Einfassung an der alten Linde ist unnötig hoch und im Dunkeln schwer zu sehen. Man kann dort in der Innenkurve hängen bleiben. Die kurvige Führung ist auch an sich nicht schön, aber der Tatsache geschuldet, dass man den Wurzelbereich der Linde schützen wollte, um den Baum nicht zu schädigen.

    In der Kurve beim Elch hat sich nach dem starken Regen eine Pfütze gebildet. Das Wasser läuft dort nicht richtig ab und da kann es im Winter glatt werden, wenn es gefriert.

  • Das ist übrigens der Abschnitt der Neubourgstraße zur Wallstraße, der am südlichen Beginn des GCL-Weges abknickt.

    Fällt euch was auf?

    Tipp: man quert dort vorne eine Hauptstraße. So sieht es von der Wallstraße aus, wenn man links in die Neubourgstraße abbiegt (Wegweisung zur Grundschule, wo man eigentlich keine Elterntaxis mehr haben will): Mapillary

  • Das ist übrigens der Abschnitt der Neubourgstraße zur Wallstraße, der am südlichen Beginn des GCL-Weges abknickt.

    Fällt euch was auf?

    Tipp: man quert dort vorne eine Hauptstraße. So sieht es von der Wallstraße aus, wenn man links in die Neubourgstraße abbiegt (Wegweisung zur Grundschule, wo man eigentlich keine Elterntaxis mehr haben will): Mapillary

    Ist sowas wirklich zulässig? Die Einmündung der endenden Fahrradstraße scheint ja weder ein Lichtzeichen noch ein entsprechendes Verkehrszeichen zu haben, welche mit den Regelungen auf der Hauptstraße korrespondiert.

  • Unwahrscheinlich, dass das zulässig ist.

    Dieser Fall aus Dresden, in dem Pflicht zur LSA-Regelung aller Einmündungen einer Kreuzung eine besondere Blüte getrieben hat, dürfte ja bekannt sein:

    https://www.lto.de/recht/kurioses…ild-gruenpfeil/ (inkl. extra 3 Video)

    Habe die RiLSA nicht zur Hand, gehe aber davon aus, dass man sich in der Dresdner Verwaltung die entsprechende Regel nicht ausgedacht hat.

  • Ist sowas wirklich zulässig?

    Sicherlich nicht, aber es interessiert halt niemanden. Offizielle Begründung: Es gibt eine Fußgängerampel und man kann über den linken Gehweg dahin schieben. Man erkennt auf diesem Bild sogar noch ein gelbes Umleitungsschild, welches einen dort entlang lotsen sollte, während der GCL-Weg während des Baus gesperrt war.

    Der Stummel-"Radweg" links vorne im Bild endet 5m weiter auf einem Gehweg.

  • Anlieger frei von der Wallstraße in Richtung Bahnhofstraße. Kraftfahrzeuge dürfen also nicht aus der Richtung an die unbeampelte Kreuzung fahren.

    Hier erkennt man das Konglomerat an Verkehrszeichen:

    Die Neubourgstraße beginnt gegenüber auf der anderen Seite der Kreuzung. Als Fahrradstraße ist sie aber erst ab der Ecke ausgewiesen, wo der GCL-Weg darauf trifft. Der Abschnitt von der Wallstraße bis dahin ist mit [Zeichen 260] [Zusatzzeichen 1020-30] [Zeichen 274.1] [Zeichen 220-20] beschildert, 30m später an der Kreuzung dann [Zeichen 205]  [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30] [Zusazzeichen 1000-32] :)

    *edit: "unechte Einbahnstraßen" kannte ich bis dahin nur umgekehrt, also mit [Zeichen 267] auf einer Seite, aber ohne [Zeichen 220-20] auf der anderen Seite. Hier ist es umgekehrt. Vermutlich war die Verkehrsbehörde auch damit überfordert, zu realisieren, dass man als Radfahrer das [Zeichen 220-20] an der Ecke Wallstraße nicht sehen kann und es mangels [Zeichen 267] nicht verboten ist, dort zu fahren. Was aber auf jeden fall fehlt, ist das [Zusazzeichen 1000-32] unter dem [Zeichen 220-20].

    Am anderen Ende der Neubourgstraße, also von der Bahnhofstraße her hat man [Zeichen 244] [Zeichen 260] aufgestellt, was ja auch nicht korrekt ist, weil die Straße für den Kfz-Verkehr gar nicht komplett gesperrt ist. Ein [Zeichen 244]hätte eigentlich reichen müssen, weil es ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge impliziert. Wenn man es verdeutlichen wollte, hätte man [Zeichen 244] [Zeichen 267] [Zusatzzeichen 1022-10] aufhängen müssen.

  • öööhm, hat bei eurer Verkehrsbehörde jemand Aktien in einem Schilder-Hersteller?

    Wie man die Rückseite elegant macht, ist eine interessante Frage… [Zeichen 244] mit Zusatz "Kfz im Gegenverkehr" vielleicht?

  • Fällt euch was auf?

    Freie Fahrt für freie Radler ...

    ... direkt ins Krankenhaus samt Amtshaftung ...

    Auf Mapillary erkenne ich auch nix, was ersatzweise § 10 begründen könnte, sowas wird gelegentlich schon mal unbampelt in eine Ampelkreuzung eingefädelt, oft dann mit Rechtsabbiegegebot, aber hier nix.

    PS: Meldung machen, Cc: an Polizei wegen Dringlichkeit unklarer Verkehrsführung, Handlungsbedarf auch schon am WE, Melden macht frei, ab dann läuft die Amtshaftung ...

  • PS: Meldung machen, Cc: an Polizei wegen Dringlichkeit unklarer Verkehrsführung, Handlungsbedarf auch schon am WE, Melden macht frei, ab dann läuft die Amtshaftung ...

    Die Stadt Stade würde darauf mit einem [Zeichen 267] reagieren und nicht mit einer weiteren Ampel.

  • In der Praxis nicht, weil ich vermutlich der Einzige bin, der dort auf der Fahrbahn über die Kreuzung fährt. Alle anderen fahren am Ende links über den Gehweg zur Fußgängerampel.

    Der Punkt ist im Übrigen bekannt und dokumentiert. Beim letzten "Arbeitsgespräch" im März habe ich das in Anwesenheit eines Vertreters der Stader Polizei angesprochen und ich muss mal schauen, ob es vielleicht sogar ins Protokoll aufgenommen wurde. Aus der Amtshaftung kommen sie also nicht raus.

  • Alle anderen fahren am Ende links über den Gehweg zur Fußgängerampel.

    Wenn da eine Kombistreuscheibe drin ist (Tippe aber auf nein ...), würde es im Zweifel reichen, neben einem 267 knapp vor der Kreuzung eine linksseitige Freigabe zur Ampel hinzuhängen, weil derzeit ist das Verhalten illegal ...

    ob es vielleicht sogar ins Protokoll aufgenommen wurde. Aus der Amtshaftung kommen sie also nicht raus.

    Ich fürchte, nur wenn's schwarz auf weiß drin ist ... :/