Woche 17 vom 24. bis 30. April 2023

  • Zitat

    Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

    Ist es noch Fahrlässigkeit, 25 Jahre lang geltendes Recht nicht umzusetzen?

    Und bedeutet (3) wirklich, dass das alles nur zum Tragen kommt, wenn ich vorher Rechtsmittel eingelegt habe? Das heißt, so lange ich nicht gegen die konkrete Anordnung geklagt habe, bevor mir genau dort etwas zustößt, kann denen gar nichts passieren?

    Was ist, wenn einem anderen dort etwas zustößt? Könnte der sich auf meine Klage berufen? Oder muss jeder selbst Rechtsmittel eingelegt haben?

    Um hier nicht das Thema zu sprengen, würde ich gerne an anderer Stelle zu einem konkreten Fall in Stade weitermachen, Link folgt.

    *edit: Neuer Kreisverkehr am Schiffertor

  • Und bedeutet (3) wirklich, dass das alles nur zum Tragen kommt, wenn ich vorher Rechtsmittel eingelegt habe? Das heißt, so lange ich nicht gegen die konkrete Anordnung geklagt habe, bevor mir genau dort etwas zustößt, kann denen gar nichts passieren?

    So mein Verständnis, ich hatte die Sache vor einiger Zeit mal mit simon diskutiert. Vielleicht kann er ergänzen.

    Es genügt aber wohl, die 1. Instanz zu bemühen und selbst wenn du unterliegst, musst du nicht in Berufung gehen. Satz 3 gilt damit als erfüllt. Wobei der Schadenersatz ja ohnehin nur subsidiär ist und du den im schlimmsten Fall grundsätzlich vor dem Landgericht einklagen musst (Anwaltszwang).

  • Was ist, wenn einem anderen dort etwas zustößt? Könnte der sich auf meine Klage berufen? Oder muss jeder selbst Rechtsmittel eingelegt haben?

    Gute Frage. An der Stelle, wo ich vor zehn Jahren gegen eine Benutzungsgpflicht geklagt hatte, sind einige Zeit später ein Radfahrer und ein Motorradfahrer zusammengestoßen. Das war am Ende des Radwegs, wo es - natürlich - keine sichere Querungsmöglichkeit gibt, bis heute nicht. Das hatte ich damals bemängelt (die zuständinge StVB kannte die Stelle, zumal es einen Augenschein mit der Kammer gab), allerdings hatte ich die Klage in der mündlichen Verhandlung auf Anraten des Gerichts zurückgezogen - da war ich halt noch etwas unerfahren.

  • Das Doofe ist: die Straßenverkehrsbehörden werden auf den § 839 (3) BGB verweisen (Verweisungsprivileg). Gut, wenn du dann rechtzeitig das richtige Rechtsmittel gegen die Benutzungspflicht aufgerufen hast. In Bayern ist das übrigens nur noch die Klage vor dem VG.

    da steht immer was von "Beamter".

    :/

    ich will mich nicht zuuuu weit aus dem Fenster lehnen, aber in vielen StVBn arbeiten doch keine Beamte mehr, sondern Angestellte. Haben die dann Freibrief? Oder hängt der AG dann drin?

  • Wo soll denn da überhaupt ein Radweg sein? Ich sehe nur einen recht schmalen Gehweg. Ansonsten könnten man die zuständige StVB mal mit einem Widerspruch beschäftigen, sollte es sich um benutzungspflichtigen Murks handeln. Das LRA Pforzheim (Enzkreis) hat vor ein paar Wochen von mir schon einen solchen bekommen, die haben schon etwas Übung damit ☺️. Wobei hier ggf. die Stadt Mühlacker zuständig sein könnte.

  • Frau (88) an Hamburger Ampel übersehen: Lkw-Fahrer verurteilt
    Vor rund zwei Jahren fuhr ein Lkw-Fahrer eine Fußgängerin an einer Ampel in Barmbek-Nord an. Die 88 Jahre alte Seniorin wurde dabei schwer verletzt und
    www.mopo.de
    Zitat

    Vor rund zwei Jahren fuhr ein Lkw-Fahrer eine Fußgängerin an einer Ampel in Barmbek-Nord an. Die 88 Jahre alte Seniorin wurde dabei schwer verletzt und verstarb später in einem Krankenhaus. Am Donnerstag fiel das Urteil im Gerichtsprozess gegen den 50-Jährigen.

    Der Angeklagte bog den Ermittlungen zufolge mit rund zwölf Stundenkilometern Geschwindigkeit von der Habichtstraße in die Bramfelder Straße, während die Seniorin mit ihrem Gehwagen an einer Ampel bei Grün über die Straße gehen wollte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er beim Abbiegen aber höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

    Der 50-Jährige muss nach Angaben der Gerichtspressestelle 2250 Euro zahlen.

    Das Strafmaß entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft – nur der Forderung nach einem Fahrverbot für einen Monat kam das Gericht nicht nach.

  • Hamburg: Radfahrer von Audi erfasst und schwer verletzt
    Bei einem Verkehrsunfall in Barmbek-Süd ist am Donnerstagnachmittag ein Radfahrer schwer verletzt worden. Er war auf einem Fußgängerüberweg von einem Auto
    www.mopo.de
    Zitat

    Er war auf einem Fußgängerüberweg von einem Auto erfasst worden

    Okaaayyy, da ist zwar eine knallrot markierte Fahrradfurt auf dem Foto, aber die Mottenpest schreibt "Fußgängerüberweg".

    Wenn die Richtungsangabe stimmt, war das linksseitig.

  • »Keiner will nachgeben«: Auto- und Radfahrer blockieren sich fast 45 Minuten
    Zwei Männer im rheinland-pfälzischen Böhl-Iggelheim haben eine gute Dreiviertelstunde lang an Ort und Stelle verharrt – einer auf dem Rad, einer im Auto.…
    www.spiegel.de
    POL-PDLU: Keiner will nachgeben.....
    Böhl-Iggelheim (ots) - Zu einem Einsatz der ungewöhnlichen Art wurden Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt am Mittwochabend gerufen. In der Schulstraße…
    www.presseportal.de


    Zitat

    Wie die Beamten am Donnerstag mitteilten, waren sich ein 65 Jahre alter Fahrradfahrer und ein 55 Jahre alter Autofahrer am Mittwochabend offensichtlich an der Engstelle einer Straße begegnet. Weil keiner der beiden Ortsansässigen ausweichen wollte, verharrten die zwei Männer nach Darstellung der Polizei fast eine Dreiviertelstunde lang in derselben Position.

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    Schließlich seien die Beamten angerückt und hätten dann mit einer energischen Ansage dafür gesorgt, dass die »Streithähne« weiterfahren konnten.

    Da fehlte der "Kran von Schifferstadt".

  • Nun haben sie die Fahrspur, auf der ich seit 20 Jahren fahre, mit einem grünen Streifen versehen, auf dem ich am 1. Mai erstmals gefahren bin:

    Radverkehr: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer auf Leipzigs Straßen | MDR.DE
    Die Stadt Leipzig hat sich viel vorgenommen zur Verbesserung der Radinfrastruktur. Wir haben nachgefragt, wie die Ideen aus der Bürgerbeteiligung umgesetzt…
    www.mdr.de

    Weiter unten im Videolink sieht man, dass der 250 m lange Abschnitt bis vor kurzem mit [Zeichen 254] [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert war.

    Danach folgen für 200 m  [Zeichen 241-30] und dann wieder für 350 m  [Zeichen 254] [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] bevor es mit [Zeichen 241-30] weiter geht. Die Mapillaryfahrt im [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] spricht Bände und bestärkt mich darin, dort auch weiterhin mit Richtgeschwindigkeit 40 km/h auf der Fahrbahn zu fahren. Das funktioniert noch hinreichend gut, und in wenigen Jahren wird dort wahrscheinlich auch ein grüner Streifen prangen.

    Über meine Erlebnisse vor und hinter dem Abschnitt berichte ich hier.

    Einmal editiert, zuletzt von CKO (9. Mai 2023 um 09:27) aus folgendem Grund: Letzten Link eingefügt

  • »Die Entscheidung hatte vor allem bei AfD und FDP für Protest gesorgt. Zuletzt war das auch beim Radweg auf dem Dittrichring der Fall ...«

    Die neue »Harzburger Front« zeigt sich aber auch wirklich immer und überall.

    »... gegen den sich vor allem IHK-Präsident Kristian Kirpal positionierte. Der befürchtete Verkehrsstau blieb jedoch bislang aus.«


    Wie fast immer und überall zerplatzt die ideologiegetriebene Propaganda an der Wirklichkeit.

  • [Zeichen 254] [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]

    Ist der Ansatz zulässig? Das ist zwar nicht toll, aber immer noch besser als in 150 m Abstand zweimal über 'ne Ampel (und dazwischen Fahrbahnradeln in einem Stau-Nadelöhr), weil ein Zweirichtungs-Radweg für eine Engstelle unterbrochen wird.

  • Ist der Ansatz zulässig? Das ist zwar nicht toll, aber immer noch besser als in 150 m Abstand zweimal über 'ne Ampel (und dazwischen Fahrbahnradeln in einem Stau-Nadelöhr), weil ein Zweirichtungs-Radweg für eine Engstelle unterbrochen wird.

    Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.

  • Ist der Ansatz zulässig?

    Also [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ist dort angemessen, aber [Zeichen 254] ist fehl am Platz. Eine unangemessene Ausgrenzung von der fahrenden Teilnahme am Straßenverkehr.

    Vor 20 Jahren war dort durchgängig Tempo 40 angeordnet, das fand ich ganz ok. Jetzt ist es ein ständiger Wechsel aus 30 und 50 und "nach Belieben" wurde für kürzere Abschnitte zwischendurch [Zeichen 254] aufgestellt. Kein Wunder, dass es dort häufig Stress gibt. Wozu sicher auch die mediale Präsenz der radikaleren Leute (beider Seiten) beiträgt.